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D)APIER-VERARBEITUNG MBUCHGEUERBEN.20- Tierleim reinigen Nachdruck verboten Selbst der beste Tierleim enthält Verunreinigungen, nämlich 'Salze und Säurebestandteile, die bei der Fabrikation des Leimes nicht entfernt werden können. Diese Verunreinigungen wirken nachteilig auf die mit dem Leim vermischten Farben, Bronzen ■oder auf die damit bestrichenen Papiere und Stoffe ein, außer dem zersetzen sich oder faulen die Leimlösungen umso rascher, je unreiner der Leim war. In den trockenen Leimtafeln üben die Säuren und Salze keine nachteilige Wirkung aus, sobald aber die Tafeln in feuchten Räumen lagern, werden sie weich, lappig und schimmelig, worauf die Zersetzung beginnt, und die Tafeln nach kurzer Zeit zerfallen. Die aus so gelagerten Tafeln bereiteten Lösungen zersetzen sich schon nach ein bis zwei Tagen: der Leim ist trüb, jauchig flüssig und übelriechend geworden, selbst wenn Schutzmittel gebraucht wurden. Man kann die verunreinigenden Sauren und Salze im Leim durch Entsalzen und Entsäuern fast gänzlich unschädlich machen. Dies geschieht vor dem Kochen in folgender Weise: Die Tafeln werden zerschlagen und die Stücke 4—6 Stunden lang in reines, kaltes, weiches Wasser gegeben in einem sehr kühlen Raum. Das Ganze wird öfters umgerührt. Dabei gehen die verun reinigenden Salze ins Wasser über, der Leim wird also „ent salzt”. (In warmem Raum würde dem Leim zu viel Kleb stoff entzogen.) Zum Entsäuern setzt man dem Wasser geschabte oder feinst gepulverte Kreide in geringer Menge zu, welche die Säurebestandteile abstumpft. Nach Verlauf der angegebenen Zeit gieße man das Wasser fort, seihe es aber dabei durch ein emailliertes Durchschlag sieb, damit nichts von den kleineren aufgequollenen Leim stücken verloren geht. Dagegen fließt der sonstwie an den Tafeln hängende und abgelöste Schmutz unbehindert ab, was der späteren Verwendung zugute kommt. Der schon etwas aufge quollene Leim wird in den Behälter zurückgegeben und mit soviel kalten, weichen und reinen Wassers übergossen, daß er gut mit Wasser überdeckt ist. Je besser und reiner der Leim ist, umsomehr Wasser saugt er auf, ohne zu zerfallen oder sich gar aufzulösen. Nach 20 Stunden ist die Quellung beendigt, und nun kann der Leim im Wasserbade geschmolzen, d. h. auf gelöst, darf aber nie gekocht werden, denn dadurch verliert selbst der beste Leim mindestens ein Fünftel seiner Klebekraft. Das beim Aufquellen etwa überstehende Wasser darf keinen üblen Geruch ausströmen, denn solcher zeigt sicher an, daß ■die Tafeln ursprünglich entweder schlecht gelagert haben, oder der Leim aus älteren, bereits angegriffenen Rohstoffen erzeugt wurde. In diesem Falle sind die kleineren Stücke beim Weichen ■in kaltem Wasser bereits schon in Lösung übergegangen, und man kann dies zumeist beim Zerschlagen der Tafeln, ja selbst beim Anfassen derselben leicht beurteilen, denn bei einer guten Leimsorte sind die Tafeln hart und unbiegsam, während Biegsam keit, Lappigkeit und schmieriges Aeußere recht gute Kenn zeichen dafür sind, daß der Leim mit Vorsicht und Mißtrauen zu behandeln ist. Bei der Verarbeitung mancher Leimsorten entsteht eine Menge Schaum oder Luftblasen in den Lösungen. Diese Blasen wurden schon bei der Fabrikation der Leime dadurch in diese eingeschlossen, daß durch zu rasches Rühren mit dem Rühr scheit zu viel Luft in die flüssige Masse getrieben wurde. Man kann die Luftblasen als Trübungen in den Leimtafeln entdecken, während blasenfreie Tafeln ziemlich klar sind und nur ganz geringe oder gar keine schaumhaltigen Lösungen ergeben, wenn nicht durch deren zu rasches, jähes Umrühren unnötig viel Luft hineingeraten ist. Durch die vorher geschilderte Ent säuerung und das Entsalzen des Leims wird auch das Schäumen und Blasenwerfen vermieden oder bei blasigem Leim herab gemindert, auch ist dem allzu raschen Verderben der Lösungen ziemlich vorgebeugt, doch soll man ein entsprechendes Kon servierungsmittel stets anwenden, wenn man voraussichtlich die Lösung nicht schnell verarbeiten kann. Die Güte des Leims kann nicht