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Briefkasten Der Frage muß 10-PL-Marke beiliegen. Anonyme Anfragen bleiben unberOcksichtigt. Antwort erfolgt ohne Gewähr. Kostenfrei nur, wenn Abdruck ohne Namen gestattet. Monatlicher Rechnungsauszug 13037. Frage: Eine Papierfabrik, mit der ich seit Jahren in Geschäftsverbindung stehe, weigert sich als einzige? von meinen Lieferanten, mir am Anfang eines jeden Monats einen Kontoauszug zukommen zu lassen. Ich habe bis jetzt diesen Wunsch nicht ge habt, mich jedoch vor kurzem entschlossen, von jedem meiner Lieferanten einen solchen Kontoauszug einzufordern. Ich habe rund 60 Lieferanten und jeder von ihnen hat sich nicht nur ohne weiteres dazu bereit erklärt, mir einen Kontoauszug zukommen zu lassen, sondern sich sogar darüber gefreut, da daraus ersichtlich ist, daß meine Zahlungen sogar noch prompter als bisher erfolgen werden. Ich zahle durch die Bank 30 Tage abzüglich 2 v. H. und es ist erstaunlich, daß diese Papierfabrik, ohne daß ich auch die geringste Differenz mit ihr jemals gehabt habe, sich weigert und dies damit begründet, es könnte auf einem solchen Kontoauszug ein Posten vergessen werden und infolgedessen von mir nicht mit bezahlt werden. Kann ein Papiergroßhändler von seinem Lieferanten nicht einen solchen Kontoauszug verlangen, und ist solcher nicht verpflichtet, nach handelsüblichem Gebrauch einen solchen Aus zug auf Wunsch zu schicken ? Ich habe mich der Papierfabrik gegenüber verpflichtet, das Porto für den Kontoauszug zu tragen, und ihr erklärt, daß ich keine Zahlungen vornehmen werde, ohne daß ich einen Kontoauszug an Hand habe. Antwort: Das Ausstellen monatlicher Rechnungsauszüge, seitens der Papierfabriken ist nicht üblich, vielmehr pflegen diese die Rechnung gleichzeitig mit der Versendung der Ware auszustellen und zu versenden. Wenn Fragesteller für seine besonderen Zwecke derartige Auszüge wünscht, so ist die Er füllung seiner Bitte eine Gefälligkeit seines Lieferers, und wenn eine Lieferfirma sich diese Mühe nicht machen will, so kann sie dazu nicht gezwungen werden. Fragesteller kann beim Abschluß neuer Geschäfte die Ausstellung monatlicher Rechnungsauszüge vorschreiben, Postspesen des Reisenden 13038. Frage: Ich habe als Reisender feste Spesen (im Tag 20'M.) und muß oft nach B. an mein Haus telephonieren und Pakete mit Mustern senden. Kann ich diese Unkosten berechnen oder muß ich sie von den Spesen zahlen ? Ich bin deswegen in Streit mit meinem Haus. Abgemacht ist nur, daß ich tägliche feste Spesen habe, und ich nehme an, daß diese für meinen Unterhalt, Bahnfahrt und Musterkofferfracht sind. Antwort: In der Regel werden die festen Spesen des Reisenden für dessen regelmäßige Ausgaben bezahlt. Außer gewöhnliche Ausgaben, wie die Kosten von Ferngesprächen und Mustersendungen, können demnach besonders berechnet werden. Nachbildung einer Faltschachtel 13039. Frage: Ein Geschäftsfreund von mir ist mit einer Falt- schachtelfabrik aus nachstehenden Gründen in Uneinigkeit geraten. Die Firma A. hat meinem Kunden, der Firma X seiner Zeit Muster einer Faltschachtel, die für einen Entwurf bestimmt sein sollten, über sandt, und diese Faltschachtel mit diesem Entwurf ist bereits von einer Firma in J. im Handel. Aus irgend einem Grund ist seiner Zeit das Geschäft mit der Firma A und dem fraglichen Hause nicht zu stande gekommen, jedoch hat die Schachtel meinem Kunden ge fallen und er hat einen Dritten — die Firma B. — beauftragt, einen Entwurf herzustellen, der dem der Firma A ähnlich ist, doch bemerkte er, daß der Entwurf dem der Firma A. nicht gleich sein sollte. Hierauf hat die Firma B eine Zeichnung hergestellt, die mit einigen Abän derungen von dem Kunden genehmigt worden ist. Nunmehr wendet sich die Firma A an den Käufer und verbietet diesem die Schachtel im Handel zu führen, da der Entwurf von ihr sei. Hat die Firma A hierauf ein Urheberrecht, da doch eine neue Zeichnung angefertigt worden ist, oder kann überhaupt von einem Recht, das die Firma A hierauf geltend macht, die Rede sein ? Wenn dies bejaht wird, ist die Firma B, die hierbei die entsprechende Zeichnung und Anfer- tigung gemacht hat, allein für dieses verantwortlich oder ist der Käufer hierbei auch mit verantwortlich ? Hat im letzteren Fall der Kunde Schadenansprüche an die Firma B., da diese -wissen müßte, ob sie dies herstellen dürfe oder nicht ? Die Schachtel der Firma A sowohl als die der Firma B tragen ihren Namen auf der Schachtel aufgedruckt. Antwort: Wir finden in der einen Packung keine sträfliche Nachahmung der anderen, denn abgesehen von der ovalen Form des aufgedruckten Medaillons und der braunen Farbe des einen Ovals sind die Packungen wesentlich voneinander verschieden. Die Firma A hat allerdings ein Urheberrecht auf ihre Packung, weil deren Verzierung, besonders des Ovals, künstlerisch aus gestaltet ist. Aber dieses Recht ist durch die andere Packung nicht beeinträchtigt. Wäre die neue Packung eine Nachbildung der früheren, so wäre nicht nur die lithographische Anstalt, sondern auch der Besteller dem Benützer] der ersten Packung haftbar. 9 o 400000000000 00 00 00 0 Y § Kaltleime A § 0' Marke Collolix (us <5 2 Spei.: Extra-Anfertigungen 2 2 Otto E. Wolff | 9 Berlin O 112 8 500000000000000000000 Pupler- ü. Rriefkörbe Rohrmöbel. Preisliste gratis. Gebr. Riessner, Lichtenfels i.B. Berger & Wirth, Farenfabrken, Leipzig' Telegr.-Adr. A Berlin, Barmen. Hamburg, Amsterdam, Budapest, A Telephon Bergerwirt ‘ Florenz, London, New York, Paris, St. Petersburg ‘ 108,408 u.658 Farben für alle graphischen Zwecke Walzenmasse „Victoria“ u. „Bianca“ in Würfelform, Licht- druck-Walzenmasse u. Tropenmasse, Walzengiessanstalt. Spezialifäten: Victoria-Druckbronze f. 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