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Raphael Tuck & Sons, London Die Reden, die auf der diesjährigen Generalversammlung dieser Kunstverlags-Aktiengesellschaft gehalten wurden, boten im Gegensatz zu früheren Jahren wenig, was. deutsche Leser interessieren könnte. Sie berichteten von gleich mäßigem Fortschritt, besonders in der Hauptabteilung Glückwunsch- und Festkarten. Das Gleiche gilt von den An sichtspostkarten, deren Absatz besonders durch den Postkarten- Austausch gesteigert wurde, an dem mehr als 2000 Mitglieder in allen Erdteilen teilnehmen. Dies sei die einzige noch bestehende Vereinigung dieser Art, die ihre Lebensfähigkeit dadurch be wiesen habe, daß sie noch immer an Mitgliederzahl zunehme. Die Abteilungen Bilder-Vervielfältigungen, Plakate und Reklame- karten nehmen die gleiche erfreuliche Entwicklung. Zu der Gewinnsteigerung haben auch die Zweighäuser in Paris und Berlin erheblich beigetragen. Die neue Kollektion Glückwunschkarten für das Jahr 1912/13 ist unter dem Kennwort „Von Pol zu Pol” zusammen gefaßt. Dieser vorzüglich gewählte, schlagkräftige Name, der sich leicht dem Gedächtnis eines jeden Käufers einpräge, gebe die Gewähr, daß der Umsatz in diesen Karten gegen frühere Jahre nicht zurückstehen werde" Die anderen Geschäftszweige bieten uns noch weniger Interesse, weil sie rein national sind, so besonders die Buch- Abteilung, die in der Herausgabe von Belehrungs- und Unter haltungsschriften für die Jugend ihre Hauptstärke besitzt. Erhöhten Wert hat sie durch die Erweiterung des englischen Verlagschutzes erhalten; während dieser früher 7 Jahre nach dem Tode des Verfassers erlosch, gilt er jetzt für 50 Jahre, gegen über nur 30 in Deutschland. An Dividenden werden verteilt 5 12 v. H. auf 250 000 Lstr. Vorzugsaktien und 6 v. H. auf 250 000 Lstr. Stammaktien, außerdem werden der Rücklage 5000 Lstr. überwiesen, die sich dadurch auf 85 000 Lstr. erhöht. " Eine Aeußerung, die auf der Generalversammlung fiel, wirft ein Schlaglicht auf englische politische Zustände und An schauungen. Sie betrifft das neue Krankenkassengesetz, das vor wenigen Wochen in Kraft getreten und dem deutschen Gesetz nachgebildet ist. Nur im schärfsten Kampf konnte es von der Regierung gegen die konservative Opposition durch gedrückt werden. Ueber seine Wirkungen äußerte sich der Redner dahin, daß sich für die Gesellschaft eine Belastung von etwa 400 Lstr. ergeben würde. Gerne würde man sie tragen, denn auf die Dauer würde sie sich für jeden Arbeitgeber als die beste Kapitalsanlage erweisen. Alles was zum besten der An gestellten und Arbeiter, zur Erhöhung ihrer Leistungsfähigkeit, zur Sicherstellung ihrer eigenen Person und ihrer Familien ge schähe, stärke die heimische Volkswirtschaft und käme in letzter Linie doch der Industrie zugute. Größere Schaffensfreudigkeit und Arbeitsfrische, friedliches Zusammenarbeiten und gegen seitiges Verstehen würden die wohltätigen Folgen dieses Gesetzes sein. Diese warm empfundenen Worte stehen in deutlich be absichtigtem Gegensatz zu den fast allgemeinen Anschauungen der besitzenden Klassen in England, die sich in einer für uns unverständlichen Wut gegen das neue Gesetz stemmen. Offener Widerstand, hartnäckige Verletzung der Gesetzesvorschriften wird in den Zeitungen unverblümt empfohlen und von den Lesern auch geübt. Wohl begüterte Familien haben ihre ganze Dienerschaft entlassen, nur um den verhaßten Beitrag zur Krankenkasse nicht leisten zu müssen, und die wirksamste Unter stützung im Kampf gegen staatliche Gesetze findet diese Strömung in dem gemeinsamen Beschluß aller Aerzte des Ver einigten Königreiches, die ihnen im Gesetz zugewiesenen Pflichten nicht zu übernehmen und jede Krankenbehandlüng auf Grund des Gesetzes abzulehnen. Für uns Deutsche, denen die .Grundgedanken der sozialen Gesetzgebung in Fleisch und Blut übergegangen sind, ist dies alles ein Rätsel. Zugleich müssen wir leider aber auch erkennen, wie wenig die Länder, mit denen wir in wirtschaftlichem Wettbewerb stehen, geneigt sind, uns auf diesem Wege, der die