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Unverlangte Muster 13078. Frage: Was ist zu tun, wenn ein Kunde, der unauf gefordert Muster im Werte von 3 M. erhält,, diese nicht zurück- schicken und auch nicht bezahlen will, mir sie aber zur Verfügung stellt? Ich kann mir die Muster doch nicht holen, besonders da es ein ausländischer Ort ist. _ Antwort: Der Empfänger kann nicht gezwungen 'werden, die unverlangten Muster zurückzusenden, jedoch empfiehlt es sich, ihm die Briefmarken einzusenden, die zur freien Rücksendung der Muster nötig sind. Wahrscheinlich wird er dann entgegen kommend genug sein, um die Muster zur Post zu geben. Beharrt er auf seinem Recht, so muß Fragesteller die Muster abholen lassen oder verloren geben. Nachfrist beim Werkvertrag 13079. Frage: Einer Maschinenfabrik übersandten wir eine Maschine zur Reparatur. Es ist uns eine Lieferzeit von 3 Wochen zu gesagt worden. Nach Ablauf dieser Zeit mahnten wir die Maschine an. Hierauf bekamen wir Bescheid laut Einlage I. Unsere Ant wort hierauf ersehen Sie aus Einlage II. Den mit der Firma in dieser Angelegenheit geführten Schriftwechsel ersehen Sie aus den An lagen III bis VII. Die Reparatur kostete 130 M. und bei Begleichung der Rechnung kürzten wir 30 M., womit sich die Firma nicht ein verstanden erklärt. Den Restbetrag sandten wir ein, behielten uns aber weitere Ansprüche vor. Meinen Sie, daß wir mit Erfolg gegen die Firma unsere Forderung geltend machen können ? Antwort: Als die drei Wochen Lieferzeit verstrichen waren, und die Maschinenfabrik gemahnt wurde, erwiderte sie, sie habe die Arbeit noch gar nicht in Angriff genommen. Hierauf forderte die Druckerei sie auf, die Arbeit in 14 Tagen fertig zu machen. Die Maschinenfabrik erklärte diese Zeit für zu kurz, wollte aber in 4 Wochen die Reparatur fertig stellen. Nach Ablauf dieser Zeit forderte die Druckerei sofortige Ablieferung, die reparierte Maschine wurde ihr aber erst mehrere Wochen später zugesandt. Es erscheint nicht billig, deswegen 30 M. von der Rechnung ab zuziehen, selbst wenn diese Summe als Schaden nachgewiesen werden könnte, denn die strenge Bestimmung, wonach im Falle nicht eingehaltener Nachfrist Schadenersatz gefordert werden kann, bezieht sich auf den Kauf unter Kaufleuten, während beim Werkvertrag derart strenge Bedingungen durch besondere Vereinbarung im Vertrag, sogenannte Konventionalstrafe, fest gelegt zu werden pflegen. Falls keine solche Strafe vereinbart und bei Setzung der Nachfrist nicht ausdrücklich bedungen ist, daß, falls die Nachfrist nicht eingehalten wird, Schadenersatz gefordert wird, erscheint der Abzug unberechtigt. Papier durchscheinend machen 13080. Frage : 1. Auf welche Weise kann man weißes Papier, von der Art des vorliegend beschriebenen Bogens, durchscheinend machen wie das beiliegende Muster I ? 2. Wird bei nachträglicher Vornahme des Verfahrens an einem beschriebenen Blatte die Hand- oder Maschinenschrift beeinträchtigt ? 3. Wie teuer stellt sich das Verfahren ungefähr auf den Quadrat- Dezimeter ? Antwort: Muster 1 ist aus grünlichgrauem, geglättetem, holzschliffhaltigem Papier hergestellter Fensterbriefumschlag, und das beschriebene Papier ist rauhes, holzfreies Schreib maschinenpapier. Dieses Papier läßt sich auf dieselbe Art durch scheinend machen wie das Fensterbriefumschlägpapier, indem man auf die nicht zu beschreibende Seite einen sogenannten Fensterkuvertlack aufträgt. Die Zusammensetzung dieses Lackes ist in dem Aufsatze „Fensterbriefumschläge” in Nr. 4 von 1913 angedeutet. Genauere Rezepte dafür sind nicht bekannt, werden vielmehr von Herstellern der Fensterbriefumschläge als Fabrik geheimnisse bewahrt. Da der Lack nur auf einer Seite aufgetragen wird, so beeinträchtigt er die Schrift auf der anderen Seite nicht. Die Kosten des Verfahrens sind verschieden je nach den ver wendeten Rohstoffen und der Art der Ausführung. Wir haben darin keine Erfahrung. Metallic paper Aus Belgien 13081. Frage: Unter welcher Bezeichnung ist das einliegend bemusterte Papier in Deutschland bekannt und wie wird solches präpariert ? Dieses Papier wird in England unter dem Namen „me tallic paper“ verkauft und zu Notizbüchern mit ‘auswechselbaren Einlagen verarbeitet. Antwort: August Weichelt beschreibt auf Seite 230 seiner „Buntpapierfabrikation ’ (Verlag der Papier-Zeitung, Preis ge bunden 15 M.) die Omskript- oder Metallstiftschreibpapiere, auf denen man mit einem Stift aus Zink, Messing oder Kupfer schreiben kann. Er gibt daselbst auch die Zusammensetzung der Streichmasse für diese Papiere an. Das uns gesandte Muster ist solches Papier. Zeitungspapier 13082. Frage: Welche Stoffzusammensetzung hat Zeitungs druck? Wieviel Füllstoff, wieviel Holzschliff (ob gebleicht), wie viel Zellulose (ob gebleicht) ? Was für Zellulose ? Antwort: Zeitungspapier hat verschiedene Zusammen setzungen; es gibt im Ausland sogar große Tagesblätter, die auf holzfreiem Papier erscheinen. Das geringste Zeitungspapier muß 15 v. H. Holzzellstoff und 85 v. H. Holzschliff enthalten, wenn man nur die Faserstoffe rechnet. Der Füllstoffgehalt schwankt zwischen 0 und 25 v. H. Man verwendet ungebleichten Sulfitstoff und zu billigen Sorten auch ungebleichten Holzschliff. Man bleicht Holzschliff mit schwefliger Säure. Ueber alle diese Fragen gibt Hofmanns praktisches Handbuch der Papier fabrikation, 2. Auflage, ausführliche Antwort. Karbolsäure im Pergamentpapier? 