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Nr. 70/1917 PAPIER-ZEITUNG 1411 auf Papier und Karten oder Blättern ermöglichen und insbesondere zur Erzeugung von Massenartikeln, wie Postkarten vorteilhaft sein soll. Die Vorrichtung ist an einer Unterlagplatte mit einem aufklapp baren Schablonenhalter sowie einem schwenkbaren Auswerfer für die bedruckten Blätter versehen, welche zwecks Freihaltung der Hände .zur Bedienung auf mechanischem Wege bewegt werden und. so zuein ander angeordnet und eingerichtet sind, daß zuerst die Schablone aufgehoben und dann von deren Lager aus selbsttätig der Auswerfer betätigt wird. Der Auswerfer kann vom Schablonenhalter aus erst angehoben werden, wenn dieser sich bereits in der Hochstellung befindet. Die Unterlagsfläche für den Auswerfer wird durch ein mechanisch anheb bares Gitter gebildet, auf dem die Schablonen gewaschen werden können. Die Einzelheiten sind aus der Patentschrift zu ersehen. Uebergewicht bei zweifarbigem Karton 1517. Schiedspruch Wir sind mit der Großhandlung X in A übereingekommen, nachstehende Angelegenheit Ihrem Schiedspruch zu unterwerfen. Wir kauften von ihr einen Lagerposten von etwa 1300 kg Karton, welcher ein Quadratmetergewicht von 380 g haben sollte. Nach Ankunft der Ware stellte sich im Reingewicht ein Unterschied von 27 kg heraus; dies veranlaßte uns, nachzuprüfen, ob das Quadrat metergewicht der Vereinbarung entspricht. Hierbei stellte sich ein Uebergewicht von 73 kg heraus, welches wir bei der Begleichung abzogen. Der Unterschied im Reingewicht wurde anerkannt, die Möglichkeit des Uebergewichts ist ebenfalls nicht streitig. Sind wir zur Bezahlung des Uebergewichts verpflichtet? Der Verkäufer behauptet, daß ihm ein Spielraum von 5 v. H. unter Bezahlung zur Seite stehe, während wir dieses Recht nur dem Fabrikanten einräumen wollen, der vor beendeter Anfertigung nicht weiß, ob der Karton etwas schwerer oder leichter ausgefallen ist. Der von uns gekaufte Karton lag fertig, teilweise zu 100 Bogen eingepackt, auf dem Lager des Verkäufers, auch konnte er sich jederzeit durch Nachwiegen überzeugen, ob dasangebotene und uns in Rechnung gestellte Quadrat- metergewicht mit der gelieferten Ware übereinstimmt. Anscheinend hat er sich jedoch auf die Lieferung seines Fabrikanten verlassen und auf Grund derselben uns die Berechnung aufgestellt, Hiermit können wir uns nicht eim erstanden erklären, wollen vielmehr nur das Gewicht bezahlen, welches dem Quadratmetergewicht von 380 g entspricht; hieraus ergibt sich ein Unterschied von 73 kg zu .. Pf. dos Kilo, die wir abgezogen haben. Wir haben dm Verkäufer an geboten, Ihren Urteilsspruch anzurufen und uns' verpflichtet, ihn bedingungslos anzuerkennen, auch die Firma X, der wir diesen Brief einsndten, gebeten, dies Ihnen zu bestätigen. Y, Papierwarenfabrik in B. * * * In unserer Streitsache gegen Y in B senden wir Ihnen einliegend das Schreiben dieser Firma und erklären uns mit demselben einver standen, ebenso unterwerfen“wir uns Ihrem Urteil. Es handelt sich um braun-weißen Karton wie einliegendes Muster, welchen wir stets in der Papierfabrik mit etwa 380 g/qm bestellen. Großhandlung X in A. Es ist dem Papiermacher unmöglich, Papier von genau v orge- schriebener Schwere herzustellen, ohne daß Schwankungen nach ■oben oder unten vorkämen. Deshalb muß derjenige, der Papier vom Papiermacher kauft, diesem einen Spielraum in der Schwere nach oben und unten zubilligen und ein mäßiges Uebergewicht innerhalb der Grenzen der Billigkeit auch bezahlen. Wenn ein Großhändler einen auf dieser Grundlage erworbenen Posten Papier nach dem Kilo-Preis weiter verkauft, so steht ihm derselbe Spielraum in bezug auf das bezahlte Uebergewicht zu wie dem Fabrikanten, denn bei der Gering fügigkeit solcher zulässigen Uebergewichte ist es ihm nicht möglich, das Papier derart zu sortieren, daß die einzelnen Päcke einheitliches qm-Gewicht