nach der Farbe beurteilt werden, denn der hellste Leim kann durch Bleichung einen Teil seiner Klebkraft verloren haben, während dunkler Leim in der Masse nachgefärbt sein kann, andernfalls hat der natürliche dunkle Leim vielleicht eine weit größere Bindekraft als der helle. Der sicherste Beweis der Güte ist das Zerspringen wie Glas beim Zerschlagen der Tafeln und das Aufquellen im kalten Wasser ohne zu zerlaufen. Bei allen Zubereitungen von Leim ist stets reines und weiches Wasser (Fluß- oder Regenwasser) zu gebrauchen, weil hartes Wasser Salze enthält, welche einen Teil des Leimes unwirksam machen. J- Mai Kniffe des Wettbewerbers Mit der Herstellung der von mir erzeugten Ware befassen sich in Deutschland nur 10 bis 15 Firmen, und da die Preise in dieser Ware von den Abnehmern immer mehr gedrückt wurden, versuchte ich mit einem Rundschreiben, die Herren für eine Preiskonvention zu gewinnen. Von dem größten Teil der Firmen wurde diese An regung mit Freude aufgenommen. Die Firma X aber schrieb mir darauf: Wir haben kein Interesse an Ihrem Vorschläge, da wir uns an der maßlosen Preisdrückerei, die anscheinend nur von den Firmen ausgeht, die sich nicht selbst den Rohstoff herstellen, beteiligt haben. Diese Firmen werden ja bald selbst sehen, wo ein Verdienst bleibt, wenn die Rohstoff preise wieder anziehen. Wir haben uns erst jüngstens in X überzeugen können, was für Preisunterbietungen dort gestellt worden sind, so daß wir davon absehen müssen, uns mit solchen Firmen zu konventionieren. Da unter diesen Umständen eine Preiskonvention unmöglich war, und ich außerdem geschäftlich sehr stark in Anspruch genommen wurde, ließ ich den Plan fallen. Da werde ich eines Tages zu einem meiner Großabnehmer gerufen, und als ich dort vorsprach, wird mir eröffnet, daß er rasch seinen Abschluß zu den alten Preisen erneuern wolle, um nicht zu warten, bis ich die Preiskonvention durchgebracht hätte. Ich fragte, woher die Firma von dem in dieser Richtung unternommenen Schritt Mitteilung erhalten hätte, und erfuhr, daß die Firma X meinen Brief durch ihre Vertreter herumzeigen ließ, um mir meine Kundschaft damit abspenstig zu machen. Weiter lootste sie mir meinen Betriebsleiter weg und stellte ihn vor einem halben Jahr für den 1. April 1914 mit dreijährigem Vertrag an. Bei Nichterfüllung desselben soll eine Vertragsstrafe von 1000 M. gezahlt werden. Bei dieser Anstellung soll meinem Betriebsleiter eine nicht günstig lautende Auskunft über meine Firma vorgelegt worden und nur dadurch dieser zur Annahme der Stellung veranlaßt worden sein. Ich habe daraufhin bei den größten Auskunfteien über meine Firma Erkundigungen einziehen lassen, welche ohne Ausnahme die denkbar besten sind. Was halten Sie von derartigen Konkurrenzmanövern ? Sind diese nicht direkt gesetzeswidrig ? Fabrikant Gutachten unseres rechtskundigen Mitarbeiters: 1. Die zu Zwecken des Wettbewerbs erfolgende Verbreitung wahrer Tat sachen enthält, selbst wenn sie in schädigender Absicht geschieht, keinen Verstoß gegen § 14 des Wettbewerbsgesetzes. Auch eine Zuwiderhandlung gegen die guten Sitten im Sinne des § 1 dieses Gesetzes und § 826 BGB ist nach der Entscheidung des Reichs gerichts Bd. 76 S. 111 ff. darin nur ausnahmsweise zu erblicken, nämlich nur dann, wenn besondere Umstände hinzukommen, die das Verhalten des Verbreitenden „ungünstig beleuchten”, z. B. wenn er, wie das RG ausführt, „weniger wettbewerbs halber als hauptsächlich schikanös” die betreffende Tatsache verbreitet hatte, „um das Unternehmen der Klägerin nur bös willig geschäftlich zu ächten”. Ob solche Umstände hier vor gelegen haben, wird von der Art und Weise abhängen, in welcher die in Rede stehende Tatsache gegen den Fragesteller bei seinen Abnehmern in jedem einzelnen Falle ausgeschlachtet worden war. 2. Das Verleiten Angestellter zum Aufgeben des Dienst verhältnisses verbietet das Gesetz im § 125 GO nur, wenn es sich um vorzeitiges Verlassen des Dienstes, also um Vertrags bruch handelt, und nur bei Gesellen oder Gehülfen in Gewerbe betrieben, nicht in Handelsgeschäften (§ 154 Gew.-Ordn.). In