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Erscheint Sonntags und Donnerstags. Schluß der Anzeigen-Annahme Donnerstag und Montag abends. Bei der Post bestellt und ab genommen oder durch Buch handel: vierteljährlich 3 M. Vierteljährl. Bestellgeld 18 Pf. Von d. Geschäftsstelle d. Bl. unter Streifband — In- und Ausland — vierteljährlich 6 M. 50 Pf. Einzelnummer 30 Pf. Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin für Papier-Fabrikation, -Verarbeitung, -Handel, Buchgewerbe, Schreibwaren und Bürobedarf Gegründet von CARL HOFMANN BERLIN SW 11, PAPIERHAUS, DESSAUER STRASSE 2 Telegr.: Papierzeitung Berlin. Postscheck-Konto: Berlin 2428. Fernspr.: Lützow 787 Anzeigen. Petitzeile 3 mm Höhe 60 mm (‘/Seite) Breite 50 Pf. auf Umschlagseiten bis 1 M. Teuerungs-Zuschlag 20 v. H. 13mal in 1 Jahr 10 v. H. weniger 26 „ „ . 20 , 62 „ " " 30 " 104»,» » 40 » Für Annahme und freie Zu sendung der frei eingehenden Zeichen-Briefe hat Besteller der Anzeige 1 M. zu zahlen Stellengesuchezuhalbem Preis Vorausbezahlung an den Verleger eitun Amisblaft der Berufsgenossenschaften sowie zahlreicher Vereine und Verbände des Papier- und Schreibwarenfaches Nr. 59 Berlin, Donnerstag, 26. Juli 1917 42. Jahrg. INHALT Inhaltsverzeichnis , . . 1185 Sendet Lesestoff an die Kriegsgefangenen in Rußland 1185 Beschlagnahme von Fässern . . • 1185 Papier-Erzeugung und -Großhandel: Preiserhöhung für Kalk 1183 Schleifholzmarkt in Bayern Papiermarkt 1183 Verein der Zellstoff- und Papier-Chemiker: Literatur-Auszüge ,.1186 Entwicklung der Papierindustrie Spaniens . . , , 1187 Unfälle beim Papiermachen . 1187 Imitiert Pergamentpapier 1187 apier-Verarbeitung, Buchgewerbe: Beschlagnahme, Bestandserhebung und Höchstpreise für Salzsäure 1189 Verkehr mit Leim . 1189 Webstoffe von alten Bucheinbänden 1189 Verband Deutscher Dachpappen fabrikanten .... 1189 Steigerung der Papierpreise . 1189 Papier statt Baumwolle und Leinen . , . , . . 1189 Herstellung von Schachteln, Bogentiefdruckmaschine 1190 Kreuzbodenbeutelmaschine e • • 1190 PapUr-Spinnerei: Verschimmeltes Papiergarn, Spinnereifragen , . . 1190 Schrelbwaren-Handel: Einrichtung und Betrieb einer Schreibwaren-Handlung: Nachtrag zum Aufsatz Karteikarten . . ... 1191 Kein Aufdruck auf Briefpapierpackungen für das Feld 1191 Siegel Vorrichtung 1191 Geschäfts-Nachrichten *«.>•••«» ... 1200 6m mr — _.m — kostet die Papier-Zeitung D VE A 2” d4. für die Monate August • - -- und September (18 Nummern) am Postschalter oder beim Briefträger bestellt. Das Inhaltsverzeichnis des ersten Halbjahres der Papier-Zeitung wird zusammengestellt. Es wurde bisher der ganzen Auflage beigelegt. Erfahrungsgemäß sammelt nur ein sehr geringer Teil der Bezieher die erschienenen Nummern und bewahrt sie auf. Für die übrigen ist das Inhalts verzeichnis wertlos und bedeutet nur eine unnötige Papierver schwendung. die wir bei der sehr knappen Papierzuteilung vermeiden müssen. Wir werden nach Erscheinen das Verzeichnis allen Be ziehern zugehen lassen, die uns bis zum 31. Juli einen mit Brief aufschrift versehenen Umschlag einsenden. Diese durch die Verhältnisse gebotene Maßnahme wird nur vorübergehend sein und mit der Papierknappheit aufhören. Schri/tleitung und Verlag der Papier-Zeitung. Sendet Lesestoff an die Kriegsgefangenen in Rußland Pretoria, Gouv. Orenburg, Rußland, 3./16. Mai 1917 Da das Russische Rote Kreuz in seinen Bestrebungen, die Hilfs tätigkeit für die russ. Kriegsgefangenen in Deutschland zu erweitern, dort das größte Entgegenkommen findet, wird auch hier auf Grund der Gegenseitigkeit die Arbeit des Dänischen Roten Kreuzes neuerdings etwas erleichtert. Zwar ist noch sehr vieles wünschenswert, aber einige Lichtblicke sind doch vorhanden, z. B. die Errichtung einer Bücherversandstelle in Petersburg. Da das