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DEUTSCHER PAPIERVEREIN Papier-Verein Berlin und Provinz Brandenburg Berlin, 28. Januar 1914 Protokoll der Sitzung vom 13. Januar 1914 im großen Saale des Papierhauses, Dessauer Straße Der Vorsitzende Herr Mann eröffnet um 9 Uhr die Sitzung und entbietet den Mitgliedern die besten Wünsche zum neuen Jahre. Zu Ehren des verstorbenen Mitgliedes Herrn Franz Schätzel erheben sich die Anwesenden von den Plätzen. 1. Sodann erteilt der Vorsitzende Herrn Justizrat Wilmers- tloerjfer, Berlin, das Wort zu dem Vortrage über Die neuen Steuergesetze, besonders das Wehrbeitragsgesetz. In etwa einstündiger Rede behandelt er eingehendst diesen •Gegenstand. Seine Ausführungen lassen sich etwa wie folgt kurz zusammenfassen: Der Vortragende begann mit einer kurzen Uebersicht über die ■Steuergesetzgebung des Jahres 1913 im allgemeinen, um sich dann ■dem augenblicklich bedeutsamsten Stoffe, dem Wehrbeitragsgesetz, zuzuwenden. Nach einem Hinweis auf die Entstehungsgeschichte ■und die politische Bedeutung des Gesetzes, ging Redner auf das •dem Gesetz zugrunde liegende Prinzip ein, wobei vor allem auch der Zusammenhang mit den bestehenden Steuergesetzen, besonders •dem preußischen Ergänzungssteuergesetz, dem preußischen Ein kommensteuergesetz und dem Besitzsteuergesetz gewürdigt und klargelegt wurde. Demnächst stellte der Vortragende den Kreis •der beitragspflichtigen Personen und das Maß des in Betracht kommenden Vermögens und Einkommens an der Hand der gesetz lichen Bestimmungen fest. Bei der sich daran anschließenden Er- örterung des Beitrags vom Vermögen ging Justizrat Wilmersdoerffer auf die Feststellung der einzelnen Vermögensbestandteile näher ein; gab sodann eine Uebersicht über die materiellen Veranlagungs- vorschriften des Gesetzes, wobei besonders die Bewertung von Grundstücken und die vielfachen sich daran anschließenden Streit tragen behandelt wurden, und wies weiterhin auf die Bedeutung des Stichtages, vor allem auch auf dessen Tragweite für das Besitz steuergesetz eingehend hin. In gleicher Weise wurde der Beitrag vom Einkommen vom Redner besprochen und erläutert. Im weiteren Verlaufe wandte sich der Vortragende dem in dem Gesetz aufgestellten Tarif, den einzelnen Sätzen und den in dem Gesetze ausgesprochenen Ermäßigungen zu, und besprach sodann weiter ■das Verfahren bei der Veranlagung, und im Zusammenhang damit besonders Frist und Inhalt der Vermögenserklärung, die von dem Steuerpflichtigen zu liefernden Nachweise und die Auskunftspflicht der Behörden, Notare und besonders der Banken. Die weiteren Ausführungen des Redners betrafen den Inhalt des Veranlagungs bescheides, die Zahlungstermine, die Bestimmungen über Stundung und Nach Veranlagung im einzelnen; die Strafvorschriften und vor allem noch den im Gesetz ausgesprochenen Generalpardon. Bei seinen Ausführungen ging der Redner auf die mannigfachen, über die Auslegung des * Gesetzes bereits entstandenen Streitfragen viel fach näher ein; bei der Besprechung der einzelnen Bestimmungen wurde von ihm auf die seither ergangenen wichtigen Ausführungs-' ■Vorschriften besonders hingewiesen. An der sich daran schließenden Aussprache beteiligen sich die Herren Kalischer, Kuhn, Fürst, deren Anfragen vom Vor tragenden bereit willigst beantwortet werden. 2. Herr Arenstedt berichtet über- die Verhandlungen in An gelegenheit der Tinten- und Briefordner-Konventionen. Er gibt eine kurze Aufstellung der Ergebnisse und wiederholt die bereits durch die Papier-Zeitung veröffentlichten Beschlüsse. , Ueber die Tinten-Konvention wird mitgeteilt, daß am '28. Januar die Vereinigung der Tintenfabrikanten zusammen treten wird, um über obige Verhandlungen Beschlüsse zu fassen. Ueber die Briefordner-Konvention äußert sich Herr Biermer •etwa wie folgt: Redner bemerkt als einziger Zeuge seitens der Briefordner- Konvention über die Anfang Dezember geführten Verhandlungen mit den Händlerverbänden, daß, wenn er das Wort zu dieser An- gelegenheit ergreife, er nicht seitens der Konvention und in deren Auftrage, sondern nur als Mitglied der B. O. K. spreche. Diese