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776 PAPIER-ZEITUNG Nr. 22/1914 Deutsche amtliche Zolltarif-Entscheidungen und Tarif-Auskünfte im Papierfach Fortsetzung zu Nr. 19 S. 670 Zellstojjabjälle (sogenannte Aeste von der Zellstoffherstellung). Die Warenprobe besteht aus formlosen, größeren und kleineren, stark durchfeuchteten Ast- und Faserstücken von Fichtenholz. Nach dem Gutachten der Großherzogi. Bad. Chemisch-Technischen Prüfungs- und Versuchsanstalt in Karlsruhe enthält die Ware noch etwa 20 v. H. eigentliche Zellulose (chemisch bereiteten Zellstoff). Der Trockengehalt der Probe beträgt im Augenblick der Feststellung 50 v. H.; da die Probe durch die Versendung an Feuchtigkeit ver loren hat, so kann diese Feststellung der Beurteilung der Ware nicht zugrunde gelegt werden. Die Ware ist als chemisch bereiteter Holzstoff nach Tarif-Nr. 650 allgemein mit 3 M. für 1 dz zollpflichtig; vertragsmäßig muß die Ware, wenn sie einen Wassergehalt von 50 v. H. oder darüber hat, mit 80 Pf. und, wenn der Wassergehalt" weniger als 50 v. H. beträgt, mit 1 M. 25 Pf. für 1 dz verzollt werden. Der Wassergehalt wird in jedem einzelnen Falle der Einfuhr von Amts wegen besonders festgestcllt. (W. V. Stichwort ,.Zellstoff" und Vorbemerkung 9.) Verwendungszweck: £ Herstellung eines geringen, billigen Faserstoffs für die Pappen- und Packpapier fabrikation. Herstellungsland: Schweiz. (Karlsruhe, 11. 12. 13.) Kunstlederpappe. Eine zur Herstellung von Schuhabsätzen bestimmte, tafelförmige, ungefähr 4 mm dicke, wie Braunholz pappe aussehende, indessen wie Leder riechende und nach dem Ergebnis chemischer und mikroskopischer Untersuchung außer aus Zellstoff und Holzschliff zu wenigstens 33,3 v. H. aus Leder abfällen bestehende Ware; sie ist nach Tarif-Nr. 554 mit 30 M für 1 dz zu verzollen. (W. V. Stichwort „Kunstleder" und Stich wort „Leder" Ziffer 7.) Herstellungsland: Vereinigte Staaten von Amerika. (Hamburg, 12. 12. 13.) Reklamefiguren aus Papiermasse und Gespinstwaren. Nach einer Mitteilung des Reichskanzlers (Reichsschatzamts) werden Reklamefiguren, die durch Vermittlung eines Berliner Tee- und Vanille- Einfuhrgeschäfts aus Budapest eingehen, nicht gleich mäßig verzollt. Die etwa 1 m hohe Reklamefigur stellt einen nur mit Lendenschurz und Kopftuch (Turban) bekleideten Inder dar. Der Körper selbst besteht aus Papiermasse (Papiermache), die Lenden- ■ und Kopfbekleidung aus Sackleinen, das mit einer dicken Lack- färbe überstrichen ist und dadurch gleichfalls das Aussehen von Papiermasse erhalten hat. Das Lendentuch weist als Abschluß nach unten noch eine braune Borte aus Gespinstware auf. Derartige Figuren sind, da die Verbindung mit Gespinstwaren sich nicht als ganz unwesentlich im Sinne der Vorbemerkung 11b des Waren verzeichnisses zum Zolltarife darstellt, als Papierwaren in Ver bindung mit Gespinstwaren nach Tarif-Nr. 671 zum Satze von 70 M. für 1 dz zu verzollen (vgl. Stichworte „Papiermassewaren" und „Papier- und Pappwaren" Ziffer 8 b). Zolltarifentscheidungen Dänemark. Nach Mitteilung des Generaltolddirektoratet kann ein graubraunes Einschlagpapier, auf der einen Seite mit schwarzer Masse belegt, die nach Untersuchung der staatlichen Prüfungs anstalt aus einem firnisartigen, mit einem schwarzen Farbpulver, wahrscheinlich Kienruß verrührten Bindemittel bestand, sogenanntem „Wachstuchpapier“ gleichgestellt und demnach unter Tarif-Nr. 208 (1 kg 0,02 Kr.) verzollt werden, bg. Australischer Bund. Das Handels- und Zolldepartement des Australischen Bundes hat unterm 5. Dezember 1913 einen weiteren Nachtrag (Supplement Nr. 15) zum amtlichen Warenverzeichnis zum Zolltarif (Customs Tariff Guide 1908—1911) veröffentlicht, der unter anderem folgende Entscheidungen enthält: Zollsatz (Allgemeiner Britischer Tarif Vorzugstarif Schalldämpier für Schreibmaschinen, aus Filz und Metall — Tarif-Nr. 108 — 30 v. H. 25 v. H. Füllvorrichtungen für Füllfederhalter, je eine auf einen Federhalter: zusammen mit den Federhaltern (in der ¬ selben Schiffsladung) eingehend — T.- Nr. 364 B — Ver- Ver ¬ schiedene schiedene Zollsätze Zollsätze besonders eingehend — T.-Nr. 350 A — . v. Werte 25 v. H. 20 v. H Zolltarifierung von Waren Rumänien. Mit Schwefelsäure behandeltes Papier (geschwefeltes Papier) ist nicht Pergamentpapier im Sinne des Artikels 428 des Tarifs; es ist vielmehr nach Artikel 427 mit 50 Lei für 100 kg zu verzollen. (Nach Berichten des Kaiserl. Konsulats in Bukarest) - — Neuheit — Köperdruckpapiere empfiehlt Oswald Enterlein Buntpapierfabrik Niedersedlitz- Dresden Alex. Lohmann, Maschinenfabrik, Düsseldorf 105 OSKHER M Lösohhlooks (10-Pf.-Sorte) für Steinmanns Ideal-Löscher passend 774151 1000 Blocks M. 50.- Oriyimal-deal-Löseher laut nebensteh. 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