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Nr. 63/1917 PAPIER-ZEITUNG 1263 Kaufmännisches für Papiermacher Abdruck aus der zweiten erweiterten Ausgabe des Buches „Kaufmännisches für Papiermacher“ 9. Selbstkostenberechnung Fortsetzung zu Nr. 61 Zur Feststellung der Ausgaben für Putz- und Schmiermittel gebrauchen wir ein Hilfsbuch. Der Stoffverwalter hatte bisher zur Ueberprüfung seines Lagerbestandes nur den gesamten Tages verbrauch gebucht, während eine Aufzeichnung über den Ver brauch der einzelnen Maschinen fehlt. Wenn wir denVerbrauch nach Maschinen festlegen, so genügt es, wenn in dem Lagerbuch nicht täglich, sondern nur einmal monatlich der Verbrauch der einzelnen Maschinen angegeben wird. Der Verbrauch ist festzustellen von den verschiedenen Oel- arten. Fett, Petroleum, Putzwolle, Dichtungsstoff und verschiede nen Reinigungsmitteln an nachstehenden Betriebsteilen: Kessel anlage, Dampfmaschine, Turbine, Transmission, Pumpen, Koller- gängen, Holländer, Papiermaschine mit Antrieb und Abwasser pumpen, Feuchter. Kalander, Querschneider, Rollaparat und Planschneider. Für die Feststellung des Materialverbrauchs er richten wir für jeden Betriebsteil ein Konto wie Nr. 22, das gleichzeitig eine gute Kontrolle über Veränderungen in der Güte und Preiswürdigkeit des Materials zuläßt, wenn am Monatsschluß der Wert festgestellt und mit dem verarbeiteten Papier und der Laufdauer verglichen wird. Vordruck 22 Verbrauch von Putz- und Schmiermitteln Im Monat verbrauchte Stoffe (Bezeichnung des Betriebsteils) Die Hilfsstoffe werden nur gegen Entnahmeschein nach Vor druck 23 von dem Stoffverwalter ausgegeben. Eine Durchschrift bleibt im Buche des Meisters, der die Ausgabe veranlaßt. Ratsam ist es, alle Entnahmescheine von dem Betriebsleiter zeichnen zu lassen, bevor die Auslieferung des Stoffes erfolgt, damit Meister und Arbeiter immer wieder zur Sparsamkeit angehalten werden. Vordruck 23 Stoff-Entnahmeschein für (Betriebsteil) Kilo, Meter oder Stück Gegenstand Fach- und Stand nummer Unterschrift des Arbeiters ,, Meisters ,, Betriebs leiters Damit keine Irrtümer Vorkommen, achte man darauf, daß sich für die Stoffe einheitliche Bezeichnungen einbürgern. Dies ist nötig, damit der Stoffverwalter den richtigen Stoff heraus gibt und ihn richtig verbucht. Um Irrtümern vorzubeugen, zeichnet er gleich bei der Ausgabe des Stoffes dessen Fach- oder Stand nummer ein. Wenn die Verbuchung später oder von einem anderen Beamten vorgenommen wird, so hat er durch die Fachnummer einen Anhalt, um richtig zu buchen. Zergliedert für Papiermaschineuno die einzelnen Ausrüstungs maschinen müssen also werden die Ausgaben für Kohlen oder andere Krafterzeugung, für Riemen, Putz- und Schmiermittel, Löhne und Gehälter der Meister, Ausbesserungen und Abschrei bungen. Hiervon wird nur der auf die Papiermaschinenarbeit entfallende Anteil auf die Gesamterzeugung verteilt, die Aus rüstungskosten aber den einzelnen Anfertigungen je nach ihrer Art hinzugerechnet. Ungeteilt werden der Gesamterzeugung belastet: die Ausgaben für Siebe, Filze, allgemeine Unkosten, Steuern. Versicherungen, Reisespesen, Fuhrwerkunterhaltung, Gehälter der kaufmännischen Beamten und derjenigen