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192 PAPIER-ZEITUNG Nr. 6/1914 Stellenbewerbvngen Ein bereits mehrfach gerügter Uebelstand ist das lange Zurück halten von Zeugnissen und Bildern. Ein großer Teil der Geschäfts herren kann sich anscheinend kein richtiges Bild von den Mühen und Unkosten einer Bewerbung machen, sonst würden sie niht so nachlässig, ja rücksichtslos sein, die Anlagen der Bewerbungen 3 bis 4 Wochen liegen zu lassen. Nicht jeder Bewerber kann sich Dutzende von Bildern anfertigen lassen, ist aber dazu gezwungen, sofern er nicht gleich eine Stellung bekommt, da er einen Teil über haupt nicht, den anderen aber erst nach Wochen zurückerhält. So bewarb ich mich am 7. September um einen Posten, erhielt am 11. Anfrage nach früherer Tätigkeit, erledigte diese am gleichen Tage und hörte bis zum 6. Oktober trotz einer Anfrage vom 17. und Bitte um Rücksendung meines Bildes vom 23., nichts mehr von der Firma. Ich möchte mein Bild zurückhaben und werde jetzt der Firma 10 Pf. für Rücksendung meines Bildes übermitteln. Aehnlich erging es mir in zwei Monaten fünfmal, und drei Bilder erhielt ich überhaupt nicht zurück. G. Postversand von Warenproben Die mit dem 1. Januar in Kraft getretenen Vorschriften über Warenproben (s. Nr. 103 von 1913, S. 3834) gelten nur für den inneren deutschen Verkehr; im Wechselverkehr mit Oesterreich und Ungarn und im Weltpostvereinsverkehr bleiben die bisherigen Be stimmungen, u. a. also die über das Meistgewicht von 350 g, in Kraft. Nachdem die Bestimmung, daß Warenproben keinen Handels wert haben dürfen, weggefallen und die Versendung von kleinen Warenmengen gegen die Warenprobengebühr zugelassen worden ist, werden auch Sendungen mit Klischees und Holzstöcken sowie ent wickelte Films und Platten als Warenprobensendung befördert. Zolltarifentscheidungen Australischer Bund. Das Handels- und Zolldepartement des Australischen Bundes hat unterm 5. September und 5. Oktober 1913 je einen weiteren Nachtrag (Supplemente Nrn. 12 u. 13) zum amt lichen Warenverzeichnis zum Zolltarif (Customs Tariff Guide 1908 1911) veröffentlicht, die unter anderem folgende Entscheidungen enthalten: Zollsatz Allgemeiner Tarif Heftladen für Buchbinder — T.-Nr. 306 a — v. Werte 35 v. H. Schablonenpapier, mit Glyzerin behandelt, nicht gewachst: 24x4 Zoll groß — T.-Nr. 357b — v. Werte 30 v. H. Desgl., in Fabrikgröße —• T.-Nr. 356 m — v. Werte 20 v. H. Füllfederhalter in mit Lederpapier überzogenen und mit Plüsch und Seide ausgeschlagenen Holzkästen — T.-Nr. 364 b 1 — v. Werte 30 v. H. Britischer Vorzugstarif 30 v. H. 25 v. H. 15 v. H. 25 v. H. (The Board of Trade Journal) Finland. Laut Entscheidung der Tullstyrelsen sind zu verzollen, alles in finn Mark für 100 kg: Farbfolien in Büchern, einschl. dieser nach Tarif-Nr. 144 t 82,40. Bronzeoflien in Büchern, einschl. dieser nach Tarif-Nr. 210 mit 94,10. Papierbogen lose, mit Bildern und Vignetten, dazu besztimmt, im Inlande mit Text bedruckt und dann zu Büchern gebunden zu werden, nach Tarif-Nr. 235, Punkt 4, mit 117,60. ,,Zines-Ruber“, ein Stoff zum Dachdecken, aus Papier, nach Tarif-Nr. 237, Punkt 3, mit 3.50. Ferner wurde bestimmt: Bei Partiegut, für welches Tara zu ge währen ist, soll, falls die ganze Warenpartie brutto verwogen wird, der in der Tarataxe festgesetzte Tara-Abzug bewilligt werden, auch wenn das so erhaltene Reingewicht kleiner werden sollte als das Fakturagewicht, bg. Ungeleimtes, dem Seidenpapier ähnelndes Papier, das bei Her stellung von Pauspapier Verwendung findet: T.