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PAPIER-Z E I TUN G Nr. 14/1917 Randbefeuchtung von Papierbogen Die Raboma-Maschinenfabrik Hermann Schoening in Berlin- Borsigwalde erhielt das DRP 293108 vom 27. Juni 1914 ab in Kl. 54 dauf eine Vorrichtung zum Befeuchten des Randes von zu einem Stapel aufgeschichteten Papierbogen. Bei den bisherigen Vorrichtungen dieser Art diente als Wider lage für den Papierstapel unterhalb der Flüssigkeitsrinne un mittelbar der Anlegetisch, oder leichte Zwischenplatten wurden unter den Rand des Stapels gelegt. Dies hatte den Xachteil. daß das Auflager bei Verwendung von Holz dem Verziehen und bei Verwendung von Blech dem Verbeulen oder Verbiegen ausge setzt war. Nach vorliegender Erfindung besteht die Widerlage aus einem starken, nicht dem Verziehen oder Verbiegen ausgesetzten Körper welcher mit dem Anlegetisch nur in loser Verbindung steht, so daß, wenn der Anlegetisch sich verbeult oder verzieht, dieses Verbiegen sich in keiner Weise schädlich bemerkbar macht. In der Abbil ung zeigt A ein Bett, welches mit den Führungs- stücken B für die Flüssigkeitsrinne D in fester Verbindung steht. Dagegen ruht der Anlegetisch 0 lose auf Zapfennocken N. Der Papierstapel C ruht auf dem Anlegetisch 0. und sein zu befeuch tender Rand wird unterhalb der Rinne D durch das Bett A auf genommen. Patent-Anspruch : Vorrichtung zum Befeuchten des Randes von zu einem Stapel aufgeschichteten Papierbogen mittels einer dem Papierstapel zugekehrten Flüssigkeitsrinne, dadurch gekenn zeichnet, daß das Auflager (A) für den Rand des Papierstapels aus einem besonderen, bettartigen, festen, nicht verziehbaren Körper besteht, an den sich der eigentliche Auflagetisch (0) anschließt. Bogenanleger Paul Böhnisch in Sommerfeld b. Leipzig erhielt das DRP 292119 vom 28. Januar 1914 ab in Kl. 15 e auf eine Vorrichtung für Bogenanleger zum Verlangsamen und Stillsetzen des Bogen laufs auf dem Anlegetisch. Bei selbsttätigen Bogenanlegern muß der in die Bogenpresse, Falzmaschine o. dgl. einzubringende Bogen vor Beendigung seines Weges in der Geschwindigkeit verlangsamt werden, damit - r ausgerichtet und rechtwinklig zu seiner bisherigen Lage an seit liche Anschläge gebracht werden kann. Vorliegende Anordnung soll die lebendige Kraft des in Bewegung befindlichen Bogens dadurch hemmen, daß diejenige Welle, welche den Bogen trägt und welche die den Bogen fördernden Bänder bewegt, zu geeig neter Zeit stillgelegt wird. Dies geschieht unter Benutzung einer selbsttätig ■ ausrückbaren Kupplung und einer Einrichtung zum solbsttätigen Bremsen der getriebenen Welle, indem durch eine Nokkenscheibe, welche die Ausrückgabel für die Kupplung bewegt, zugleich ein Arm beeinflußt wird, der ein Bremsband anzieht oder freigibt. Die Einzelheiten sind aus der ‘ Patentschrift zu ersehen. Leimung, Wasserfestmachen usw. von Papier Dr. Werner Schmidt in Elberfeld und Dr.-Ing. Emil Heuser in Darmstadt erhielten das DRP 296124 vom 10. August 1915 ab in Kl. 55 c auf ein Verfahren zum Leimen, Wasserfestmachen. Appretieren usw. von Papier, Gewebe u. dgl., bei welchem der bei der Buchenholzverkohlung gewonnene Buchenholzteer verwendet wird, indem man ihn in üblicher Weise durch Verseifung in eine wasserlösliche Form bringt und dem Papierbrei oder der Gewebe bahn zusetzt, um dann in bekannter Weise die unlöslichen Teer säuren durch Säurefällung oder Wechselzersetzung auf der Faser niederzuschlagen. Als Fällungsmittel dienen vorzugsweise schwefelsaure Tonerde. Bisulfat und ähnliche Stoffe. Die leimende oder appretierende Wirkung der Holzteerseife ist um so größer, je