tech nischen Beamten, die für den Gesamtbetrieb notwendig sind, Skonto, Zinsen und Diskont, Gutschriften. Kosten für Packstoffe müssen für Rollen-,' Ballen- und Kistenpackung getrennt fest gestellt, auch müssen Fracht und Provision von Fall zu Fall berechnet werden, wenn man genau vorgehen will. Besondere Aufmerksamkeit erfordert die Feststellung des Verlustes, der bei der Erzeugung und Ausrüstung durch Ausschuß entsteht. In unserer bisherigen Selbstkostenberechnung haben wir den Wert des an der Papiermaschine und bei der Ausrüstung gewonnenen Ausschusses von dem Rohstoffwert abgezogen und den Rest durch das Gewicht des erhaltenen guten Papiers geteilt. Hierzu kamen die Verwaltungskosten, die nach der Zeit be rechnet waren aus den Gesamtausgaben für die Verwaltung, geteilt durch die Arbeitsstunden. Dieses Ergebnis für eine Stunde aus den für ein Jahr in Betracht kommenden Zahlen wurde bei der Selbstkostenberechnung vervielfältigt mit der Zeit, die für die Herstellung des Papiers auf der Papiermaschine erforderlich war, und geteilt durch das Ergebnis an gutem Papier. Alle Un kosten sind also voll erfaßt, zum Teil aber zu Unrecht auf Papiere ohne Ausrüstungskosten abgewälzt. Bei der Berechnung der Verwaltungskosten getrennt für Maschinenarbeit und Ausrüstung berechnen wir die Maschinen arbeit wieder nach Stunden und der erzeugten Menge guten Papiers, indem wir von den gesamten Verwaltungsausgaben die auf die Ausrüstung entfallenden abziehen und den Rest durch die Arbeitsstunden teilen. Dies Ergebnis für eine Stunde wird vervielfältigt mit der Pupiermaschinenarbeitszeit und geteilt durch das Gewicht des guten maschinenfertigen Papiers, um die Her stellungskosten für 100 kg maschinenfertigen Papiers zu erhalten. Die gleiche Rechnungsart wiederholt sich für jede Ausrüstungs- maschine, über die eine Anfertigung läuft. Weil für die Kosten berechnung das von jeder Maschine abgelieferte Papier und nicht die erhaltene Menge maßgebend ist, muß der bei jeder Maschine anfallende Ausschuß genau festgestellt werden. Fortsetzung folgt. Berliner Handelsbräuche Holz. Nach § 8 der Gebräuche im Holzhandel (vgl. Dove-Meyer- stein, Gutachten über Handelsgebräuche, erstattet von der Handels kammer zu Berlin, Band I S. 274) sind unter Waggons, wenn beim Kauf das verkaufte Quantum nur nach Waggons berechnet ist, Eisenbahnwagen von 10 000—15 000 kg Tragkraft zu verstehen. Der Käufer kann also beim Kauf von 5 Waggons mindestens 50 000 kg geliefert verlangen. Er kann aber nach der Abrede 5 Waggons ver langen, so daß, wenn beispielsweise 50 000 kg auf 4 Waggons (2zu je 15 000, 2 zu je 10 000 kg) verladen sind, noch ein fünfter von mindestens 10 000 kg zu liefern ist. 25214/1.7. Wenn ein Verbraucher von einem hiesigen Holzlager 4 cbm Mahagoniholz am 24. Februar 1914 auf Abruf bei Bedarf gekauft hat, so muß nach der Anschauung der von uns befragten Verkehrskreise dieser Abruf in angemessener Frist erfolgen, hinter Berücksichtigung des Umstandes, daß bis Juli 1914 vom Käufer fast die Hälfte seines Kaufs abgefordert wurde, erscheint auch angesichts der Kriegslage die durch den Verkäufer eingeräumte Abnahmefrist bis zum 30. Juli 1910 durchaus anoemessen. 25820 17.