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Nr. 71/1917 PAPIER-ZEITUNG 1427 Vordruck 25, linke Seite Vordruck 25, reckte Seite Versand Seidenpapier 1518. Schiedspruch Schiedsprüche werden kostenfrei gefällt und ohne Namen der Beteiligten veröffentlicht Wir sind mit der Großhandlung X wegen einer Lieferung Seiden papier in Streit geraten und übereingekommen, den Schiedspruch der Papier-Zeitung anzurufen, dem wir uns unterwerfen. Wir über senden Ihnen den gesamten Briefwechsel in dieser Angelegenheit. Wenn wir eine Geschlossenheit wie das Muster 21959/60 in der Lieferung gehabt hätten, hätten wir das Papier verarbeiten können. Bei der Lieferung, wie beifolgendes Ausfallmuster zeigt, ist aber die Geschlossenheit so viel geringer, daß die Farbe auf die Rückseite durchschlägt, was es für unsere Zwecke unverwendbar macht. Das Papier zeigt dieselbe geringe Geschlossenheit wie das ungeglättete Muster 640 T, das wir ablehnten, und nicht die Geschlossenheit des geglätteten Musters 21959/60, für das wir uns entschieden. Y, Fabrik von Durchschreibpapieren * * * Wie die Fabrik Y erkläre ich mich bereit, mich Ihrem Schied spruch in folgender Sache zu unterwerfen. Die Fabrik Y bestellte bei mir zur Anfertigung 2000 kg satiniert gelblich Seiden in 70, 60 und 50 cm breiten Rollen, 18 g/qm. Für Stoff und Glätte war das Muster S A 21959/60 zugrunde gelegt. Die Lieferung wird von Y beanstandet, da das Papier nicht genügend geschlossen im Stoff geliefert worden sei. Ich habe jedoch vor Annahme des Auftrages der Firma Y mitgeteilt, daß der Fabrikant sich hinsichtlich der Ge schlossenheit einen Vorbehalt machen muß. Auch teilte ich ihr mit, daß die Papierfabrik sich folgenden Vorbehalt macht: „Für den Ausfall muß ich mir größere Abweichungen vorbehalten, wie solche von einer Anfertigung zur anderen, besonders unter den heutigen Verhältnissen unvermeidlich sind”. Früher hatte ich bereits dem Kunden geschrieben, daß der Fabrikant erneut betone, er könne absolut geschlossene, also lochfreie Papiere nicht liefern. Trotz dieser wiederholten Vorbehalte hat Y mir den Auftrag erteilt. X, Großhandlung Die Vorlage der Fabrik hat ziemlich klare, ungetrübte Durch sicht, während die Lieferung in der Durchsicht wolkig erscheint. Es sind also in ihr Stoffanhäufungen und stoffarme Stellen, was zur Folge hat, daß beim Färben des Papiers zum Zwecke der Her stellung von Durchschreibpapier die Farbe an zahlreichen Stellen nach der anderen Seite durchdringt. Dies wollte der Besteller ver hindern, indem er während der Unterhandlungen, die der Bestellung vorangingen, immerfort auf die Lieferung „geschlossenen” Papiers Nachdruck legte. Die Fabrik konnte zwar keine vollkommene Ge schlossenheit (worunter sie Lochfreiheitverstand) zusagen, namentlich da das zu liefernde Papier dünner sei als die Vorlage, jedoch schrieb sie, daß die Bestellung unbedenklich erteilt werden könne, da das Muster der Fabrik noch geschlossener sei als das Muster des Bestellers. Die andern Vorbehalte allgemeiner Art, die die Fabrik dem Besteller gegenüber gemacht hat, entbinden die Fabrik nicht von der Pflicht, mustergetreue Ware, soweit sie unter heutigen Umständen billiger weise verlangt werden kann, zu liefern. Die Großhandlung konnte wissen, zu welchem Zwecke das Papier verwendet werden soll, und daß es gleichmäßige Stoffverteilung, also klare Durchsicht haben müsse. Sie mußte diese Verwendung auch der Papierfabrik mitteilen. Angesichts der heutigen Papierknappheit wird die Durchschreib papierfabrik vielleicht das für den beabsichtigten Zweck nicht ver wendbare Papier für andere Zwecke verwenden können. Unsere Entscheidung lautet deshalb, daß es der Durchschreibpapierfabrik frei steht, das Papier entweder zurückzuweisen oder mit 7% v. H. Nachlaß vom Kaufpreise zu übernehmen. Papierstoff aus der Papyrusstaude. In Kristiania ist dieser Tage eine Gesellschaft in der Bildung begriffen, welche den Zweck hat, im nördlichen Zululand (Mittelafrika) Fabriken zur Ausnutzung des dort wachsenden Papyrus zu bauen. Die Gesellschaft wird außer dem mit anderen Stoffen, die sich zur Papierfabrikation eignen, Handel treiben oder sie selbst-ausnutzen. Der Name der Gesellschaft ist ,,Aktieselskab The Walmer Papyrus Pulp Company Limited” mit Geschäftskontor in Vestby bei Moss. Beteiligt sind auch Dis ponent Nils Börresen und Oberingenieur Chr. Vig. Das Aktienkapital ist auf 2 400 000 Kr. festgesetzt. (Wochenbi. f. Papierfabr.) Papierstoffmarkt Stockholm, 29. August Für trockenen Holzschlijj bleibt die Nachfrage gut, besonders Frankreich und Spanien kauften in der letzten Zeit manche Posten für sofortige Lieferung; in feuchtem Stoff beträgt nach vorliegenden Berichten die Herstellung kaum 50 v. H. der regelmäßigen, und weitere Einschränkungen sind zu erwarten. Für Sulfit- und Sulfat- zellstoff ist die Lage unverändert, die Verkäufe sind infolge der Verschiffungsschwierigkeit und des Mangels an Schiffsraum äußerst gering. Die größten Ladungen gingen in der letzten Zeit nach Eng land, doch handelt es sich ausschließlich um Lieferungen auf ältere Verträge. Die Preise sind fest. („Affärsvärlden”.) bg.