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FACHBLATT Erscheint Sonntags und Donnerstags. Schluß der Anzeigen-Annahme Donnerstag und Montag abends. Bei der Post bestellt und ab genommen oder durch Buch handel: vierteljährlich 3 M. Vierteljährl. Bestellgeld 18 Pf. Von d. Geschäftsstelled. Bl. unter Streifband — In- und Ausland — vierteljährlich 6 M. 50 Pf. Einzelnummer 30 Pf. Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin für Papier-Fabrikation, -Verarbeitung, -Handel, Buchgewerbe, Schreibwaren und Bürobedarf Gegründet von CARL HOFMANN BERLIN SW 11, PAPIERHAUS, DESSAUER STRASSE 2 Telegr.: Papierzeitung Berlin. Postscheck-Konto: Berlin 2428. Fernspr.: Lützow 787 Anzeigen. Petitzeile 3 mm Höhe 50 mm (1/a Seite) Breite 50 Pf. auf Umschlagseiten bis 1 M. Teuerungs-Zuschlag 20 v. H. 13mal in 1 Jahr 10 v. H. weniger 26 „ „ „ 20 „ 52„" . 30 . 104»» „140» Für Annahme und freie Zu sendung der frei eingehenden Zeichen-Briefe hat Besteller der Anzeige 1 M. zu zahlen Stellengesuchezu halbem Preis Vorausbezahlung an den Verleger Amtsblatt der Berufsgenossenschaffen sowie zahlreicher Vereine und Verbände des Papier- und Schreibwarenfaches Nr. 60 Berlin, Sonntag, 29. Juli 1917 42. Jahrg. INHALT Verkehr mit Leim . 1201 Verjährungsfristen im Wechselrechte • . 1201 Berechnung des Jahresarbeitsverdienstes für die Unfall versicherung ..... 1201 Papier-Erzeugung und -Großhandel: Papier aus Tang? .... 1201 Abschreibungen . . , 1202 Selbstkosten-Ermittelung 1202 Unfälle beim Papiermachen, Papierstoffmarkt , . . 1202 Papier-Verarbeitung, Buchgewerbe: Berliner Typographisohe Gesellschaft . , , , , 1205 Verkauf fürs Ausland gekaufter Ware im Inland , , 1205 Kleine Mitteilungen .... 1205 Aus den Typographischen Gesellschaften 1205 Farbwerk von Druckmaschinen 1206 Rotations-Buchdruck- und -Tiefdruck 1206 Bogenausleger 1206 Feuersichere und isolierende Pappe ,1206 Papierschneidemaschine 1207 Fördern zugeschnittener Briefumschlagblätter . . . 1207 Papier-Spinnerei: Gespinste aus Brennesselfasern ........ 1207 Papiergarn in Schweden 1207 Büro-Bedarf: Briefordner ... 1209 Briefumschlag mit Abreißrand , , 1209 Füllschreibstift , . . , 1209 Geschäfts-Nachrichten ... , . .... 1220 2 Maric kostet die Papier-Zeitung für die Monate August und September {18 Nummern) am Postschalter oder beim Briefträger bestellt. Verkehr mit Leim wenn der Akzeptant seinen Wohnort im Ausland hat, oder wenn in dem Wechsel ein ausländischer Wohnort des Bezogenen angegeben ist, nicht vor dem 31. Dezember 1918. Das gleiche gilt für wechsel mäßige Ansprüche gegen den Aussteller eines im Inland zahlbaren eigenen Wechsels, wenn der Aussteller seinen Wohnort im Ausland hat, oder wenn in dem Wechsel ein ausländischer Ausstellungsort angegeben ist. Die in Nr. 59 erwähnten Ausführungsbestimmungen enthalten folgende wesentliche Neuerungen: Aus § 11. Bei der Abgabe von Leim durch den Hersteller an Händler darf der Preis für 100 kg frei Bahnhof oder Schiffsladeplatz der Versandstation oder frei Haus am Orte der Herstellung nicht übersteigen für Lederleim besserer Qualität 450 M. ,, „ geringerer Qualität 425 ,, ,, Knochenleim besserer Qualität 375 ,, „ ,, geringerer Qualität , . . 