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790 PAPIER-ZEITUNG Nr. 23/1914 Aus den Typographischen Gesellschaften Breslau. Typographische Gesellschaft. Am 4. März gab zu nächst der Vorsitzende die Eingänge bekannt, es waren außer der Tiefdruck-Sondernummer des Kempewerks ein Prospekt der Kunst handlung F. A. C. Prestel, Köln, und die Nummern 9 und 10 der Zeitschrift „Schlesien“. Hierauf besprach Herr Günther einige Neuheiten der Schriftgießerei Ludwig & Mayer, die Reklame- Fraktur, die Feder-Grotesk, die Linear-Antiqua, die Lautenbach- Gotisch und die Vorprobe zur Spitzenpfeil-Fraktur. Bis auf die Linear-Antiqua, die namentlich in ihren kleinen Graden als zur schwach bezeichnet wurde, fanden diese Schöpfungen Anerkennung. Hierauf besprach Herr Basler eine Anzahl nachträglich eingegangener Neujahrskarten sowie den satztechnischen Teil des „Deutschen Buch- und Steindruckers". Der Vorsitzende berichtete über den Wettbewerb für ein Anerkennungszeugnis des Kreises Breslau, zu welchem 16 Entwürfe eingegangen waren, deren Bewertung in München stattfand. Der eigentlichen Kritik schickte Redner das seitens des bewertenden Ausschusses beigefügte Vorwort voraus. An die Besprechung der einzelnen Arbeiten schloß sich die Bekannt gabe der Preisträger. Es erhielt Herm. Pohl, Breslau, den 1., Rück ziegel, Breslau, den 2., Hübenbecker, Neusalz, den 3. Preis. Lobend erwähnt wurden Hübenbecker, Neusalz, und Rückziegel, Breslau. Der Vorsitzende teilte mit, daß eine Einladung der Liegnitzer Graphischen Vereinigung zur Teilnahme am 10. Stiftungsfest vor liege und es wurde beantragt, seitens der B. T. G. zwei Delegierte zu entsenden. Diesem Vorschläge wurde allseitig zugestimmt und be schlossen, als Delegierte den Vorsitzenden R. Gedalje und den Kassierer Fr. Klippel, ersteren gleichzeitig als Delegierten zur Vorstände konferenz zu senden. Der vorgerückten Zeit wegen mußte die Aus sprache über einen Vortrag des Herrn C. Schmidt über „Tiefdruck" abgebrochen werden. Sie wird in der nächsten Sitzung fortgesetzt. G—e. Hartpapierwaren Aus dem Bericht 1913 der Handelskammer Ludwigshafen a. Rh. Nach Angaben einer Ensheimer Firma, die lackierte Hart papierwaren, elektrische Isoliermittel sowie Isolierröhren herstellt, wird berichtet, daß die allgemeine Geschäftslage hinsichtlich der Dosen- Abteilung (Rauch- und Schnupftabakdosen) schlechter, hinsicht lich der elektrotechnischen Abteilung ungefähr die gleiche wie im Vorjahre gewesen sei. Das Dosengeschäft habe durch den Balkankrieg eine große Einbuße erlitten. Erst in letzter Zeit, nachdem im Orient wieder Ruhe herrsche, sei die Nachfrage lebhafter geworden. Indessen werde die frühere Ausfuhr nach den an Bulgarien, Serbien, Griechen land und Montenegro gefallenen bisherigen türkischen Gebiets teilen infolge der nunmehr viel höheren Eingangszölle kaum je wieder erreicht werden. In der elektrotechnischen Abteilung habe die ständige Ein führung neuer Waren wohl den Absatz etwas gesteigert, doch habe diese Steigerung nicht ausgereicht, um den Ausfall im Dosen geschäft auszugleichen. Der Grund liege in dem allgemein wirt schaftlichen Niedergang und in den fortgesetzten, meistens erfolg reichen Bestrebungen des Auslandes, die Einfuhr immer mehr dadurch zu erschweren, daß höhere Zollsätze