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Erscheint jeden Sonntag u. Donnerstag Schluß Donnerstag und Montag abends Bei der Post bestellt und ab genommen oder durch Buch handel bezogen: vierteljährlich 1 M. (im Ausland mit Post-Zuschlag) Von d. Geschäftsstelle d. Bl. unter Streifband — In- und Ausland —; vierteljährlich 5 M. Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin für Papier- und Schreibwaren-Fabrikation und -Handel Buchbinderei, Druck-Industrie, Buchhandel sowie für alle verwandten und Hilfsgeschäfte: Pappwaren-, Spielkarten-, Tapeten-, Maschinen-, chemische Fabriken usw. Herausgegeben von Dr.-Ing. CARL HOFMANN Kaiserlicher Geheimer Regierungsrat Berlin SW 11, Papierhaus, Dessauer Str. 2 Telegramm-Adresse: Papierzeitung Berlin. Fernsprecher: Berlin Amt Lützow, Nr.787 Postscheck-Konto Berlin Nr. 2428 Preise der Rnzeigen Die Petitzeile von 3 mm Höhe 50 mm (1/4-Seite) Breite 50 Pf. Umschlag bis 80 Pf. 6mal in 1 Jahr 10 v. H. weniger 4 » » n • n n Für Annahme und freie Zu sendung der frei eingehenden Zeichen-Briefe hat Besteller der Anzeige 1 M. zu zahlen Stellengesuche zu halbem Preis Vorausbezahlung an den Verleger Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin Alleiniges Organ des Papier-Industrie-Vereins und des Mitteldeutschen Papier-Industrie-Vereins Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten und des Vereins Deutscher Briefumschlag-Fabrikanten Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen Organ von 10 Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft Organ für die Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Zellstoff-Fabrikanten und Deutscher Holzstoff-Fabrikanten Alleiniges Organ der Berliner Typographischen Gesellschaft. Alleiniges Organ des Vereins Berliner Papiergrosshändler Alleiniges Organ der Freien Vereinigung Deutscher Tintenfabrikanten. Organ des Verbandes Deutscher Luxuspapierwaren-Fabrikanten Alleiniges Organ des Deutschen Papier-Vereins und seiner Zweigvereine. Organ des Schutzverbands für die Postkarten-Industrie, Sitz Berl!» Organ des Vereins der Zellstoff- und Papier-Chemiker. Organ des Vereins Berliner Feinpapier-Grosshändler Organ des Deutschen Papiergrosshändler-Verbandes Nr. 67 Berlin, Donnerstag, 22. August 1912. XXXVII. Jahrg Alle Postanstalten und Buchhandlungen nehmen Be stellungen zum Preise von 1 M. für das Vierteljahr (im Ausland mit Postzuschlag) an. Bezug unter Streifband kostet für In- und Ausland 5 M. das Vierteljahr. Der vierteljährliche Postbezug kostet in: Belgien 1 Frank 87 Cts. Bulgarien 2 Frank 85 Cts. Dänemark 1 Krone 25 Oere Aegypten 156 Milliems Italien 2 Lire 90 Cts. Luxemburg 1 Mark 90 Pf. Norwegen 1 Krone 53 Oere Oesterr.-Ungarn 1 Krone 80 Heller Rumänien 3 Frank Rußland 1 Rubel Schweden 1 Kr. 55 Oere Schweiz 1 Frank 90 Cts. Serbien 2 Frank 11 Cts. 2 Piaster in Silber den Niederlanden 95 Cents und beim Deutschen Postamt in Konstantinopel 15* Deutsche Postämter nehmen auch Bestellungen auf einen Monat (für 34 Pf.) oder auf zwei Monate (für 67 Pf.) entgegen 1 N H Papierfabrikation und Großhandel 1 Sächsischer Verband Deutscher Holzstoff- Fabrikanten : + Heinrich Schmidt . . . 2397 Skonto auf Franko-Lieferung ..... 2397 Rundsieb-Zylinder . ... . 2398 Organisation und Statistik in Papierfabriken 2399 Papierstoffmarkt 2-102 Briefumschläge 2404 Papier-Verarbeitung, Buchgewerbe 1 Papierverarbeitung auf der Bayrischen Ge- werbescbau München 1912 . ..... 2407 Vorsicht! . , 2408 Papier-Handtuch . . ...... 2409 Wer erfand die Papierwäsche? ... 2409 Aus den Typographischen Gesellschaften . , 2409 Stuttgarter Brief . ...... 