Volltext Seite (XML)
Nr. 13/1914 PAPIER-ZEITUNG 417 Papierholz Ein höherer Forstbeamter schreibt dem Berliner Tageblatt unter anderm: Das Holzgeschäft hat im abgelaufenen Jahre durch den all gemeinen Druck, der auf allen Geschäften lastete, gelitten. Die Bautätigkeit lag vollständig darnieder. Unter diesen Umständen war für geschnittenes Bauholz keine Nachfrage. Oft wurde dieses Material zum Selbstkostenpreise abgegeben. Die Forstverwaltungen hielten das Angebot in schwachen Nadelhölzern dadurch zurück, daß sie erhebliche Mengen hiervon in Schichtnutzholz aufsetzten und dieses, meist schon geschält, als Papierholz ausboten. Vorteil haft konnte dieses Holz im Herbst im Vorverkauf vom neuen Ein schläge verwertet werden. Es wurden nicht nur für Fichten, sondern selbst für Tannen und Kiefern 10—12 M. für den Raummeter be willigt. Bei dem starken Bedarf der Industrie ist Ueberfüllung des Marktes mit diesem Material nicht zu befürchten. Wenn Deutsch land bislang jährlich mehr als 2 Mill. Festmeter Papierholz vom Ausland bezog, so wurde trotzdem alles Material, das aus unseren Wäldern angeboten wurde, noch aufgenommen. Es dürfte an der Zeit sein, diesen Einschlag bei uns wesentlich zu erhöhen, da die Zufuhren knapper, unsere Ausfuhr aber größer wird Vor allem macht Rußland, das uns das meiste Holz liefert, jetzt große Schwierig keiten, indem dort die Bahntarife für Holz so erhöht sind, daß bei unserer Einfuhr von dort nur noch der Wasserweg benutzt werden kann, und fast alle an diesem gelegeneh Reviere voll ausgenutzt sind. Stauhöhe im Obergraben nach dem preußischen Wassergesetz ' § 101 (letzte Hälfte) des neuen Preußischen Wassergesetzes bestimmt: „Die Wasserpolizeibehörde ist berechtigt, wenn Hoch wasser zu erwarten ist, dem Unternehmer, ohne daß diesem ein Anspruch auf Entschädigung zusteht, aufzugeben, unverzüglich durch Schützeziehen usw. das aufgestaute Wasser unter die Stau marke zu senken, soweit es für die Stauanlage im Verleihungs oder Genehmigungsverfahren festgesetzt oder von der Polizeibehörde bestimmt ist, und den Wasserstand möglichst auf dieser Höhe zu halten, bis das Hochwasser fällt.“ Ich habe Nadelwehr mit nur einer Staumarkc als höchster Staugrenze. Ein Flutpegel ist nicht festgesetzt. Kann nun die Polizeibehörde nach dem neuen Gesetz einfach bestimmen, sobald sie glaubt, es sei Hochwasser im Anzuge, daß der Wasserstand er heblich unter der konzessionierten Stauhöhe gehalten werden muß, auch dann, wenn für den Wassertriebwerksbesitzer durch erhöhte Abspülungsgefahr an den Ufern großer Schaden entstehen kann? Was ist hier unter Polizeibehörde zu verstehen ? Kann jede Orts polizei dies nach Gutdünken verfügen, oder ist vorher ein Verfahren notwendig, wobei festgesetzt wird, wie viel unter Pegelhöhe zu halten ist, und bei dem auch der Triebwerksbesitzer gehört wird ? Was ist unter „Hochwasser zu erwarten“ zu verstehen? Kann einfach die Polizeibehörde sagen, jetzt wird wohl Hochwasser kommen, also unter Pegelhöhe halten! Oder ist auch hier ein Ver fahren notwendig, wobei festgesetzt wird, welche Merkmale vor handen sein müssen, um Hochwassergefahr annehmen zu können ? Papierfabrik Nach § 342 des Preußischen Wassergesetzes vom 7. April 1913 ist die Wasserpolizeibehörde 1. für Wasserläufe erster Ordnung der Regierungspräsident, 2. für Wasserläufe zweiter Ordnung und die nicht zu den Wasserläufen gehörenden Gewässer der Landrat, in Stadtkreisen die Ortspolizeibehörde, 3. für Wasserläufe dritter Ordnung die Ortspolizeibehörde. Die Wasserläufe erster Ordnung sind in einem dem Gesetz als Anlage beigefügten Verzeichnis namentlich angeführt; die Wasserläufe zweiter Ordnung werden ebenfalls in ein Verzeichnis eingetragen, welches der Oberpräsident für jede Provinz auf stellt. Ob dieses Verzeichnis für den Bezirk des Fragestellers bereits aufgestellt ist, erfährt er bei dem für ihn zuständigen Bürgermeister- oder Landratsamt. Alle übrigen Wasserläufe gelten als Wasserläufe dritter Ordnung. Die Wasserpolizeibehörde ist nun nach § 101 Abs. 2 Satz 2 berechtigt, falls Hochwasser zu erwarten ist, dem Unternehmer aufzugeben, das aufgestaute Wasser unter die Markpfahlhöhe um das für die Stauanlage im Verleihungs- oder Genehmigungs verfahren festgesetzte oder- durch die Polizeibehörde bestimmte Maß zu senken. Falls bei Genehmigung der Stauanlage ein derartiges Maß für den Fragesteller nicht festgestellt worden ist, so muß die Wasserpolizeibehörde von Fall zu Fall entscheiden, welche Wassermengen abgelassen werden müssen. Auch die Frage, ob Hochwasser zu erwarten ist, hat die Wasserpolizei