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Nr. 53/1912 PAPIER-ZEITUNG 1929 dringend bitten, daß der Papierindustrie-Verein sich für diese Sache interessiert. Vorsitzender: -Eine Erörterung dieses Wunsches ist wohl gar nicht nötig. Es ist eigentlich selbstverständlich, daß wir diesen Anträgen ohne weiteres beistimmen. B3 Schmidt: Wir können mit gutem Gewissen unterschreiben, was Herr Bergmann vorgetragen hat. Was den Artikel so groß gezogen hat, war im Grunde die Erwägung „Zeit ist Geld”. Für uns Briefumschlagfabrikanten ist der Artikel allerdings ein Schmerzenskind, und ebenso wird er es für Groß- und Klein händler sein. Das Fensterkuvert hat sich aber Bahn gebrochen, und es läßt sich heilte nicht mehr aus der Welt schaffen. Wenn wir jetzt die vertikale Fensterstellung bekämen, könnten sich wahrscheinlich auch die Detaillisten ein Lager anlegen, und der Artikel würde dann eine ganz andere Verbreitung bekommen. Es ist unbedingt notwendig, daß der Papierindustrie-Verein an die maßgebenden Stellen mit entsprechenden Anträgen herantritt. Vorsitzender: Ein Widersprach gegen diesen Vorschlag ist nicht erfolgt. Der Antrag ist also zum Beschluß erhoben. Stejfen: Wir haben jetzt die sehr unschöne Erscheinung, daß man zuweilen Briefumschläge mit Ueber-Quartformat bekommt, die meistens eingerissen sind, weil sie zu dem üblichen Format nicht passen. Durch die vertikale Fensterstellung wird das übergroße Format vermieden. Wenn wir das aber der Handels kammer vorführen wollen, so müssen wir auch Muster vorlegen, und es wäre deshalb auch wünschenswert, wenn der Verein Deut scher Briefumschlag-Fabrikanten einzelne Muster zu diesem Zweck zur Verfügung stellen wollte. Schumacher: Im Interesse der Wellpappenindustrie muß ich feststellen, daß wir geschädigt sind, wenn das Höchstgewicht für Sendungen von Mustern ohne Wert heraufgesetzt wird. Denn meistens bekommt nur dadurch die Wellpappenindustrie die Aufträge, weil das Gewicht der Wellpappeschachteln gegenüber den Schachteln aus Leder-, Holz- oder Strohpappe leichter ist. Das würde mich aber nicht veranlassen, einen Einspruch zu er- hebend weil wir durch die Einführung des 1-Kilo-Pakets und Er leichterung der Versendung von Drucksachen Vorteile erzielten, die meiner Ansicht nach jenen Nachteil wieder aufwiegen. f) Zulassung frankierter Postkarten mit anhängender un frankierter Antwortkarte Bergmann: Eine weitere Frage ist die Zulassung frankierter Postkarten mit anhängender unfrankierter Antwortkarte. Es gibt eine ganze Reihe von Geschäften, die ein großes Interesse daran haben, in kleinerem Maßstabe Reklame zu machen und gleich denjenigen, den sie zur Bestellung anreizen wollen, diese Bestellung so bequem als möglich zu machen, ihm also eine vor- gedruckte Antwortkarte beizufügen, nicht aber das Porto aus zulegen, weil ja doch nur ein verhältnismäßig geringer Teil diese Antwortkarte ausnützen werden wird. Dieser Wunsch nach Zulassung solcher Doppelpostkarten ist bereits von anderer Seite zum Ausdruck gebracht worden, und wir sollten diesen Wunsch unterstützen, auch aus dem Grunde, weil auf diese Weise für uns ein neues Absatzgebiet erschlossen wird. Denn die Postkarten würden nicht in der Reichsdruckerei hergestellt, sondern von unserem Gewerbe. Oesterreicher: Ich weiß nicht, ob schon Erfahrungen vor- liegen, daß die Post derartige Karten, bei denen nur der eine Teil frankiert ist, befördern würde. (Zurufe: Nein, nur bei Druck sachen!) Das wollte ich eben auch feststellen. Ich habe bei einer größeren Reklame den einen Teil mit 3 Pfg. frankiert und den anderen nicht. Das hat die Post nicht beanstandet. Dann sehe ich aber keinen Grand dafür, ein, daß die Post bei 5 Pf. nicht tut, was sie bei 3 Pf. macht. Vorsitzender: Wir werden also auch diesen Antrag zu dem unsrigen machen. g) Haftung der Post bei teilweisem Verlust von Einschreib briefen Bergmann : Ich komme jetzt zu den Beschwerden, und da handelt es sich in erster Linie um die Frage, in welchem Um fange die Post zu haften hat, wenn Einschreibebriefe teilweise verloren gehen. Nach den jetzigen Bestimmungen ist die Post nur dann verpflichtet, die bekannte Entschädigung von 42 M. zu zahlen, wenn der Inhalt des Briefes vollständig verloren ge gangen ist. Ist nur das, was den eigentlichen Wert des Briefes darstellt, verloren gegangen, nicht aber der Begleitbrief, in dem steht „Ich übersende Ihnen anbei das und das”, so ist die Post wunderbarerweise zur Entschädigung nicht verpflichtet. Ich glaube, eine solche unverständliche Bestimmung ist noch gar nicht