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Erscheint Sonntags und Donnerstags. Schluß der Anzeigen-Annahme Donnerstag und Montag abends. Bei der Post bestellt und ab genommen oder durch Buch handel: vierteljährlich 3 M. Vierteljahrl. Bestellgeld 18 Pf. Von d. Geschäftsstelle d. Bl. unter Streifband — In- und Ausland — vierteljährlich 6 M. 50 Pf. Einzelnummer 30 Pf. Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin für Papier-Fabrikation, -Verarbeitung, -Handel, Buchgewerbe, Schreibwaren und Bürobedarf Gegründet von CARL HOFMANN BERLIN SW 11, PAPIERHAUS, DESSAUER STRASSE 2 Telegr.: Papierzeitung Berlin. Postscheck-Konto: Berlin 2428. Fernspr.: Lützow 787 Anzeigen. Petitzeile 3 mm Höhe 60 mm (1/4 Seite) Breite 50 Pf. auf Umschlagseiten bis 1 M. Teuerungs-Zuschlag 20 t.H. 13 mal In 1 Jahr 10 ▼. H. weniger 26 „ „ 20 „ 52 w „ " 30 " 104» » »40» Für Annahme und freie Zu sendung der frei eingehenden Zeichen-Briefe hat Besteller der Anzeige l M. zu zahlen Stellengesuchezuhalbem Preis Vorausbezahlung an den Verizer Papier-Zeitung Amtsblaft der Berufsgenossenschaften sowie zahlreicher Vereine und Verbände des Papier- und Schreibwarenfaches Nr. 63 Berlin, Donnerstag, 9. August 1917 42. Jahrg. INHALT Papier-Erzeuqung und -Großhandel: Verbot der Herstellung von Mund- und Tischtüchern aus Papier 1231 Reichskommission zur Sicherstellung des Papierbedarfs 1261 Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschatt . . , . • 1261 Verein sächsischer Pappenfabrikanten, e. V 1262 Verein der Zellstoff- und Papier-Chemikers Literatur-Auszüge 1262 Kaufmännisches für Papiermacher 1263 Berliner Handelsbräuche 1263 Papier-Verarbeitung, Buchgewerbe: Die Anfänge des Buchdrucks in der Türkei .... 1265 Aus den Typographischen Gesellschatten ..... 1266 Rotationsmaschine für Bogentiefdruck ...... 1266 Buchdruck-Rotationsmaschine Buchdnickschnellpres.se 1266 Herstellung von Papier flaschen Papier Spinntrti: Papiergewebe mit samtartiger Oberfläche . . , , . 1267 Schreib waren-Handel: Reichsverband tür den Papier- u. Bürobedarfs-Hand el 1269 Briefumschlag zu wiederholter Benutzung 1269 Geschäfts-Nacnrichten ... . . 1280 Papier-Erzeugung und,-Großhandel Verbotjder Herstellung von Mund- und Tischtüchern aus Papier Der Oberbefehlshaber in den Marken hat am 4. August für das Gebiet der Stadt Berlin und der Provinz Brandenburg folgende Bekanntmachung erlassen: Die Herstellung von Mundtüchern und Tischtüchern ganz oder teilweise aus Papier ist verboten. Ausgenommen von dem Verbot ist die Herstellung von gewebten Papiermundtüchern und Papier tischtüchern. Anträge auf Ausnahmebewilligungen von der Vor schrift des § 1 sind bei dem Oberkommando in den Marken, Abteilung K. IV, Viktoriastraße 25, einzureichen. Die Verordnung tritt am 6. August 1917 in Kraft. Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu einem Jahre, bei Vorliegen mildernder Umstände mit Haft oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft. Die Verfügung ist, wie wir erfahren, von Reichs wegen durch die Kriegsministerien der großen Bundesstaaten für das ganze Reichs gebiet in gleicher Weise erlassen und ihre Verkündung den stell vertretenden Korpskommandanten übertragen worden. Die Reichs behörden haben damit der in unserer Nr. 62 auf S. 1246 mitgeteilten Anregung der Reichskommission zur Sicherstellung des Papierbedarfs entsprochen. Dieser Kommission gehören u. a. die Vorsitzenden des Vereins Deutscher Papierfabrikanten, des Deutschen Papiergroßhändler- Verbandes und des Bundes