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Papierzeitung
- Bandzählung
- 37.1912,53-78
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id181079921X-191205300
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- oai:de:slub-dresden:db:id-181079921X-19120530
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- LDP: Bestände der Universitätsbibliothek Chemnitz
- Projekt: Bestände der Universitätsbibliothek Chemnitz
- Saxonica
- Technikgeschichte
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- Parlamentsperiode
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-
Zeitschrift
Papierzeitung
-
Band
37.1912,53-78
I
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Inhalt II
- Ausgabe Nr. 53, 4. Juli 1917
- Ausgabe Nr. 54, 7. Juli 1949
- Ausgabe Nr. 55, 11. Juli 1985
- Ausgabe Nr. 56, 14. Juli 2021
- Ausgabe Nr. 57, 18. Juli 2057
- Ausgabe Nr. 58, 21. Juli 2089
- Ausgabe Nr. 59, 25. Juli 2125
- Ausgabe Nr. 60, 28. Juli 2157
- Ausgabe Nr. 61, 1. August 2189
- Ausgabe Nr. 62, 4. August 2221
- Ausgabe Nr. 63, 8. August 2253
- Ausgabe Nr. 64, 11. August 2289
- Ausgabe Nr. 65, 15. August 2325
- Ausgabe Nr. 66, 18. August 2361
- Ausgabe Nr. 67, 22. August 2397
- Ausgabe Nr. 68, 25. August 2433
- Ausgabe Nr. 69, 29. August 2469
- Ausgabe Nr. 70, 1. September 2505
- Ausgabe Nr. 71, 5. September 2541
- Ausgabe Nr. 72, 8. September 2573
- Ausgabe Nr. 73, 12. September 2613
- Ausgabe Nr. 74, 15. September 2645
- Ausgabe Nr. 75, 19. September 2685
- Ausgabe Nr. 76, 22. September 2717
- Ausgabe Nr. 77, 26. September 2753
- Ausgabe Nr. 78, 29. September 2789
-
Band
37.1912,53-78
I
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2218 PAPIER-ZEITUNG Nr. 61/1912 Gewerbe-Aufsicht der Papier-Industrie in Preußen 1911 In der Papier-Jndustrie, d. i. Papier- und Papierstoffabrikation und -Verarbeitung, wurden 1969 Betriebe gezählt mit 93 576 Ar beitern (1910: 1926 bzw. 89088); hiervon waren 56 388 männliche, 37 188 weibliche. Besondere Erscheinungen. Daß Arbeiterinnen Arbeit mit nach Hause nehmen, nachdem sie ihr Tagewerk in der Fabrik bereits getan haben, kommt häufig in der Papierwaren-Industrie vor. Sie behaupten dann, daß nicht sie selbst sondern ihre Angehörigen die Arbeit ausführten. Dieser Einwand wird selten zu widerlegen, noch seltener wird nachzuweisen sein, daß der Fabrikant darum wußte, daß die Behauptung falsch sei. Zu einem Eingreifen auf Grund des § 137 a der GO gab sich keine Gelegenheit. Verbotene- Kinderbeschäftigung. In einer Papierwarenfabrik wurde ein schulpflichtiges Kind in Gegenwart des Arbeitgebers bei der Arbeit getroffen; eine Bestrafung konnte jedoch nicht er zielt werden, da das Gericht den angeklagten Arbeitgeber nicht als verantwortlich anzusehen vermochte. Der Arbeitgeber war vor dem Tage der Feststellung drei Tage verreist gewesen und das Kind war in dieser Zeit eingestellt worden. — In einer Papierwaren fabrik wurde ein 13 jähriges Kind täglich 9 Stunden 50 Minuten beschäftigt. Der verantwortliche Betriebsleiter wurde in eine Geld strafe von nur 3 M. genommen. Verkürzung der Mittagspause. Nach § 139 der GO wurde einer Fabrik photographischer Papiere erlaubt, bei neunstündiger täg licher Arbeitszeit zwei Arbeiterinnen unter Einhaltung einer nur halbstündigen Mittagspause zu beschäftigen, da der chemisch technische Prozeß, den sie zu überwachen hatten, solche Be schäftigungsweise nötig machte, und ihnen selbst diese Zeiteinteilung erwünscht war. Aenderung der Pausen für jugendliche Arbeiter. Auf Grund des § 139 Abs. 2 der GO wurde einer Kartonnagenfabrik gestattet, bei Verlängerung der Mittagspause auf 1 % Stunden die Vor- und Nachmittagspausen der jugendlichen Arbeiter auf je % Stunde abzukürzen. Sonntagsarbeit. Einer Papierfabrik wurde gestattet, an vier Sonntagen zu arbeiten, um unvorhergesehene eilige Aufträge der Reichsdruckerei ausführen zu können. — Eine Papierfabrik, die für vier Sonn- und Festtage Arbeitsbewilligung auf Grund von § 105 f der GO erhalten hatte, ließ trotz Ablehnung eines Verlängerungs gesuchs auch noch am fünften Sonntag arbeiten und zog sich damit eine strafrechtliche Verfolgung zu. — Ein außergewöhnliches Be dürfnis zur Sonntagsarbeit lag in der Papierindustrie vor. Die auf Wasserkraft