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Nr. 15/1917 PAPIER-ZEITUNG 307 trichter. Ist die Rotationsdruckmaschine für den Druck sehr star ker Zeitungen, z. B. 64- oder 96-seitiger Zeitungen bestimmt, so wird jede der beiden von den Falztrichtern kommenden Papier bahnen zunächst zerschnitten. Die so erhaltenen Bogen jeder Papierbahn werden dann einem einzigen Sammelzylinder zu geführt, dessen Umfang gleich ist dem Anderthalbfachen des Umfanges der Nuten- und Falzzylinder. Bei vorliegender Maschine ist der Sammelzylinder mit drei Punkturreihen ausgerüstet, von denen jede beim Sammeln nach je zwei Umdrehungen des Sammelzylinders durch einen auf dem einen Nutenzylinder befindlichen Anschlag zurückgedrängt wird, damit die Zeitungen dem Falzzylinder übergeben werden können. Ein zweiter an- und abstellbarer Anschlag am Nutenzylinder ist dem ersten diametral gegenüber angeordnet und bewirkt im Verein mit dem ersten Anschlag in angestelltem Zustande das Zurücktreten der Punkturen des Sammelzylinders bei jeder Um drehung des Sammelzylinders. Die Einzelheiten sind aus der Patentschrift zu ersehen. Setzrahmen für Flachdruck Richard Schrader in Berlin-Lichterfelde erhielt das DRP 290171 in Kl. 15 vom 30. April 1913 ab auf einen Setzrahmen für Flachdruck mit in Typenbreite auseinanderstehenden Leisten. Zwischen die Leisten werden die Typen eingeschoben und zur Verhinderung des sogenannten „Spießens” in der Weise gesichert, daß an den Leisten angeordnete durchlaufende Vorsprünge in die an den Typen angebrachten Signaturen eingreifen. Beim Schräghalten der Druckform können die Typen nicht aus den Nuten zwischen den Leisten herausrutschen, auch können zur Herstellung der Druckform die gebräuchlichen Buchdruck lettern, Spatien und Ausschlußstücke verwendet werden. Die Leisten sind auf einer Platte fest angeordnet, die ah einem Rahmen derart drehbar auf gehängt ist, daß sie in den Rahmen nieder gelegt werden kann und dieser das Herausfallen der Typen ver hindert.; Hierbei wirken die Leisten zugleich in bekannter Weise als Durchschuß. Die Einzelheiten sind aus der Patentschrift zu ersehen. Papier und Kohle für Zeitungsdruckereien. Das Kriegsamt hat die Kriegsamtsstellen und der Feldeisenbahnchef die Linienkom mandanturen ersucht, Anträge auf bevorzugte Gestellung von Wagen für den Abtransport von Druckpapier der Kriegswirtschaftsstelle für das deutsche Zeitungsgewerbe zur Begutachtung und zur Stellung nahme, ob den Anträgen zu entsprechen ist, zuzuleiten und, wenn die Kriegswirtschaftsstelle derartige Anträge befürwortet oder selbst Anträge stellt, ihnen soweit es mit den militärischen Interessen ver einbar ist, zu entsprechen. Es ist auf diesem Wege bereits verschiedent lich gelungen, Zeitungsbetrieben, welche wegen des Bezuges von Druckpapier in Not waren, zu helfen. In ähnlicher Weise hat die Kriegswirtschaftsstelle auch da eingegriffen, wo Zeitungsbetriebe wegen der Zufuhr von Kohlen in Schwierigkeiten geraten waren. Die Kriegswirtschaftsstelle kann jedoch die Hilfe der militärischen Dienststellen für die obigen Zwecke nur in dringenden Fällen in Anspruch nehmen. Lehrwerkstätten für Kriegsbeschädigte. Unter diesem Titel bringt Nr. 6 des „Typograph” einen Aufsatz, der sich mit Aufgaben der Großindustrie befaßt, die sie im Verein mit der Medizin nach dem Kriege bezüglich der Wiederherstellung beschädigter Berufs kräfte zu erfüllen hat. Nichts sei natürlicher als sich auf die Zukunft ausreichend vorzubereiten um bald zur früheren Leistungsfähigkeit zu gelangen. Wichtig seien auch die handwerksmäßigen Berufe, da vermutlich noch mehr Qualitätsarbeit als bisher wird geleistet werden müssen. Der Staat allein werde alle Pflichten nicht über nehmen können, und darum müßten die Gewerbe- und Berufsange hörigen selbst mit Hand anlegen. Es wird sodann auf die Möglich keiten der Berufsausbildung hingewiesen und diejenigen Anstalten genannt, die Kriegsbeschädigte zur Ausbildung in graphischen Berufen aufnehmen, es sind dies folgende: Technikum für Buchdrucker in Leipzig, Buchdrucker-Lehranstalt in Leipzig, Fachschule für das Buchdruckgewerbe