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1166 PAPIER-ZEITUNG Nr. 58/1917 Waschen und Entlüften von Zellstoff Anders David Berglind in Gulskogen b. Drammen, Norw., erhielt das DRP. 299335 vom 8. Juni 1916 ab in Kl. 55 c auf eine Vorrichtung zum Waschen und Entlüften von Zellstoff und anderen Stoffen in einem offenen, mit Rührwerk und Spritzrohren versehenen Wasch gefäß. Die Waschvorrichtung besteht aus einem Gefäß 1, dessen Boden in der Querrichtung nach der Mitte zu und in der Längsrichtung nach der Ablaufstelle der Masse zu Gefälle hat. Das Gefäß 1 ist in bekannter Weise mit einem umlaufenden Rührwerk 2 versehen. Leber dem Gefäß 1 ist ein Spritzrohr 4 angeordnet, während unten in dem Gefäß 1 mehrere ähnliche Spritzrohre 5 vorhanden sind. Der Ablauf für die Masse im Boden des Waschgefäßes 1 steht durch einen Kanal 6 mit einer Schleuderpumpe 7 in Verbindung, von welcher ein Steigrohr 8 zur Entlüftungsvorrichtung führt. Die Entlüftungsvorrichtung besteht aus einem geschlossenen -2o Behälter 9, durch dessen Boden das Rohr 8 hinaufgeht. Oben trägt das Rohr 8 einen kragenförmigen Plattenring 10. Unter diesem Plattenring 10 ist ein geschlossener Ringkanal 11 mit Löchern 12 angeordnet. Der Kanal 11 steht durch ein Rohr 13 mit einem Ge bläse 14 in Verbindung. Von der Entlüftungsvorrichtung führt ein Kanal 15 zum Waschgefäß 1. Der Kanal 15 mündet in einen entlang der Oberkante des Gefäßes führenden Kanal 16, der sowohl im Boden 17 als durch Leitungen 18 Ablauf hat. Der Behälter 9 hat einen offenen Stutzen 19 zum Einlassen der Außenluft, ein Abzugs rohr 20 für die Gase und einen Entleerungsstutzen 21 mit Absperr klappe 22. Das Waschen und Lüften der Zcllstoffmasse geht in folgender Weise vor sich: Das Waschgefäß 1 wird mit Masse gefüllt, und das Rührwerk 2 wird unter gleichzeitigem Einspritzen von Wasser durch die Röhren 4 und 5 gedreht. Die Masse bewegt sich hierbei nach dem Ablauf hin und gelangt in den Kanal 6, aus dem sie von der Pumpe 7 angesaugt wird. Die Pumpe 7 fördert sodann die Masse durch das Steigerohr 8 hinauf, an dessen Ende sie über den Kragen 10 verteilt wird. Gleich zeitig sendet das Gebläse 14 einen Luftstrom durch das Rohr 13 zum Ringkanal 11, von dem aus die Luft durch die Löcher 12 ausströmt und die vom Kragen 10 herunterfallende Masse trifft. Die Masse füllt allmählich den Behälter 9 bis zum Kanal 15 ,der sie zum Kanal 16 führt, von dem aus sie durch die Oeffnungen im Boden 17 und durch die Leitungen 18 im Waschgefäß 1 zur wiederholten Waschung ver teilt wird. Dieses Waschen und Lüften wird so lange fortgesetzt, bis die Masse vollständig von Lauge und Gas gereinigt ist. Da die unterhalb des Einlaufs zum Kanal 15 im Behälter 9 vor handene Masse im Verlauf der Bearbeitung ein paarmal entfernt werden muß, ist der Behälter 9 im Boden mit einer Entleerungsöffnung 23 versehen, die durch eine Klappe 24 verschlossen werden kann. Die fertig bearbeitete Masse wird durch den Ablaufkanal 21 mit Ventil 22 abgelassen und zur weiteren Behandlung weitergeleitet. Zur Ableitung des Waschwassers sind Wände und Boden des Gefäßes 1 mit Siebsteinen gefüttert. In der tiefsten Stelle des Ge fäßes 1 ist ein Ablauf 25 angeordnet. Der Kanal 6 und der. Wasser ablauf 25 haben Ventile, um das Waschgefäß abschließen zu können. - Die Patent-Ansprüche lauten: 1 Vorrichtung zum Waschen und Entlüften von Zell- und ähnlichen Stoffen unter Ver wendung eines offenen Waschgefäßes mit Rühr werken und Spritzrohren, dadurch gekenn zeichnet, daß das Waschgefäß (1) mit einer Ent lüftungsvorrichtung (9) derart in Verbindung steht, daß die Masse ununterbrochen vom Wasch gefäß (1) zur Entlüftungsvorrichtung (9) und von dieser zurück zum Waschgefäß (1) geführt wird. 2 . Vorrichtung nach Patentanspruch 1, da durch gekennzeichnet, daß das zum Befördern der Masse vom Waschgefäß (1) zur Entlüftungs vorrichtung (9) dienende Steigrohr (8) der Kreisel pumpe (7) am oberen Ende mit einer kragen förmigen Ringkante (10) versehen ist, unter der sich ein Ringkanal (11) mit Löchern (12) be findet, durch die ein Gebläse (14) Luft gegen die vom Kragen (10) herabfallende Zellstoffmasse bläst. Papier oberflächlich leimen Die Londoner Papierchemiker R. W. Sindall und W. Bacon erhielten das britische Patent Nr. 105 444 von 1916 auf ein ,,verbessertes Ver fahren zum Leimen von Papier“. Es besteht in zwei Arbeitsgängen: a) Eintauchen des Papiers in eine erwärmte Lösung von Tierleim, die auch Seife, Stärke, Gummi oder Harze enthalten kann; b) Eintauchen oder Durchleiten des so zum Teil geleimten Papiers in eine Tierleimlösung, die Alaun oder schwefelsaure Tonerde in üblicher Menge enthält. Als Vorzüge des Verfahrens werden erwähnt: Weniger Ausschuß, leichteres Leimen schwererer Papiere ode: Pappen, besserer Griff und Klang des Papiers. Herstellung langfaseriger Zellulose Dr. Georg Eichelbaum in Charlottenburg erhielt das DRP. 299267 vom 11. Oktober 1916 ab in Kl. 55 b auf ein Verfahren zur Herstellung lang faseriger Zellulose. Die entrindeten Holzstämme werden geschält, wie es bei der Herstellung von Zündholz- schachteln üblich ist, indem sie in der Faser richtung gegen ein Messer gedreht werden, welches selbsttätig immer weiter vorrückt und einen beliebig starken Holzspan von der Länge des Stammes und in der Richtung seiner Fasern bis zur Erschöpfung des Stammes abhebt. Die so geschälten Holzstämme gleichen zusammengeroll ter Pappe und werden in diesem Zustande ge kocht. Man erhält eine Zellulose von der Form des ursprünglichen Holzstammes, die beim Waschen zu einzelnen langen Fasern zerfällt. Der Patent-Anspruch lautet: Verfahren zur Herstellung langfaseriger Zellulose, dadurch ge kennzeichnet, daß man die entrindeten Holzstämme in der Faser richtung zu langen, dünnen Bändern bis zur Erschöpfung schält und diese dann nach einer der üblichen Methoden der Zellulose gewinnung unterwirft.