behörde allein zu entscheiden; Merkmale hierfür lassen sich in einem Gesetz nicht gut angeben, auch diese Frage kann ledig lich von Fall zu Fall unter Berücksichtigung der allenthalben verschiedenen örtlichen Verhältnisse entschieden werden. Da nicht selten Anordnungen erfolgen werden, die mit Rücksicht auf die durch bevorstehendes Hochwasser drohende Gefahr keinen Aufschub vertragen, erklärt § 101 Abs. 4 neben der Wasserpolizeibehörde auch die Ortspolizeibehörde zum Ein schreiten in dringenden Fällen für befugt. Es ist anzunehmen, daß im allgemeinen eine Verständigung zwischen den Triebwerkbesitzern und der Wasserpolizeibehörde stattfinden wird, aber mit Rücksicht auf die Dringlichkeit mancher derartiger Maßnahmen hat der Gesetzgeber von der Festsetzung eines bestimmten Verfahrens, in welchem über die Frage, ob Hochwasser zu erwarten ist und welche Wasser mengen jeder Unternehmer einer Stauanlage ablassen muß, unter Anhörung aller Beteiligten entschieden wird, absehen müssen. W. K. Eigene Sulfitstoffabriken der schwedischen Feinpapierfabriken Für die Feinpapierfabriken'ist die Güte und zweckmäßige Be schaffenheit des Sulfitzellstoffs von größerer Bedeutung als sein billiger Preis, und es ist für sie eine Notwendigkeit, sich einen stets gleichmäßigen Zellstoff zu sichern, was nicht immer möglich ist, wenn sie darauf angewiesen sind, ihn zu kaufen. Von den schwedischen Feinpapierfabriken besitzen Lessebo und Papyrus eigene Sulfitstoff fabriken, und von J. H. Munktells Pappersfabriks Aktiebolag in Grycksbo wird eine solche gegenwärtig gebaut. Ihren schon sehr lange gehegten Plan, auch eigene Sulfitstoffabrik zu bekommen, verwirklichte A.-B. Klippans Finpappersbruk in Klippan jetzt, indem sie zusammen mit Interessenten von der Säge- und Tischlerei fabrik A.-B. Malmö Snickerifabrik, Malmö, für 1 % Mill. Kr. deren Sulfitstoffabrik Böksholm bei der Station Braas, Kronobergs Län, ankaufte; zum Betrieb soll eine besondere Aktiengesellschaft gebildet werden, bg. („Svensk Papperstidning".) Papierstoffmarkt Göteborg, 4. Februar 1914 Holzschliff. Der Markt bleibt flau, aber infolge der günstigen statistischen Lage ist die Stimmung hoffnungsvoll. Einzelne Fa briken in Schweden wollen dazu übergehen, einen Teil ihrer Erzeugung zu Pappe zu veredeln, so daß die Menge, welche in den offenen Markt kommt, im Vergleich zum Vorjahre eher kleiner als größer werden dürfte. Zellstoff. Jetzt endlich scheinen die amerikanischen Käufer ernstlich auf den Markt zu kommen, denn, wie wir erfahren, wurden in der letzten Woche etwa 10 bis 12 000 t starkfaserigen Sulfitstoffs nach den Vereinigten Staaten und Kanada verkauft. Ermäßigung der Preise ist nicht vorgekommen, vielmehr ist es den Verkäufern in gewissen Fällen gelungen, eine steigende Preisskala durchzusetzen, so daß für Lieferung 1915 und 1916 um 2 bis 4 sh. die Tonne höhere Preise als für Lieferung im laufenden Jahre erzielt worden sind. bg. („Affärsvärlden") Kristiania, 7. Februar 1914 Holzschliff. Die englischen Käufer halten noch zurück, falls sie nicht zu sehr niedrigen Preisen einkaufen können. Ueberraschender- weise wurden in den letzten Tagen 3000 Tonnen auf Grund eines Preises von nur 33 Kr. die Tonne feucht, Provision inbegriffen, zu sofortiger Verladung verkauft. Wahrscheinlich wollten die Schleifereien mit einem Teile ihrer Vorräte aufräumen, weil sie den drohenden (inzwischen abgewehrten) allgemeinen Ausstand be fürchteten. Festländische Käufer haben dagegen ihre Preisangebote ein wenig erhöht. Die Verkäufer scheinen allgemein der Ansicht zu sein, daß der Markt für spätere Ablieferung sich festigen wird, und wollen deshalb niedrige Angebote für Lieferung während des Jahres 1914 nicht annehmen. Sulfitstoff. Amerika kaufte in letzter Zeit viele Tausende Tonnen Sulfitstoff, meist starkfaserigen aus Nordschweden, aber auch geringere Mengen bleichfähigen Stoffes aus Norwegen. Die er zielten Preise waren für die Käufer sehr befriedigend. Auch wurde ein Vertrag für einige tausend Tonnen starkfaserigen Sulfatstoffs für Amerika zur Lieferung im Laufe des Jahres 1914 zu vollem Preise abgeschlossen. London, 6. Februar 1914 Holzzellstoff. Man berichtet über stetiges Geschäft und feste Preise. Die schwedischen Sulfitstoff-Fabriken haben sich zusammen getan, um die Preise zu regeln. Auch die Sulfatstoffpreise behaupten sich fest. Man meldet dringende Nachfrage seitens der Vereinigten Staaten. Holzschliff. Die Holzschleifereien berichten, daß sich die Aus sichten für sie gebessert haben. Die Preise zeigen steigende Richtung. Schiedsprüche siehe Seite 440