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Nr. 8/1914 PAPIER-ZEITUNG 231 § 13. Für die Behandlung des Ueber- und Untergewichts gilt folgendes: a) bei Packpapieren in Rollen oder Bogen im Werte von unter 23 M. für 100 kg frei Empfangsort wird das gelieferte Ge wicht, aber nicht mehr als 4 v. H. Uebergewicht bezahlt; b) bei allen anderen Rollenpapieren wird das gelieferte Ge wicht, aber nicht mehr als 2% v. H. Uebergewicht be zahlt *); c) bei Bogenpapieren, welche nach Gewicht gehandelt werden, wird nur das gelieferte Gewicht, jedoch kein Uebergewicht bezahlt; d) bei Bogenpapieren, welche nach Bogenzahl gehandelt werden, sowie bei Lagersorten wird der Bogenpreis in Rechnung gestellt und ein Uebergewicht nicht berechnet; ein Unter gewicht wird nicht abgezogen, wenn es sich in den in § 12a und b festgesetzten Grenzen bewegt; e) bei beschnittenen Postpapieren wird das Gewicht des un beschnittenen Papiers nach Maßgabe der Ziffer d berechnet; Sollgewichte (Gewichte unter Beschränkung oder Ausschluß der zulässigen Abweichungen) bedingen höhere Preise*). § 14. Einzelne stärker vom Durchschnitt abweichende Teile sowie die bei Bretterpackung nicht zu vermeidenden wenigen welligen Bogen dürfen nicht zur Beurteilung einer ganzen Sendung im Sinne der §§ 4, 5, 6, 12 und 13 dienen. Preisberechnung § 15. Eine Mitlieferung bis 15 v. H. zweite Wahl (Retire) be rechtigt nicht zur Abnahmeverweigerung, sondern gibt nur ein Recht, den Preis für die zweite Wahl bis zu 10 v. H. zu kürzen. § 16. Rippen und Wasserzeichen bedingen höhere Preise. § 17. Rollen unter 30 cm Breite und 30 cm Durchmesser, und Bogen unter 1000 qcm und über 10 000 qcm Fläche bedingen höhere Preise. § 18. Bei Papieren, welche paket- oder riesweise oder in Rollen eingeklebt oder eingeschlagen zu liefern sind, gehört das Gewicht des Umschlags und bei Rollen auch noch das Gewicht der inneren Papphülsen zum Gewicht der Ware. Bei Packpapieren wird das Gewicht der Holzrahmen und Eisenbänder vom Bruttogewicht der Ware in Abzug gebracht; im übrigen werden sie brutto für netto gehandelt. § 19. Kisten werden mindestens mit 2 M., seemäßige Ballen verpackung mindestens mit 1 M. 50 Pf., seemäßige Kisten mindestens mit 3 M. für 100 kg brutto berechnet. § 20. Bei Käufen „frei Empfangsstation" ist auf Verlangen des Lieferanten der Empfänger verpflichtet, die Fracht zu ver auslagen. Zahlungsbedingungen § 21. Die Zahlung hat bei Kreditgeschäften zu erfolgen vom Tage der Rechnung ab: entweder in bar innerhalb 30 Tagen porto- und spesenfrei mit 2 v. H. Skonto oder mit Dreimonatsakzept ohne Abzug. Werden Kundenwechsel in Zahlung genommen, so sind der jeweilige Bankdiskont, Einzugsspesen und etwaige Kursverluste zu vergüten. Bei Wechseln auf Nebenplätze und bei Auslands wechseln wird keine Verbindlichkeit für rechtzeitige Vorzeigung oder Protesterhebung übernommen. Bei Nettozahlung vor Ablauf des 90 tägigen Ziels sind für den Zeitraum von Eingang der Valuta bis zum Zielablauf Zinsen zum jeweiligen Bankdiskont zurückzuvergüten. Abrujposten, Abschlüsse und Lieferungsbehinderung § 22. Waren, die vom Lager des Fabrikanten zur ausschließ lichen Verfügung des Bestellers bereitgehalten werden müssen oder die zur Anfertigung ohne Versandorder bestellt sind (Abruf posten), müssen innerhalb 6 Monaten abgenommen werden und sind, wenn Bereitstellung verlangt wird, am Tage der Bereitstellung zu berechnen. Waren, die, ohne daß die Zeit der Lieferung und Abnahme näher bestimmt wird, abgeschlossen werden, müssen innerhalb 12 Monaten abgenommen und geliefert werden. Die Bestimmungen des § 326 BGB bleiben hierdurch unberührt. § 23. Krieg, Naturereignisse, Ein- oder Ausfuhrverbote, Be triebsstörungen, insbesondere Arbeiterausstände, unverschuldeter Kohlenmangel sowie Unterbrechung der üblichen Verkehrs-Ver bindungen befreien für die Zeit ihrer Dauer von der Lieferungs- und Abnahmeverpflichtung. Inwieweit nachträgliche Lieferung und Abnahme verlangt werden kann, und ob die obigen Ereignisse als erhebliche Behinderungen erscheinen, wird im Einzelfalle nach Treu und Glauben entschieden. Wir geben von diesen „Geschäftsbedingungen“ Abzüge in Oktavformat auf holzfreiem Papier zu folgenden Preisen ab: Das Stück 5 Pf., 50 Stück 2 M„ 100 Stück 3 M. Verlag der Papier-Zeitung. *) Bei Rotationsdruck sind unter Umständen besondere Vereinbarungen angezeigt. Verein der Zellstoff- und Papier-Chemiker Hauptversammlung am 5. und 6. Dezember 1913 im Papierhaus zu Berlin Fortsetzung zu Nr. 7 Vorsitzender : Wir können zu Punkt 7 übergehen: „Bericht des Herrn Dr. von Possanner über die im Auftrag des Vereins ausgeführte Prüfung von Papierleimen des Handels.