Deutscher Vereine des Druckgewerbes, Verlages und der Papierverarbeitung usw. an. Wir haben einige Vertreter der von dieser Verfügung betroffenen Gruppen unseres Faches über die voraussichtliche Wirkung des Erlasses auf ihr Geschäft befragt. Ein Seidenpapier-Fabrikant, der viel Papier an Hersteller von Papier-Mundtüchern liefert, sagte uns, daß sein Betrieb nicht leiden werde, da er ohnehin der in letzter Zeit stürmischen Nachfrage lür Serviettenpapier nur zu sehr kleinem Teil genügen konnte und die meisten Aufträge ablehnen mußte. Seidenpapier werde für viele andere Zwecke in so großen Mengen gebraucht, daß die dafür ein gerichteten Fabriken auch nach dem Erlaß überreichlich zu tun haben werden. Mehrere von uns befragte Großhändler halten die Verfügung namentlich mit Rücksicht auf die Plötzlichkeit, mit der sie in Kraft tritt, für einen harten Schlag. Der Großhandel habe große Mengen Mundtuchpapiers in schmalen Rollen, das für andere Zwecke un brauchbar ist, auf Lager. »Dieses Papier ist zum«Kreppen bestimmt und sollte nach dem Kreppen zu Mundtüchern verarbeitet werden. Diesen Kreisen können wir zur Beruhigung mitteilen, daß beabsichtigt ist, Härten zu vermeiden, wozu die in der Verordnung angekündigten Ausnahmebewilligungen die Möglichkeit bieten. Von allgemeinen Uebergangsbestimmungen sah die Behörde ab, da diese leicht dazu benutzt werden konnten, um rasch noch große Mengen von Papier zu Mundtüchern usw. zu verarbeiten und so wichtigeren Zwecken zu entziehen. Hat doch der Hinweis der Reichsbekleidungsstelle auf das Ersetzen der verbotenen Leinen-Mundtücher durch papierene eine Spekulation mit Papiermundtüchern zur Folge gehabt, die mit den Anstoß zur Verordnung gab. Fertige Papiermundtücher können nach wie vor gehandelt werden, verboten ist lediglich die Herstellung. Aber es dürfte, um nicht Betriebe, die sich bisher hauptsächlich dieser Herstellung gewidmet haben, zu sehr zu schädigen, auf Antrag gestattet werden, daß diese Betriebe in gewissem Umfang weiter in Gang bleiben. Dagegen wird die Verordnung das Entstehen neuer und die Er weiterung vorhandener Anlagen dieser Art verhindern. Aus der Erlaubnis, Mund- und Tischtücher aus Papiergewebe zu verwenden, werden wohl die feinen Gastwirtschaften wenig Trost schöpfen dürfen, da Papiergewebe in noch höherem Grade als Papier den für die Kriegs- und Friedenswirtschaft bedeutend wichtigeren Zwecken vorbehalten werden. Reichskommission zur Sicherstellung des Papierbedarfs Vor einiger Zeit ist beim Reichsamt des Innern im Einvernehmen- mit dem Kriegsamt eine Reichskommission zur Sicherstellung des Papierbedarfs aus sachverständigen Vertretern der Papiererzeuger und Verbraucher gebildet worden. Ihre Aufgabe ist in erster Linie die Sicherstellung des notwen digen Papierbedarfs der Militär- und Zivilbehörden. Die Kommission soll ferner der Reichsregierung Vorschläge für zweckentsprechende Verteilung der zur Verfügung stehenden Menge von Papier, Karton und Pappe machen und bei den Verbraucherkreisen auf die durch die Papierknappheit gebotene Sparsamkeit in der Verwendung hinwirken. Vorschläge und Anregungen den Papierverbrauch betreffend, werden zweckmäßig ausschließlich an die Reichskommission zur Sicherstellung des Papierbedarfs in Berlin C 2, Breitestraße 89 (Fernsprecher: Zentrum 10976 bis 10979), gerichtet. Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft Sektion I In Gemäßheit der Bestimmungen' der §§ 27, 28 der Satzung werden die Mitglieder der Sektion I zu der Mittwoch, 22. Augus