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Papier-Zeitun J CArUDI ATT FACHBLATT Vorausbezahlung an den Verleger BERLIN SW 11, PAPIERHAUS, DESSAUER STRASSE 2 Telegr.: Papierzeitung Berlin. Postscheck-Konto: Berlin 2428. Fernspr.: Lützow 787 für Papier-Fabrikation, -Verarbeitung, -Handel, Buchgewerbe, Schreibwaren und Bürobedarf Gegründet von CARL HOFMANN Anzeigen. Petitzeile 3 mm Höhe 60 mm (1/a Seite) Breite 50 Pf, auf Umschlagseiten bis 1 M. Teuerungs-Zuschlag 20 v. H. 13mal in 1 Jahr 10 v. H. weniger 26 „ „ „ 20 , 62 " " „ 30 " 104 „ „ » 40 „ Für Annahme und freie Zu sendung der frei eingehenden Zeichen-Briefe hat Besteller der Anzeige 1 M. zu zahlen Stellengesuche zu halbem Preis Erscheint Sonntags und Donnerstags. Schluß der Anzeigen-Annahme Donnerstag und Montag abends. Bei der Post bestellt und ab genommen oder durch Buch handel: vierteljährlich 3 M. Vierteljährl. Bestellgeld 18 Pf. Von d. Geschäftsstelled. Bl. unter Streifband — In- und Ausland — vierteljährlich 6 M. 50 Pf. Einzelnummer 30 Pf. — ■ — । vorausvezamunganuenveneger ■ Fr^lhmys-u. Zahlungsort BerlllJ ! £ 1 der Berufsgenossenschaften sowie Zahlreicher Vereine und Verbände des Papier- und Schreib warenfaches Nr. 58 INHALT Auskunftspflicht über wirtschaftliche Verhältnisse . . Papier-Erzeugung und -Großhandel: Papier aus Tang? . . Papiermarkt ... ... . . . . Einfuhrverbot amerikanischer Rohstoffe in Finland . Berliner Handelsbräuche Waschen und Entlüften von Zellstoff Papier oberflächlich leimen . Herstellung langfaseriger Zellulose , 1165 1165 1165 1165 1165 1166 1166 1166 Berlin, Sonntag, 22. Juli 1917 Londoner Papiermarkt 1167 Cif Stettin (Schiedspruch) . . 1167 Papier-Verarbeituny, Buchgewerbe: Papier für die Zeitschriften 1169 Ersatz für Kork . 1169 Raster • .... 1169 Herstellung von Papier beuteln ,1170 Papier-Spinntrei : Bleichen von Papiergarn 1170 Tischtücher aus Papiergewebe, Papiergarnmarkt . . 1170 Spinnereifragen 1170 42. Jahrg. Büro-Bedarf: Mietzins-Nachlaß für die Aussteller an der Leipziger Herbst-Must ermesse . ... 1171 Einrichtung und Betrieb einer Schreib waren-Handlung: Kohlepapier 1171 Maschine zum Schließen von Briefumschlägen . . . 1171 Probenschau , 1171 Geschäfts-Nachrichten , , . . * . 1184 des Pergamentpapiermangel in Dänemark. Die Ausfuhrkontrolle die Meiisnen. -andwirtschaftsministeriums macht bekannt, daß gamentsreisn 'm? 13. Juli an ausschließlich mit „unechtem” Per- zugnntpapier mit aufgedruckter Lurmärke (der allein für Ausfuhr gegenvsstin.Qu it ätsmarke) versehen werden, da es sich unter den gament anuscharrenltnirgen untunlich erwiesen hat, echtes Per- Ruskunftspflicht über wirtschaftliche Verhältnisse Der Bundesrat beschloß am 12. Juli eine Verordnung über die Auskunftspflicht. Danach sind der Reichskanzler, die Landeszentral behörden und die vor diesen bestimmten Stellen berechtigt, jederzeit Auskunft über wirtschattliche Verhältnisse jeglicher Art zu verlangen. Als wirtschaftliche Verhältnisse” werden in der Verordnung be sonders erwähnt: die Vorräte sowie Leistungen und die Leistungs fähigkeit von Unternehmungen und Betrieben. Der Auskunftspflicht sind wie nach früheren Verordnungen über Vorratserhebungen unter worfen: landwirtschaftliche und gewerbliche Unternehmer, öffent lich-rechtliche Körperschaften und Verbände, sowie alle Persoren, die Gegenstände, über welche Auskunft verlangt wird, in Gewahrsam haben oder gehabt haben oder auf die Lieferung solcher Gegenstände Anspruch haben. Die Äuskunftspflicht von Privatpersonen bleibt auf diese Gegenstände beschränkt. Die zur Auskunftseinholung berechtigten Stellen und die von ihnen Beauftragten sind auch befugt, zur Ermittelung