Nr. 1/1914 PAPIER-ZEITUNG 11 unter Vermittlung von Antrieben im Verhältnis 2:1 verschoben. Durch Benutzung dieser patentierten Einrichtung in Verbindung mit Bild 7 Bild 8 Bild 9 Bild 10 der eben erwähnten zum Patent angemeldeten verschiebt sich das Farbwerk, ohne daß auch nur ein einziges Rad eingestellt werden müßte: alles stellt sich von selbst durch Drehen des an der Seite befindlichen Handrades ein. Nach dem Einstellen der ersten Musterwalze liest man, siehe Bild 7, die Nummer, welche O gegen übersteht, ab und stellt die folgenden Farbwerke auf dieselbe Nummer ein, und die richtige Pressung am Zylinder ist hergestellt. Das Papier läuft infolgedessen glatt über den Zylinder, und es können sich deshalb keine Falten bilden. Bild 8 führt die Reglung des Farbtuches vor. Keine Schraubenspindel ist dazu vorhanden, nur die beiden Handhebel, Bild 8, dienen zum Spannen und Ent- Bild 11 Bild 12 Bild 13 spannen. Durch Benutzung der beiden Handhebel regelt sich das Tuch leicht und sicher, weil ein Vergreifen fast unmöglich ist. Bild 9 erklärt die Bedienung des Farbenabstreichers. Durch einen Handgriff wird der Farbenabstreicher entfernt. Bild 10 zeigt den Farbenabstreicher abgestellt. In dieser Stellung kann man ihn aus den Lagern herausheben. Der Farbkasten, Bilder 11 und 12, welcher von der Farbkasten walze getrennt ist, wird durch eine einzige Hebelbewegung (eine gesetzlich geschützte Einrichtung) in seine richtige Lage gebracht und gleichzeitig festgehalten. Die von der Farbkastenwalze getrennte, lose Farbschale läßt sich leicht