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Nr. 26/1917 PAPIER-ZEITUNG 537 Lithographie-Papier 1501. Schiedspruch Schledsprüche werden kostenfrei gefällt und ohne Namen der Beteiligten veröffentlicht Wir ersuchen Sie in nachfolgendem Streitfälle um IhrenEntscheid, Lieferer wie Empfänger werden sich Ihrem unparteiischen Schied- Spruche unterziehen. Wir bestellten bei der Papierfabrik X in A auf Angebot vom 4. Oktober 1916 eine Anfertigung einseitig glattes weißes Litho- graphiepapier, holzhaltig, 66/68 g/qm in Bogen, flach, in drei Größen lieferbar zum Preise von .. M. die 100 kg, mit 2 v. H. Skonto, Kassa 30 Tage, frei B lieferbar. Wir verlangten die Einhaltung von Muster Nr. ..64, das uns seinerzeit von X mit dem Angebot unterbreitet wurde, und welches wir zur Prüfung überreichen. Lieferung erfolgte am 11. Dezember, jedoch nicht zu unserer Zufriedenheit; Wir beanstandeten die Ware, wovon wir gleichfalls ein Muster unterbreiten und verlangten Nachlaß von mindestens 12—15 v. H. Aussehen und insbesondere Satinage der Lieferung sind äußerst gering. Sie ist im Stoff ordinäres Druckpapier, welches uns von anderer Seite zu bedeutend niedrigerem Preise geliefert worden wäre. Sie stimmt mit dem für die Bestellung maßgebenden Muster . .64 nicht überein und ist für Packungen mit glattem Tondruck unverwendbar, da das Papier ausreißt. Zum Gummieren für Verschluß-Etiketten dieser Packungen ist das Papier auch nicht geeignet, weil zu porös. Wir können es nur für ordinäre Arbeiten verbrauchen, die bei uns selten bestellt werden. Wir glauben der Fabrik genügend entgegenzu kommen, wenn wir das Papier mit 12—15 v. H. Nachlaß behalten. Der Unterschied ist selbst bei Berücksichtigung der heutigen Verhältnisse zu erheblich. Y, Papierwaren-Fabrik in B * * * Mit der Papierwarenfabrik Y in B haben wir eine Meinungs- Verschiedenheit über den Ausfall einer Lieferung einseitig glatten Lithographiepapiers laut einliegendem Briefwechsel. Die Firma be anstandet die Güte unseres Papiers. Wir sind der Meinung, daß wir sogar besser als nach der Vorlage geliefert haben und zu Nachlaß nicht verpflichtet sind. Jedenfalls hält sich eine etwaige Abweichung von der Vorlage weit innerhalb der erlaubten Grenzen. Wir bitten um Ihre Entscheidung. Papierfabrik X in A Das gelieferte Papier hat weniger helle Färbung als die Vorlage. Schuld daran hat zum Teil die gewählte grünliche Farbe, die mit der Farbvorlage des Besteders übereinstimmt. An Holz schliffgehalt und Festigkeit stimmt die Lieferung mit der Vorlage hinreichend überein, die Oberflächen sind gegen das Abreißen von Fasern beim Druck ungefähr gleich widerstandsfähig, Glätte und Durchsicht der Lieferung lassen jedoch etwas zu wünschen übrig. Indessen liegt auch hier der Unterschied innerhalb der zulässigen Grenzen, besonders, da die Vorlage schwerer ist, als das Papier bestellt und geliefert wurde. Ein Teil der Lieferung ist halbgeleimt, der andere Teil nahezu ganzgeleimt, während die Vorlage ganzgeleimt ist. Das Papier wurde mit „Leimung wie Vorlage” bestellt. In der Bestätigung heißt es aber „für unbe dingte Leimfestigkeit übernehmen wir keine Gewähr”. Also auch gegenüber diesem Fehler hat sich die Fabrik einen Vor behalt gemacht. Immerhin hätte das Papier, da in der Bestellung ausdrücklich Lithographie-Papier, geeignet für Tondruck, bestellt wurde, besser geleimt geliefert werden sollen. Die lithographische Anstalt muß aber auch geringgeleimtes Papier verwenden lernen, da es den Fabriken infolge des Fehlens von Harz nahezu unmög lich ist, weißes Papier fest zu leimen. Hauptsächlich wegen des ungleichen Ausfalls der Leimung entscheiden wir, daß die litho graphische Anstalt zwar das Papier behalten muß, aber den Kaufpreis um 3 v. H. mindern darf. Papierstoffmarkt Kristiania, 24. März Trotz des U-Boot-Krieges beginnt die Ein- und Ausfuhr wieder an Umfang zuzunehmen, ist aber durch Mangel an Schiffsraum und außerordentlich hohe Frachtsätze behindert. Besserung in dieser Beziehung wird kaum eintreten, bevor die britischen Behörden ihre Vorschriften über zugelassene Güter ändern. Die britischen Papier macher sind in arger Notlage nach Zellstoff und Holzschliff. Es wurden einige bedeutende Verkäufe gemacht, und ein Teil der Waren wurde auch versandt, aber der übrige Teil dürfte unter den gegen wärtigen Verhältnissen schwerlich bald Schiffsraum erhalten. London, 16. Februar H^Zellstoff. Es kommt kein Stoff herein. Der Papierausschuß will dre zulässigen Mengen der Papierstoffeinfuhr nicht erhöhen. Die Beteiligten haben das Handelsministerium um Hilfe gebeten. Die Preise sind fester geworden. Holzschliff. Alle skandinavischen Schiffe sind zurückgehalten worden, deshalb ist auf dem Holzschliffmarkt kein Leben. Die Preise sind ziemlich fest, besonders für trocknen Stoff. Esparto. Es wird kein Geschäft gemacht, da Schiffe infolge der deutschen U-Boot-Drohung nicht erhältlich sind. Die Preise sind unverändert, In der letzten Woche ist keine Ware herein gekommen. London, 23. Februar Die starke Einschränkung der Einfuhr von Papierstoff durch die Regierung hat dem Zellstoffmarkt große Schwierigkeiten gebracht. Bei dringendem Bedarf werden hohe Preise für Zellstoff gefordert: Gewöhnlicher stark faseriger Sulfitstoff erzielte 37 bis 39 Lstr. die Torme von 1016 kg, greifbare Posten wurden mit 42 Lstr. bezahlt. Die nicht verwendeten Einfuhrerlaubnisse werden Ende Februar für ungültig erklärt. Dies wird die Schwierigkeit der Lage bedeutend erhöhen. Holzschliff. Der Markt ist immer noch leblos bei festen Preisen. Esparto. Da Schiffsraum nicht zu erhalten ist, hat der Verkehr aufgehört. Auch in der neuen Woche ist kein Esparto nach Groß britannien gekommen. Kraft-Kordel sowie Papier-Bindfaden 99769] liefert in allen Stärken Bruno Bergmeier, Berlin N 37, SSJ EDLERSKRiSCHE HANNOVER BERLIN-MANNHEIM GEGRÜNDET 1856 verlegen ein Kriegs-Ehrenbuch Empfohlen für Krieger,-Turn; Gesang- u. Werkvereine grösserer geschäft. Unternehmungen Bitte Angebote 146 zu verlangen