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DEUTSCHER PAPIERVEREIN Geschäftsstelle: Berlin SW 68, Ritterstraße 59 Vom 60. Geburtstage Emil Manns Am Montag, den 1. Juli feierte der Vorsitzende des Papier vereins für Berlin und Provinz Brandenburg Herr Hoflieferant Emil Mann in Potsdam seinen sechzigsten Geburtstag, aus wel chem Anlaß ihm eine Reihe von Ehrungen zuteil wurden. Be reits am Sonntag hatte sich eine Deputation von Vorstands mitgliedern des genannten Vereins, wie Vertreter des Prä sidiums des Deutschen Papiervereins, dessen Vorstande Herr Mann angehört, eingefunden, um ihm in feierlicher Weise die Glückwünsche der Korporationen zu übermitteln und die Ur kunden der ihm bei dieser Gelegenheit verliehenen Ehrenmit- ^liedschaft zu überreichen. Der Vizepräsident des Deutschen Papiervereins Herr Paul Th. Richter feierte in kunstvoller Rede die Verdienste des Jubilars um den Deutschen Papierverein, zu dessen Mitgründern Herr Mann gehörte. Er schilderte beredt, wie dieser allezeit alles daran gesetzt habe, an der Ausdehnung und Stärkung des Vereins mitzuarbeiten, wie er nie Mühe und Kosten gescheut habe, und wieviel ihm der Deutsche Papierverein zu danken habe. Gleichzeitig habe sein Streben aber auch dem Fach gegolten, und aus all diesen Gründen habe man den vor liegenden Anlaß gern benutzt, um durch die Ernennung zum Ehrenmitglied Herrn Mann eine Dankesschuld abzutragen. Die Uebertragung dieser Würde solle aber keineswegs die Auf forderung in sich schließen, sich jetzt aufs Altenteil zurück zuziehen, im Gegenteil, sie solle ein Ansporn sein, nach wie vor mit alter Frische an den Arbeiten des Vereins mitzuwirken. In der Hoffnung hierauf übermittele er die herzlichsten Glück wünsche des Deutschen Papiervereins. Vor Rührung über die völlig unerwartet gekommene Ehrung vermochte der Gefeierte nur einige wenige Worte des Dankes hervorzubringen. Namens des Berliner Papiervereins überbrachte dessen stellv. Vorsitzender Herr Kleeßen die aufrichtigsten Glückwünsche, die in der Bitte gipfelten, daß Herr Mann noch recht lange die Leitung des Vereins führen möge, und überreichte im Anschluß daran eine prächtige, beide Ehrenurkunden enthaltende Leder mappe. Mit einigen schlichten Worten dankte Herr Mann nochmals und lehnte bescheiden das angebliche Uebermaß von Ehrungen ab. Ein Imbiß im Familienkreise, der einen überaus harmonischen Verlauf nahm, vereinte die Anwesenden noch einige Stunden, wobei der Syndikus des Vereins, Herr Justizrat Wilmersdoerffer, nach formvollendeten Worten sein Glas dem Jubilar weihte. Am Geburtstage selbst gingen Herrn Mann zahlreiche Glück wunschdepeschen und Blumengrüße von Fachgenossen, Freunden und Verbänden zu, die einen Beweis von der hohen Wertschätzung ablegten, deren er sich allerorts erfreut. Möge es Herrn Mann vergönnt sein, noch recht viele Jahre in voller Frische seine Tätigkeit in die Dienste der ihm nahestehenden Körperschaften wie des Papierfaches überhaupt zu stellen. mir sofort nach meiner Rückkehr mitgeteilt. Es gelang mir, den Namen und die Wohnung des Herrn festzustellen, und ich leitete nach Rücksprache mit meinem Rechtsanwalt die Beleidigungsklage ein. Der Beklagte beantragte hierauf, das Verfahren nicht zu er öffnen, indem er behauptete, meine Angaben seien völlig aus der Luft gegriffen, oder es liege eine Personenverwechslung vor. Er gibt allerdings zu, in der angegebenen Zeit bei mir im Geschäft ge wesen zu sein, stellt aber trotz der angeblichen Personeriverwechslung den Vorgang so dar, daß er erstens die vorhin genannten Ausdrücke nicht gebraucht habe, sondern grüßend, indem er mit der Hand an den Hut faßte, hinausgegangen sei. Auf meine Entgegnung hierauf, wurde vom Gericht kein Termin zur Gegenüberstellung der Personen anberaumt, sondern — trotzdem der Beklagte be hauptet hatte, daß eine Personenverwechslung vorliege — die Klage abgewiesen. Die von meinem Vertreter angestrengte Beschwerde beim Landgericht ist mit der Begründung zurückgewiesen worden, daß der Beschuldigte die Aeußerung nur gegen die Verkäuferin gerichtet habe und mich persönlich, da ich nicht anwesend war, gar nicht gemeint haben kann, somit eine Beleidigung für mich nicht vorliegt. Von