richtiger Angaben Geschäftsbriefe und Geschäfts bücher einzusehen, sowie die Betriebseinrichtungen und Räume zu besichtigen und zu untersuchen, in denen Vorräte erzeugt, gelagert oder feilgehalten werden oder in denen Gegenstände zu vermuten sind, über welche Auskunft verlangt wird. Die zuständigen Stellen sind wie bisher ferner befugt, Einrichtungen und die Führung be sonderer Lagerbücher vorzuschreiben. Zum Schutze aer betroffenen Unternehmungen ist vorgesehen, daß die zu Ermittelungen Beauftragten streng verpflichtet sind, Verschwiegenheit zu beobachten, sowie sich der Verwertung der Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse, die sie in Erfahrung gebracht haben, zu enthalten. Wer dagegen verstößt, kann auf Antrag mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit einer Geldstrafe bis zu 15 000 Mark bestraft werden. Auch bestimmt die Verordnung, daß das Ergebnis der Auskünfte oder Ermittelungen nicht zu steuerlichen Kwecken verwendet werden darf. Die Nichteinhaltung der Ver- Pihtungen, die sich aus den Bestimmungen der Verordnung auf serten.der Auskunftspflichtigen ergeben, wird unter strenge Strafe EStei. ’ wobei eine Abstufung erfolgt ist, je nachdem ob Vorsatz oder anrassigkeit vorliegt. Die Vorräte, die verschwiegen worden sind, Konnena Is dem Staate verfallen erklärt werden, ob sie dem Aus- kunftspflichtigen gehören oder nicht. Papier-Erzeugung und -Großhandel Papier aus Tang? Gärtner V. Frydensberg in Tisvilde (Fischerdorf und Badeort im nordwestlichen Seeland, Dänemark) hat ein dänisches Patent an gemeldet auf Herstellung von Papier aus Seetang. Durch seine eigenen Versuche und solche in Carl Allers Papierfabrik in Kopen hagen-Valby und in der Materialprüfungsanstalt des dänischen Staats scheint es festgestellt, daß durch Mischung der Tangmasse mit nur einer geringen Menge Papierstoff sich ein Papier herstellen läßt, das den gebräuchlichsten Sorten gleichkommt, während die Erzeugung weit billiger wird, da die Tanggewinnung ja nicht viel kostet, bg. Papiermarkt London, 6. Juli 1917 Der Papiermarkt zeigt, nach Drahtmeldung an schwedische Blätter, für gewisse Sorten Steigerungen. Nach Kraftpapier und fett dichtem Papier herrscht Nachfrage, aber die Läger sind ungenügend. Für fettdichtes — Greaseproof — wird willig über 1 sh. das 1b. gezahlt. Strohpappe ist hin und wieder zu 45 bis 47 1 2 Lstr. zu bekommen, bg. Einfuhrverbot amerikanischer Rohstoffe in Finland. Nach einei Meldung aus Helsingfors verbot der russische Marineminister wegen Tonnagemangels die Einfuhr der für die Papierfabrikation wichtigen Rohstoffe, (wahrscheinlich Harz, Filze, Siebe, Maschinen) aus Amerika über Archangelsk. Im Falle der Aufrechterhaltung des Verbotes werden die finnischen Papierfabriken in absehbarer Zeit genötigt sein, die Papierlieferungen an dreihundert meist russische Zeitungen einzustellen. Berliner Handelsbräuche Gerichtliche Gutachten der Handelskammer zu Berlin Agenten. Im Verkehr zwischen Geschäftsherren und Handels agenten ist es üblich, die von dem Agenten zurückzuzahlende Pro vision bei der nächsten Provisionsaufstellung zu verrechnen, so daß sich erst bei dieser Provisionsaufstellung ergibt, ob der Handelsagent Beträge zu fordern oder zu zahlen hat. In dem von der Handel kammer zu Berlin herausgegebenen Agenturverträge wird das auch unter § 10 Abs. 2 zum Ausdruck gebracht. Wann die zurückzuzahlende Provision für die einzelnen nicht ein gegangenen Beträge dem Handels agenten belastet wird, dürfte verschieden gehandhabt werden. 7288/17. Lumpend Es ist handelsüblich, Lumpen entweder in Säcke ge packt oder gepreßt zu verladen. Eine lese Verladung ist durchaus ungebräuchlich. 7880/17.