Volltext Seite (XML)
1302 PAPIER-ZEITUNG Nr. 65/1917 Der Staatssekretär des Innern Berlin W den 2. August 1917 IVA 18946 Wilhelmstraße 74 Auf das Schreiben vom 16. Juli 1917 Nach Mitteilung des Herrn Reichskommissars für Aus- und Einfuhrbewilligung ist Ihr Antrag auf Erteilung der Ausfuhr bewilligung für eine Papierlieferung nach Czenstochau am 18. Mai d. J. der Zentralstelle für Ausfuhrbewilligungen der Papierindustrie übersandt worden. Am 19. Mai ist er an die Preisprüfungsstelle in Düsseldorf weitergegeben und von dort am 16. Juni d. J. an die Zentralstelle zurückgelangt. Die Preisprüfung nimmt infolge der entstehenden oftmals wiederholten Korrespondenzen stets längere Zeit in Anspruch. Die Preisprüfungsstelle ist angehalten worden, die Preisprüfung in jedem einzelnen Falle mit tunlichster Beschleunigung durchzuführen. Die Beschaffung der Einfuhr bewilligung von dem Herrn Verwaltungschef in Warschau hat als dann abermals geraume Zeit in Anspruch genommen, so daß der Antrag Ihnen erst jetzt genehmigt übersandt werden konnte. Im Auftrage: Müller Zur Milderung der sächsischen Kohlennot ordnete das Sächsische Kriegsministerium an: Die sächsischen Feldtruppenteile haben, so weit irgend möglich, sämtliche gelernten Bergleute den heimischen Ersatztruppen zu überweisen und diesen mitzuteilen, daß die Mannschaften zur Kohlenförderung von der Front kommen. (Frkf. Ztg.) Meldepflicht und Beschlagnahme von Fässern. In Nr. 189 des Reichsanzeigers befindet sich hierüber eine ausführliche Verordnung des Reichskommissars für Faßbewirtschaftung sowie ein Vordruck für die Anmeldung der von der Verordnung betroffenen Fässer. Geschäfts- statt Aktenformat In Ihrer Nr. 46 wird auf Seite 939 kurz erwähnt, daß der Züricher Professor Reichel in der Deutschen Richter-Zeitung anregt, daß verschwenderische Folioformat abzuschaffen und durch das in kauf männischen Geschäftsbriefen übliche Geschäftsformat zu ersetzen. Diese Anregung sollte in weiteren Kreisen dafür wirken, daß Geschäfte und Behörden einheitliche Briefgröße bekommen und die Aktengröße verschwindet. Eine Anzahl Behörden verwenden für einen Teil ihres Briefwechsels bereits Geschäftsgröße, andere Behörden erhalten einen großen Teil' ihrer Mitteilungen auf Geschäftsgröße, welche sie ihren Akten beiheften müssen, und welche dann breiter sind als die Akten, wodurch eine unsaubere Akte entsteht. Bei der heutigen Papier-Knappheit wäre es leicht, eine einheit liche Papiergröße einzuführen, und dafür käme nur die Geschäftsgröße in Frage. Es läßt sich in Zentimetern ausdrücken: 22 x 281 cm. Gerade jetzt sollten tatkräftige Männer dafür wirken, daß die Akten größe ausgeschaltet wird. Dadurch würde eine ungeheure Verein fachung in der Herstellung, in der Einordnung und in der Bearbeitung der Briefschaften erfolgen, ohne daß Schaden entstehen könnte, vielmehr würden sich nur Vorteile ergeben. Diese Einheitlichkeit braucht nicht nüchtern auf die Papier-Industrie zu wirken, denn die Ausführung kann durch Wahl des Papiers und Ausgestaltung des Kopfes oder anderen Aufdrucks sehr verschiedenartig sein. Freilich müssen die alten und die in Arbeit befindlichen