-Nr. 235 Abs. 5 — 176,50 finn. Mark für 100 kg. Pappschachteln mit aufgedruckten Etiketten und Angabe einer Drogenfirma — T.-Nr. 236 Abs. 1 — 94,10 finn. Mark für 100 kg. Schweden. Laut Rundschreiben der Generaltullstyrelsen sind zu verzollen: Einschlagpapier (100x70 cm), naturfarben, glatt, mit Etiketten druck versehen, zur Verpackung von Papier bestimmt, nach Tarif-Nr. 311: (1 kg 0,10 Kr.); und nicht wie geschehen, nach T.-Nr. 351. Papier, weißes, mit parallel laufenden geraden Linien, die durch Verdünnen des Papiers bei seiner Herstellung hervorgebracht sind, in seiner ganzen Länge versehen, nach T.-Nr. 311 (1 kg 0,10 Kr.); und nicht, wie geschehen, nach T.-Nr. 310. Zeichenpapier (50x35 cm), mit einem in eine dr Ecken einge prägten Stempel, der u. a. die Anfangsbuchstaben der Firma ent hält, nach T.-Nr. 311 (1 kg 0,10 Kr.); und nicht, wie geschehen, nach T.-Nr. 351. Dasselbe Zeichenpapier, mit einem in eine der Ecken einge prägten Stempel, der u. a. die ganze Firma (nicht nur die Anfangs buchstaben) enthält, nach T.-Nr. 351 (1 kg 0,75 Kr.). Papier in Bogen, bestimmt, zu Wechselformularen zerschnitten zu werden und mit Buchstaben und Mustern, die durch -Walzen hervorgebracht sind, versehen, nach T.-Nr. 351 1 kg 0,75 Kr.) bg. Oesterreich-Ungarn. Kalenderrückwände — aus dessiniert ge preßter Holzstoffpappe — Tarif-Nr. 300 b 2ß —■ 100 kg 72 Kr. vertragsmäßig 100 kg 45 Kr. (Beilage zum Verordnungsblatt für den Dienstbereich des öster reichischen Finanzministeriums.) Zollwesen Australischer Bund. Zollbefreiungen. Laut Verordnungen des Handels- und Zolldepartements des Australischen Bundes vom 19. und 23. September 1913 können als „unbedeutende Artikel zum Gebrauche bei der Herstellung von Waren innerhalb des Bundesgebiets” mit Wirkung vom 16. und 18. September 1913 ab nach Nr. 434 des Tarifs zollfrei eingeführt werden, sofern der Verwendungsnachweis dem Kollektor in befriedigender Weise inner halb sechs Monate nach der Ablassung erbracht wird: Cellophane, Gelatine in Blättern und ähnliche Stoffe für Brief umschläge. Zo'.lr.ückvergütung. Laut Verordnung des Handels- und Zoll departements des Australischen Bundes vom 1. Oktober 1913 kann für Bilder, auf Pappe gedruckt, die in bestimmter Größe zugeschnitten ist, mit Raum für den Druck, zum Ge brauche bei der Herstellung von Kalendern, der Einfuhrzoll bei der Ausfuhr der fertigen Erzeugnisse zurückvergütet werden, wenn in jedem einzelnen Falle zur Zufriedenheit des Kollektors nachgewiesen wird, daß die beanspruchte Zollrückvergütung be rechtigt ist. Auf sein Verlangen muß die Verwendung unter amt licher Aufsicht stattfinden. . (Commonwealth of Australia Gazette) Schreibbander^ Hochvollendet in der Qualifäf // GUNTHERWAGNERHANNOVERUNDWIEN Gegrndef 1638 35Auszeichnungen Neuheit I Neuheit! „Piccolo-Triumph” liefert die Spezialfabrik für Falzmaschinen ["4015 A. Gutberlet & Co. ♦ Leipzig Unentbehrlich Billige Messerschleif-Maschine mit Motorantrieb Wirklich brauchbarer Apparat zum Schleifen von geraden Maschinenmessern D. R. G. M. D. R. G. M. 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