als bisher für die Waren in Anwendung gebracht würden, was leider ohne Rücksicht auf die bestehenden Handelsverträge geschehen könne, weil die Waren in den ausländischen Zolltarifen nicht deutlich genug aufgeführt seien. Veranlaßt seien diese Zollerhöhungen durch die im Ausland erstandenen Konkurrenzfabriken, wie z. B. in der Schweiz, wo diese eine Entscheidung des Zolldepartements herbeiführten, nach welcher die Hauptwaren der berichtenden Fabrik einem Zoll von 12 Frank die 100 kg unterworfen seien, während lange Jahre hin durch nur 3 Frank die 100 kg erhoben worden seien. Die Einkaufs preise der Roh- und Hilfsstoffe hätten bis zum letzten Vierteljahr steigende Richtung gezeigt. Dann hat allmähliches Weichen der Preise eingesetzt, so daß am Schlüsse des Berichtsjahres für manche Rohstoffe (z. B. Messingblech) wesentlich billigere An gebote als zu Anfang des Jahres vorgelegen hätten. Ein Vorteil hieraus könne aber infolge der mindestens in gleichem Maße ge sunkenen Verkaufspreise kaum erwartet werden. Die Verkaufs preise hätten insofern.Verschlechterung erfahren, als die Firma infolge von Unterangeboten der Mitbewerber genötigt gewesen sei, Preisnachlässe auch auf solche Waren zu bewilligen, die vorher mit einem angemessenen Nutzen hätten verkauft werden können. Braune Flecke auF Etiketten aus echtem Goldpapier Zu Nr. 14 S. 458 und Nr. 18 S. 611 Die uns übersandten Goldetiketten haben wir eingehend ge prüft und gefunden, daß solche auf der einen Seite mit bestem echtem Blattgold belegt, auf der Rückseite aber nur mit unechtem Metall, wahrscheinlich in Pulverform, hergestellt sind. Nach unserer Ansicht dürfte beim Aufträgen der Rückseite, welche entweder aufgedruckt oder aufgeklebt sein kann, nicht mit der nötigen Acht samkeit verfahren und deshalb der echte Goldbelag angegriffen worden sein. Auch das beste echte Gold muß eine leichte Beimischung von anderem Metall haben, da ganz reines Gold nicht geschlagen werden kann. Deshalb kann auch der echte Goldbelag bei ungeeigneter Behandlung in leichtem Maße oxydieren. Die braunen Flecke können jedoch auch dadurch entstanden sein, daß das aufgelegte Metall undichte Stellen gehabt hat, wo durch die leichte Oxydation entstanden ist. Diese undichten Stellen lassen sich niemals ganz vermeiden, da sie schon durch die Art der Herstellung des Blattmetalls begründet sind. Ein unbedingt abschließendes Urteil kann man nur dann ab geben, wenn man die Herstellungsweise der Etiketten und die Art der dazu verwendeten Stoffe genau kennt. Bei der Erzeugung einer Ware, die bei der Anfertigung durch so viele Hände geht, muß mit solch kleinen Fehlern immer gerechnet werden. Goldfolien-Fabrik Zusammenlegbare Hutschachteln Neuestens sollen an Stelle der festen steifen Hutschachteln zusammenlegbare Beutel-Schachteln aus steifem Papier angefertigt werden. Diese Beutel-Schachteln werden sowohl für Hüte, wie für Wäsche und Kleider verwendet. Wissen Sie näheres hierüber? IV. Wir werden Muster solcher Faltschachteln, falls sie uns zur Ansicht gesandt werden, gern unter „Probenschau” beschreiben. Röllchen aus gummiertem Papier 1. Welches sind die Absatzgebiete von gummierten schmalen Röllchen von 5 mm aufwärts, d. h. welche Geschäftszweige be nötigen diese Röllchen in größeren Mengen? 