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Papierstoffmarkt Kristiania, 20. Juli 1912 Holzschlijf. Der Markt ist. sehr still aber fest. Suljitzellstojj. Der Markt befestigt sich immer mehr. Göteborg, 17. Juli 1912 Holzschliff. Die tote Zeit, welche sonst erst im August in der Holzschliffindustrie in Europa einzutreten pflegt, scheint dies Jahr schon jetzt ihren Anfang zu nehmen, denn, wie uns von verschiedenen Seiten mitgeteilt wird, zeigen weder die englischen noch die fran zösischen Papierhersteller gegenwärtig irgendwelche Kauflust. Aus den Vereinigten Staaten dagegen strömen beständig Auf träge ein, und wie wir erfahren, sind die Preise, welche die Amerikaner bezahlen, bedeutend höher als die, welche die französischen und englischen Käufer gegenwärtig annehmen wollen. Es soll auch, wie verlautet, ein größerer Verkauf von Holzschliff nach den Ver einigten Staaten zu einem für den Verkäufer vorteilhaften Preis abgeschlossen worden sein. bg. („Affärsvärlden") Briefumschläge 1047. Schiedspruch Schiedsprüche werden kostenfrei gefällt und ohne Namen der Beteiligten veröffentlicht Wir sind wegen Lieferung von Briefumschlägen, welche u. E. nicht ganz nach Muster ausgefallen sind, mit der Briefumschlag fabrik X in A uneinig. Diese Firma teilte uns mit, daß sie sich Ihrem Schiedspruch unterwerfen würde. Wir überreichen Ihnen bei liegend einen Briefumschlag, nach welchem wir 40 000 Stück bestellt haben. Das Muster der gelieferten Umschläge fügen wir gleich falls bei. Wir werden Ihren Schiedspruch bedingungslos anerkennen. V, Bank in B * * * Wir erklären uns hierdurch bereit, in unserer Angelegenheit mit der Bank Y in B, unsere Briefumschlaglieferung betreffend, uns Ihrem Schiedspruch bedingungslos zu unterwerfen. Wir be ziehen die bemängelte Papierqualität seit Jahren in gleicher Be schaffenheit von der Papierfabrik Z in C. Es ist nach unserer An sicht ausgeschlossen, daß das Fabrikat sich gegen unsere vor Jahren herausgegebenen Muster bei gleicher Preislage so wesentlich ver ändert haben sollte, daß es zu Ausstellungen seitens des Verbrauchers Anlaß geben könnte. Der Briefumschlag soll eine gut eingeführte Sorte darstellen, welche wir sehr billig verkaufen. Die Mängelrüge ist u. E. bei dem billigen Preise durchaus ungerechtfertigt, da sich eine etwaige Abweichung der Qualität in den zulässigen Grenzen bewegt. X, Briefumschlagfabrik in A Zwischen Bestellungs- und Lieferungs-Muster besteht kein irgend erheblicher Unterschied in Festigkeit, Reinheit, Griff, Glätte und Stoff. Dagegen ist die Farbe weniger schön aus gefallen als bestellt war. Während die Vorlage satten, hell blauen Ton zeigt, erscheint die Lieferung matt und graublau. Es wäre unbillig wegen der Farbabweichung die sonst muster getreuen Briefumschläge zurückzuweisen, wohl aber, erscheint es berechtigt zum Ausgleich des Mangels angemessenen Nachlaß auf den Kaufpreis zu verlangen. Wir entscheiden daher, daß die Bank die Briefumschläge zwar übernehmen muß, aber 5 v. H. vom vereinbarten Preise kürzen darf. Stückefrei, unsortiert und ungezählt 1048. Schiedspruch In nachstehender Sache will ich mich Ihrem Schiedspruch unterwerfen: Unterm 18. März bestellte ich dem Reisenden der Papierfabrik X in A 1000 kg fettdicht Pergamyn nach Vorlage. Betreffender Herr hatte vorher die Vertretung eines anderen Werkes, von welchem ich bis jetzt diese Papiere kaufte. Ich hatte keine Ver- anlassung zu wechseln, bestellte aber dem Herm zuliebe das früher bezogene Papier bei der Papierfabrik X in der Annahme, die gleiche Ware zu erhalten. Ich fügte nichts näheres zu, weil ich bis jetzt das Papier immer in unsortierter und ungezählter