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Nr. 13/1914 PAPIER-ZEITUNG 423 Verbotene Ursprungs-Angabe Wir bestellten bei einem auswärtigen Fabrikanten eine größere Sendung Papierwaren für einen unserer Kunden in H. und schrieben in der Bestellung vor, daß der Versand in unserm Namen zu er folgen habe. Unser Lieferant hat jedoch diese Vorschrift nur teil weise befolgt, indem er einen Teil unter unserm Namen und einen Teil mit seiner eigenen Firma als Absender versandt hat. Inzwischen hat unser Kunde die Abnahme der Sendung verweigert, und unser Lieferant verlangt, daß wir auch über die in seinem Namen ver ladene Sendung verfügen sollen. Daraufhin schrieben wir ihm, daß wir über die in unserm Namen verladenen verweigerten Sendungen bei der Bahn Verfügung getroffen hätten, daß wir uns dagegen weigern, über die unter seiner eigenen Firma verladenen Sendungen irgendwelche Verfügungen zu treffen, da er diese Sendungen vor schriftswidrig in seinem Namen verladen habe. Wir stellten ihm deshalb die Sendungen zu seiner Verfügung. Sind wir hierzu be rechtigt, oder müssen wir die Sendungen trotz vorschriftswidrigen Versandes annehmen und darüber verfügen ? Wir betrachten es als einen Vertrauensmißbrauch, wenn unser Lieferer seine eigene Firma als Absender verzeichnet, trotzdem ihm bekannt ist, daß wir dies nicht wünschen. Großhandlung Die Frage, ob Fragesteller berechtigt ist, den streitigen Teil der Sendung zurückzuweisen, hängt zunächst davon ab, ob ein Fall der sogen, positiven Vertragsverletzung vorliegt. Eine solche wird in der Rechtsprechung dann angenommen, wenn eine Vertragsverletzung begangen wird, welche sich mit Rücksicht auf die Natur des Vertrages und die besonderen Ver hältnisse der Vertragschließenden als so wesentlich darstellt, daß dem Vertragstreuen Teile die Fortsetzung des Vertrages bei billiger, loyaler Beurteilung nach den Umständen des Falles nicht zugemutet werden kann. (Vgl. RG in Jur. Wochenschrift 1906 S. 299 Nr. 3 und Staub 9. Aufl. Bd. II S. 672 Exk. zu § 374 Anm. 174.) Als eine Vertragsverletzung in diesem Sinne wird die vertragswidrige Verladung unter eigener Firma der Lieferantin anzusehen sein, da nach der Natur des Vertrages Fragesteller gerade auf die Verladung unter seiner Firma Wert legen mußte, da er verhüten wollte, daß sein Abnehmer seine Bezugsquelle kennen lerne und so erfahre, daß Fragesteller die Ware nicht selbst herstelle. Es fragt sich aber, ob Frage steller nicht in der Lage wäre, auch über den unter der Firma der Lieferantin expedierten Teil der Sendung in der Weise ander weitig zu verfügen, daß er auch diesen Teil nunmehr unter seiner eigenen Firma einem anderen Kunden liefert. Denn in diesem Falle würde der durch die vertragswidrige Lieferung an den ursprünglichen Kunden begangene Verstoß gegenstandslos, da er dem neuen Kunden gegenüber nicht in die Erscheinung träte. Allerdings hätte die Lieferantin ihm für etwa dabei entstehenden Schaden aufzukommen. Eine den Fragesteller unbedingt zur Zurückweisung des in Rede stehenden Teils berechtigende Vertragsverletzung läge nur dann vor, wenn infolge der Ver ladung unter der Firma der Lieferantin die Ware keinem andern Kunden derart geliefert werden kann, daß die Lieferung unter der Firma des Fragestellers erfolgt. Bei der Zweifelhaftigkeit der Rechtslage dürfte es sich empfehlen, einen gütlichen Aus weg zu suchen. Mit Paraffinpapier gefütterte Beutel Beigefügt übersende ich Ihnen einen Bonbonbeutel aus fett dicht Pergamynpapier mit einer Einlage aus Zellstoffpapier, sowie einer zweiten Einlage aus Wachsseiden. Wie Sie sehen, klebt das Wachsseiden als innerstes Futter an dem Zellstoffpapier nicht fest, wenigstens habe ich mit verschiedenen Klebstoffen Versuche ge macht, um haltbare Klebung zu ermöglichen, ohne daß es mir ge lungen wäre. Mein Kunde macht zur Bedingung, daß das innere Futter aus Wachsseiden fest angeklebt sein muß, damit beim Füllen der Beutel die Bonbons nicht hinter das Futter rutschen können. Mit welchem Klebstoff kann man haltbare Klebung dieses Wachs seidenpapiers erzielen? Papierwaren-Fabrik Ich versuchte dieses