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D)APIER-VERARBEITUNG HBuchgewerbei^sI N Beratungen über den Buchdruckertarif Das Tarifamt der Deutschen Buchdrucker in Berlin SW 48 beruft die Prinzipals- und Gehilfenmitglieder des Tarifausschusses sowie die bevollmächtigten Vertreter des ,,Deutschen Buchdrucker- Vereins” und des „Verbandes der Deutschen Buchdrucker” für Montag und Dienstag, den 22. und 23. Oktober, vormittags 10 Uhr, nach dem Vereinshause der Deutschen Ingenieure in Berlin, Sommer straße 4 a, zu Beratungen über die nachstehende Tagesordnung ein. 1. Bericht des Tarifamtes über die tarifliche Lage. 2. Aussprache und Beschlußfassung über Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage bei Festsetzung der Lohnsätze bei einer späteren Revision des jetzt geltenden Tarifs. 3. Klarstellung über die während der Dauer des Krieges er forderlichen tariflichen Ausnahmen: a) in Sachen der Lehrlingsskala, b) in Sachen der Ersatzkräfte. 4. Feststellung des Zeitpunktes für einen Uebergang der nach § 12 des Tarifs benannten Orte in eine höhere Lohnklasse, soweit ein solcher Uebergang durch den Tarif und den Be schluß des Tarifausschusses vom Jahre 1911 zulässig ist. 5. Aussprache über die geltenden Teuerungszulagen. 6. Antrag des Gutenbergbundes, ihm Sitz und Stimme im Tarif ausschuß und Taritamt einzuräumen; den Redakteur des „Typograph” zu den Sitzungen des Tarifausschusses mit be ratender Stimme zuzulassen. Papier für Schulbücher. Die konservative Partei der Zweiten Sächsischen Kammer brachte am 1. September eine Interpellation über den Papiermangel im Leipziger Verlagsbuchhandel ein. Sie fragte, was die Regierung dagegen zu tun gedenke, da Schulbücher voraussichtlich nicht neu gedruckt werden könnten. (Berl. Tagebl.) Höhere Steindruckpreise in Dänemark. Die Mitglieder des däni schen lithographischen Prinzipalsvereins erhöhten am 31. August ihre Druckpreise um weitere 131/3 v. H. (im ganzen 331/3 v. H.) für alle Steindruckarbeit, bg. Normalpapier zum Tagespreis Bei einer bedeutenden Fabrik bestellte ich 100 000 Bogen Normal 4 a, 100 000 Bogen Normal 4 b, 42 x 66 cm, 24 kg die 1000 Bogen, gegen behördlichen Freigabeschein. Die Fabrik nahm •den Auftrag unter der Bedingung erst späterer Preisvereinbarung an. Im Juli schrieb sie, sie könne das Papier zu bestimmten, ange gebenen Preisen für jede Sorte demnächst anfertigen. Sofort bestätigte ich den Auftrag zu den angegebenen Preisen unter der Bedingung, daß dies der derzeitige Tagespreis sei. Die Fabrik lieferte, und ich erkundigte mich infolge verschiedener Um stände bei dem Syndikus des Vereins Deutscher Papierfabrikanten nach dem Preise dieser Papiere, worauf mir der Preis einer Sorte um 25 und der andere um 15 Pf. das Kilo niedriger mitgeteilt wurde, als ich gekauft hatte. Sofort teilte ich dies der Fabrik mit, und diese antwortete: „Die Preise der Normalpapiere, wie Ihnen solche vom Verein deutscher Papierfabrikanten mitgeteilt wurden, sind Mindestpreise und für Papiere festgelegt, welche aus ungebleichten Stoffen her gestellt sind. Wir haben Ihnen dagegen die Normalpapiere unter Verwendung von gebleichten Rohstoffen geliefert, daher haben die Ihnen gestellten Preise ihre Berechtigung. Wir können daher zu unserem Bedauern den Preis nicht ermäßigen, sind aber bereit, die Papiere zurückzunehmen.” Ich füge je ein Muster der Anfertigung bei. Ich nehme an, daß, wenn ich Normalpapiere bestelle, diese von guter Beschaffenheit sein müssen, daß andererseits aus meiner Bestellung nicht ersichtlich ist, daß ich ganz hervorragend gutes Normalpapier haben wollte, ich halte deshalb die Ausführungen der Fabrik nicht für stichhaltig und mich für berechtigt, den über den damaligen Tagespreis hinaus- gehenden Betrag zu kürzen. Wie denken Sie darüber ? Druckerei. Normalpapiere 4 a und 4 b haben unseres Wissens keinen Tages preis, sondern einen Mindestpreis, den der dafür bestehende Verband festsetzt. Diese Papiere werden jedoch je nach der Marktlage, je