2410 R L T Der Verband der Lithographen und Stein- drucket im Jahre 1911 2410 Bücher tisch 2410 Schreibwaren-Handel: Zur Geschichte der Schreibgeräte .... 2411 Bekämpfung der Schundliteratur ..... 2412 Ausbeutung der Vaterlandsliebe ..... 2412 Amerikanische Schreibwaren ...... 2412 Probenschau 2412 Geschäfts-Nachrichten , 2422 In Deutschland patentierte Erfindungen , , , 2424 Zolltarif-Entscheidungen 2426 Zolltarifierung von Waren 2426 Lagerung von Verfügungsware ...... 2426 Einhaltung der Bürozeit ........ 2428 Warenzeichen 2430, Briefkasten 2432 Wir erfüllen hiermit die traurige Pflicht, unsere Mit glieder von dem am 5. August in Berggießhübel erfolgten Hinscheiden des Herrn Heinrich Schmidt Mitbegründers und früheren Mitinhabers unserer Mitglieds firma: „Langenhennersdorfer Papierstoff- und Pappenfabrik H. Schmidt & Co. in Langenhennersdorf“ in Kenntnis zu setzen. Herr Schmidt ist, ehe er sich ins Privatleben zurückzog, stets ein eifriges Mitglied unseres Verbandes gewesen und ge hörte mehrere Jahre als Kassenwart unserem Vorstande an. Wir bedauern den Heimgang dieses geschätzten Fachgenossen und werden seiner stets ehrend gedenken. Dresden, den 15. August 1912. Sächsischer Verband Deutscher Holzstoff-Fabrikanten Der Vorsitzende: ■ Der Schriftführer: Eugen Kaul Rich. Teich Skonto auf Franko-Lieferung Zu Nr. 65, S. 2325 In der Regel ist der Käufer Geschäftsmann genug, das Kassa skonto nicht abzüglich der Fracht, wie Herr Gr. meint, sondern vom ganzen Rechnungsbeträge zu kürzen. Wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde, ist hiergegen nichts einzuwenden. Anders liegt die Sache, wenn es im Kaufvertrag heißt „ab Versandstation mit Vergütung der Fracht bis Empfangstation“. Ob hier auch der Käufer berechtigt ist, das Kassaskonto vom Frachtbetrage zu kürzen, ist eine Doktorfrage. Wenn die Empfänger bei Erhalt der Ware die Frachtkosten zahlen, erleiden sie allerdings einen kleinen Zinsverlust, der übrigens fast ganz vermieden wird, wenn sie die eingegangenen Rechnungen binnen 30 Tagen berichtigen und sich die Frachtbeträge von der Eisenbahn-Verwaltung stunden lassen. Irgend welche Gefahr laufen sie dabei nicht, denn meist deckt die erhaltene Ware mindestens die Frachtauslage. Dagegen drohen dem Lieferer bei sofortiger Zahlung der Frachtkosten nicht unerhebliche Verluste. Leider gehört es nicht zu den Ausnahmen, daß bei Regelung der schuldigen Rech nungen weit über das „Ziel“ hinausgeschossen wird. Die Klagen hierüber, die man so häufig in den Fachblättern liest, sind nur allzu berechtigt. Und welchem Lieferer begegnet es nicht, daß mal ein Kunde die Zahlungen einstellt und dann beim Vergleich oder Kon kurse wenig oder nichts herauskommt ? Seiner in die Binsen gegan genen Ware hat er dann noch bares Geld nachgeworfen. Es ist nicht der Zweck der in Rede stehenden Geschäftsgepflogen- heitsich nennenswerte Vorteile zu verschaffen, sondern man will unberechtigten Verlusten vorbeugen. Wenn Herr Gr. von „licht scheuem Gewerbe“ spricht, so ist das wohl bezeichnend dafür, auf welchen Standpunkt bei uns immer noch manche Käufer den Ver käufern gegenüber sich glauben stellen zu dürfen. Kw. *** Die Ausführungen über dieses Thema in Nr. 65 fordern zu einem Protest heraus, da der Verfasser beleidigende Ausdrücke gebraucht. Die Frage „Was ist allgemeiner Handelsbrauch?“ muß für das Papierfach dahin beantwortet werden, daß es allgemein üblich ist, die Ware unfrankiert zu liefern und den entsprechenden Betrag für Fracht an der Rechnung zu kürzen. Die Papierfabriken kennen kein anderes Verfahren seitens ihrer Lieferer und sind somit auch berech tigt, das gleiche Verfahren gegen ihre Abnehmer anzu wenden ohne damit „ein lichtscheues Gewerbe“ zu üben. Bei den heutigen ge-