350 ,, Die Preise verstehen sich bezüglich des Gewichts bei Verpackung in Säcken brutto für netto einschließlich Verpackung, bei Verpackung in Körben und Kisten netto ausschließlich Verpackung. Hierbei gilt Lederleim von einer Viskosität von drei und darüber als bessere und solcher von einer Viskosität unter drei als geringere Qualität; Knochenleim von einer Viskosität von zwei und darüber als besserer und solcher von einer Viskosität unter zwei als geringere Qualität; die Viskosität ist in beiden Fällen bei 30 Grad Celsius und 17% Spindelung nach Suhr zu messen. Bei Lieferung von Leim an die Verbraucher durch den Hersteller oder Händler dürfen keine höheren Zuschläge als die folgenden berechnet werden: bei Lieferungen über 1000 kg im Monat 3 v. H. Zuschlag ,, ,, von 1000 bis 50 „ ,, „ 10 ,, ,, ,, ,, unter 50 ,, 10 ,, ,, ,, 20 ,, ,, ,, „ „ .. 10 „ ,, ,, 25 ,, „ Diese Verkaufspreise verstehen sich, soweit Lieferung ab Versand station des Herstellers nicht in Frage kommt, ab letztem Lager. Die vorstehend festgesetzten Preise sind Höchstpreise im Sinne des Gesetzes. Aus § 13. Die Bestimmungen treten mit dem 15. August 1917 in raft. Verjährungsfristen im Wechselrechte Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Er mächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vorn 4. August 1914 (Reichs-Gesetz bl. S. 327) am 19. Juli 1917 fol gende sofort in Kraft tretende Verordnung erlassen: Wcchselmäßige Ansprüche gegen den Akzeptanten eines im Inland zahlbaren Wechsels, die noch nicht verjährt sind, verjähren. Berechnung des Jahresarbeitsverdienstes für die Unfallversicherung. Die Frage, ob die an Angestellte gezahlten Jahreszuwendungen dem für die Entscheidung über die Versicherungspflichtigkeit maß gebenden und der Rentenberechnung bei Unfällen zugrunde zu legenden Jahresarbeitsverdienst einzurechnen sind, gab öfter Veranlassung zu einem Streitverfahren. Neuerdings hat das Reichs- Versicherungsamt in dieser Frage die Entscheidung getroffen, daß im Betriebe übliche Jahreszuwendungen nur insoweit zu berück sichtigen sind, als mit hinreichender Sicherheit auf sie gerechnet wer den kann. In dem der Entscheidung des Reichs-Versicherungsamts unterbreiteten Falle handelte es sich um einen Ingenieur, der bei Anrechnung der mehrere Jahre hindurch bezogenen Zuwendung nicht versicherungspflichtig gewesen wäre. Da aber in dem betref fenden Bezugsscheine der Satz enthalten war: „In schlechten Ge schäftsjahren werden Zuwendungen nicht gewährt” und gerade in dem Unfalljahre eine geringere Zahlung zu erwarten stand, wurde der Verletzte als versicherungspflichtig angesehen und die Berufs genossenschaft zur Zahlung einer Unfallrente verurteilt. Aufhebung österreichischer Ausnahmetarife. Die österreichischen Staatsbahnen heben die Ausnahmetarife u. a. für Sägeholz, Schleif holz, rohes und Grubenholz mit Wirkung vom 1. August ab auf. Der Ausnahmetarif für Braunkohle erlischt mit dem 1. September. Papier-Erzeugung und -Großhandel Papier aus Tang? Siehe Nr. 58, Titelseite Das Fragezeichen in der Ueberschrift ist vollberechtigt. Der Fasergehalt des Tangs ist so gering und das Sammeln großer Mengen und ihr Verbringen an die Fabrik so schwierig, daß auch die Erfindung des Gärtners Frydensberg aus Seetang keinen Papier stoff machen wird, der selbst unter den heutigen Verhältnissen marktfähig wäre. Lohnender erscheint es, den Tang auf seinen bedeutenden Gehalt an klebrigem Stoff zu verarbeiten, der u. a. einen wesentlichen Bestandteil des Papierleimstoffes „Norgine" bilden soll. Aber auch der Gewinnung dieses Klebstoffes [in großen'Mengen stehen die erwähnten Schwierigkeiten im Wege. S. F.