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2498 PAPIER-ZEITUNG Nr. 69/1912 Präge-Papiere: als Zwischenlagen f. Chokoladen etc., f. Schaufenst.e'tc.-Dekorat. Leipziger Wellpapier-Fabrik Graessle, Laupitz & Co. Ludkia, S.-Alt. Behördendeutsch Zwei Anzeigen desselben Inhalts aus zwei Städten: Bekanntmachung Nachdem die Liste der in der Gemeinde .... aufhältlichen Stimmberechtigten für Ge meindewahlen aufgestellt worden ist, wird dieselbe in Gemäßheit des Artikels 47 der Gemeinde ordnung vom 17. April 1895 vom 2. bis einschließlich 11. Ok tober ds. Js. im Zimmer Nr. 7 des hiesigen Rathauses während der Geschäftszeit öffentlich aus liegen. Dieses wird mit dem Be merken zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß während dieser 10 Tage jeder hiesige Bürger gegen die Richtigkeit der Liste mündlich oder schriftlich bei dem Gemeindevorstande Ein wendungen erheben kann. ...., den 23. Sept. 1911 Der Gemeindevorstand Die Liste der stimmberechtig ten hiesigen Bürger und der nach Artikel 30 der Gemeindeordnung sonst noch Stimmberechtigten (Gemeindewahlliste) liegt vom 2. Oktober d. J. ab während 10 Tage in unserem Sekretariat, Rathaus, 2 Treppen, zur Ein sicht auf. Einwendungen gegen die Rich tigkeit der Liste sind bis zum 11. Oktober d. J. mündlich oder schriftlich daselbst anzu bringen. ...., den 14. Sept. 1911 Der Gemeindevorstand Gerade in den Anzeigen der Behörden macht sich noch sehr, oft Schwulst und falsche Würde geltend. Dem Laien scheint es manchmal, als ob die Behörden etwas darin suchten, sich möglichst umständlich und verworren auszudrücken. Als ob das Auswattierte, Breitspurige die Würde, das Ansehen schüfe oder vermehrte! Wer ist eigentlich schuld daran ? Der, dessen Name darunter steht, sagt gewöhnlich, es sei ihm so vorgelegt worden, er habe es blind lings unterschrieben. Der eigentliche Verfasser hat ein altes „Schema“ abgeschrieben. Wir haben unsere Anschauung über Behörden und Beamtentum aber doch gewandelt. Niemand sucht dessen Wesen mehr in Gespreiztheit und Wichtigtuerei; kurz und bündig soll in Anzeigen gesagt werden, um was es sich handelt. Nachdem die Liste aufgestellt worden ist: wozu wird das erzählt? Darauf allein kommt es doch an, daß sie aufliegt. Daß sie dazu aufgestellt sein muß, ist etwas ganz Selbstverständliches. — Dieses wird mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnis gebracht: das sieht der geehrte Leser doch schon daraus, daß es unter den Anzeigen steht! Was angezeigt wird, kommt doch alles zur öffentlichen Kenntnis: braucht jemand das noch besonders zu sagen ? — Wozu Bekanntmachung darüber steht, sieht man auch nicht ein. Wenn es noch ,,Gemeinde ratswahlen* ‘ hieße! Da würde der, den es anginge, darauf aufmerksam; aber das farblose, nichtssagende Wort „Bekanntmachung“ hat gar keinen Zweck. — Wozu die Berufung auf den Art. 47 der Gewerbe ordnung ? Wenn es nicht vorgeschrieben wäre, die Liste aufzulegen, geschähe es nicht. Es braucht doch nicht bei jeder Handlung ge sagt zu werden, daß sie nach dem Gesetz geschieht. — Das Datum der Gemeindeordnung ist erst recht überflüssig. — Auch jedes einzelne Wort wird mit veralteter Behäbigkeit gedehnt. „Nach Art. 47" wäre zu einfach, „in Gemäßheit“ wird gesagt; in der Stick luft der Kanzleien ist das schöne Hauptwort, das man sonst gar nicht kennt, die „Gemäßheit" emporgewuchert. — Wird sie auf gelegt ? Nein, dieselbe klingt viel hochtrabender. — Des hiesigen Rathauses ? Könnte wirklich jemand denken: in dem von Buxte hude ? Die zweite Bekanntmachung unterscheidet sich von der ersten in erfreulicher Weise. Aber weshalb muß es heißen: mündlich oder schriftlich ? Gibt es sonst eine Art des Anbringens, die ausge schlossen wäre ? Und weshalb „während 10 Tage“ und „daselbst“ ? Sollte nicht folgende Fassung alles Nötige enthalten: Die Gemeindewahlliste für .... liegt vom 2. bis 11. Oktober in Zimmer 7 des Rathauses auf. Ein wendungen können bis 11. Oktober angebracht werden. Der Gemeindevorstand Die Leiter der Behörden sollten ihren Beamten immer wieder das Gewissen schärfen, nicht in Gespreiztheiten ihre Tüchtigkeit zeigen zu wollen. Einfach sich auszudrücken, ist nicht nur ver ständlicher und schöner, sondern erspart auch unnütze Kosten. Wenn die erste Anzeige etwa 2 M. kostet, würde die vorgeschlagene nur 60 Pf. kosten. Wenn drei Zeitungen die Bekanntmachungen bekommen und es das ganze Jahr hindurch so geht, kommt ein ganz erkleckliches Sümmchen zusammen. Richard Deinhardt (Jena) urchschreib apiere Fabrik nicht rollender gummierter Papiere DRP, Tß/as ist ^fchapirograph? " Ablegemappen bewährte Systeme in ver schiedenen Einbandarten Dies ist die Leitz-Ablegemappe Nr. IT (T cm) und Nr. 18 (8 cm) [aoses Louis Leitz, Feuerbach (Württ-) Nur „echt“, wenn •** ; • : mit dieser "*** f” ** ; : :*• ? . Schutzmarke: Sa ‛* • •••••;•*•• "* ,,3* ..Ap. 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