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geführt, welche ihrerseits in Rillen der gleitbaren Endstücke gehalten werden. In den Bildern sind die Enddichtungsleisten unverstell bar eingezeichnet, also für unveränderliche Deckelbreite, anstatt in gleitbaren, mit Mutter versehenen Endstücken gehalten zu sein, welche mittels Schraubenspindel der jeweiligen Deckelbreite ent sprechend eingestellt werden. Die Endleisten P P werden von den Längsleisten Q Q durch die Innenwände der Längsrillen getrennt, und da diese Wände nicht ganz dicht an den rotierenden Mantel angepreßt werden können, ist es nicht möglich, annähernd luftdichte Verbindung bei dieser Konstruktion zwischen Mantel und Saugkasten zu schaffen. Der rotierende Mantel ist derart eingerichtet, daß er an den Enden in Lagern B B gehalten und durch ein an seinem Antriebs ende angebrachtes Stirnrad K oder Kettenrad angetrieben wird, wie aus der Zeichnung ersichtlich. Die den Saugkasten tragenden Endstücke E sind in Ringstücken F drehbar angeordnet, um Ver stellen des Gautschwinkels zu ermöglichen. Der Saugkasten wird in einer für den Gautschwinkel geeigneten Stellung durch Schraube / festgeklemmt. Bei der Margalt-Bauart (Bild 7) steht der Saugkasten A völlig fest, er gestattet nur eine Kreisbewegung zwecks Gautschwinkel- Verstellung, sonst ist er vollkommen unbeweglich. Dies wird da durch erzielt, daß der eigentliche Saugkasten A an seinen beiden Enden hohlwellenartige Verlängerungen B B erhält, welche auf Stützen C C befestigt sind. Auf den Verlängerungen des Saug kastens sind eigens hierfür gebaute Rollenlager D D angebracht, auf welchen der rotierende, gelochte Mantel E sich dreht. Mantel und Saugkasten sind so angeordnet, daß der dazwischen liegende Raum sehr gering ist, und da sie räumlich gegeneinander unbe weglich sind, bleibt dieser Zwischenraum unverändert. Die Abdichtung zwischen Mantel und Saugkasten wird durch Dichtungsleisten bewirkt. Hiervon werden di? Längsdichtungs leisten F F mittels Wasserdruck gegen die innere Wölbung des rotierenden Mantels gedrückt, während die Endleisten G durch Feder druck betätigt werden. Der nötige Wasserdruck für die Betätigungen der Längsleisten wird durch einen kleinen, 100 Liter fassenden, in 2 bis 3 m Höhe angebrachten Behälter geschaffen. Die Leisten haben einzig und allein den Zweck, abzudichten, sind also in keiner Weise sonstigen mechanischen Beanspruchungen ausgesetzt, und dienen ihrer Bestimmung durch leichtes Anliegen am rotierenden Mantel. Die Bauart ist aus den Zeichnungen er sichtlich. Die verstellbaren Enddichtungsleisten sind unmittelbar zwischen den Längsleisten geführt, wodurch möglichst luftdichte Verbindung geschaffen wird. Verstellung der Endleisten erfolgt auch hier durch Schrauben spindel H und Handrad K- Die beiden Enden sind unabhängig voneinander einstellbar, sodaß die Mitte der Säugöffnung, also des Papierblattes, unabhängig von der Mitte der Saugwalze und des Siebes ist. Um die Rollenlager gegen Wassereintritt zu schützen, ist eine besondere Packung L aus Gummiasbest oder ähnlichem Stoff an gebracht, und da der Raum, in dem sich die Rollenlager befinden, reichlich mit Schmierung versorgt ist, so sind diese keiner Rost gefahr ausgesetzt. Die Packungen verhindern auch das Austreten des Schmiermittels in den Saugkasten. Die am meisten offenbaren Unterschiede zwischen der Margalt- und der Millspaugh-Saugwalze bestehen daher darin, daß, während die Millspaugh einen beweglichen Saugkasten, feststehende Dichtungs leisten und einstellbaren Druck zum Anpressen des/Kastens an den Mantel hat, die Margalt-Walze einen feststehenden, radial unbe weglichen Saugkasten aufweist, der rotierende Mantel in einem stets gleich bleibenden Abstand von diesem angeordnet ist, und die Dichtungsleisten, welche nur einen beschränkten Raum zu über brücken haben, beweglich sind. Diese Dichtungsleisten schließen an allen vier Seiten dicht aneinander, und die Betätigung geschieht selbsttätig. Um luftdichte Verbindung zwischen Saugkasten und rotierendem Mantel zu schaffen, wird bei der Millspaugh-Walze der ganze Saugkasten samt den darin unbeweglichen Dichtungs leisten gegen den Mantel gepreßt, während bei der Margalt nur die Dichtungsleisten selber betätigt werden, und der Saugkasten feststeht. Aus dieser kurzen Beschreibung geht hervor, daß, obwohl die beiden Saugwalzen denselben Zweck verfolgen, ihre Bauart grundverschieden ist. M. Pappenhülsen für Rotationsdruck In Nr. 68, S. 2434, wurde eine Maschine zur Herstellung kräftiger Papphülsen für Rotationsdruckpapier erwähnt. Wie uns die Firma Guschky & Tönnesmann in Düsseldorf-Reisholz mitteilt, baut sie ebenfallls eine Hartpapierhülsen-Wickel- und Klebemaschine, die in Nr. 68 auf der dritten Seite des Umschlags angeboten wird. Diese Maschine ist so eingerichtet, daß sie Hülsen mit geringer, wie auch mit großer Wandstärke her stellen kann. Notendruckpapier