2. Für welche Zwecke können diese Röllchen im Klein- und Großhandel verwendet werden ? 3. Werden gummierte Röllchen viel ausgeführt und nach welchen Ländern ? H. Streifen gummierten Papiers werden neuerdings an Stelle von Bindfaden zum Schließen von Paketen verwendet. Wir bitten um Angaben über weitere Verwendungen. Die Handelsberechtigungausländischer Reisender und Vertreter in Dänemark Nach einem dem dänischen Reichstag vorgelegten Entwurf zu einem Gesetz, das an Stelle der Verordnung von 1839 wahrscheinlich am 1. Oktober in Kraft treten soll, wird die Gültigkeit des Handels passes („Adgangsbevis“), den fremde Geschäftsreisende und Agenten in Dänemark zu lösen haben, bisher ein ganzes Jahr, auf 30 Tage- beschränkt und die Gebühr dafür, bisher 160 Kr. (für jede weitere vertretene Firma 80 Kr.), soll 150 Kr. ohne Rücksicht auf die An zahl der Vertretungen betragen, und gegen Zahlung von 75 Kr. soll die Gültigkeit um anschließende 15 Tage verlängert werde können. Gegen diese außerordentliche Erhöhung der Besteuerung hat sich der Verband reisender Kaufleute Deutschlands in einer Eingabe an das Auswärtige Amt in Berlin gewendet. Gegen andere Bestimmungen des Gesetzvorschlags richtet sich eine Eingabe, welche die dänischen Großhändlervereine, darunter auch „Dansk Papirhandlerforening“, der dänische Papierhändlerverein, dem Reichstagsausschuß, dem der Gesetzvorschlag überwiesen wurde, soeben eingereicht haben. Man rät davon ab, das Besuchsrecht fremder Reisender auch auf die ihnen bisher verschlossenen kleineren Städte auszudehnen, da der dänische Großhandel durch den aus ländischen Wettbewerb schon hart genug bedrängt werde. Nament lich sei es sinnlos, den deutschen Handlungsreisenden weitere Er leichterungen zu gewähren, „solange es für die dänischen Reisenden und Agenten eine Gnadensache ist, ob sie das allernächste Nachbar gebiet, die sechs schleswigschen Kreise Hadersleben, Tondern, Apenrade, Sonderburg, Flensburg Stadt- und Flensburg Land kreis, besuchen dürfen. Da die für diese Kreise erforderlichen „Wandergewerbescheine“ ihnen regelmäßig verweigert werden (was zulässig ist, sobald die deutsche Ortsbehörde der Meinung ist, daß für die Tätigkeit des Reisenden im Bezirk kein •„Bedürfnis" vor handen ist), so sind die dänischen Handlungsreisenden vom Be reisen dieser Bezirke so gut wie ausgeschlossen.“ Ferner verlangen die Vereine Erhöhung der Buße von 50 Kr., welche der Gesetz entwurf für Uebertretung vorsieht, auf mindestens 200 Kr., da sonst sicher viele die Gefahr auf sich nehmen würden, kein „Adgangs bevis" (zu 150 Kr.) zu lösen. Und um die Kontrolle zu verschärfen, sollte diese Buße nicht der Staatskasse, sondern je zur Hälfte der Gemeinde und der Sportelkasse der Ortspolizei zufallen. Endlich wünschen die Vereine den § 6 des Gesetzvorschlags (desser Be freiungsbestimmungen überhaupt neu sind) dahin abgeändert, daß nur solche in Dänemark wohnhaften, im Besitz eines dänischen Gewerbescheins befindlichen und dort Steuern zahlenden Vertreter ausländischer Häuser von der Lösung eines Handelspasses, wenn sie im Lande reisen, befreit seien, die außerdem die dänische Staats angehörigkeit erworben haben. Die Erlangung des Handelsgewerbe scheines sei ja Ausländern in Dänemark vielfach durch staatliche Verträge leicht gemacht, bg.