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Berliner Handelsbräuche Gerichtliche Gutachten der Handelskammer Buchdruckerei. Im Buchdruckereifache läßt sich kein Handels brauch feststellen, nach welchem bei Gewährung einer Zahlungs bedingung „30 Tage 2 v. H." der Abzug des Kassa-Skontos auch dann och zulässig ist, wenn die Zahlungsfrist von einem Monat um 2 oder 3 Tage überschritten ist. Bei einer so kurzen Zielüber schreitung wird aber ein Skonto-Abzug aus Billigkeitsgründen meist nicht beanstandet. 11872/12. Papier-Zigarrenspitzen. Einen Handelsbrauch, nach welchem ein Auftrag von 10 000 Papier-Zigarrenspitzen, abnehmbar in Raten zu 1000 Stück, mangels einer besonderen Vereinbarung binnen einer Frist von einem Jahr abzurufen ist, können wir nicht fest stellen. 9796/12. Anzeigen. Nach Handelsbrauch erhält ein Anzeigen-Agent, der Anzeigen gegen Umsatzprovision vermittelt, die Provision nur dann ausbezahlt, wenn der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verleger erfüllt hat. Für Anzeigen, die zwar bestellt, aber ohne Verschulden des Verlegers nicht abgenommen worden sind, desgleichen für solche Anzeigen, die abgenommen, aber nicht bezahlt worden sind, obwohl der Verleger das Inkasso mit der erforderlichen Sorgfalt vorgenommen hat, steht dem Agenten ein Anspruch auf Provision nicht zu. 14965/12. Buchhandel. Die Frage, ob ein Buchhändler, dem ein in einzelnen Lieferungen und Bänden erst im Erscheinen begriffenes größeres, vom Verleger seinerseits wieder zu beziehendes Sammelwerk bestellt ist, nach Handelsbrauch dafür einzustehen hat, daß das Werk binnen angemessener Zeit oder überhaupt vollständig erscheint, läßt sich nicht allgemein beurteilen. Es kommt vielmehr auf die Ankündi gungen des Verlegers, insbesondere hinsichtlich der Erscheinungs termine und des Umfanges im Einzelfalle an. Falls die angegebenen Erscheinungstermine und der angekündigte Umfang überschritten werden, so kann der Besteller vom Vertrage zurücktreten; der Privat mann muß sich an den Sortimenter und dieser wieder an den Ver leger halten. Daß der Bezieher einzelne Teile in dritter oder vierter Auflage empfangen hat, ist nicht ungewöhnlich, da die einzelnen Bände eines großen Handbuches oft ganz abgeschlossene Gebiete behandeln, die naturgemäß verschiedenartigen Absatz finden. 13371/12. Etiketten. Ein Handelsbrauch, nach welchem bei Teilleistungen von Waren gleicher Art und Güte die vorbehaltlose Annahme von Teillieferungen den Käufer zur Abnahme der Restlieferung ver pflichtet, besteht nicht. 14277/12. Tapeten. Es läßt sich im Handel mit Tapeten kein von den gesetzlichen Bestimmungen des § 377 HGB abweichender Handels brauch feststellen, insbesondere ist es nicht üblich, die angelieferten Tapeten auf ihre ordnungsmäßige Lieferung und auf ihre Eigenschaften erst bei Verwendung zu prüfen. 14341/12. (H. 3.) Verlag. Ein Handelsbrauch, nach welchem im Verlagsgewerbe bei Vereinbarung „Zahlung netto“ oder „Zahlung netto Kasse“ der Warenempfänger berechtigt ist, ein 30 tägiges Ziel in Anspruch zu nehmen, besteht nicht. Fälle, in welchen im Verlagsgewerbe Manuskripte dem Verlage für einen dritten Besteller zu liefern sind, sind zu selten, als daß ein Handelsbrauch festgestellt werden könnte, nach welchem der Verlag erst dann zur endgültigen Abnahme und Bezahlung des Manuskriptes verpflichtet ist, nachdem der dritte Besteller das Manuskript gebilligt hat, bzw. die von ihm gerügten Mängel be- seitigt sind. 13550/12. Biegebreite 35 cm Klein - Biege - Maschine „Atom“ Preis: 120 Mark 45043] Klein-Perforier-Maschine „Polo“ Preis: 135 Mark Kammbreite 35 cm Unbegrenzte Teilperforur Ü Iimt 1. i I. Mi-Mi BI Berger & Wirth, Farbenfabriken, Leipzig Telegr.-dr. . Berlin, Barman. Hamburg, Amaterdam, Budapest, A TSTephon Bergerwirt ° Flora«, London, Now York, Paria, St Petersburg * Br. 108 u *08 Farben für alle graphischen Zwecke Walzenmasse „Victoria“ u. „Bianca“ in Würfelform, Licht druck-Walzenmasse u. Tropenmasse, Waizengiessanstalt Neuheiten: Victoria-Druckbronze f.Buch-u. Steindruck,Platin deckfarben (brillante Farben aut dunklem Grunde), Metatonfarben (Duplexfarben, verbessert), Prägedruckfarben, Viscosine, Zusatz- mittel Perfektine (unentbehrlich für Chromo-Druck). [46218 t^BUKAMA 25 ist eine neue automatische Oesenmaschine einfachster Kon struktion für beliebige Oesen. Regulierbare Rlllung Seitlich verstellbare Pistons Spielend leichter Gang Sehr niedriger Preis O. Hoppe & Co. Nachf. Leipzig 14 Anhängezettel Musterbeutel ff Muster-Umschläge Massen-Fabrikation Lohndüten Samendüten [24907 Extra - Anfertigung Export August Neustätter Papierwarenfabrik, MÜNCHEN 35