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Abreißkalender mit Sparbüchse Kobert Offermann in Elberfeld erhielt das DRP. 296362 vom 3. De- zember 1915 ab in Kl. 11 e auf einen Abreißkalender mit Sparbüchse, deren Verschluß durch den Kalenderblock gesperrt wird. Die Rückwand des Abreißkalenders K trägt eine Sparbüchse A mit stets offenem Schlitz B zur Aufnahme von Geldstücken. Die unten am Kalender befindliche Auslaufstelle C für das Geld steht mit der Sparbüchse A durch einen verdeckten Kanal D in Verbindung, der unter dem Kalenderblock von unten nach oben entlanggeht und mittels einer Klappe oder eines Schiebers E, der durch die Feder F angepreßt wird, geschlossen wird. An dem Schieber E befindet sich ein Zugband G, welches durch einen Schlitz H, der durch den ganzen Kalenderblock K läuft, ge zogen ist und mit seinem Ende über dem ersten Kalenderblatt frei heraushängt. Soll nun das zu sparende Geld an einem vorher zu bestimmenden Tage der Sparbüchse entnommen werden, z. B. am 1. Mai, so fährt man mit einem spitzen Gegenstände, z. B. einer Stricknadel, von der Seite des Blockes zwischen den Kalenderblättern des 29. und 30. Aprils hinein und zieht das Bandende über das Blatt für den 30. April heraus, worauf man es an diesem Blatt ansiegelt. Beim Abreißen des Blattes am 1. Mai erfolgt naturgemäß ein Ziehen an dem angesiegelten Bande, der Verschlußschieber E wird geöffnet, und das angesammelte Geld fällt durch die Oeffnung C heraus. _ Der Patent-Anspruch lautet: Abreißkalender mit Sparbüchse, deren Verschluß durch den Kalenderblock gesperrt wird, dadurch gekennzeichnet, daß ein zum Oeffnen der durch eine Feder geschlos senen Verschlußvorrichtung der Sparbüchse dienendes, an dieser an gebrachtes Band mit dem freien Ende durch einen Schlitz des Kalender blockes nach außen geführt ist und an jedem beliebigen Kalender blatt befestigt werden kann. Markenaufkleber Gustav Probst in Braunschweig erhielt das DRP. 296202 vom 29. September 1915 ab in Kl. 70 d auf eine Vorrichtung zum Aufkleben von Marken, bei der die zu einem Markenstreifen vereinigten Marken durch Antrieb eines Vorschubwalzenpaares an einem Anfeuchter vorbei zu einem Abschneider und dann unter eine Aufdrückvorrichtung gelangen. In dem Kopf a eines stempelartigen Gehäuses b sind die zu einer Rolle c vereinigten Marken aufgestapelt. Von dem Kopf a führt ein Kanal d zwischen zwei Walzen e und f und an einem Anfeuchtkissen g vorbei zu der Unterseite h des Gehäuses b. An einer Seite des Gehäuses b ist eine unter Federwirkung stehende Druckstange i vorgesehen, deren freies Ende k kolbenartig gestaltet ist und sich stets auf einen der Zapfen l stützt, welche an der entsprechenden Seite der Vor schubwalze /angebracht sind. Eine Klinke m verhindert selbsttätiges Zurückdrücken der Walze / entgegen der Pfeilrichtung. Sind drei Zapfen l vorhanden, so muß der Umfang der Walze / die dreifache Länge einer Marke besitzen. An der Unterseite h des Gehäuses b befindet sich eine Walze n, welche sich in wagerechter Richtung frei bewegen kann. Gegen ihren einen Achszapfen stößt eine Schiene o des Abschneiders p. welcher sich mit seinen Kanten q in Nuten an der Unterseite h des Gehäuses b führt. Die zur Walze n hin liegende Fläche des Abschneiders p ist gewölbt, so daß ein Keil entsteht, dessen schräge Fläche in der Richtung des Umfanges der Walze n verläuft. Auf der der Schiene o entgegengesetzten Stempelseite ist der Abschneider p durch eine Zugfeder mit dem Gehäuse b verbunden. Beim Niederdrücken der Stange i wird die Walze f so weit gedreht, daß sie den Markenstreifen in einer Markenlänge aus der Gehäuse unterseite h heraustreten läßt. Infolge der keilförmigen Gestaltung der Abschneiderfläche p und des Bestrebens der angefeuchteten Marke, sich nach der Oberseite hin zu rollen, legt sich die Marke gegen den Abschneider p und wird durch Ziehen des Stempelgehäuses b Bild 1 Bild 2 in der Pfeilrichtung (Bild 2) von der Walze h auf die Unterlage, z. B. einen Briefumschlag, gedrückt. Bei dieser Zugbewegung gleitet die Walze h gleichzeitig etwas in ihrer Führung gegen den Abschneider p hin und drückt diesen gegen den Markenstreifen an die gelochte Trennungswelle, wodurch die herausgedrückte Marke von dem übrigen Streifen gelöst wird. Nach Aufhören der Zugbewegung bringt die an dem Abschneider befindliche Feder diesen und die Walze h wieder in die Anfangsstellung zurück. Der Patent-Anspruch lautet: Vorrichtung zum Aufkleben von Marken, bei der die zu einem Markenstreifen vereinigten Marken durch Antrieb eines Vorschubwalzenpaares an einem Anfeuchter vorbei zu einem Markenabschneider und dann unter die Aufdrück vorrichtung gelangen, dadurch gekennzeichnet, daß die .Aufdrück walze (n) frei gelagert und mit dem Abschneider (p) keilförmig zwang läufig verbunden ist, dessen Fläche keilförmig dem Umfange der Aufdrückwalze (n) zu verläuft. a Papier-Röhren, 7 i mik rundem od. □ Loch, langjährige Spezialikak. Württb. Papierlackwarenfabrik e. Iumpp,Tibincren. A