13083. Frage: Wir lieferten an einen Butterhändler vege tabilisches Pergamentpapier bedruckt und unbedruckt, wovon wir anbei Proben beifügen. Unser Kunde beanstandet das Papier mit der Begründung, daß es Karbolsäure enthalte. Es ist uns bekannt, daß Pergamentpapier mit Schwefelsäure behandelt wird, aber wir glauben nicht, da wir unser Pergamentpapier seit Jahren von einer angesehenen Fabrik beziehen, daß in dem Pergamentpapier Rück stände von Säure enthalten sind. Vollständig für ausgeschlossen halten wir es, daß das Papier Karbolsäure enthält, und wir ersuchen Sie, die mitfolgenden Proben nach dieser Richtung zu untersuchen. Antwort: Das uns gesandte Pergamentpapier weist keine Spur von Karbolgerüch auf, auch schmeckt es auf der Zunge nicht sauer; es erscheint daher ausgeschlossen, daß es Karbol säure enthält. Solche Säure müßte ihm eigens zugesetzt sein, da bei Herstellung von Pergamentpapier Karbolsäure nicht verwendet wird. Der Geruch, den das Papier bei Ankunft ge habt haben mag, konnte auch daher rühren, daß der Eisenbahn wagen, der das Papier verfrachtete, kurz vorher mit Karbol säure entseucht wurde. Papier nimmt jeden Geruch rasch auf, gibt ihn aber ebenso rasch wieder ab. Lärmende Nachbarschaft 13084. Frage: Wir haben in dem Fabrikgebäude X-Straße außer unseren Lagerräumen auch Kontorräume gemietet und haben diese Räume jetzt 7 Jahre inne. Seit kurzem sind die über unseren Kontorräumen befindlichen Räume an eine Tischlerei vermietet, die u. a. eine Kreissäge aufgestellt hat, die, sobald sie gebraucht wird, derartigen Lärm verursacht, daß einer der drei Räume,/die wir als Kontor haben, kaum zu benutzen ist. Auch in dem zweiten Raum ist das Geräusch noch sehr unangenehm, während es_in dem dritten zu ertragen ist. Der Vermieter will uns einen anderen Raum als Kontor an weisen; diesen Vorschlag können wir aber aus mannigfachen Gründen nicht annehmen. Das Geräusch behauptet er durch keinerlei Mittel auf ein erträgliches Maß zurückführen zu können. Wir haben ihm u. a. Ihren Artikel in Nr. 47 vom 11. Juli 1911 über einen Eisen betonfilz vorgelegt. Auch ließe sich ganz gut unterhalb der Beton decke eine zweite Decke ziehen, wodurch nach unserer Ansicht das Geräusch gemindert würde. Der Vermieter hält auch dieses Mittel für zwecklos. Wie ist die Rechtslage für uns ? Wir haben infolge der größeren Feuergefährlichkeit der Tischlerei rund 150 M. jährlich mehr Feuer versicherungsprämie zu zahlen, über die wir aber nicht weiter reden. Antwort unseres rechtskundigen Mitarbeiters: Lärmende Geräusche aus darüberliegenden Mietsräumen berechtigen, wenn durch sie der Mietsgebrauch der darunter liegenden Räume in übermäßiger Weise beeinträchtigt wird, den Mieter zur so fortigen Kündigung des Mietsvertrages gemäß § 542 BGB, so fern der Vermieter eine ihm von dem Mieter bestimmte an gemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu schaffen. (Vgl. Entsch. d. Landgerichts II Berlin in den „Blättern für Rechtspflege” 1906 S. 101.) Bei den hier in Rede stehenden Geräuschen sind die Voraussetzungen für ein Vorgehen gemäß § 542 gegeben. Irrtum in der Bestellung 13085. Frage: Ein Kunde bestellt 500 Einbanddecken und gibt dabei das Maß 38x39 cm an mit dem Zusatz wie im vorigen Jahre gehabt. Im vorigen Jahre waren die Decken aber 38x49 cm groß. Der diesjährige Auftrag wurde in dem ziffernmäßig angegebenen Formate 38 X 39 cm ausgeführt. Kann der Kunde Ersatzlieferung im vorigjährigen Formate verlangen und die verkehrten Deckel zur Verfügung stellen ? Antwort: Das Format 38x39, d. h. fast quadratisch und doch nicht genau quadratisch, ist so ungewöhnlich, daß der Anfertiger an Hand der vorjährigen Lieferung diese Maßangabe hätte nachprüfen sollen. Dadurch, daß Fragesteller dies ver säumt hat, verschuldete er den unrichtigen Ausfall und ist in folgedessen zur Ersatzlieferung und zur Zurücknahme der un richtig gelieferten Ware verpflichtet. Verantwortlicher Schriftleiter Siegmund Ferenczi, Friedenau. Zuschriften nur an Papier-Zeitung, Berlin SW 11, erbeten Druck von A. W. Hayn’s Erben, Berlin SW 68, Zimmerstraße 29