Lage der arbeitenden Klassen bessern soll, zu folgen. Paul Schnuchel Vorsicht! Berlin, 31. Juli 1912 Die Firma Barasits Janos, Budapest, hat uns und unserem Rechtsbeistand, Herrn Dr. Adolf Netti, Wien, einen 40 prozentigen Vergleichs vorschlag gemacht, welchem wir nicht beigestimmt haben. Im Gegenteil, wir sind gegen Schuldner klagbar vorgegangen. Darauf erhalten wir von Barasits Janos ein Schreiben vom 29. Juli 1912 laut einliegender Abschrift. Aus demselben ersehen Sfe, daß der Schuldner uns in aller Ruhe mitteilt, daß sein Geschäft durch Schiebung in andere Hände übergegangen sei, so daß überhaupt gegen ihn nichts mehr zu machen sei. Wir halten diese Mitteilung für so typisch für die in Oesterreich-Ungarn in der Postkartenbranche leider herrschenden Zustände, daß wir Sie bitten möchten, die Ihnen zugehende Mit teilung vollinhaltlich zu veröffentlichen. Luxuspapierfabrik Die uns vorliegende Abschrift lautet: Budapest, 29. Juli 1912 Firma Berlin Vom Herrn Dr. Netti erfahre ich, daß Sie sich dem Ausgleiche nicht anschließen wollen und bedauere, daß ich Sie nicht persönlich in Berlin sprechen konnte, denn ich hätte Sie mit Beweise überzeugt, daß ich an der Insolvenz durchaus unschuldig bin und daß mir jede böse Absicht ferne lag. Die meisten Firmen haben zugestimmt, und solange Sie und noch einige Herren den Ausgleich nicht annehmen, kann ich an die Perfektionierung nicht denken. Inzwischen hat sich das Aktivum durch Spesen und Verluste um weitere 6000 Kr. vermindert und bin kaum mehr in die Lage, für die 40 v. H. Quote aufzukommen. Ich werde mich also in längstens 8 Tage entschließen müssen, in den Konkurs zu gehen. Uebrigens will ich mit Ihnen aufrichtig sein und Ihnen ein Geheimnis verraten, wovon Sie wahrscheinlich keine Kenntnis besitzen, daß Sie im Klagewege heute nichts mehr ausrichten können, weil ich die Firma auf Barasits Jänos s Tärsa umgeändert habe. Barasits Janos ist zwar Mitglied der neuen Firma, jedoch ohne Einlage. Ich denke, wenn Sie schon Ihr Geld bei mir leider ver lieren müssen, so muß es meine Pflicht sein und Sie vor unnützige Spesen zu schützen, falls Sie den Klageweg betreten sollten. Wie Sie also sehen, muß ich nicht ohne weiteres in den Konkurs gehen, ich werde es aber dennoch tun, weil ich ein Interesse daran habe. Ich erfülle noch einmal meine Pflicht, indem ich Sie bitte, den Ausgleich sowohl in Ihrem wie im Interesse der übrigen Gläubiger anzunehmen, denn wenn Sie den Ausgleich nicht annehmen, werden Sie nicht mir, sondern nur sich und die anderen 80 Gläubiger schaden. Ihre werte Antwort erbittend, zeichne ich Hochachtungsvoll gcz. Barasits Janos Handel mit Bürobedarf Der Händler, welcher infolge Raummangels oder anderer Gründe kein Lager von modernen Kontormöbeln halten kann, wird oft Kunden an den Fabrikanten verweisen müssen. Kopier maschinen, Kopierpressen, Aktenständer sind wohl Waren, die vom Papierhändler gefordert werden, aber in größter Aus wahl nur in Spezialgeschäften am Lager sind. Doch gerade Bürobedarfsgegenstände lassen Nutzen und verdienen deshalb Beachtung. Zum Verkauf von Büromöbeln ist kein großes Lager er forderlich. Von Aktenständern und Kopierpressen sollen je 2 Stück vorrätig sein für den Fall, daß der Käufer den Gegen stand sofort zugesandt wünscht. Kopiermaschinen werden so selten verlangt, daß dem kleinen Papierhändler von der An schaffung nur abgeraten werden kann. Diese Maschinen werden am besten durch den Fabrikanten verkauft, der gern dem Händler nach erfolgtem Verkauf Provision gutbringen wird. Aber nicht jeder Fabrikant zahlt für derartige Geschäfte Provision. Des halb sind einige Vorarbeiten notwendig, um sich den Verdienst nicht entgehen zu lassen. Wer kein Lager oder größere Auswahl in Büromöbeln halten kann, besorge sich von ersten Firmen Kataloge. Und zwar fordere man einen Hauptkatalog mit Preisen und stelle die An frage, ob Kataloge ohne Firma zu erhalten sind. Nach Erhalt der Preislisten wähle man einen Fabrikanten, der preiswert liefert und unterbreite ihm den Vorschlag, Käufer gegen Pro-