stärker der Teer auf der Faser haftet. Man kann die haftende Wirkung des Holzteers auf der Faser dadurch noch erhöhen, daß man ihm Stoffe wie z. B. Tierleim, Kasein oder natürliche Harze wie Schellack Kolophonium u. dgl.. in unverseifter Form in kleinen Mengen zusetzt. Das Harz wird hierbei in der Lösung gleichmäßig verteilt, so daß nach der Mischung gewissermaßen jedes Holzteerteilchen mit einem Harz teilchen verbunden ist. Die in der Lösung vorhandenen Harz mengen sind jedoch an sich so gering, daß sie keine leimende oder appretierende Wirkung ausüben können, sondern lediglich den Teer befähigen, stärker an der Faser zu haften. So wird z. B. eine ausreichende Leimung schon erzielt, wenn man dem Papierbrei etwa 3 v. H. Teerseife zusetzt., welche 10 bis 15 v. H. Harz enthält. Die Teerseife erteilt dem Papier oder Gewebe ohne Verwen dung eines besonderen Farbmittels eine hellbraune Farbe, die für manche Zwecke wünschenswert ist; auch bewirkt sie Sterilisation der damit behandelten Stoffe. An Stelle von Fällungsmitteln, wie Säuren oder Salzen, kann man auch Formaldehyd verwenden, welcher den Holzteer in un löslicher harzartiger Form auf der Faser festhält. Zu dem Zweck wird das Papier oder Gewebe durch ein Formaldehydbad gezogen, oder man setzt dem mit Harzleim versetzten Papierbrei ohne weiteres Formaldehyd]ösungen zu. Ist die bräunliche Farbe des Papiers unerwünscht, so läßt sich die Färbung durch Zusatz eines Bleichmittels beeinflussen. Die Patent-Ansprüche lauten: 1. Verfahren zum Leimen, Wasserfestmachen, Appretieren usw. von Papier, Gewebe u. dgl., dadurch gekennzeichnet, daß man den Papierbrei oder das Gewebe mit Holzteer in unlöslicher Form unter feiner Verteilung oder in Form einer Teerseifenlösung versetzt, aus der man den Teer in unlöslicher Form durch Säure wirkung, Wechselzersetzung oder Formaldehyd u. dgl. auf die Fasern niederschlägt. 2. Verfahren nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß man die haftende Wirkung des Holzteers oder der Teerseife durch einen Zusatz von unverseiftem Harz, von Kasein, tierischem Leim oder ähnlichen stark an der Faser haftenden Körpern erhöht. 3. Verfahren nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß man den Holzteer ganz oder teilweise vor seiner Verarbeitung zur Seife oder vor oder während seiner Vermengung mit dem Papierbrei oder der Aufbringung auf das Gewebe der Einwirkung von Formaldehyd oder ähnlicher Stoffe aussetzt, die die Eigen schaft haben, den Teer ganz oder teilweise zu verharzen. 4. Verfahren nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet. daß man das mit Holzteer oder Holzteerseife durchtränkte Papier oder Gewebe durch ein Formaldehydbad zieht, um den in der Masse befindlichen Teer zu verharzen und dadurch das Papier oder das Gewebe wasserfest zu machen. 5. Verfahren nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß man dem Holzteer oder der Teerseife vor oder nach ihrer Verbindung mit dem Papierbrei Bleichmittel zusetzt, um die Fär bung in einem und demselben Arbeitsgang zu beeinflussen. Falzzylinder The Duplex Printing Press Company in Battle Creek, V. St. A. erhielt das DRP 290905 (Kl. 15) auf einen schnell umlaufenden Falzzylinder mit zur Achse des Falzzylinders verdrehbaren Tragscheiben für die Falzmesserwellen. Alle Falzmesser können gleichzeitig vor- oder zurückgestellt werden, je nach den Aenderungen des Durchganges der Bogen durch die Falzvorrichtung. Diese Verstellung wird durch eine einzige Einstellvorrichtung, die von außen bedient werden kann, bewirkt. Die Einzelheiten sind aus der Patentschrift zu ersehen.