angewiesenen Holzschleifereien hatten infolge des durch den heißen Sommer verursachten Wassermangels vielfach lange Zeit stillgelegen. Die mit Dampf arbeitenden Fabriken konnten aber dem Bedarf nur schwer entsprechen, und so mußte, um nicht das Erscheinen mancher Zeitung in Frage zu stellen, Sonntagsarbeit zu Hilfe genommen werden. — Einer Papierfabrik wurde gestattet, drei hauptsächlich Sonntags für dringende Re paraturen meist länger als drei Stunden gebrauchte Spezialarbeiter am Sonntag arbeiten zu lassen unter Freigabe des Gottesdienst besuchs und einer mindestens 24 stündigen Ruhezeit von Dienstag früh 6 Uhr ab. Nachtarbeit. Der Beantwortung der Frage: „in welchem Um fange besteht Nachtarbeit ?" haben die Gewerbeaufsichtsbeamten im Berichtsjahr ihr besonderes Interesse zugewendet. Abweichend von der Gewerbeordnung, die eine Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern In der Zeit von 8 Uhr abends bis 6 Uhr morgens als Nachtarbeit im allgemeinen verbietet, wurde hierbei, dem allgemeinen Sprachgebrauch folgend, die Zeit von 10 Uhr abends bis 5 Uhr morgens als Nachtarbeit angenommen. Gesundheitsschädliche Einflüsse. Zu den gesundheitsschädlichen Arbeiten in der Tilsiter Zellstoffabrik gehört das Herausbringen des gekochten Zellstoffs aus den etwa 14 m hohen und 5 m .weiten zylindrischen Kochern. Nach dem Auswaschen des Kocherinhalts ist der Zellstoff so fest in sich zusammengesunken, daß ein Arbeiter von unten ein mannsbreites Loch durch den Zellstoff mittels Hacke schlagen muß. Er steigt nun in das Loch hinein, entfernt immer mehr Zellstoff über seinem Kopf und arbeitet sich, allmählich höher steigend, durch die Masse hindurch. Durch das so erhaltene Loch wird dann der übrige Zellstoff mit Gabeln nach unten auf den Boden geworfen. Die Leute im Kocher, und namentlich die Kernloch macher, haben wesentlich unter den schwefligsauren Gasen, unter der Hitze von etwa 50° C. und unter Nässe zu leiden. In der neuen Zellstoffabrik in Ragnit ist diese ungesunde Tätigkeit vermieden. Hier wird der Zellstoff durch Wasserdruck aus den Kochern ge blasen, wodurch auch die Entleerungszeit für die Kocher herab gedrückt wird. Betriebsunfälle. In einer Zellstoffabrik wurde in einem Kocher ein Arbeiter durch Dampf tödlich, ein anderer leicht verbrüht. Während des Stampfens des in den Kocher eingelassenen Holzes durch eine Kolonne von acht Mann wird in den Kocher in geringem Maße Dampf von unten eingeführt, einmal um die Luft aus den Poren des Holzes zu treiben und dieses für die Lauge zugänglicher zu machen, dann, um ein festeres Stampfen des Holzes und damit eine bessere Ausnutzung des Kochers zu ermöglichen. Um den Aufenthalt der Arbeiter in dem Kocher erträglich zu machen, wird hierbei durch einen Schlauch Frischluft von oben eingeblasen. Am Unfalltage trat zu viel Dampf von unten zu. Die Temperatur stieg so bedeutend, daß die Stampferkolonne auf der bereitgehaltenen Strickleiter den Kocher fluchtartig verlassen mußte. Der Vorarbeiter der Kolonne erhielt hierbei Brandwunden an den Armen, am Halse und im Gesicht, während der tödlich Verunglückte die obere Oeff- nung des Kochers nicht mehr erreichte. In dem anhängig gemachten Gerichtsverfahren wurde festgestellt, daß durch Fahrlässigkeit des Kochermeisters das Dampfventil zu früh, d. h. als der Kocher bei weitem noch nicht zur Hälfte gefüllt war, und außerdem zu weit geöffnet worden war. Der Kochermeister wurde wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung zu 6 Monaten Gefängnis verurteilt. Zur Verhütung ähnlicher Unfälle sind folgende Einrichtungen ge troffen worden. Die bisher üblichen unzureichenden Pfeifensignale zwischen den Kocherleuten, dem Sicherheitsposten am Kocher hals und dem Kochermeister am Dampfventil sind durch laut tönende Glockensignale ersetzt worden, die vom Innern des Kochers betätigt werden können. An dem Dampfregulierventil ist eine ein stellbare und verschließbare Sperrvorrichtung angebracht worden, die das Schließen des Ventils gestattet, aber verhindert, daß es weiter als bis zu der eingestellten Marke geöffnet wird. Den Schlüssel der Sperrvorrichtung nimmt für die Dauer des Stampfens der Vor arbeiter der Kocherkolonne an sich und mit in den Kocher, so daß er und seine