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666 PAPIER-ZEITUNG Nr. 19/1914 Zahlungsbedingungen 1309. Schiedspruch Schiedsprche werden kostenfrei gefällt und ohne Namen der Beteiligten veröffentlicht Mit Zustimmung der gegnerischen Partei bitte ich um einen Schiedspruch in endstehender Sache: Die Bürobedarfsfabrik X in A ist seit etwa 3 Jahren mein Kunde, und ich habe stets mit Schwierigkeiten durch ihre Zahlungsweise zu kämpfen, da sie un gerechte Abzüge macht, die nicht im Verhältnis zu meinem Gewinn stehen. Früher wurden die Aufträge genannter Firma durch meinen Vertreter bewirkt, welcher Provision von mir in bar bezog, in letzter Zeit dagegen wurden die Waren direkt bestellt; es waren nur kleine Aufträge. Die Firma hat schon oft vergebens versucht, die Fracht abzuziehen, im letzten Falle aber versteift sie sich auf ihre Auftrag zettel, auf welchen alle möglichen Bedingungen angegeben sind, die von mir aber noch nie beachtet wurden, da genannter Firma meine Bedingungen zur Genüge bekannt sein mußten, auf welche ich sie seit unserer Verbindung mehr als sechsmal wiederholt auf merksam gemacht habe. Hierzu kommen ungerechte Warenabzüge und Nichtzurücksendung der Verpackung. Der Hinweis auf die Auftragzettel, welche freie Lieferungen verlangen, ist meines Dafürhaltens hinfällig, zumal die vorgebrachte Einwendung, der Vertreter habe vordem die entstandenen Frachten gezahlt, un richtig ist. Meine Bedingungen lauten in diesem Falle: Preise ver stehen sich ab hier, ohne Verpackung, welche ich bei freier Rück sendung zum vollen Werte gutschreibe, innerhalb 30 Tagen mit 3 v. H. Skonto. Bestätigung der Bestellungen erfolgte nie. Der strittige Betrag ist nur sehr klein, jedoch möchte ich, um weiteren derartigen unliebsamen Störungen vorzubeugen, endgültige Anhalts punkte haben. Y, Kartonnagenfabrik in B * * * Wir hatten bei der Kartonnagenfabrik Y in B laut einliegenden Auftragszetteln Waren bestellt, frei Berlin einschließlich Verpackung. Der Lieferant stellt jedoch diese Spesen mit in Rechnung. Wir haben Sie als Schiedsrichter darüber anerkannt, ob wir berechtigt sind, den Betrag von der Rechnung zu kürzen. X, Bürobedarfsfabrik in A Die bevorzugte Marke Vouiseitz’feuerbach (Württ) Wollte die Kartonnagenfabrik auf Einhaltung ihrer Be dingungen bestehen, so hätte sie nicht liefern sollen, ehe diese anerkannt waren. Die Nichtbestätigung der Aufträge und still schweigende Lieferung schließt Anerkennung der auf dem Auftragschein stehenden Bezugsbedingungen der Bürobedarfs fabrik ein. Genaue Vereinbarung der Bedingungen war umso nötiger, als die Kartonnagenfabrik aus Erfahrung wußte, daß die Bürobedarfsfabrik Einhaltung ihrer eigenen Bedingungen verlangte. Wir entscheiden demnach, daß die Kartonnagen fabrik sich die von der Bürobedarfsfabrik gemachten Abzüge gefallen lassen muß. Listen portofrei 0 O 0 0 • 3 J o 0 o 0 o 0 Otto E. Wolff Berlin O 112 Bestigsqdell Papier-Zigarrenspitzen ■ I. Bayerische Papier-Zigarren- wu Spitzen-Fahrik, Dünwangen 1. B. I . la Vertreter gesucht E Kaltleime Marke Collofix Syu.: Extra-Anfertigungen 2 Q 9040000000000000000009 aller 8 Art . « o Deutsche Bürobedarf-Gesellschaft Goslar a. H. Spezialfabrik für Vervielfältigungs Apparate u. Schreibmaschlnen-Zubehör Bedenken Sie, welche equemlichkeit! iiiiiiiminiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiitiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiii^ Sie können mit dem AZ-Pa per-Code Ihre französischen und englischen Briefe in kaufmännischen und papiertechnischen Angelegenheiten in wenigen Minuten erledigen, selbst wenn Sie auch nicht die geringsten Sprach kenntnisse besitzen. Der AZ-Paper-Code spart aber nicht nur Mühe und Zeit, sondern verbilligt gleichzeitig auch das Telegraphieren sowohl im Inlands- als auch im Auslands-Verkehr. Preis 20,— Mark Verlag der Papier-Zeitung, Berlin SW 11 # Aelteste Spezial fabrik der Branche Welt verbreitet utmdztehe Kuuertscftnelidruck s « B für olle gängigen Kuvertgrössen 77107] Maschine D.R.P.- D.R.G.M. F.M.Zimmermunn Maschinenfabrik G. m. b. H. Rerlin-Reinickendor (Ost) Gegründet 1857