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Nr. 8/1914 PAPIER-ZETUNG 267 Alle Angehörigen der Papierbranche besonders Inhaber, Leiter und Angestellte der Kunst anstalten werden in der neuen Zeitschrift (Halb monatsschrift) [75793 Dolkstümliehe Kunst das finden, was sie schon längst ver- missten: Eine populär und verständlich geschriebene Kunstzeitschrift als Bildungs- und Führungsmittel durch die verschlungenen Pfade der Kunst, da die bis herigen Zeitschriften zu wissenschaftlich geschrieben sind. Kurz gesagt: Ein Kunstblatt, bildungsfördernd und „einfach und gesund“ wie ein erster deutscher Künstler sich aussprach. Für Angestellte: Kunst wissenschaftliche Kenntnisse, die durch die Lek türe der „Volkstümlichen Kunst“ allmählich an- geeignet werden, können auch zu besser bezahlten Stellungen führen. Vierteljährl. M 4.—, ganzjährig M 16. — . Jedes Heft mit gross, färb. Kunstbeilage, Kunstdrucktafeln und zahlreichen Abbildungen. Prospekte gratis. : —: Probenummer 80 Pfg. Verlag für Volkskunst; Rich. Keutel, Stuttgart 16 RolIenpapier-Kantenschatzer„Oleh“ aus winklig gezogener, fester Pappe, verbilligen das Verpacken ganz ausser ordentlich. Fordern Sie bemusterte Offerte von L. Osthushenrich, Bielefeld. —— Kraftpapier — paraffiniert für Exportpaekung (72243 Papierfabrik Oser, Budapest, gas 49 Bromsilb erp ostkarten Sensation«-O ff erte I 30 naA arian sind in eigenem Verlage erschienen. V IIcuC 3cI ICH Damenköpfe, Kinder, Liebespaare per 1000 20 M., — dieselben koloriert, per 1000 28 M. — Muster obiger 30 Serien gegen 4 M. franko Nachnahme. [75785 F. Sonnabend, Berlin, Hasenheide 48 "Versand=Rohre » fürZeichnungen Plakate, etc. feHigt Alfred Krippner Leipzig. (70986) Leipzig - Lindenau Briefadresse: Mapa-Werke Anleimmaschinen in allen Grössen liefern preiswert [66723 Deutsche Maschinen- u. Pap ler-Indnstrle-Werke G. m. b. H. Preise : Lima I 100 mm Walzenbreite M. 40,— 150 mm Walzenbreite M. 48,— 800 mm Walzenbreite M. 56,— Prospekt Nr, 1 gratis Briefkasten Der Frage muß 10-Pf.-Marke,beiliegen. Anonyme Anfragen bleiben unberücksichtigt. Antwort erfolgt ohne Gewähr. Kostenfrei nur, wenn Abdruck ohne Namen gestattet. Baumwollumpen mit Kunstseiden-Effekten 13040. Frage: Meine Rohstoff-Abteilung hat regelmäßig für Papierfabrikationszwecke die in der Korsettfabrikation abfallenden Schnittabfälle von neuen baumwollenen Stoffen geliefert. Seit kurzer Zeit bringt die Korsettfabrikation eine Neuheit in ihren Stoffen auf den Markt: die Stoffe, welche bisher aus reiner Baum wolle. bestanden, enthalten jetzt Kunstseideneffekte. - Ich übersende Ihnen ein kleines Muster. Glauben Sie, daß diese Kunstseiden- Effekte bei der Verwendung zur Papierfabrikation störend ein wirken, oder daß die an sich nicht bedeutenden Beimengungen keinen Einfluß haben ? Antwort: Die Kunstseidenfäden machen zwar nur einen kleinen Prozentsatz der Korsettlumpen aus, dürften sich je doch in der Verarbeitung dieser Lumpen zu Papierstoff als sehr schädlich erweisen, weil die Kunstseide nicht aus Fasern besteht und infolgedessen im Holländer nicht zerfasert sondern nur zerschnitten werden kann. Diese Fäden haben also nicht nur keinen papierbildenden Wert, sondern sie verunreinigen auch den Stoff und können ihn zur Herstellung feiner Papiere un brauchbar