Leute vor weiterem Aufdrehen gesichert sind. Außer dem Dampfregulierventil ist an der Dampfzuleitung jedes Kochers noch ein bequem zugängliches Hauptdampfabsperrventil vorhanden, das bei Gefahr gleichfalls geschlossen werden kann. Ferner wird die in das Innere des Kochers führende Strickleiter, die früher während des Stampfens herausgezogen wurde, während der Arbeit dauernd darin hängen gelassen. Schließlich sind Versuche im Gange, um das Stampfen des Holzes mechanisch zu bewirken und ein Be treten des Kochers durch Arbeiter entbehrlich zu machen. — An einer Papiermaschine explodierte ein Trockenzylinder, nachdem die Maschine zwecks Reinigung des Siebes stillgesetzt, von der Dampfleitung abgesperrt und nachher zum Drehen und Reinigen des Siebes für einen Augenblick wieder angestellt worden war. Ein Zylinderdeckel brach ringsum glatt ab; ausströmender nasser Dampf verbrühte den bedienenden Arbeiter tödlich. Die Explosionsursache ist nicht sicher festgestellt; es wird vermutet, daß der Bruch in folge wechselnder Spannungen eintrat, die vielleicht durch zu kräftiges Anziehen der beide Deckel verbindenden Anker und plötzliches Lösen des einen verursacht wurden. — Anden Querschneidemaschinen in den Papierfabriken sind auch im Berichtsjahre wiederum mehrere Unglücksfälle vorgekommen, die lediglich auf die Ausschaltung der vorhandenen Schutzeinrichtungen zurückzuführen sind. — Der Tod einer Arbeiterin in einer Kartonnagenfabrik ist deshalb besonders erwähnt, weil er zur Vorsicht bei Bearbeitung von Papiergegenständen mit benzinhaltigen Farben mahnt. Bei einer solchen Arbeitsverrichtung mußten die Farbmischung erwärmt und das die Mischung enthaltende Gefäß der Feuersgefahr wegen in ein Wasserbad gestellt werden, das wiederum durch Gasflammen angewärmt wurde. Nach längerem Gebrauch fing das Farben gemisch Feuer, wahrscheinlich weil im Laufe der Zeit schwere Benzindämpfe niedergesunken waren und sich am brennenden Gase entzündet hatten. Das mit dem Aufträgen der Farbe be schäftigte Mädchen verlor die Fassung, nahm das Gefäß mit der brennenden Mischung, um die Flamme zu löschen, aus dem Wasser bade und ließ es fallen. Dabei ergriffen die Flammen die Kleider des Mädchens und verbrannten es so erheblich, daß es an den er littenen Brandwunden nach einigen Tagen starb. Um die Wieder holung eines solchen Falles zu vermeiden, wird nunmehr zum Er wärmen der Mischung ein elektrischer Heizapparat von der Fabrik für elektrische Heiz- und Kochapparate Prometheus in Frank furt a. M. angewendet. Wohlfahrtseinrichtungen. Der Seniorchef einer Papierfabrik in Frankfurt a. O. stiftete bei deren fünfzigjährigem Bestehen 50 000 M. mit der Bestimmung, daß die Zinsen zum Teil für Arbeiter-Unter haltungsabende, hauptsächlich aber für solche Arbeiter verwandt werden sollen, die länger als 5 Jahre ununterbrochen in der Fabrik tätig gewesen sind. — Eine Papierwarenfabrik hat eine neu einge richtete Werkbibliothek im Juni 1911 für ihre Arbeiter und Arbeite rinnen eröffnet. Die Bücherei umfaßt 300 Bände Unterhaltungs lektüre und 40 Bände über Kunst und Wissenschaft. Von der Er öffnung bis Anfang Dezember, also während eines halben Jahres, ist sie von 240 Lesern (bei einer Gesamtarbeiterzahl von etwa 500 Personen) benutzt, und von diesen sind 1457 Bände entliehen worden. Unter den Entleihern haben einige bis zu 20 Büchern gelesen.. Die Benutzung der Bibliothek kann also als recht rege bezeichnet werden. Nach einer Angabe der Firma erfreuen sich besonderer Beliebtheit unter den Büchern Kleists Käthchen von Heilbronn, die Märchen von Grimm und von Bechstein, die Romane von Ebers und die Bibliothek der Unterhaltung und des Wissens. Diese Auswahl läßt zunächst vermuten, daß die in der Fabrik zahlreich beschäftigten weiblichen und jugendlichen Arbeiter vorwiegend die Bücherei benutzen; doch wird mitgeteilt, daß sich auch die erwachsenen männlichen Arbeiter im richtigen Verhältnis ihrer Zahl an der Ent leihung von Büchern beteiligen. — Die Papierfabrik Zanders in Berg.-Gladbach hat von der Umgebung der Fabrikgebäude einige Plätze zu parkartigen Anlagen ausgestaltet, in denen sich die Ar beiter in den Pausen erholen können. (Schluß folgt-.)
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