nach der Lage der Fabrik und der Güte des Erzeugnisses häufig weit über den Mindestpreis verkauft, ein für ganz Deutschland gültiger Tagespreis für diese Normalsorten läßt sich deshalb nicht feststellen. Die Fabrik hätte infolgedessen die Bedingung des Käufers, daß der von ihr geforderte Preis der damalige Tagespreis sei, nicht ohne Widerspruch lassen dürfen. Dadurch, daß sie keinen Wider spruch erhoben hat, gab sie dem Käufer das Recht, die höhere Preisfestsetzung nachträglich zu beanstanden. Das gelieferte Papier ist nach den uns vorgelegten Mustern hellfarbig und gut geleimt, zwei heute besonders wertvolle Eigenschaften. Wie ein Prozeß in dieser Sache ausginge, läßt sich nicht voraussehen. Zahlungsbedingungen Ich habe einem meiner hiesigen Kunden 300000 Stück Pergament beutel unter folgenden Bedingungen verkauft: „ab Fabrik in B. aus- Schließlichverpackung, netto Kasse gegen Faktura”, und habe meinem Abnehmer, als die Ware von der Fabrik abgesandt worden ist, Rechnung erteilt mit der Bemerkung, daß die Beutel sofort nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen seien. Er verweigerte dies und behauptete, er habe nicht nötig eher zu zahlen, als bis er die Ware erhalten habe. Meine Meinung über die vereinbarten Bedingungen ist folgende: 1. der Käufer hat Fracht, sowie Kisten usw. zu zahlen, 2. sowie die Ware aus der Fabrik heraus ist, geht sie auf Rech nung und Gefahr des Käufers, 3. Die Rechnung ist ohne Abzug sofort nach Abgang der Beutel von der Fabrik, also nach Empfang der Rechnung, zu bezahlen. Ich bitte um Ihr Urteil in dieser Sache. Großhändler Antwort unseres rechtskundigen Mitarbeiters: 1. Aus der Ver kaufsbedingung „ab Fabrik ausschließlich Verpackung” folgt, daß der Käufer die Kosten der Fracht sowie der Verpackung zu tragen hat. Diese Verpflichtung ergibt sich übrigens bei Versendung der Ware nach einem andern Orte als dem Erfüllungsort ohne weiteres aus dem Gesetz (§ 448 BGB.), falls nicht das Gegenteil vereinbart ist. (s. Staub Bd. II S. 1051 Exk. zu § 382 Anm. 125). 2. Die Gefahr geht nach § 447 BGB. in dem Augenblicke auf den Käufer über, in welchem der V erkäufer die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. 3. Die Bedingung „Netto Kasse gegen Faktura” verpflichtet den Käufer zur Zahlung des Kaufpreises nach Empfang der Rechnung. Der Verkäufer darf sogar, wenn diese Bedingung vereinbart ist, mit Absendung der Ware bis nach Eingang des Kaufpreises warten. Die Weigerung des Käufers, vor Empfang der Ware zu zahlen, ist in solchem Falle unbegründet (siehe RG. Bd. 69 S. 125; die Vor instanzen, Lanagericht und Oberlandesgericht Hamburg, hatten in gleichem Sinne entschieden). Sonderspesen Aus Mittelstadt Mitteldeutschlands Wir kauften vom Vertreter einer Papiergroßhandlung Papier zu einem bestimmten Preise ohne Angabe irgend welcher Bedin gungen. Die Lieferantin brachte diese Ware ab Haus zum Versand, und der Spediteur berechnet uns: Versicherung . 0,25 M. Frachtbriefstempel 0,10 M. Expedition und Rollgeld 1,90 M. 2,25 M. Sind die Beiträge an sich und in der Höhe berechtigt ? Buchdruckerei Falls nichts anderes beim Kauf vereinbart ist, hat der Verkäufer nur die Pflicht, ab Haus zu liefern, und der Käufer muß die Ver- ladungs-und Rollspesen bezahlen. Die Berechnung im obigen Falle erscheint uns angesichts der heutigen Verhältnisse nicht übermäßig hoch. Chromopapier 1519. Schiedspruch Schiedsprüche werden kostenfrei gefällt und ohne Namen der Beteiligten veröffentlicht Ich bin mit der Farbenfabrik X in A in Meinungsverschiedenheit wegen einer Lieferung von einseitig doppelt gestrichenem Chromo papier, holzfrei und habe mit- ihr vereinbart, Sie um Ihren Schied spruch in dieser Angelegenheit zu bitten, dem wir uns beide unter werfen wollen. X bezieht von mir seit Jahren ein Chromopapier nach obiger Beschreibung, das von ihr für den Aufdruck von Druck farbenmustern verwendet wird. Auf Grund vorheriger Preisverein barung sind bei mir von dem gleichen Chromopapier am 26. April