Versorgungsgebiet sehr groß ist, sende ich an die Heimat die herzliche Bitte, recht schnell und viel Bücher zu sammeln und dem Dänischen Poten Kreuz, Bücher- abt., Raadhuset, Copenhagen für die Zivil-Gefangenen zu übersenden. Ich bitte Sie diesen Aufruf in der Papier-Zeitung zu veröffentlichen. Das Dänische Rote Kreuz wird die Sendungen ungesäumt an seine Stelle in Petersburg und von da ausan die einzelnen Komitees weiter leiten. Bitte die Sendungen mit Verzeichnissen zu versehen und zu vermerken: „auf Veranlassung des Komitees Pretoria”. Wir leiden alle sehr unter dem Mangel an geistiger Beschäftigung und sind überzeugt, daß man uns helfen wird. Bernh. F. Kudlien - Adr.: Deutsches Hilfs-Komitee Post Pretoria, Gouv. Orenburg Wir bitten unsere Leser, obigem Aufruf nach Kräften Folge zu leisten, jedoch nur Bücher, die vor 1914 erschienen sind, zu senden, da die Ausfuhr neuerer Werke verboten ist. Auch dürfen die Bücher nicht gebunden sein und keine unbedruckten Blätter ent halten. Beschlagnahme von Fässern Aus einer Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 28. Juni 1917 heben wir als wichtig für die Papierindustrie folgendes hervor: Wer innerhalb des Deutschen Reichs Fässer, Kübel, Bottiche oder ähnliche Gebinde in Besitz oder Gewahrsam hat, ist verpflichtet, dieselben anzumelden. Die näheren Anordnungen erläßt der Reichskommissar für Faß bewirtschaftung. Beschlagnahmt werden alle Fässer, Kübel, Bottiche und ähn liche Gebinde, die zur Aufnahme von Oel (weißes und dunkles Oel), Pe troleum, Teer und Gerbstoffen, Firnis, Lacken und Farben, Trocken waren aller Art dienen, gleichviel, ob sie gebraucht oder unge braucht sind. Dafür, ob die Beschlagnahme Platz greift, ist einerseits die Bauart und anderseits die letzte Verwendung maßgebend. Wer beschlagnahmte Fässer, Kübel, Bottiche und ähnliche Ge binde in Gewahrsam hat, ist verpflichtet, sie aufzubewahren, pfleglich zu behandeln und die zu ihrer Erhaltung erforderlichen Maßnahmen vorzunehmen. An den beschlagnahmten Fässern, Kübeln, Bottichen und ähn lichen Gebinden dürfen Veränderungen, insbesondere Ortsver änderungen, nicht vorgenommen werden. Rechtsgeschäft liehe Verfügungen über beschlagnahmte Fässer, Kübel, Bottiche und ähnliche Gebinde sind nichtig; den rechts geschäftlichen Verfügungen stehen Verfügungen gleich, die im Wege der Zwangsvollstreckung oder Arrestvollziehung erfolgen. Der Gebrauch der beschlagnahmten Fässer, Kübel, Bottiche und ähnlichen Gebinde durch den Verfügungsberechtigten im Rahmen einer ordnungsgemäßen Wirtschaft, insbesondere das Füllen und die Versendung mit Ware sowie die Zurücklieferung der entleerten Fässer an den Versender der Ware ist zulässig. Von der Beschlagnahme sind ausgenommen: Fässer, Kübel, Bottiche und ähnliche Gebinde, die in gewerblichen Betrieben, als Betriebseinrichtung benötigt werden; eiserne Fässer, Kübel, Bottiche und ähnliche Gebinde. Der Ankauf der beschlagnahmten Fässer, Kübel. Bottiche und ähnlichen Gebinde erfolgt ausschließlich durch Personen, welche im: Besitze von auf den Namen lautenden mit der Unterschrift des Reichs kommissars für Faßbewirtschaftung versehenen Ausweiskarten sind. Die Unterbevollmächtigten von Faßhändlern bedürfen überdies eines von dem bevollmächtigenden Faßhändler mit Firmenstempel und Unterschrift versehenen, von der Vereinigung Deutscher Faßhändler G. m. b. H. in Berlin gegengezeichneten Berechtigungsausweises. Die Harznutzung von Kiefern und Fichten wird vom Deutschen Forstverein aufs eindringlichste empfohlen, insbesondere sollen auch die Privatwaldbesitzer dazu angehalten werden. Für den Doppel zentner Kiefernharz wird jetzt 300 M. bezahlt, die Unkosten betragen etwa 250 M., da, wo das Harz gut fließt, aber mehr, wo dies, wie auf trockenen Böden, nicht der Fall ist.