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Briefkasten Der Frage muß 10-Pf.-Marke beiliegen. Anonyme Anfragen bleiben unberücksichtigt Antwort erfolgt ohne Gewähr. Kostenfrei nur, wenn Abdruck ohne Namen gestattet.S Wechselrecht 13030. Frage: Mein Kunde in Hamburg ließ ein Akzept von 600 M. unter Protest gehen. Ich hatte es an einen Lieferanten in Zahlung gegeben. Dieser verlangt von mir sofortige Einsendung des Betrages für den protestierten Wechsel nebst Kosten. Ich war dazu damals nicht in der Lage, und mein Lieferant klagt gegen mich als Aussteller (nicht gegen den Akzeptanten). Ich habe später die Wechselsumme bezahlt, auerdem sind mir 57 M. Gerichtskosten entstanden, welche ich bezahlen mußte. Von meinem Kunden habe ich die Wechselsumme mit Protest kosten inzwischen durch Zahlungsbefehl zurückerhalten. Jetzt verlange ich von meinem Kunden noch Bezahlung der mir ent standenen Gerichtskosten von 57 M. Er weigert sich dessen. Meine Ansicht ist, daß der Akzeptant für alle aus Nichteinlösung seines Akzeptes entstehenden Kosten aufkommen muß. Werde ich mit einer Klage Erfolg haben ? Das Akzept ist noch in meinen Händen. Antwort unseres rechtskundigen Mitarbeiters: Die Frage ist zu verneinen. Der Anspruch auf Erstattung von Prozeß kosten ist kein Bestandteil der vom Akzeptanten oder einem andern Wechselschuldner nach Art. 81 der Wechsel-Ordnung zu erfüllenden wechselmäßigen Verpflichtung. Er könnte nur erhoben werden, wenn besondere zivile Rechtsgründe, z. B. eine Weisung, sich auf den Prozeß einzulassen, oder ein nachweis bares Verschulden an dem Verlust des Prozesses, vorlägen. (S. Entsch. des Reichsoberhandelsgerichts Bd. 24 S. 88 ff.) Solche Gründe sind vorliegend nicht gegeben, da, wie die Sach darstellung ergibt, Fragesteller lediglich deshalb, weil er zur Einlösung des Wechsels nicht in der Lage war, also wegen eines Umstandes, den er selbst zu vertreten hat, den Wechselprozeß über sich hat ergehen lassen. Die von ihm gegen den Akzeptanten beabsichtigte Klage auf Erstattung der Kosten dieses Prozesses ist hiernach aussichtslos. Farbveränderung aufgeklebter Etiketten 13031. Frage: An den beifolgenden Pappschachteln für Haar schneidemaschinen ersehen Sie, daß die Etiketten nach dem Auf kleben gelbliche Färbung annehmen, Wir wissen nicht, ob dies darauf beruht, daß der Drucker der Etiketten eine nicht wasserfeste Farbe verwendet, oder ein ganz gewöhnliches Chromopapier, oder ob das Umschlagpapier der Pappschachteln beim Aufkleben diese gelbliche Färbung verursacht. Wir legen 2 lose Etiketten bei. Antwort: Die braune Grundfarbe der Etiketten scheint hinreichend beständig zu sein, denn selbst bei kräftigem An- feuchten der Rückseite merkt man keine Aenderung der Fär bung. Dagegen gibt das rote Kalblederpapier, mit welchem die Schachtel überzogen ist, und auf welche das Etikett geklebt ist, leicht eine Orangefarbe beim Befeuchten ab. Diese Farbe scheint durch das Papieretikett gedrungen zu sein und die braune Druck farbe in gelblich verändert zu haben. Es sollte wasserbestän diges Kalblederpapier verwendet werden, indem man der Bunt papierfabrik vorschreibt, daß sie zum Binden des Farbstoffes nur Schellack verwenden soll. Nicht eingehaltene Zahlungsbedingung 13032. Frage: An eine Firma lieferte ich einen Posten Kom missionsware mit der Vereinbarung, daß die verkauften Mengen innerhalb 8 Tagen bar bezahlt werden müssen. Trotz meines energischen Vorgehens zahlt die Firma die dem Lager entnommene Ware, für die sie das Geld bereits eingenommen hat, nicht. Ich will nun gegen die Firma gerichtlich vorgehen. Kann ich Straf antrag wegen Betrugs oder Unterschlagung stellen ? Gilt bei Konkurs eröffnung eine solche Forderung als bevorrechtigt ? Antwort: Das Zahlen in acht Tagen nach dem Verkauf ist eine Zahlungsbedingung wie jede andere, und wenn der Kunde diese Bedingung nicht einhält, so kann er auf dem Wege des bürgerlichen Rechts auf Einhaltung der Bedingung verklagt werden. Merkmale von Betrug oder Unterschlagung liegen nicht vor. Die Forderung ist im Konkurs nicht bevorrechtigt. Geklebter Karton 13033. Frage: Wie verfährt man am besten, um möglichst