dagewesen. Der Standpunkt der Post läßt sich aber in keiner Weise rechtfertigen, und wir sollten uns in dieser Richtung sehr energisch wehren. Es ist schon verschiedentlich dagegen Einspruch erhoben worden, leider ohne Erfolg. Das_sollte uns aber nicht abhalten, erneut zu fordern, daß vernünftige Be stimmungen anstelle dieser ganz unbegreiflichen Vorschriften Platz greifen. h) Höhe des Strafportos Bergmann: Das Strafporto in der jetzigen Höhe erscheint vielen Beteiligten etwas zu hoch. Es wäre deshalb wohl zu bean tragen, daß das Strafporto auf die Hälfte reduziert wird. Bei dieser Gelegenheit muß ich eine sehr wunderbare Stellungnahme des Handelsvertragsvereins zur Kenntnis bringen. Der Handels vertragsverein hat* nämlich beantragt, daß unfrankierte Brief- Sendungen oder nicht »genügend frankierte Briefsendungen zu nächst an den Absender zurückgeschickt werden sollen. Wie man einen solchen Antrag stellen kann, ist mir unbegreiflich. Denn wie leicht kann es vorkommen, daß in einem Brief etwas sehr Wichtiges enthalten ist, was dem Adressaten unbedingt zu einer ganz bestimmten Zeit mitgeteilt werden muß. Hier ist also ein ganz verkehrter Vorschlag gemacht worden, gegen den wir Protest einlegen müssen. Langenberg: Es müßte vielleicht beantragt werden, daß das Strafporto von dem Schuldigen erhoben wird. Jetzt muß es bekanntlich immer der Empfänger bezahlen. (Zuruf: Das verzögert nur die Geschichte!) Ja, wie komme ich aber dazu, für einen Brief, den ich aus dem Auslande erhalte und der nur mit 10 Pf. frankiert ist, 20 Pf. Strafporto zu zahlen. (Zuruf: Hat nicht der Deutsche Papierverein beantragt, das Strafporto überhaupt abzuschaffen ?) Bergmann: So weit zu gehen, erscheint mir ganz aussichts los. Ich habe deshalb bloß die Herabsetzung auf die Hälfte beantragt. Es ist nämlich zu bedenken, daß dann eine ganze Menge Leute ihre Briefe überhaupt nicht frankieren würden; eine kleine Strafe muß wohl sein. Vorsitzender: Wollen wir unsQalso diesem Anträge an schließen ? (Zustimmung!) Fortsetzung folgt. Fonds für besondere3Zwecke des Deutschen Buchdrucker-Vereins Die am 2. und 3. Juni in Breslau stattgefundene Haupt-Ver- sammlung des Deutschen Buchdrucker-Vereins hat die Schaffung eines Fonds für besondere Zwecke einstimmig beschlossen. Die Beitragszahlung für diesen Fonds ist für die Firmen-Mitglieder des Vereins zwingend. Als Beitrag ist eine wöchentliche Abgabe von 10 Pf. auf den Kopf des in den Buchdruckereibetrieben der Mitglieder beschäftigten technischen Personals (Gehilfen, Lehrlinge, männliche und weibliche Hilfsarbeiter) festgesetzt worden. Dieser Beitrag ist erstmals für die Woche vom 1. bis 6. Juli 1912 zu zahlen. Die Einziehung der Beiträge erfolgt durch die Kreisvorstände, die den Mitgliedern über die Form der Beitragserhebung näheres mit teilen werden. Der Hauptvorstand ist ermächtigt, bis zum 1. Ok tober 1912 zu beschließen, ob eine andere Beitragsart (etwa kom binierte Kopf- und Zylindersteuer) zum Zwecke geeigneterer Verteilung der Beitragslast vom 1. Januar 1913 an zur Erhebung zu kommen hat. Der aufzusammelnde Fonds soll zur nachdrücklichen Ver tretung der Prinzipalsinteressen und zu Wohlfahrtszwecken dienen. Es ist beschlossen worden, den Mitgliedern im Todesfälle an die Hinterbliebenen bei einem Jahresbeitrag von mindestens 20 M. eine Unterstützung von 500 M. zu zahlen, bei mindestens 50 M. 1000 M. Der Bezugsanspruch beginnt — zunächst in halber Höhe — sechs Monate nach Beginn der Beitragszahlung, in voller Höhe 12 Monate nach begonnener Leistung. Um sich den Bezug der Unter stützung von 500 M. zu sichern, sind die Mitglieder berechtigt, ihren Beitrag zum Fonds auf 20 M. im Jahr zu erhöhen. Für die Verwaltung des Fonds ist ein Kuratorium, bestehend aus den drei Vorsitzenden des Deutschen Buchdrucker-Vereins, Herren Dr. V. Klinkhardt, Leipzig, E. Haberland, Leipzig, Kom merzienrat H. Oldenbourg, München, ferner aus den Herren E. Friedrichs, Berlin (in Firma A. Ostrowski), Kommerzienrat F. Krais, Stuttgart (in Firma Hoffmannsche Buchdruckcrei), und aus zwei Mitgliedern, die gleichzeitig dem Verein Deutscher Zeitungs- Verleger angehören, den Herren Rob. Bachem, Köln, und A. Broschek, Hamburg, bestellt worden. . Kalkulationen Zwecks Aufstellung eines Normalformulars zur genauen Fest stellung sämtlicher Herstellungskosten in Buchdruckereien und verwandten Betrieben bitte ich um Uebersendung der im Gebrauch befindlichen Formulare. Nach Fertigstellung wird das Normalformular in dieser Zeit schrift veröffentlicht. Erich Mascow, i. Fa. Mascow & Co., Stettin