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Papier-Zeitung =dej FANIIDT ATT “/ FACHBLATT 20 30 40 2« 52 104 Stellengesuche zu halbem Preis Vorausbezahlung an den Verleger Platzvorschriften unverbindlich BERLIN SW 11, PAPIERHAUS, DESSAUER STRASSE 2 Telegr.: Papierzeitung Berlin. Postscheck-Konto: Berlin 2428. Fernspr.: Lützow 787 Anzeigen. Petitzeile 3 mm hoch 60 mm (1/a gespalten) breit 50 Pf., auf Umschlagseiten bis IM. (Größe von Strich zu Strich berechnet) Zeichengebühr f. freie Zusendung frei eingehender Briefe 1 M. Teuerungs-Zuschlag 20 v. H. 13mal in 1 Jahr 10 v. H. Nachlaß für Papier-Fabrikation, -Verarbeitung, -Handel, Buchgewerbe, Schreibwaren und Bürobedarf Gegründet von CARL HOFMANN Amtsblatt der Berufsgenossenschaften sowie Zahlreicher Vereine und Verbände des Papier- und Schreibwarenfaches Erscheint Sonntags und Donnerstags. Schluß der Anzeigen - Annahme Donnerstag und Montag abends. Bei der Post bestellt und ab genommen oder durch Buch handel: vierteljährlich 3 M. Vierteljährl. Bestellgeld 18 Pf. Von d. Geschaftsstelled. Bl. unter Streifband — In- und Ausland — vierteljährlich 6 M. 50 Pf. Einzelnummer 30 Pf. Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin Nr. 66 Berlin, Sonntag, 19. August 1917 42. Jahrg. INHALT Erneute Meldepflicht über Brennstoffe Einschränkung des Papierverbrauchs Kürzere Aufbewahrungspflicht für Geschäftsbriefe , Verein Deutscher Pappenfabrikanten, E. V. Papier-Erzeugung und -Großhandel: Einfuhrbewilligungen für Strobpappe , . . ■ . Harz im Sulfitstoff. . .... . . Zellstoffpappe , .sogenanntes Kunstleder" .... Papierstoff-Herstellung in Britisch-Indien .... Londoner Papiermarkt, Papierstoffmarkt . , . 1825 1325 1826 1326 1326 1326 1327 1327 1327 Papier-Verarbeitung, Buchgewerbe: Tarifamt für Deutschlands Chemigraphen und Kupfer drucker 1329 Abrufe auf Zeitungspapier 1329 Sammlung der Verordnungen über Druckpapier usw. 1329 Sicherung des Papiers für die Buchdruckereien . . 13.9 Verbandstag der deutschen Buchbinder-Innungen . . 1329 Ersatzmittel für Reisstärke beim Prägen ..... 1329 Offsetpresse — Gummidruckpresse 1329 Tiegeldruckpresse, Herstellung von Stereotypieplatten 1330 Rotationsmaschine, Bogenabheber . . . , 1330 Einzel typen-Gießmaschine, Klebstoff aus Knoblauch 1830 Papier-Spinner ei: Papiergewebe „weich" ausrüsten ........ 1331 Verband Deutscher Papiergarn-Webereien 1331 Breslauer Papiergewebe-Messe . . .. ..... . 1331 Geschäftsgang in den niederrheinischen Spinnereien . 1381 Büro-Bedarf : Reichsverband für den Papier- u. Bürobedarfs -Handel 1333 Arbeits- und Papier-Ersparnis 1383 Kollographie 1338 Büchertisch . ...... . .1383 Geschäfts-Nachrichten . 1348 Erneute Meldepflicht über Brennstoffe Verordnung vom 8. August, erlassen vom Reichskommissar für die Kohlenverteilung § 1. Die in der Bekanntmachung betreffend Meldepflicht für gewerbliche Verbraucher von Kohle, Koks und Briketts vom 17. Juni 1917 (Reichsanzeiger Nr. 145), vorgeschriebenen Meldungen sind in der Zeit vom 1. bis 5. September erneut zu erstatten. § 2. Die Meldungen sind gleichlautend zu erstatten: a) an die für den Ort der gewerblichen Niederlassung des Melde pflichtigen zuständige Ortskohlenstelle, beim Behlen einer solchen an die zuständige Kriegswirtschaftsstelle; b) an die für den Ort der gewerblichen Niederlassung des Melde pflichtigen zuständige Kriegsamtsstelle; c) an den Reichskommissar für die Kohlenverteilung Berlin; d) an den Lieferer des Meldepflichtigen. Bestellt der Meldepflichtige bei mehreren Lieferern, so ist an jeden Lieferer eine besondere Meldekarte zu richten, welche mit den unter a—c genannten nicht gleichlautet, sondern für jeden Lieferer nur die bei ihm bestellte Menge und außerdem in einer Gesamtsumme noch die bei den anderen Lieferern bestellten Mengen ohne Namens nennung der anderen Lieferer angibt. § 3. Zu den Meldungen sind nicht mehr die für die erste Mel dung ausgegebenen Meldekarten, sondern neue, in einzelnen Punkten abgeänderte Vordrucke zu benutzen, die bei den in § 5 der Verordnung vom 17. Juni 1917 bezeichneten Stellen zu beziehen sind. § 4. Im übrigen verbleibt es bei den Bestimmungen der Be kanntmachung, betreffend Meldepflicht für gewerbliche Verbraucher von Kohle, Koks, und Briketts vom 17. Juni 1917 (Reichsanzeiger Nr. 