in Stuttgart, Schullazarett in Hannover, Hand werker- und Kunstgewerbeschulen in Barmen und Breslau, Ober bayrische Invalidenschule in München. Neben diesen Schulen dürften noch solche in anderen Städten, z. B. Düsseldorf, zu nennen sein. Der Aufsatz verweist noch auf das Merkblatt, das das Tarifamt der Deutschen Buchdrucker an die Lazarette gesandt hat, damit bei der Behandlung durch die Aerzte auf die Eigenheiten des Berufs Rück sicht genommen wird. Mit der Wiedergabe der Grundsätze, die der Deutsche Buchdruckerverein für Entlohnung Kriegsbeschädigter aufgestellt hat, finden die Ausführungen ihren Abschluß. Z. Bogenanlegevorrichtung Deutsche Bürobedarfs-Gesellschaft Bruer & Co. in Goslar a. Harz erhielt das DRP 290478 in KL 15 vom 18. August 1914 ab auf eine Bogenanlegevorrichtung für Druck- und ähnliche Maschinen. Bei Bogenanlegevorrichtungen für Druck- und ähnliche Maschinen, bei denen die Bogen auf einem Stapeltisch angeordnet sind und einzeln der Druckmaschine, Falzmaschine o. dgl. zu geführt Werden, hat man bereits den den Papierstapel tragenden Tisch selbsttätig hebbar angeordnet, damit bei der allmählich abnehmenden Höhe des Stapels die Lage des obersten Bogens gegenüber der Vorschubeinrichtung die gleiche bleibt. Bei kleinen Maschinen läßt sich jedoch eine derartige Bauart nicht verwenden, vielmehr muß hier der Stapeltisch fest angeordnet werden, und um bei solchen Maschinen sichere Zuführung des Bogens bis zu der Stelle, wo er von der Fördereinrichtung erfaßt wird, zu erzielen, muß dem abnehmenden Stapel entsprechend der Weg des Vorschubarmes allmählich größer werden. Vorliegende Erfindung will diese Aufgabe dadurch lösen, daß bei feststehendem Stapeltisch der stes um den gleichen Winkel drehbare Vorschub- arm bei abnehmendem Papierstapel entsprechend an Länge zunimmt, so daß zugleich der Weg der Angriffsfläche des Vor schubarmes an dem Papier entsprechend der größeren Entfernung der tiefer liegenden Bogen von der Stelle, bis zu der der Bogen vorgeschoben werden soll, zunimmt. Die Einzelheiten sind aus der Patentschrift zu ersehen Geheimer Druck von Brotkarten. Der Buchdruckmaschinen meister Tobias Förster, der Buchbindergehilfe Johann Dittmeier, die Lageristenfrau Berta Maier und die Lehrlinge Mich. Jak. Mayer, Georg Waßner und Paul Kümmer waren angeklagt, in Nürnberg insgeheim Brotmarken, die sie auch verwenden wollten, angefertigt zu haben. Leiter der Sache war der Drucker. Er stellte, wie er selbst angibt, etwa 100 Brotkarten her. Frau M. bediente die Maschine und legte ein, der Buchbinder D. schnitt den erforderlichen Karton z u und die drei Lehrlinge standen Postenum nicht überrascht zu werden. Die Brotkarten kamen in Gebrauch, jeder Täter hatte Brot im Ueber- fluß. Der Buchdruckmaschinenmeister F. wurde zu 14 Tagen, der Buchbinder B. zu einer Woche, die Lageristenfrau M. zu 4 Tagen, die Lehrlinge W. zu 4, M. zu 3 und H. zu 1 Tag Gefängnis verurteilt. Ha. Lehrstellen sucht das Städtische Arbeitsamt, Berlin-Schöneberg, Grunewaldstr. 19, für die am 1. April aus den Schöneberger Schulen zur Entlassung kommenden Knaben und Mädchen. Die Lehrherren aus Handel, Handwerk und Industrie werden um möglichst baldige Aufgabe der frei werdenden Lehrstellen gebeten, weil viele Mütter, denen allein jetzt die Unterbringung des Kindes obliegt, in begreif licher Sorge schon täglich beim Arbeitsamte nachfragen. Nur durch rechtzeitige gute Unterbringung kann auch verhütet werden, daß die Kinder die zahlreich gebotene erst-beste ungelernte Arbeit er greifen. Da dem Arbeitsamte das Zeugnis des Lehrers und Arztes über die geistige und körperliche Eignung der Schulentlassenen zur Seite steht, ist auch so gut als möglich durch diese Auswahl die Ge währ geboten, daß die Kinder in den passenden Beruf kommen und die Lehrherren recht geeignete Lehrlinge erhalten. Die Vermittlung ist für beide Teile kostenlos. Meldungen werden auch telephonisch — Amt Nollendorf 230/231 — jederzeit entgegengenommen. Dänisches Ausfuhrverbot. Eine Bekanntmachung vom 7. Fe bruar verbietet die Ausfuhr von Cellophan (Sterofil). (Statstidende.)