Volltext Seite (XML)
Erscheint Sonntags nnd Donnerstags. Schluß der Anzeigen-Annahme Donnerstag und Montag abends. Bei der Post bestellt und ab- genommen oder durch Buch handel: vierteljährlich 3 M. Vierteljährl. Bestellgeld 18 Pf. Von d. Geschäftsstelle d. Bl. unter Streifband — In- und Ausland — vierteljährlich 6 M. 50 Pf. Einzelnummer 30 Pf. Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin für Papier-Fabrikation, -Verarbeitung, -Handel, Buchgewerbe, Schreibwaren und Bürobedarf Gegründet von CARL HOFMANN BERLIN SW 11, PAPIERHAUS, DESSAUER STRASSE 2 Telegr.: Papierzeitung Berlin. Postscheck-Konto: Berlin 2428. Fernspr.: Lützow 787 Anzeigen. Petitzeile3 mm Höhe 60 mm (1/a Seite) Breite 50 Pf. auf Umschlagseiten bis 1 M. Teuerungs-Zuschlag 20 v. H. 13mal in 1 Jahr 10 v. H. weniger 26,, „ 20 „ 52 " " . 30 . 104 » „ » 40 » Für Annahme und freie Zu sendung der frei eingehenden Zeichen-Briefe hat Besteller der Anzeige 1 M. zu zahlen Steilengesuchezu halbem Preis Vorausbezahlung an den Verleger Amtsblatt der Berufsgenossenschaften sowie zahlreicher Vereine und Verbände des Papier- und Schreibwarenfaches Nr. 61 INHALT Zollfreiheit für Säcke Papier-Erzeugung und -Großhandel: Papier Verarbeitungs- Berufsgenossenschaft . , . . • Schmieröle aus flüssigem Harz Gesetz über Zeitungspapierlieferung in Norwegen . , Kaufmännisches für Papiermacher , , , , , , . Berlin, Donnerstag, 2. August 1917 42. Jahrg. 1221 1221 1221 1221 1222 Papier-Verarbeitung, Buchgewerbe: Bekanntmachung über Druckfarbe 1225 Zuteilung von Druckpapier 1225 Zuständigkeit der beiden Ausfuhrzentralen des Papier fachs 1225 Berliner Typographische Gesellschaft . , ... 1225 Erhöhte Anzeigenpreise . . ........ 1225 Ersatzmittel für Reisstärke beim Prägen .... 1226 Rückzahlung der Beiträge der Angestelltenversicherung an verheiratete weibliche Angestellte 1226 Bogenabheber ....... 's 1226 Kleine Mitteilungen ...... ...... 1226 Pafiür-Spinnerei: Umbau 1226 Schreibwaren-Handel: Bücher und Schreibwaren ins Feld . 1227 Tintenfaß 1227 1227 Geschäfts-Nachrichten ...... .... 1240 Zollfreiheit für Säcke Nachstehende Verordnung des Reichskanzlers vom 28. Juni 1917 ist sofort in Kraft getreten: Säcke der bei der Beförderung von Massengütern gebräuchlichen Art aus Geweben von Gespinsten aus pflanzlichen Spinnstoffen sowie aus Geflechten von pflanzlichen Flechtstoffen bleiben bis auf ‘weiteres bei der Einfuhr zollfrei. Soweit solche Säcke auf Grund des § 6, Ziffer 9 des Zolltarifgesetzes als Verpackungsmittel zur Aus fuhr von Waren zollfrei abgelassen sind, ist der Nachweis der Wieder ausfuhr nicht mehr zu fordern. Als Massengüter im Sinne dieser Verordnung gelten die als solche im 11 Absatz 2 Ziffer 3 des Gesetzes, betreffend die Statistik des Warenverkehrs mit dem Ausland, vom 7. Februar 1906 (Reichs- Gesetzbl. S. 109) und den zugehörigen Ausführungsbestimmungen bezeichneten Waren. Als Ersatz dienende Säcke aus Papiergeweben oder Papier geflechten sind wie die Gespinstwaren, als deren Nachahmungen sie sich darstellen, nach den für diese Gespinstwaren an sich geltenden Sätzen zu verzollen. Sektion VIII, Nürnberg. Wir beehren uns hierdurch, die Mitglieder unserer Sektion zu der am Montag, den 3. September 1917, vormittags 10 Uhr im Saalbau des Industrie- und Kulturvereins, dahier, Zimmer Nr. 2, im II. Stock stattfindenden Sektions Versammlung ergebenst einzuladen. Tagesordnung : 1. Verwaltungsbericht, Prüfung und Abnahme der Jahres rechnung für das Jahr - 1916, 2. Feststellung des Voranschlages für die Verwaltungskosten der Sektion für das Jahr 1918, 3. Wahl der Prüfungskommission, 4. Bestimmung der öffentlichen Blätter, durch welche die Be kanntmachungen des Sektions-Vorstandes erfolgen sollen. 