Aufmachung stückefrei bezogen hatte und stets in allen Teilen damit zufrieden war. Die zwei Ausfallmuster, die mir nach Herausarbeitung zu- gingen, waren auch in jeder Weise einwandfrei, ich habe sogar meine Anerkennung darüber ausgesprochen. Bei Eintreffen der Sendung und Prüfung ergab sich, daß das Papier keinesfalls stückefrei und sehr schlecht sortiert ist, jeder zweite bis dritte Bogen ist fleckig und das Ganze ist im Grammgewicht sehr verschieden gehalten. Ich gebrauche das Papier hauptsächlich für Zwiebackbeutel und Blätter. Bei der heutigen Marktlage ist keine Nachfrage nach Pergamyn, die Metzger legen die Preise auch nicht mehr dafür an, weil den Kunden stets mit halbfettdicht gedient ist. Aus diesem Grunde habe ich für das Papier eigentlich keine richtige Verwendung; nach den erhaltenen Mustern werden Sie mir beipflichten, daß ich es für Fabrikation keinesfalls verwenden kann. Ich machte nach langem Hin und Her, wie Sie aus anliegendem Briefwechsel ersehen, der Fabrik den Vorschlag, die Sache der Schriftleitung Ihrer ge schätzten Zeitung zu unterbreiten; schließlich erklärte ich mich auch bereit, mit 3 M. Nachlaß auf 100 kg die Sendung hereinzu nehmen. Y, Papierwarenfabrik in B ♦ * ♦ Wir sind mit der Papierwarenfabrik Y in B in Meinungs verschiedenheit wegen einer Pergamynlieferung gekommen. Wir geben Ihnen den betreffenden Fall nachstehend bekannt und bitten im Einverständnis mit unserem Kunden um Ihren Schiedspruch. Unterm 18. März 1912 bestellte uns die Papierwarenfabrik 1000 bis 1200 kg weißlich Pergamyn fettdicht scharf satiniert in der Stärke von 40 — 42 g qm, Format 75 x 100 cm plano in stückefreier unsortierter und ungezählter Aufmachung zum Preise von ... M. Unsere Lieferung vom 3. April 1912 wird uns zur Verfügung gestellt, weil sich darin Bogen mit Flecken, von der Feuchtung herrührend, ähnlich den beiliegenden Abschnitten, sowie etwas dickere oder schwerere Bogen vorfinden. Wir lehnten die Verfügungstellung ab. Die Firma bietet uns nun einen Vergleich an, indem sie sich bereit erklärte, die Sendung mit 3 M. Nachlaß auf 100 kg zu über nehmen. Unseres Erachtens brauchen derartige Bogen bei „stücke freier, unsortierter und ungezählter Aufmachung" nicht ausge schieden zu werden. X, Papierfabrik in A Die Wasserflecke, die einige der uns zugesandten Bogen auf weisen, sind nicht derart, daß sie angesichts der Schwierigkeiten der Pergamynherstellung Beanstandung begründen, zumal un sortierte und ungezählte Aufmachung bestellt war, bei welcher etwas fehlerhafte Ware mit in den Kauf genommen werden muß. Ebensowenig können Abweichungen einzelner Bogen in der Dicke oder in der Schwere beanstandet werden. Dagegen weisen viele Bogen kleine Unreinheiten auf, welche bei sorgfältiger Herstellung vermieden werden konnten. Diese Unreinheiten mindern etwas den Wert des Papiers, und der Papierwaren fabrik gebührt für diesen Minderwert entsprechender Preis nachlaß. Der Umstand, daß die Fabrik .welche das Papier früher lieferte, gleichmäßiger und reiner arbeitete, kann nicht berück sichtigt werden, da die neue Fabrik nur auftragsgemäß zu liefern hatte. Da die Unreinheiten nicht derart sind, daß sie der Ware wesentlichen Abbruch tun, so kann der Preisnachlaß nur mäßig sein. Wir entscheiden deshalb, daß die Papierwarenfabrik das beanstandete Papier mit 4 v. H. Preisnachlaß übernehmen muß. Pachseiden weiss und farbig Braunseiden Papierwolle in allen Qualitäten Georg Brückner Papier-Fabrik E56845 Obstfeldersdhmiede Post Mellenbach i. Thür. f "I A. & C. Schneidewind ■ w i n 6s g4h 11 Briefumschlag-Fabrik IIU II Via Berlin SW 19. 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