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Nr. 11/1914 PAPIER-ZEITUNG 349 Faltschachteln, die aneinander kleben Mitfolgend übersende ich Ihnen emige zwei- und dreifarbig bedruckte Faltschachteln, an denen Sie ersehen, daß sie dort, wo die Klebstreifen aufeinander liegen, zusammenhaften. Ich habe mit diesem Uebelstande oft zu kämpfen und konnte bisher die Ursache nicht feststellen. Auffallend ist, daß dieses Zusammen kleben nur an zwei- oder mehrfarbigen Schachteln vorkommt, ge wöhnlich an solchen Stellen, wo zwei Farben übereinander liegen. Es läßt sich an den Schachteln nicht ersehen, ob der Klebstoff durchdringt, doch ich halte dies für ziemlich ausgeschlossen. Ich nehme daher an, daß irgend eine Verbindung zwischen der Farbe und dem Klebstoff stattfindet. Wie und welcher Art, ist mir aller dings noch nicht klar geworden. Ursprünglich glaubte ich, daß diesem Uebelstande abgeholfen würde, wenn ich statt erwärmten Leimes kalten Kleister nehmen würde. Jedoch hatte ich hiermit keinen Erfolg, denn die Schachteln kleben auch bei Verwendung gewöhn lichen Kleisters zusammen. Können Sie mir über diese Angelegen heit Aufschluß geben? Papierwaren-Fabrik Die Ursache des Zusammenklebens liegt lediglich darin, daß die bedruckten Bogen nicht genügend ausgetrocknet waren. Die Farbe war noch nicht ganz verharzt, also das Trocknen noch nicht beendet. Dieser Uebelstand kommt besonders in den jenigen Faltschachtel-Fabriken, die Packungen für Margarine fabriken erzeugen, sehr häufig vor. Die großen, gleichbleibenden Millionenauflagen der Margarinefabriken werden selten hiervon berührt, wohl aber die besonderen Aufmachungen, die im Auf trage großer Margarinefabriken für einzelne Händler bestellt werden. Dies sind in der Regel Auflagen von 5000, 10 000 und 20 000 Schachteln. Ueber die Ausführung entscheidet nicht allein der Margarinefabrikant, vielmehr muß dieser seinem Besteller die Skizze und dann auch den Probedruck einreichen. Wenn dann alles genehmigt ist, ist es meist höchste Zeiit für die Ablieferung der Margarine, deshalb muß der Faltschachtelfabrikant die kleine Auflage in einigen Tagen liefern. Bei den großen feststehenden Auflagen von 500 000 bis 1 000 000 Stück bringt es schon die Fabrikation mit sich, daß die Farben völlig verharzt und ein getrocknet sind, wenn die bedruckten Bogen zur weiteren Ver arbeitung in die Faltschachtel-Abteilung kommen. Anders bei den kleinen Auflagen. Da wird eine Farbe schnell auf die andere gedruckt, der Auftrag ist eilig, und wenn sich auch auf der Rill maschine die Farbe nicht gleich verwischt, macht sich der Uebel stand durch das Zusammenkleben nach der Ablieferung be merkbar. Auch an den eingesandten Faltschachteln haftet die Stelle, welche an der Innenseite mit Klebstoff durchtränkt ist. Der Klebstreifen an der Faltschachtel wird auf der Klebemaschine mit schnelltrocknendem Klebstoff überzogen, die Schachteln werden nun sofort aneinander gereiht, abgezählt, mit Papier streifen gebündelt und gehen möglichst am gleichen Tage hinaus. Wo soll nun die aufgetragene Nässe des Klebstoffes bleiben ? Sie durchdringt den Karton, weil sie nicht entweichen kann, und teilt sich der noch nicht ganz eingetrockneten und verharzten Farbe mit. Die beiden aneinanderliegenden Farbschichten lösen sich auf, trocknen dann allmählich ein, und wenn man dann die Schachteln auseindernimmt, hängt ein ganzes Pack wie eine Harmonika zusammen. Dieser Fall ist in unserem Betriebe schon dutzendmal vor gekommen, aber immer nur bei eiligen Aufträgen, und wenn die bedruckten Bogen nicht ausgetrocknet auf die Klebemaschine kommen. Verhindern läßt sich der Uebelstand nur dadurch, daß ent weder nur völlig ausgetrocknete Bogen zur weiteren Verar beitung kommen oder — falls die Auflage sehr eilig ist — dadurch, daß die Bogen vorher mit Talkum überwischt werden. Diese Mehrarbeit kostet aber Geld. Man kann auch versuchen, den Klebstoff, der sehr dick flüssig sein muß, so schwach aufzutragen, daß wenig Nässe in den Karton kommt. Dies hat aber meistens einen anderen Nachteil: es besteht in diesem Falle die Gefahr, daß die Schachteln auf springen, weil der dickflüssige Klebstoff zu schnell trocknet und die Kartonbahn nicht fest zusammenfügt. Man sollte den Margarinefabriken bei diesen immer wieder kehrenden kurzfristigen Aufträge mitteilen, daß man keine Gewähr für Nichtzusammenkleben übernehmen kann. Schneege Nachdruck von Anzeigen In der „N. D. P.