Einem Fabrikanten erteilte ich einen Auftrag auf 25 000 Bogen Notendruck-Papier (Abschrift anbei), worin ich den Verwendungs zweck Notendruck angab, und wobei ich mich auf die vorhergegangene Lieferung bezog. Die Fabrik hat den Auftrag ohne irgend einen Vor behalt angenommen. Während mein Kunde bei der früheren Sen dung, von der er jetzt noch einen Rest verarbeitet hat, keine Ur sache zur Klage hatte, machte sich beim Verarbeiten des neuen Pa- pieres eine saure Reaktion bemerkbar. Das Papier tonte, d. h. es griff die Zinkplatten derartig an, daß solche an Stellen, wo sie farbab stoßend sein müssen, farbaufnahmefähig wurden und somit unsau beren und unbrauchbaren Druck lieferten. Der Drucker war ge zwungen, die Maschine oft anzuhalten, die Platten waschen und nachätzen zu lassen. Für seine Druckmehrkosten beansprucht er bei 25 000 Bogen 156 M., da er angeblich noch einmal solange Zeit zur Auflage brauchte wie früher. Da meine Fabrik sich gegen die Vergütung dieses Betrages ablehnend verhält und jede Schuld be streitet, ließ ich ein Gutachten von Herrn Dr. X. (Abschrift anbei) anfertigen. Ich gab dazu 2 Muster und zwar Muster ,,A“ aus der alten Lieferung, Muster ,,B“ aus der neuen, beanstandeten. Es wurde bei der Untersuchung festgestellt, daß zwar schon das Papier ,,A“ nicht ganz neutral gewesen ist, daß aber das Papier ,,B“ bedeutend stärker saure Reaktion zeigt und das doppelte Quantum von Alkali zur Neutralisation braucht als ,,A". Die Fabrik lehnt, wie bereits gesagt, jede Vergütung ab und beruft sich (Briefabschrift anbei) darauf, daß die sich mit Wasserauszug ergebende saure Reaktion von schwefelsaurer Tonerde herrühre. Dies bedeute keine freie Säure, und diese Reaktion von gebundener schwefelsaurer Tonerde wäre bei jedem geleimten Papiere wahrnehmbar. Die Fabrik sagt ferner, daß sie mir nur gewöhnliches, billiges holzfreies Notendruck-Papier verkauft und ich keine Gewähr für chlor- und säurefrei verlangt habe, also müsse das gelieferte Papier als vollständig ,, nor mal" gearbeitet gelten. Ich bestreite dies, denn ein normal gearbeitetes Notendruck- Papier muß sich auch vom Notendrucker normal verarbeiten lassen. Daß dieser es feucht verdruckt, und es mit Wasser in Berührung kommt, muß der Fabrikant wissen. Der Preis ist durchaus kein un gewöhnlicher, sondern ein solcher, wie er für den größten Teil der Notendruck-Papiere angelegt wird. Die Fabrik bestreitet nicht, daß das Papier getont hat, hat sich vielmehr davon überzeugt. Sie begründet ihre Ablehnung lediglich damit, daß sie ,.vollständig normal gearbeitetes Papier“ geliefert habe. Ihr Urteil, um welches ich Sie bitte, soll deshalb nicht die Höhe oder Berechtigung der Druckerei-Rechnung betreffen, sondern dahin gehen: „ist die Lieferung der Fabrik noch als normal zu be zeichnen, d. h. hat man bei einem derartigen Notendruck-Papiere jederzeit mit der sauren Reaktion zu rechnen und das daraus sich ergebende Tonen ohne Weiteres in Kauf zu nehmen ?" Großhandlung Die frühere gute und die letzte beanstandete Lieferung er weisen sich als gut geleimte Papiere. Solche Papiere enthalten stets schwefelsaure Tonerde, und ihr wässeriger Auszug hat infolgedessen saure Reaktion. Der Gehalt solcher Papiere an schwefelsaurer Tonerde kann trotz gleicher Leimungsvor schrift ohne Schuld des Fabrikanten innerhalb der Grenzen schwanken, welche Dr. X bei den beiden Papieren festgestellt hat, denn die Leimstoffe und das Fabrikationswasser sind nicht immer gleich zusammengesetzt. Der Befund des Dr. X genügt also nicht zur Beanstandung des letztgelieferten Papiers. Um zu ermitteln, ob sich dieses für Steindruck eignet, ließen wir die uns übersandten Bogen durch einen befreundeten Steindrucker bedrucken, der uns die damit erzielten tadellosen Drucke in Begleitung folgenden Gutachtens übersandte: Die Lieferung ist als durchaus normal zu bezeichnen. Das mit B bezeichnete Muster (neue Lieferung) ist sogar griffiger und für den Druck geeigneter. Beiliegende Druckversuche zeigen, daß das Papier, sofern Umdruck und Stein sauber gehalten und fachgemäß be handelt werden, tadellose Drucke ergibt. Die verschmutzten Stellen der beanstandeten Drucke sind auf Unsauberkeiten beim Umdruck oder Fortdruck zurückzuführen. Das gelieferte Papier ist für den .Notendruck durchaus geeignet, und die Lieferung B zeigt gegen Lieferung A keinen Nachteil. Zwar tritt das Tonen erst nach dem Verdrucken einer größeren Anzahl Bogen auf, als unserm Mitarbeiter beim Versuch zur Ver fügung standen, immerhin finden wir im vorliegenden Falle auf Grund obiger Feststellungen, daß der Fabrikant vertragsmäßig geliefert hat. ‘Es ist Sache des Steindruckers, das Druckverfahren den unvermeidlichen Verschiedenheiten im Verhalten der Papiere anzupassen, falls er nicht Papier von besonderen Eigenschaften bestellt hat. Die Muttersprache zugleich reinigen und bereichern ist das Geschäft der besten Köpfe. Goethe