145). Einschränkung des Papierverbrauchs Der Krieg hat wie bei so vielen Erzeugnissen auch bei Papier dazu geführt, daß auf der einen Seite die Erzeugung zurückging (infolge x on Knappheit an Arbeitskräften, Betriebsmitteln und Rohstoffen), auf der anderen Seite die Neigung entstand, den Ver brauch auszudehnen, vornehmlich indem die eine Ware Ersatz bieten sollte für den Mangel an anderen. So wurde das Papier ein wichtiger Ersatz für sonst übliche Gespinste und Gewebe, und seine Wichtig keit dafür ist noch in Steigerung begriffen. Einer seiner bedeut samsten Rohstoffe aber, der Holzzellstoff, ist heute ein maßgebender Ersatzstoff in der Rüstungsindustrie. So mußte eine Papierknappheit entstehen, die weiter zunehmen muß. Angesichts dieser Verhält nisse gibt es kein anderes Mittel um sicherzustellen, daß das Vor handene wenigstens die dringendsten Bedürfnisse befriedige, als entweder sich einschränken, also auf unnützen und weniger dringenden Verbrauch freiwillig verzichten, oder zur Einschränkung behördlich gezwungen werden. Wo die Einschränkung am wichtigsten war und sich am leich testen zwangsweise durchführen ließ, beim Verlag der Tageszeitungen sowie von Büchern, Zeitschriften und Musikalien, hat man die behörd liche .Zuteilung angewandt. Wohl wurden damit den Verlegern schwere Opfer auferlegt, aber das Verlagsgeschäft wurde aut diese Weise bisher vor größeren Erschütterungen und Störungen, die sonst hätten eintreten müssen, bewahrt. • Bei anderem Papierverbrauch ist Zuteilung schwer durchführbar, hier muß also in erster Linie die von Einsicht, Gemeinsamkeits gefühl und Selbstbeherrschung getragene Selbsteinschränkung platz greifen. Man sollte meinen, daß es nicht vergebens sein könnte, wenn man sich an die Allgemeinheit wendet mit dem Aufruf, an Papier zu sparen, d. h. zu sparen an einer Ware, die nicht zum Lebens unterhalt gehört, nicht Hunger stillt und nicht vor Kälte schützt, die auch keine Genuß wäre ist, bei deren Einsparen also nicht größere persönliche Opfer zu bringen sind. Man hat dabei vielmehr nur die Aufgabe, sich im Verbrauch nicht gehen zu lassen, nichts unnütz zu verwenden und sich in jedem Fall zu bemühen, weniger Papier als bisher zu verbrauchen. Dieses bischen Sichgewaltantun sollte man heute angesichts der Einschränkungen auf viel wesentlicheren Gebieten von jedermann erwarten können. Bei welchen Arten des Papierverbrauchs kann nun vornehmlich gespart werden ? Der Buch- und Zeitschriften- Verlag wurde im Ver ordnungswege zur Einschränkung gezwungen. Damit ist aber die größtmögliche Einschränkung nicht gegeben. Jeder Verleger soll vielmehr bei jedem Werke oder Werkchen, daß er herausgibt, sich genau überlegen, ob sich die Veröffentlichung nicht bis nach dem Kriege hinausschieben, ob sie sich heute rechtfertigen läßt. Wohl gehen viele Verleger, zum Teil durch die Verhältnisse gezwungen, heute schon derart vor; aber es erscheint noch vieles, bei dem es nicht schade wäre, wenn es für immer oder doch wenigstens eine zeitlang noch ungedruckt geblieben wäre. Ein weiteres Gebiet, auf dem sich sparen läßt, ist die Reklame im Geschäftsverkehr, bei künstlerischen und Vergnügungs-Veran staltungen, im Vereinswesen und im Wohltätigkeitsdienste. Was flattert da noch an einzelnen Flugblättern, Broschüren und sonstigen Drucksachen in die Welt hinaus, wieviel Papier wird da noch an Säulen und Wände geklebt, wieviel Zeitungspapier wird für diese Zwecke in Anspruch genommen, ohne \ olkswirtschaftliche, kulturelle oder sozialpolitische Berechtigung. Wie oft liest man Anzeigen für Dinge, die heute nicht gebraucht werden oder kaum zu haben sind, von Geschäften, die mehr Besuch finden, als sie Waren verkaufen können! Wohl ist fortgesetzte Reklame für viele Waren und Geschäfte von Nutzen, aber es scheint, daß manche Häuser die Bedeutung solche r Reklame in der jetzigen Zeit überschätzen. Viel wichtiger wäre es wohl in vielen Fällen, die Mittel für die Zeit, wo das regelrechte Geschäft wieder angeht, zu sparen, um dann mit verstärkter Kraft die Reklame aufzunehmen. Zumindest sollte man die Zeitungs anzeigen nicht größer als unbedingt erforderlich machen, und wenn die Anzeigenden das nicht freiwillig tun, dann sollen es die Zeitungen erzwingen! In dieser Beziehung ist schon manches geschehen. So