der Anstrengung einer neuen Klage seitens der Verkäuferin rät mein Rechtsanwalt ab, da auch diesmal der Ausgang sehr unsicher sei, denn vielleicht gebrauche der Beschuldigte nachher die Ausrede, daß er mit dieser Aeußerung nicht die Verkäuferin sondern den Verein gemeint habe, der diese Vorschriften gab. Das Unverständlichste an der Sache ist mir, daß die Klage gegen den Beschuldigten, der behauptet, nicht der Beschuldigte zu sein, vom Gericht zurückgewiesen wird. Die beiden Bescheide füge ich bei. Papierhändler. Spesen des Reisenden an Sonnabenden Wir (Händler) haben einen Reisenden für Büromaschinen bei uns angestellt, welcher lediglich die Provinz bereist und neben festem Gehalt sowie einer Provision von 5 v. H. noch Tagesspesen von 20 M. erhält. Der Reisende pflegt die ganze Woche über unterwegs zu sein und Sonnabend Nachmittag hierher zurückzukehren. Obwohl also an diesem Tage sowohl die Ausgabe für Nachtquartier wie auch die halben Tagesspesen in Fortfall kommen, wollen wir dem Reisenden für diesen Tag einen Spesensatz von 12 M. 50 Pf. bewilligen, während der Reisende auf dem Standpunkt steht, daß er auch für diesen Tag volle 20 M. zu beanspruchen habe. Da wir bereit sind, diese Frage nach Billigkeit und in anderwärts üblicher Weise zu regeln, bitten wir Sie um Mitteilung, welchen Spesensatz Sie für angemessen halten, und ob es üblich ist, für diesen Tag die festgesetzten vollen Spesen zu zahlen. X & Co. Antwort eines Schreibwaren-Fabrikanten: Ich meine, daß die Firma rechtlich nicht darumkommt, auch den angefangenen Reisetag mit 20 M. voll zu bezahlen, und sie gerichtlich im Streit fälle wohl unterliegen würde. Den Standpunkt der Billigkeit und der Moral fasse ich allerdings anders auf und würde bei meinen Reisenden ein Abkommen treffen, daß für den Sonnabend, an dem bekanntlich eine Reisetätigkeit weder am Vormittag noch am Nachmittag möglich ist und an dem der Reisende spä testens n ittags die Rückreise antritt, nur ein ermäßigter Betrag von vielleicht der Hälfte der Reisespesen angemessen ist, be sonders unter Berücksichtigung des Umstandes, daß der Rei sende noch ein festes Gehalt und 5 v. H. Provision bezieht. Es liegt also alle Veranlassung vor, daß sich die Parteien gütlich einigen. Die Papierhandlung als Verkaufsstelle für Eintrittskarten Aus Berlin Seit etwa einem Jahre habe ich für einen Beamtenverein eine Verkaufsstelle für Theaterbillette und Gutscheine verschiedener Art übernommen, ohne daß ich hierfür eine Vergütung erhalte. Im Fe bruar dieses Jahres zur Zeit der Ausstellung „die Frau in Haus und Beruf" kam der Magistratssekretär H. und verlangte einige Karten zum Besuch jener Ausstellung. Auf Grund der Vorschriften des Vereins, nur auf Vorzeigung der Mitgliedskarte des laufenden Jahres Karten auszuhändigen, ersuchte meine Verkäuferin den Herrn um Vorzeigung; vorgelegt wurde von ihm eine Mitglieds karte des Jahres 1911. Es wurde ihm daraufhin die Aushändigung der Karten versagt, und er gebeten bei Vorlegung der richtigen Karte die Billette zu kaufen. Aus Anlaß dieser Weigerung wurde der Herr furchtbar erregt, gebrauchte den Ausdruck, „Ihr seid ja blödsinnig und hirnverbrannt" und machte eine bezeichnende Gebärde mit der Hand nach der Stirn und verließ hierauf den Laden. Ich war zur Zeit dieses Vorfalles im Laden nicht anwesend, aber er wurde Probenschau Klemmrückenmappen von Leipziger Buchbinderei Akt.-Ges. vorm. Gustav Fritzsche in Leipzig. Die Firma fertigt neuerdings Mappen, die mit einem Klemmrücken aus Stahl versehen sind, und zum Sammeln und Ordnen von losen Blättern, Plänen usw. dienen sollen. Sie werden für die verschiedenen Anorderungen entweder mit Papier-Ueberzug und aufgeklebtem Schild, in Ganzleinen mit aufgeklebtem Schild und auch mit Register geliefert. Für besondere Kontorzwecke werden diese Mappen in kräftiger Ausführung mit 4 cm Spannweite geliefert, und wenn sie in Wirtschaften als Lesemappen für Zeitschriften dienen sollen, so werden sie mit abwaschbarer Ledernachahmung überzogen und mit Messingecken und Buckelnägeln verstärkt. Dieselbe Firma hat neuerdings ein hübsches Postkartenalbum mit der genauen Reliefprägung des Völkerschlachtdenkmals bei Leipzig herausgegeben.