hellen transparenten Karton zwei- und dreifach geklebt zu erzielen ? Welcher Rohstoff und welche Mahlung ist dafür nötig, und welcher Klebstoff eignet sich für dieses Verfahren? Antwort: In dem in unserm'Verlage erschienenen Buch ,,Herstellung von Elfenbeinkarton” von Will sind diese Fragen beantwortet und noch vieles andere ausführlich mitgeteilt, was die Herstellung von gutem durchscheinendem geklebtem Karton betrifft. Das Buch kostet IM 50 Pf. Die Maschinenfabriken, welche Einrichtungen zum Kleben von Karton herstellen, empfehlen sich ständig durch Anzeigen in unserm Blatte. Aenderung des Etiketten-Entwurfs 13034. Frage: Wir haben von einem Reklamekünstler Etiketten entwerfen lassen, deren erste Auflage genau nach Vorlage angefertigt wurde. Da jetzt eine Neubestellung der Etiketten not wendig wird, wollen wir sie in der Form ändern lassen. Die dadurch bedingte Umzeichnung der Originale beabsichtigen wir dem in unserer Werbeabteilung angestellten Zeichner zu übertragen. Sind wir berechtigt, die Aenderung ohne die Genehmigung des Künstlers vorzunehmen ? Die Formänderung ist durch eine Erweiterung des Textes notwendig geworden. Antwort : Wir nehmen an, daß die Fragesteller vom Künstler das Recht erworben haben, die Etiketten in beliebiger Menge zu drucken. In diesem Falle fragt es sich, ob das Etikett als Werk der bildenden Kunst im Sinne des Kunstschutzgesetzes anzusehen ist oder nicht. Im erstgenannten Falle muß dem entwerfenden Künstler das Recht vorbehalten bleiben, die von den Fragestellern gewünschte Aenderung am Etikett vorzunehmen; im zweiten Falle jedoch steht es den Fragestellern frei, Aende- rungen am Etikett, dessen Verlagsrecht ihnen gehört, auch ohne Genehmigung des Künstlers durchzuführen, denn derartige Etiketten ohne Kunstwert sind nicht gegen Nachbildung ge schützt, also ist auch ihre Aenderung nicht verboten. Agenten-Provision im Konkurs des Geschäftsherrn 13035. Frage: In Nr. 61 von 1913 brachten Sie auf die Brief kasten-Frage 12756 „Spesenforderung des Agenten im Konkurs des Geschäftsherrn" eine Antwort, wonach Agenten im Konkurs des Geschäftsherrn für ihre Provisionsforderung Vorrecht erhalten, wenn sie ihren Lebensunterhalt ausschließlich oder hauptsächlich aus dieser einen Agentur bestritten haben. Dieser Antwort liegt eine Gerichtsentscheidung zugrunde — wie ich glaube, Reichsgerichtsentscheidung — die Sie im Laufe dieses Jahres abgedruckt haben, die ich aber nicht finde. Wo steht sie ? Antwort: Unsere Antwort in Nr. 61 von 1913 gründet sich auf ein Gutachten unseres rechtskundigen Mitarbeiters, abgedruckt in Nr. 74 von 1909 auf Seite 2895. Dieses Gutachten führt eine in der Juristischen Wochenschrift 1906 Seite 38 Nr. 49 abgedruckte Reichsgerichtsentscheidung an. Rücktritt vom Vertrag 13036. Frage: Einer unserer Kunden hat bei uns einen Ab schluß auf bedrucktes Papier, wir möchten aber aus verschiedenen Gründen (nicht mit Rücksicht auf die Zahlungsfähigkeit) von weiteren Lieferungen Abstand nehmen. Kann uns der Kunde, wenn er seinen Bedarf von anderer Seite cindeckt, für den Schaden, d. h. Mehrpreis, verantwortlich machen ? Kann der Mann die Kon kurrenz veranlassen, den Preis sehr hoch zu halten, um uns dadurch zu schädigen, oder können wir auf Einräumung eines üblichen Marktpreises bestehen ? Bei uns bezahlt der Kunde einen üblichen Preis. Antwort: Wer ohne triftigen Grund von einem Vertrag zurücktritt, räumt damit dem andern vertragschließenden Teil das Recht ein, von ihm Ersatz des Schadens zu verlangen, den er durch diesen Rücktritt erleidet. Der Schaden besteht in Fällen wie dem oben geschilderten darin, daß der andere Teil berechtigt ist, sich auf Kosten des zurückgetretenen Lieferers anderwärts einzudecken. Er muß dies jedoch zu marktgängigen Preisen tun, darf also seinen neuen Lieferanten nicht zur Berechnung über mäßig hoher Preise veranlassen. Tiefdruck- Papiere und =Kartons Lagersorten Thurneisen’sche Papierfabrik G. m. b. H. —= Maulburg, Baden Verantwortlicher Schriftleiter Siegmund Ferenczi, Friedenau. Zuschriften nur an Papier-Zeitung, Berlin SW 11, erbeten Druck von A. W. Hayn’s Erben, Berlin SW 68, Zimmerstraße 29