Bestände erst auf gebraucht werden. Wohl würde es schwere Kämpfe erfordern, bevor bei manchen Behörden die Geschäftsgröße als Einheitsformat durch dringt, aber durch immer neue Hinweise auf die Vorzüge, die sich heute noch gamicht alle übersehen lassen, wird auch der größte Gegner zum Anhänger der einheitlichen Briefgröße. Es sollte mich freuen, wenn eingehende Aussprache zur Klärung und Weitcrbcarbeitung führen würde. Carl Bruer, Goslar. Unbestellte Anzeigen in Adreßbüchern Theophil Weber, Adreßbuch-Verlag in Leipzig sandte an ein süddeutsches Haus der Papierverarbeitung (wahrscheinlich auch an andere) folgendes Druckschreiben: Da nächste Woche der Bogen mit Ihrer werten Firma für unser im Herbst d. J. zur Ausgabe gelangendes Adreßbuch gedruckt werden muß, gestatten wir uns höflichst, Sie nochmals anzufragen, ob wir Ihr beiliegendes Inserat zum Preise laut mitfolgendem Bestellschein wieder aufnehmen dürfen. Bei Erscheinen des Werkes wird der Krieg beendigt und große Nachfrage nach unserem Adreßbuch sein, schon jetzt übertreffen die Vorbestellungen weitaus alle Erwartungen. Falls Sie die Aufnahme auch in fremder Sprache mit 40 v. H. Zuschlag zu haben wünschen, was wir Ihnen nur empfehlen können, da das Werk in alle Weltteile gelangt, so bitten wir um Ihre gcfl. Mitteilung hier über. Insbesondere empfehlen wir ungarisch, bulgarisch, russisch und serbisch, wie auch türkisch, englisch und französisch, polnisch, rumänisch und böhmisch. Für fremde Sprachen berechnen wir 40 v. H. Aufschlag. Wir sehen daher gerne Ihren geschätzten Nach richten entgegen. Dem Druckschreiben lag eine schwülstige Anpreisung des .Adreßbuchs von Deutschlands und Oesterreich-Ungarns Handels-, Großindustrie-, Fabrikations- und Export-Firmen, nebst Speditions- und Bankgeschäften” (Preis 25 M.) sowie ein ’ Bestellschein bei, womit der Empfänger des Briefes eine 1 8 Seite des Adreßbuchs einneh mende Anzeige zum Preise von 32 M. bestellen soll. Der Anzeigen text ist gedruckt und als Ausschnitt aufgeklebt. Der Empfänger hat jedoch diese Anzeige nie bestellt und-bezeichnet deshalb die Aufforderung zur „Wiederaufnahme” mit dem dafür zukommenden Ausdruck. Auf demselben Bestellschein steht ferner gedruckt: Wir bestellen ein Exemplar des Werkes zu 25 M. Wir führen seit Jahrzehnten einen Kampf gegen Verleger so genannter Export-Adreßbücher, die mit vielerlei Kniffen Anzeigen und Bestellungen auf mitunter sagenhafte Adreßbücher ergattern. Trotz mancher gerichtlicher Verurteilungen scheint dieses Geschäft immer noch zu blühen, zum Teil wohl deshalb, weil die Werbebriefe oft in die Hand unzuständiger Angestellter gelangen, die alles für bare Münze halten, und im Glauben, es' handle sich um Wiederauf nahme, den Bestellschein unterstempeln und unterschreiben. Geplante Zollerhöhung in denVereinigten Staaten Wie die schweizerische Gesandtschaft in Washington mitteilt, sieht die vom 23. Mai vom Abgeordnetenhause angenommene und an den Senat zur Behandlung überwiesene Finanzvorlage u. a. eine allgemeine Zollerhöhung um 10 v. FI. vor, derart, daß der Zoll auf jetzt schon zollpflichtige Waren um 10 v. H. des Wertes erhöht würde (ohne Rücksicht darauf, ob der jetzige Zoll ein Gewichts- oder ein Wertzoll sei) und Waren, die jetzt auf der Freiliste stehen, einem Zolle von 10 v. H. unterlägen. Ausnahme soll u. a. fü‘ nachstehend bezeichnete Waren gemacht werden, die auf oer Freiliste verblieben: Druckpapier (§ 567 des gegenwärtigen Zolltarifs); Halbstoffe jeder Art für Papierfabrikation; Bücher für den Gebrauch amerikanischer Behörden; Bücher, die von Einwanderern mitgeführt werden; Zei tungen und Zeitschriften, wissenschaftliche Bücher und Geräte für den persönlichen Gebrauch von Einwanderern. Die erhöhten Zölle sollen vom Tage des Inkrafttretens des Ge setzes ab erhoben werden. (Schweizerisches Handelsamtsblatt Nr. 174 vom 28. Juli 1917.) Papier-Erzeugung und -Großhandel Reichsstelle für Papierholz Ueber diese Reichsstelle, die ihren Sitz in Berlin W 35, Pots damer Str. 123, hat, bringt dei „Zeitungs- Verlag”, das Amtsblatt des Vereins Deutscher Zeitungsverleger, u. a. folgende Mitteilungen: Die Reichsstelle wurde am 30. November 1916 gegründet, um den wichtigsten Rohstoff des Zeitungspapiers, das Papierholz, in ausreichendem Maße und zu einem Preise zu beschaffen, der es den Zeitungsdruckpapier-Fabrikanten ermöglichte, das fertige Erzeugnis zu einem für das deutsche Zeitungsgewerbe erträglichen Preise abzugeben. Der Gedanke zur Schaffung dieser Reichsstelle ging vom Verein Deutscher Zeitungs-Verleger aus. An dem Gründungskapital von 500 000 M. sind Zeitungsverleger mit 200 000 M. beteiligt, der übrige Betrag entfällt auf den Verband Deutscher Druckpapier- Fabrikanten, den Verein ringfreier Druckpapieifabriken und den Verein Deutscher Zellstoffabrikanten. Zu der ursprünglichen Aufgabe dieser Reichsstelle sind andere hinzugekommen, so die Zuführung möglichst ausgiebiger Kohlen mengen sowie anderer notwendiger Stoffe sowie die Beschaffung der erforderlichen Arbeitskräfte für die Zeitungspapierherstellung. Die Versorgung der Zeitungsdruckpapier-Fabriken mit Papier holz ist für längere Zeit gesichert; weniger gut steht es mit der Kohlen beschaffung. Jedoch ist von den zuständigen Reichsstellen dem Verein Deutscher Zeitungsverleger versichert worden, daß die Be lieferung der Zeitungsdruckpapier-Fabriken gleich nach denen der Rüstungsindustrie erfolgen wird. Wie der „Zeitungs-Verlag” ferner meldet, hat sich vor mehreren Wochen Bayern dem Vorgänge Preußens und der meisten anderen Bundesstaaten angeschlossen, indem es einen erheblichen Teil des Preisaufschlages auf Zeitungspapier übernahm. Pappen Der Verein sächsischer Pappenfabrikanten, e. V., rät seinen Mitgliedern, keine Verkäufe ohne Kriegsklausel zu machen, da die Erzeugungsmöglichkeit sich selbst auf Tage hinaus nicht übersehen läßt. Bei Verladung der Pappen auf der Eisenbahn und zu Wasser empfiehlt der Verein die Pappen so zu bezeichnen, daß deren Zweck bestimmung aus der Bezeichnung hervorgeht, also reine Lederpappen und reine Holzpappen als Holzstoffpackpappen, gewöhnliche Grau pappen als Packpappen. Pappen mit Zusatz von Zellstoff una diejenigen, welche aus sortierten holzfreien Abfällen her gestellt werden una andere Zweckbestimmungen haben als für