machen. Um sich über die Verwertbarkeit dieser Lumpen Gewißheit zu schaffen, empfiehlt es sich, sie probe weise im Holländer zu Papierstoff mahlen und diesen Stoff zu Papier verarbeiten zu lassen. Rücktritt vom Vertrag 13041. Frage: Bei mir bestellt eine Firma Platten aus ge- wönnlichem einseitig beklebtem Karton, 28x23 cm groß, welche in der Mitte zweimal so genutet werden sollen, daß rechts und links die beiden Klappen zusammengelegt werden können. In der Mitte sollen ein paar einfache Einschnitte unten und oben sein, durch welche ein Hosenträger gesteckt wird. Das Ganze dient also dazu, um einen Hosenträger aufzunehmen und so in den Handel zu bringen. Auf die Vorder- und auf die Rückseite kommt etwas Buchdruck. Nachdem mein Kunde mir diesen Auftrag erteilt hat und ich meine Vorkehrungen getroffen habe, erklärt er den Auftrag für null und nichtig, weil die Ware gesetzlich geschützt und es meine Sache sei, als Lieferant dies zu wissen, ich sei daher mit verantwortlich. Auf dem Musterstück, welches mir von meinem Kunden übergeben wurde, steht nirgends „gesetzlich geschützt“. Bin ich verpflichtet, den Auftrag zu streichen und auf Gewinn zu verzichten, oder bin ich verpflichtet, auf Grund der Mitteilung meines Kunden den Auf trag zu streichen, aber berechtigt, den entgangenen Gewinn zu be anspruchen? Uebrigens bezweifle ich, daß diese Ware gesetzlich geschützt ist. Antwort: Nach § 119 BGB kann derjenige, der beim Ab schluß eines Vertrages über dessen Inhalt im Irrtum war, die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, daß er den Vertrag bei Kenntnis der Sachlage nicht abgeschlossen hätte. Auf Grund dieses Paragraphen steht dem Besteller wohl ein Anfechtungs recht zu, falls er erst nach der Bestellung erfährt, daß die Ware einem andern geschützt ist. Jedoch muß er dann nach § 122 BGB demjenigen, mit dem er den Vertrag abgeschlossen hat, den Schaden ersetzen, den dieser dadurch erleidet, daß er auf die Gültigkeit des Abschlusses vertraut hat. Wenn also Fragesteller durch die Vorbereitungen zur Ausführung des Geschäfts, z. B. durch Bestellung von Pappen für den Auftrag, Schaden erlitten hat, so kann er diesen Schaden von dem Besteller fordern, auf Gewinnentgang hat er jedoch keinen Anspruch. Den Nachweis, daß die Ware geschützt ist, muß der Besteller führen, und kann er dies nicht, so muß er den Gewinnentgang bezahlen, denn dann ist der Kaufvertrag nicht anfechtbar. Plakat-Entwurf 13042. Frage: Ich forderte eine Druckerei auf, mir einen Ent wurf für ein Plakat fertig zu stellen. Diese bot die Anfertigung des Plakates ohne Beifügung eines Entwurfes an und machte dessen Anfertigung davon abhängig, daß ich mich mit dem aufgegebenen Preise einverstanden erklärte. Ich habe es getan und gebeten, mir den Entwurf unverbindlich zu liefern. Der angelieferte Entwurf entsprach jedoch in keiner Beziehung meinen Wünschen, so daß ich von der Ausführung des Auftrages Abstand genommen habe. Der Entwurf wird mir nun seitens der Durckerei berechnet. Bin ich zur Abnahme verpflichtet ? Antwort: Wir verstehen im vorliegenden Falle unter „un verbindlich”, daß der Fragesteller sich nicht verpflichtete, nach dem Entwurf eine Auflage zu bestellen. Dann muß aber Frage steller nach Brauch und Billigkeit die Kosten des Entwurfes bezahlen.