5. Anträge N on Mitgliedern und Allgemeines. Nürnberg, den 28. Juli 1917. Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft Sektion VIII Der Vorstand: Eugen Mayer, Vorsitzender Papier-Erzeugung und -Großhandel Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft Sektion III Leipzig, Eichendorffstraße 39 Schmieröle aus flüssigem Harz. In den Papier- und Zellstoff fabriken von Stora Koppabergs Bergslags Aktiebolag in Domnarfvet, Schweden, sollen unter Leitung von Ing. E. A. Weinberg prak tische Versuche gemacht und beschleunigt werden mit Herstellung von Schmierölen aus * flüssigem Harz. bg. In Gemäßheit des § 27 der Satzung der Papierverarbeitungs- Berufsgenossenschaft beehren wir uns unsere Mitglieder zur Teil nahme an der Dienstag, den 4. September 1917, vormittags 11 Uhr im Sachsenzimmer des Deutschen Buchgeiverbehauses in Leipzig, Dolzstraße Nr. 1 I stattfindenden diesjährigen Sektions Versammlung hierdurch ergebenst einzuladen. Tagesordnung: 1. Vortrag des Geschäftsberichts für das Jahr 1916, 2. Prüfung und Abnahme der Jahresrechnung für 1916, 3. Feststellung des Haushaltplans für 1918, 4. Wahl eines Ausschusses von 3 Mitgliedern und 3 Ersatz männern zur Prüfung der Jahresrechnung für 1917, 5. Etwaige Anträge, 6. Verschiedenes. « Leipzig, den 15. August 1917. Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft Sektion III Leipzig. Der Vorstand: Max Keichel, II. Vorsitzender Gesetz über Zeitungspapierlieferung in Norwegen. Der norwegische Reichstag hat am 17. Juli einen von der Regierung, ohne daß die Papierindustrie vorher befragt wurde oder auch nur den Entwurf zu sehen bekam, eingebrachten Gesetzvorschlag angenommen, der die norwegischen Papierfabriken verpflichtet, an alle Zeitungen sowie zu Schulbüchern das nötige Papier zu einem Preise zu liefern, den die Regierung jederzeit festsetzt, an keinen Verbraucher jedoch mehr als 50 t jährlich. Das sofort in Kraft getretene Gesetz kann dahin erweitert werden, auch für Pappe und anderes Papier zu gelten. Wie und in welchem Umfange der Verlust, den eine Papierfabrik durch das Gesetz erleidet, ihr vergütet werden soll, wird der Reichs tag erst später bestimmen. Die durch das Gesetz in der angenommenen Fassung entstehende Ausgabe ist auf 660 000 Kr. jährlich berechnet. Der von der Regierung vorgeschlagene Nachweis der Bedürftigkeit einer Zeitung fällt weg; auch wird ihre Verbrauchsmenge bis zu 50 t nicht überwacht. Von den etwa 200 Zeitungen des Landes verbrauchen nach „Farmand" nur 36 über 50 t im Jahre; wäre die Grenze, wie gin Reichstagsmitglied wollte, auf 100 t gesetzt worden, so hätten nur 24 nicht ihren ganzen Bedarf zum Unterstützungspreis bekommen. —■ Im Odelsting vertraten namentlich die Mitglieder H. Bull und Peterson (der Papierfabrikant in Moß?) die Interessen der Papier erzeuger. Letzerer erklärte die Papierpreissteigerung für be rechtigt. In Dänemark sei der Zeitungspapierpreis wie in Nor-