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Amerikanische Buchführung? Zu der von uns in Nr. 32 unter obiger Ueberschrift gebrachten Anregung, den Namen „Amerikanische Buchführung” durch „Reihen- Buchführung” zu ersetzen, wird im Juli-Heft der „Monatlichen Nachrichten” von J. C. König & Ebhardt in Hannover bemerkt: Wir sind schon bestrebt, die Bezeichnung „amerikanische Buch führung oder Journale” durch „Spalten-Buchführung oder Spalten bücher” zu ersetzen. Die ältere Bezeichnung ist jedoch noch zu fest sitzend, um sie kurzerhand ausschalten zu können. Zur Erfindung der sogenannten „amerikanischen” Buchführung verweisen wir auf die in unserm Verlag erschienene Schrift „Die Entstehung und Entwicklung der Buchhaltung” von Prof. Dr. B. Penndorf (Kaufmanns Praxis Heft 1), in der es auf Seite 16 f heißt: „Am Anfänge des 19. Jahrhunderts steht als hervorragendste Erfindung die der amerikanischen Buchhaltung durch den Franzosen Edmond Degrange, der sie 1804 in seinem Supplement ä la Tenue des Livres rendue facile, ou Nouvelle mthode pour tenir les livres en double partie, par le moyen d’un-seul registre, etc. beschrieben hat. Den Einfluß dieser Erfindung auf Frankreich hat bereits C. P. Kheil (Wien 1908) ausführlich dargelegt, weshalb ich mich hier auf Deutsch land beschränken will. Bereits vor Erscheinen des Degrangeschen Buches schrieb der Hamburger Buchhalter Hingstedt im Februar 1804: Wenn man auf die Verbesserung des doppelten Buchhaltens sein Augenmerk richt so kann dabei wohl nichts mehr getan werden, als daß man das Journal und das Hauptbuch in eins zu schmelzen sucht. Nach wenig Jahren war diese Idee auch in Deutschland verwirklicht . Dr. Philipson, der 28 Jahre lang die Bücher des Meyerschen Bankhauses in Hannover gerührt hatte, gab in seinen 1813 erschienenen „Briefen über das kaufmännische Rechnungswesen” eine entsprechende Anregung. Es entsteht die Frage, ob Philipson die Erfindung von Degrange gekannt hat oder nicht. Nach seinen eigenen Worten ist ei von selbst, also unabhängig von dem Franzosen, auf diese Idee gekommen. Im Jahre 1832 erschien dann in Dresden die „vereinfachte doppelte italienische Buchführung oder die doppelte Buchhaltung nach einer neuerfundenen vereinfachten Form” von C. D. Fort. Die Verein fachung liegt sowohl im Journal als im Hauptbuch. Das Journal enthält links alle Soll- und rechts alle Habenposten. Die nächsten Schriften konnten keine wesentlichen Fortschritte mehr bringen. 1840 erschien in Köln von A. Ochs ein „Bilanzjournal”, das nur die Führung des Hauptbuchs ersetzte, während Memorial und Kassen buch gehalten werden mußten. 1874 trat Schuhmacher (Mainz) mit der Bezeichnung „Amerikanische Buchhaltung” hervor. Professor Schär hat einmal all die „Variationen in der praktischen Verwendung des amerikanischen Journals” zusammenge: teilt (Zeitschrift für ha ndelswissen schäft liehe Forschung, 1907). Leipziger Herbst-Mustermesse 26. August bis 1. September 1917 Vergünstigungen, über die das „Meßamt für die Mustermessen in Leipzig” nähere Auskunft gibt: für den Besuch der Herbst-Muster messen 1917 in Leipzig 50 prozentige Fahrpreisermäßigung auf der Eisenbahn. Frachtfreie Rückbeförderung der Meßgüter. Mietzins- Nachlaß für die Aussteller. Kostenfreier Bezug folgender Behelfe: Zusammenstellung freistehender Meßräume. Amtliches Leipziger Meß-Adreßbuch. Amtliches Leipziger Meß-Einkäuferverzeichnis. Verzeichnis der dem Ausfuhrverbot nicht unterliegenden Waren. Preiserhöhung für Tinte in Dänemark. Barnängens tekniska Fabrik in Stockholm erhöhte am 1. August den Preis ihrer Schreib und Kopiertinte in Dänemark wie folgt: 1000 g 4 Kr„ 500 g 2 Kr„ 330 g 1,75, 240 g 1,25, 90 g 0,75, 50 g 0,50, kleinste Flasche 0,35 Kr. bg Neues britisches Ausfuhrverbot. Großbritannien verbot am 13. Juli die Ausfuhr von Schreibmaschinen nach allen Ländern Europas und des Mittelmeers, ausgenommen denen der Verbündeten, Spanien und Portugal, bg. Papier Spinner T In eigener Sache! Maschinenfabrik J. H. Spoerl, Düsseldorf Wohl infolge der außerordentlich großen Erfolge meines geschützten automatischen Spannungsausgleiches bei meiner Rollenschneidemaschine für Feinschnitt und meines geschützten neuen Feuchtapparates für feine 3-mm-Streifen veröffentlicht die Firma Ferd. Emil Jagenberg in der M.-Gladbacher Zeitung eine Anzeige, die in allen ihren Teilen nachweislich unzutreffend ist. Ich habe sofort meinen Anwalt beauftragt, gegen die Firma J. wegen dieser Anzeige Klage wegen unlauteren Wettbewerbes einzureichen. Weder verletzt mein Feuchtapparat ein anderes Patent, noch ist der automatische Spannungsausgleich eine bekannte Sache. Daß es vielmehr bahn brechende Neuerungen sind, dafür sprechen wohl am besten der dafür geltende Schutz und die Gutachten der bedeutendsten Papierfachleute. Im übrigen verfolge ich jeden Nachbau auf das Schärfste. Dieses Vorgehen der Firma ist um so merkwürdiger, als sie die erste Rollenschneidemaschine von mir bezogen und die von mir erfundene schon vor langen Jahren von mir gelieferte Streifenteilwalze bzw. Tischsystem oder getrennte Auf wicklung nachgebaut hat. Meine neuesten bahnbrechenden Erfindungen sind aber derartig geschützt, daß niemand außer meiner Firma in der Lage ist dieselben zu bauen. Sie bieten umwälzende Neuerungen, Vereinfachungen und Ersparnisse, besonders beim 3-mm-Schnitt ganz dünner Papiere, stellen daher die vollkommenste einfachste Maschine vor. Demnach stellt sich das unberechtigte Vorgehen der Firma als ein Versuch mit untauglichen Mitteln dar, sich gegen ein überlegenes Fabrikat zu erwehren. — Nähere Ausführungen folgen. Ich übernehme volle Garantie, daß der von mir gebaute Feuchtapparat in keiner Weise gegen die Patente der Firma Jagenberg verstößt.