habe im Gegenteil Erklärungen für sich in derartigen Versammlungen untersagt. Es handle sich also um seine Privatansicht. Die B. O. K. habe, als aus den Kreisen der Papierhändler der Wunsch, die Laden preise der Briefordner festzusetzen, an sie herangetreten sei, von selbst, um eine Verständigung zu erzielen, ihre Bereitwilligkeit erklärt mit den Verbänden zu verhandeln, und die eingehenden Verhandlungen zwischen dem 5. und 7. Dezember, die eben berührt worden sind, haben ja den besten Willen der Fabrikanten, eine Einigung zu erzielen, gezeigt. Diese Verhandlungen seien auch nicht gescheitert, wie aus einigen Presseäußerungen hervorzugehen schien, sondern sie haben im Prinzip zu einer Verständigung geführt; es habe sich aber als falsch erwiesen, solche Verhandlungen in Volks versammlungen zu führen, und es würde sich für die Zukunft als ersprießlicher erweisen, wenn von beiden Seiten eine kleine Anzahl von Vertrauensleuten gewählt würden, was der Aussprache ihre Breite und Schärfe nehmen würde. Als die B. O. K. im Papierhaus vor einer zahlreichen Händler versammlung erschien, seien sich die Konventionsmitglieder fast als Angeklagte vorgekommen und nicht als Gleichberechtigte, und der Angriff der Versammlung auf den Treurabatt, den der Redner persönlich als das Alpha und Omega der Konvention betrachte, ohne den die Konvention ihre Existenzmöglichkeit verliert und in sich zusammenfallen müsse, habe eine unerwartete Schärfe in die Verhandlungen gebracht. Es erscheine auch nicht berechtigt, der B. O. K. einen Vorwurf darüber zu machen, wenn sie die Mit wirkung ihres Syndikus in der Versammlung in Anspruch nehme, denn Konventionen seien vollständig und zum Teil auf den schwierig sten Rechtsfragen aufgebaut, bei deren Behandlung man garnicht genug den erfahrensten Juristen zu Rate ziehen könne. Wären die Händlerverbände in gleicher Weise vorgegangen und hätten sie einen juristischen Berater zugezogen, so wären die Verhandlungen glatter abgelaufen. Der angefeindete Treurabatt sei in keiner Weise gegen die jenigen Händler gerichtet, welche die Kundschaft der B. O. K., also die Freunde derselben bilden, sondern ein unentbehrliches Kampfmittel gegen die außenstehenden Fabriken, die die Kon vention bekämpfen und unmöglich machen wollen. Preiskonventionen werden jetzt in den verschiedensten Industrie zweigen gebildet und erscheinen dem Redner, solange sie vernünftig geleitet werden und sich keinerlei Uebertreibungen zu schulden kommen lassen, als eine wirtschaftliche Notwendigkeit. Ohne Konvention läßt sich auch keine Dauerhaftigkeit der Preise erzielen, an welcher die Händler genau das gleiche Interesse besitzen wie die Fabrikanten. Das nimmt nicht hinweg, daß die Fabrikanten- Konventionen und die Händler-Vereinigung sonst nicht immer die gleichen Wünsche haben und den gleichen Weg gehen können; weil aber die Interessen hin und wieder aufeinander stoßen, so wird stets eine Verständigung gesucht werden müssen, zu der ja die B. O. K. ihre Hand bietet. Forderungen der Händlerkreise, welche es unmöglich machen, daß die Fabrikanten Herren im eigenen Hause bleiben, oder die die Konvention zwingen sollen, vor den Händlern die Waffen zu strecken, dürfen nicht gestellt werden, ebensowenig wie die Fabrikanten sich unterstehen würden, ihren Abnehmern ihren Willen einseitig aufzuzwingen. Es erscheine daher dem Redner als zuweitgehend, daß die B. O. K. eine Preiserhöhung nur vornehmen dürfe, wenn sie sich die Zustimmung der Händlerverbände gesichert hat. Da beide Interessengemeinschaften aufeinander angewiesen sind, so bleibe nur eine Verständigung übrig, wie sie angebahnt ist. Der Redner hofft, daß der Konventionsgedanke der Briefordner fabriken in den Händlerkreisen immer mehr Freunde erwirbt, wie sich ja schon jetzt die große Mehrzahl der Händler mit dem Grund gedanken des Zusammenschlusses nicht nur der Briefordner-Fabri kanten, sondern in andern verwandten Konventionen, wie der Briefumschlag- und der Tintenkonvention, befreundet hat, denn nach Ansicht des Redners läßt sich nur auf dieser Grundlage gesunde Preispolitik treiben.