besitzen. Im vorliegenden Falle beträgt das Ueber gewicht 51 v. H., was bei einem Karton, der aus drei Lagen besteht, also aus drei Stoffbahnen zusammengegautscht wurde, mäßig ist, da sich dabei das vorgeschriebene Gewicht schwerer einhalten läßt als bei Papierenaus einer Stoffbahn. Auch steht so schwerem Karton größeres prozentisches Uebergewicht zu als dem Papier von mittlerer Schwere. Wir entscheiden deshalb, daß die Papierwarenfabrik nicht berechtigt ist, das Uebergewicht von 73 kg von der Rechnung des Großhändlers abzuziehen. * * * Nach Erhalt unseres obigen Schiedspruches schreibt uns die Papierwarenfabrik: Wir haben keineswegs den von der Fabrik hergestellten Posten im Original vom Händler bezogen, sondern wir kauften die Rest posten aus 3 verschiedenen Herstellungen. Demnach dürfte der Fall anders liegen, als wenn wir eine Anfertigung geschlossen im Original vom Händler kaufen; denn sonst hätte doch jeder Zwiscl enhändler das Recht, Papier und Karton erheblich niedriger im Gewicht zu liefern, als er in seinem schriftlichen Angebot angibt. Wäre dies gestattet, so könnten Zustände geschaffen werden, die auf die Dauer Unhaltbar waren. Vielleicht können Sie unter Berücksichtigung dieses Umstandes Ihren Schiedspruch ändern. Uns ist es lediglich um den Grundsatz zu tun und nicht um den Preisunterschied, der sich verschmerzen ließe, während schlechte Gewohnheiten der Zwischen händler leicht einreißen und handelsüblich werden könnten, sobald sie sich auf Schiedsprüche der Papier-Zeitung zu stützen in der Lage sind. Y. Obige Ausführungen können uns nicht zur Aenderung unserer Ansicht veranlassen, denn wer nach Kilopreis auf Grund des qm- Gewichts kauft, muß, wie wir in unserm Schiedspruch ausführen, diese Schwankungen mit in den Kauf nehmen, die schon in der Un gleichmäßigkeit der Schwere der einzelnen Bogen selbst kleiner Posten hinreichend begründet sind. Papier-Spinnerei Papiergarn-Markt Nach dem Wochenbericht der Leipziger Monatsschrift für Textil-Industrie aus M.-Gladbach, 25. August, nahm der Handel mit Papiergarn einen äußerst lebhaften Verlauf, die Abschlüsse erstreckten sich aber hauptsächlich auf feinere Garnnummern. Die Nachfrage, nach diesen Garnarten übersteigt das Angebot wesentlich, obgleich fortwährend neue Firmen zur Erzeugung dieser Garne übergehen. Die gröberen Nummern in Papiergarnen sind dagegen reichlicher angeboten, die Verbraucher scheinen darin für die nächsten Monate ausgiebig eingedeckt zu sein. Der bisherige starke Bedarf in diesen Sorten hat etwas nachgelassen, wenigstens soweit geringeres Garn in Betracht kommt, gutes Gespinst findet noch immer Absatz. Die Aus nahmebewilligungen für vermehrte Abgabe von Papiergarnen zum privaten Verkehr wurden in jüngster Zeit in etwas größerem Umfang erteilt, bei dem fortwählend steigenden Bedarf der Privatkundschatt sind aber noch umfangreichere Abgaben notwendig. * * * Der Frankfurter Ztg. wird aus M.-Gladbach unterm 24. August gemeldet: Papiergarne für Herstellung von segeltuchartigem Gewebe sowie feinere Garnnummern waren stark begehrt. Pri 11 a Kaltlei 7439 fett- u. säurefrei, sowie Tafel- u. Knochenleim hat günstigabzugeben Albert Liebing, Leipzig, Gohliserstn 21 Telegr.-Adresse: Rohstoff — Fernsprecher 2190 Bester Ersatz für Blechdosen! Sauberer! Stabiler! 30% leldhter! Grösse 92 mm Dm.; 66 mm 1. Höhe; f. l-Pfd.-Packg. ab Lager in jedem Quantum Theodor Nolte, Barmen, sprEarr-6ns Talkum Kaolin — China Clay — Ton Kalkhydrat - Kohlensaurer Kalk Calcium carbonicum rein und gefällt [7606 Vereinigte Farbwerke A.-G. Wunsiedel, Bayern Johann Heinr. Wessel Herford i. W. fabriziert mit großem Masobinenpark: Kolli- Anhänger, lote u. in Buchform Stückwaren- u. Konfektions- Anhänger An hän ge-Etiketten fürMühlen (Mehlmarken) Hänge-Etiketten fürBljouterie- waren Wiegekarten für automatische Wagen Musterbeutel ; Billigste Bezugsquelle $ • für Wiederverkäufen j Euuaaa