“ Dr. von Possanner: In der letzten Hauptversammlung ist beschlossen worden, die Prüfung der Leime, wie sie im Handel vorkommen, durch praktische Versuche durchzuführen, um besonders den Wert der kolloiden Leime und verschiedenen Dünnleime festzustellen. Es wurde zu dem Zweck derart vorgegangen, daß wir uns an verschiedene Papier fabriken wandten mit der Bitte, uns Leimproben zur Verfügung zu stellen, damit wir ungeschmeichelte Muster für diese Untersuchungen bekämen. Es sind uns im ganzen auf unsere Bitten hin 29 Leim proben eingesandt worden. Von den Leimproben habe ich Muster mitgebracht, die dort in den Flaschen zur Besichtigung ausstehen, und an denen Sie sehen können, wie verschiedenartig die einzelnen Muster im Aussehen sind, wie sich manche von den Leimen absetzen und andere wieder unrein sind und so fort. Was die Versuche selbst betrifft, so sollten diese gewissermaßen in drei Abteilungen vorgenommen werden. Zunächst als erste Ab teilung die Analysen der verschiedenen Leime, als zweite Abteilung die Ausführung von Papierproben durch Herstellung von Handpapier mustern und die Prüfung dieser Muster auf Leimfestigkeit, und als dritte Gruppe die Prüfung dieser Leime auf der Papiermaschine. Die ersten beiden Abteilungen wurden dem Städt. Friedrichs- Polytechnikum in Köthen übertragen, während die dritte Abteilung der Technischen Hochschule Darmstadt übertragen wurde. Der erste Teil dieser Versuche ist jetzt fertiggestellt und der zweite Teil bereits begonnen; letzterer wird noch einige Monate bis zur Fertigstellung in Anspruch nehmen. Ich will nur erwähnen, daß rund 200 verschiedene Handmuster herzustellen sind, um alle diese Leime durchzuprüfen. Im Versuchsprogramm sind seiner Zeit 3 Gruppen von Leim arten unterschieden worden, die sogenannten Kolloidleime, die mit organischen oder anorganischen Kolloiden versetzt sind, und dann beschwerte Leime, denen einfach Beschwerungsstoffe zugesetzt sind. Ich will die einzelnen Analysen nicht vollständig wiedergeben, son dern nur zusammenfassend’. Von den untersuchten Leimen waren 4 Leime, nämlich Nr. 1, 2, 3 und 102 beschwert und gleichzeitig mit Kolloid versetzt, die Reaktion war bei 28 Leimen alkalisch, ein Leim hatte merkwürdigerweise saure Reaktion gezeigt, der Trocken gehalt schwankt zwischen 30—80 v. H., davon 16 mit einem Trocken gehalt von 30 — 40 v. H., der Harzgehalt schwankt zwischen 25 — 82 v. H., der Alkaligehalt zwischen 3 —8 v. H., als Aetznatron berechnet, und zwischen 3, 8 und 10 v. H. als Natronkarbonat berechnet. Der Zusatz an organischen Kolloiden schwankt zwischen 0,1 und 9,8 v. H. Ein Zusatz von 0,1 v. H. ist selbstverständlich nur soviel, damit das Kind einen Namen hat und man sagen kann, das ist ein kolloider Leim. An anorganischen Kolloiden findet sich ein Gehalt von 0,2 bis 3,4 v. H. Der Aschengehalt schwankt zwischen 2,3 und 8,4 v. H. Die organischen Kolloide sind in erster Reihe Tierleim, dann Stärke, Kasein und indifferente Pflanzenschleime, die mit Sicherheit schwer nachzuweisen sind. Ueberhaupt zeigt sich, daß die Reaktionen auf die organischen Kolloide sich häufig gegenseitig verdecken, so daß man sich damit begnügen muß, festzustellen, ob ein Leim organische Kolloide enthält, ohne mit Sicherheit sagen zu können, welche Kolloide darin enthalten sind. Die anorganischen Kolloide sind lediglich Sili kate, besonders Wasserglaszusätze. Ein Leim (derjenige der sauer reagiert hat, Nr. 1) hatte eigen tümliche Erscheinungen. Es zeigte sich, daß er überhaupt nicht voll ständig lösbar ist, weder mit Alkohol noch mit Wasser, und das bietet schon große Schwierigkeiten und macht ihn unverwendbar. 9 Leime zeigten mehr oder weniger starke Abscheidungen und zwar die Leime 10, 17, 18, 19, 22, 25, 26, 28, 29. Der Leim Nr. 22 ist ein typisches Beispiel für diese Abscheidungen. 3 Leime haben sich als schwer löslich erwiesen und schieden bei der Lösung starke Freiharz abscheidungen aus. Ein Leim enthielt ziemlich große Mengen un verkochter Sodaklümpchen, die im Leim selbst ersichtlich sind, offenbar war der Leim zu wenig gekocht. Endlich waren 3 Leime stark mit Sand, Holzsplittern und ähnlichen Dingen verunreinigt. Was die Analyse betrifft, so zeigt sich, daß die Methoden zum Teil von der gewöhnlichen Harzleim-Untersuchung überall dort ab weichen müssen, wo kolloide Zusätze vorhanden sind. Wir haben