-Z." erscheint unsere Anzeige. Wir haben dem Verlag aufgegeben, unter keinen Umständen diese Anzeige weiter erscheinen zu lassen, weiter forderten wir das Klischee, unser Eigentum, zurück. Nach vielen Mühen ist es uns gelungen, das Klischee zurückzuerhalten, aber die Anzeige ist trotz unserer Be schwerden ohne Abbildung wieder erschienen. Wir bitten Sie, nachdem auch die Aufforderung unseres Rechtsanwaltes, die An zeige herauszunehmen, bei dem Verlag nichts genutzt hat, uns einen Weg zu weisen, auf dem wir das Erscheinen unserer Anzeige in der „N. D. P.-Z.“ verhindern können. Der Verlag hat keinen Auftrag mehr, diese Anzeigen erscheinen zu lassen, und diese werden auch nicht bezahlt. Maschinenfabrik Die Rechtsprechung ist einig darüber, daß eine Zeitung, die Anzeigen abdruckt, welche bei ihr nicht bestellt sind, unlau teren Wettbewerb treibt. Denn sie erregt dadurch, daß sie derlei Anzeigen veröffentlicht, bei andern anzeigenden Firmen den irrigen Anschein, daß die Anzeigen, die sie abdruckt, bei ihr be stellt wurden. Dies veranlaßt leicht andere Firmen desselben Faches, gleichfalls bei ihr anzuzeigen. Besonders klar ergibt sich die Absicht des unlauteren Wettbewerbs, wenn die Firma, deren Anzeige nachgedruckt wird, dies verbietet, und die Anzeige trotz dem weiter nachgedruckt wird (§§ 3 und 4 des G. g. d. u. W.) Abhilfe wird auch möglich durch § 1 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb, wonach derjenige, der im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs Handlungen vornimmt, die gegen die guten Sitten verstoßen, auf Unterlassung und Schadenersatz in Anspruch genommen werden kann. Es liegen aber auch un seres Erinnerns Gerichtsentscheidungen vor, wonach der uner laubte oder gar verbotene Nachdruck von Anzeigen als ver botener Nachdruck im Sinne des Urheberrechts an Schrift werken verfolgt werden kann. Beide Gesetze geben also dem Fragesteller genügende Handhabe, um der in seinem Brief ge nannten Zeitung den weiteren unerlaubten Nachdruck auf ge richtlichem Wege zu verbieten. Junge Deutsche in Australien Als jüngerer Fachkaufmann des chromolithographischen Ge schäftszweiges beabsichtige ich, Stellung im Auslande zu suchen, am liebsten in Australien. Ich rechne auf einen Posten in der Fabrikationsabteilung oder auch in größeren Einfuhr- und Verlags häusern Australiens, wo mir Gelegenheit gegeben würde, meine Fach- und Fabrikationskenntnisse nutzbringend zu verwenden. Welche vorteilhaftesten Wege wären zu beschreiten, um mein Ziel zu erreichen ? P. Wir baten einen australischen Geschäftsfreund um Be antwortung dieser Frage, und er schreibt uns: Es scheint, daß der junge Mann sehr wenig davon weiß, welche Aussichten ein Fremder bei der Erlangung einer Stellung in Australien besitzt. Angenommen, daß er in seinem Fach sehr tüchtig ist und fließend englisch spricht, würde er immer noch ziemliche Schwierig keiten haben, eine Stellung zu finden, falls ihm nicht besondere Empfehlungen zur Seite stehen. Nach meiner Ansicht würde es den Absichten des jungen Mannes besser dienen, wenn er versuchte, vorher eine Stellung in England zu erlangen. Die Erfahrung, die er dort gewänne, würde ihm zweifellos in späterer Zeit behilflich sein, falls er sich entschlösse, sein Glück in Australien zu versuchen. Aus den Typographischen Gesellschaften Hannover. Typographische Vereinigung. Das Interesse an den Bestrebungen der Vereinigung wächst; die Beteiligung am Vereins leben ist sehr gut. Das bisherige Sitzungszimmer wurde, weil zu klein, mit dem Restaurationssaal des Gewerkschaftshauses ver tauscht. Die erste Sitzung dort wurde am 5. Dezember 1913 ab gehalten, in der Herr Erche einen Vortrag über die Anfertigung eines Entwurfs hielt, der als Einleitung für einen neu eingerichteten Skizzierkursus dienen sollte. Die Bernhard-Mappe der Schrift gießerei Flinsch wurde an demselben Abend ausgestellt und be sprochen. Die Arbeiten fanden die verdiente Anerkennung seitens der Versammlung. Am 18. Dezember wurden die Ergebnisse unserer Preisausschreiben bekanntgegeben. Für den Briefbogen erhielten Preise die Herren Ohlendorf, Stücken, Rademacher und Apel. In dem Preisausschreiben für eine Siegelmarke wurden die Arbeiten der Herren Erche, Voß und Rademacher mit Preisen ausgezeichnet. Am 9. Januar hielt Herr Alberti einen Vortrag über „Stil und Ornament im Akzidenzsatz". Er wies darauf hin, daß bei der Aus stattung der Akzidenzen das Ornament wieder mehr in Aufnahme käme und es daher für den Setzer angebracht sei, sich mit Studium des Ornaments zu befassen. Nach einer Schilderung der charakte ristischen Ornamentformen in den verschiedenen historischen Stilen ging der Vortragende auf das Wesen des Ornaments ein, um zum Schluß die Lehren für unsere Berufstätigkeit zu entnehmen.