paraffinierte sogen. Wachsseiden papier mit den schärfsten Klebstoffen aus vier der bedeutendsten deutschen Klebstoff-Fabriken zu kleben, doch ohne Erfolg, weil die Paraffinschicht wasserhaltige Klebstoffe abstößt. Mancherlei alkalische und säureartige Zusätze zu den Klebstoffen blieben wirkungslos': der Klebstoff läßt sich nicht auf diesem Papier ausstreichen, sondern läuft in-Tropfen zusammen. Darum suchte ich die Wachsschicht an der Stelle, wo der 'Klebstoff aufgetragen werden soll, soweit zu beseitigen, daß dieser das Papier angreifen und binden kann. Hierzu eignet sich am besten Benzin. Bei diesen gefütterten Beuteln werden die paraffinierten Blätter ebenso über die Ecke ausgestrichen, wie wenn der Kleb stoff aufgetragen werden soll, so daß die beiden Klebkanten der Papierblätter etwa 8—10 mm untereinander vorstehen. Bevor nun der Klebstoff aufgestrichen wird, reibt man mit einem benzingetränkten Lappen die vorstehenden Papierkanten ab, und unmittelbar nach dem Trocknen des Benzins trägt man einen der nachstehenden scharf klebenden Pflanzenleime auf, wie gewöhnlich, und dann kann die Arbeit in der üblichen Weise weiter vor sich gehen. Das Benzin saugt die Wachsschicht ab, trocknet sofort, verändert in keiner Weise das Papier und ver ursacht darin keine Flecke oder Wellen, so daß keine Störung in dem Fortarbeiten eintritt. Beiliegend die in dieser Weise geklebten Papierblätter. Als scharf klebende Leime sind angewandt: Sichelleim 2054, Limmer Pflanzenleim NA von Ferdinand Sichel, Limmer- Hannover, Oka-Kleister AK der Berliner Dextrinfabrik Otto Kutzner, Berlin SO, Pergamynleim von Pfeiffer & Dr. Schwandner Ludwigshafen, Pergamynleim C VIII von Otto E. Wolff, Berlin O. Alle diese Klebstoffe binden das in vorbeschriebener Weise behandelte Wachspapier völlig fest. Wer ähnliche Fragen stellt, sollte möglichst mehrere der beanstandeten Beutel oder Papiere einsenden, da zu den oft schwierigen wiederholten Versuchen ein Beutel, wie in g vor liegendem Falle, nicht ausreicht: Zufällig waren leiche Papiere hier, so daß die Frage gründlich bearbeitet werden konnte. H. Th. sen. Klischeekanten-Bestoß-Apparat Ein notwendiges Gerät für Buchdruckereien ist der’ von August Siegfried, Nürnberg, in den Handel gebrachte Klischee kanten-Bestoßapparat. Es ist bekannt, daß die Klischees vor dem Einbauen in den Satz auf zeitraubende Weise ausgeglichen werden müssen, da sie selten gerade Ränder zeigen, noch seltener aber winkelrecht sind. Solange die Klischees nur vereinzelt vorkommen, läßt sich diese Arbeit wohl zur Not und mit Zeit verlust durch Befeilen oder durch Umkleben mit Kartonstreifen — aber nur unvollkommen — bewerkstelligen; meist sind dann aber Spieße die Begleiterscheinung des Druckes. In den meisten größeren Druckereien gehen aber heute täglich Hunderte von Klischees durch die Hände der Setzer, und die Anschaffung eines besonderen Geräts für diese Zwecke ist schon aus wirtschaft lichen Gründen geboten. Der Klischeekanten-Bestoßapparat ermöglicht das Egalisieren der Klischees im Nu. Mit ein paar Hobelzügen sind die Klischeeränder genau und winkelrecht bestoßen, derart, daß die Ränder gegen den Fuß etwas stärker sind, so daß die Klischees beim Schließen der Form von selbst niedergehalten werden und so von vornherein das Spießetreiben verhindern. Der Apparat ist genau gearbeitet, die Hobel schlittenführung prismatisch und federnd gelagert. Ha. Mit Glacepapier beklebte Braunholzpappe Zu Nr. 10 S. 311 Fragesteller sollte untersuchen, ob die beklebte Pappe voll ständig trocken auf das Lager oder zum Versand kommt. Auf nicht genügend getrockneter Braunholzpappe wird das Beklebepapier sicher gelb. Vielleicht ist ein Wechsel in der Bedienung der Beklebemaschine eingetreten. Da kommt es mitunter vor, daß der Nachfolger seinen Vorgänger überflügeln will und es mit der Trocknung nicht so genau nimmt, wodurch später solche Unannehmlichkeiten eintreten, für welche oft der beste Fachmann keine Erklärung findet. Fragesteller wolle drei nicht trockene beklebte Pappen in einen Stapel legen, und er wird nach einiger Zeit obiges bestätigt finden. E. W.