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1826 PAPIER-ZEITUNG Nr. 50/1912 Papierstoffmarkt New York, 5. Juni 1912 Holzzellstofj. Die Lage aller Sorten dieses Marktgebietes ist unverändert. Die starke Nachfrage im In- und Ausland bringt die Neigung zu Preissteigerungen mit sich, und die kürzlich einge tretene Preiserhöhung für Bücherpapier beweist festere Haltung des Marktes. In einigen Sorten herrscht Knappheit, aber fast täglich werden Abschlüsse für dieses und einen Teil des nächsten Jahres gemeldet. Trotz der Neigung zum Steigen werden die Preise unverändert notiert. Holzschliff. Aus den Holzschleifereien hört man verhältnis mäßig wenig Klagen über den Verkauf. Die Wasserverhältnisse entsprechen der Jahreszeit, und die Maschinen sind gut beschäftigt. Der wachsende Verbrauch hat aber die Lager vermindert, und die Annahme herrscht vor, daß im kommenden Sommer der Markt sehr fest sein wird. Die englische Tonne frei Fabrik kostet 22 bis 24 Dollar. Imitiert Kraftpapier 1038. Schiedspruch Sehledaprüche werden kostenfrei gefallt und ohne Namen der Beteiligten veröffentlicht Anfang April lieferten wir an eine uns befreundete Papier großhandlung, mit der wir seit Jahren in angenehmster Geschäfts verbindung stehen, einen Posten maschinenglatt imitiert Kraft papier in 125 cm breiten Rollen, 60 g/qm, nach einem Vorlagemuster, welches einem früheren Fabrikat von uns entstammte. Unsere jetzige Lieferung wurde vom Besteller beanstandet und das Papier als nicht vorlagegemäß geliefert uns zur Verfügung gestellt. Wir sind dagegen der Ueberzeugung, daß das Papier, wenn es auch gegen das Vorlagemuster um ein Geringes zurücksteht, doch nur eine derartige Abweichung zeigt, die nach jeder Richtung hin nicht über den Rahmen des Erlaubten hinausgeht. Wir haben uns mit unserem Geschäftsfreund dahin verständigt, daß wir dem Schieds gericht Ihrer geschätzten Zeitung den Fall vortragen wollen und daß wir uns beide dem Ihrerseits gefällten Spruch unterwerfen wollen. Es handelt sich also darum, festzulegen, ob das Papier so geliefert wurde, daß es den Kaufbedingungen genügt, oder ob das Papier nur um ein so Geringes gegen das Vorlagemuster zurück steht, daß es mit einem entsprechenden Nachlaß zu übernehmen ist; auch die Höhe des letzteren überlassen wir Ihrem Schiedsgericht festzustellen. Zur Begutachtung des Vorlagemusters und des Lieferungsmusters fügen wir von beiden Abschnitte bei. Papierfabrik Die Papiergroßhandlung erklärte ebenfalls, sich unserem Schiedspruch unterwerfen zu wollen. Bei imitierten Kraftpapieren ist die Festigkeit die wichtigste Eigenschaft, und diese ist, soweit wir durch Knittern von Hand feststellen konnten, bei beiden Papieren ziemlich gleich groß. Die übrigen Eigenschaften spielen eine geringere Rolle, und eine unbedeutende Abweichung in dieser oder jener Richtung sollte billigerweise nicht gerügt werden. Die Lieferung ist auch in der Durchsicht wolkiger ausgefallen als bestellt war, aber die Abweichung mindert den Wert des Papiers nicht. Wir ent scheiden deshalb, daß die Papiergroßhandlung das beanstandete Papier zum vereinbarten Preise übernehmen muß. Chromo-Ersatzkarton 1039. Schiedspruch Wir erhielten von der Papierfabrik X in A Ware,‘die u. E. zu dünn ausgefallen ist. Da die Papierfabrik unsere Rüge als unbe gründet bezeichnet, so haben wir uns dahin geeinigt, unseren Streit durch Ihren Schiedspruch auszutragen. Alles Nähere ersehen Sie aus dem beiliegenden Briefwechsel sowie den beiliegenden Proben des gelieferten Chromoersatzkartons und des Musters, nach welchem wir gekauft und verkauft haben. Y, Kartonnagenfabrik in B ♦ ♦ * In einer Meinungsverschiedenheit mit der Kartonnagenfabrik Y in B haben wir vereinbart, Ihre Vermittlung anzurufen mit der Be stimmung', daß sich beide Teile Ihrem Urteil fügen werden. Die Firma gab uns Chromo-Ersatzkarton in Auftrag, und wir haben diese Lieferung um 300 kg über die zulässigen 10 v. H. überschritten, haben uns aber bereit erklärt, diese 300 kg zurückzunehmen, wodurch sich die Sache erledigt haben dürfte. Es handelt sich nun noch um angebliche Differenzen im Gewichte, und wir bemerken hierzu, daß der Karton 300 g schwer bestellt wurde. Das Format 85 x 106 hat bei 1540 kg ein Untergewicht von 22 kg und bei Format 84x108 ein solches von 34 kg ergeben. Besser läßt sich, wie jeder Papier- Fachmann ohne weiteres zugeben wird, die vorgeschriebene Stärke nicht erreichen, und trotzdem beschwert man sich, daß wir angeblich mit zuviel Untergewicht geliefert hätten. Gerügt wird ferner die ge ringe Griffigkeit des Kartons, wobei man sich auf ein 310 g schweres Muster bezieht, das bei Abgabe des Angebotes eingesandt wurde. Man hat aber nicht zur Bedingung gemacht, daß diese Stärke er reicht werden sollte, man hat nicht einmal geschrieben, nur verhältnis mäßige Dicke zu erhalten. Wir hätten sonst die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen, weil es nur möglich ist, entweder nach dem Gramm-Gewicht oder nach der Papier-Dicke zu arbeiten. Beide Faktoren zu gleicher Zeit zu berücksichtigen, ist ein Ding der Unmöglichkeit. Die Dicke des Kartons ist derart ausgefallen, wie man es bei einer derartigen Ware berechtigterweise erwarten darf. Wir fügen den Briefwechsel bei. X, Papierfabrik in A Die Kartonnagenfabrik bestellte bei der Papierfabrik Karton in der Schwere von 300 g/qm nach einem Vorlagemuster, welches bei 0,45 mm Dicke 310 g/qm schwer war. Da der Gewichtsunter schied zwischen Vorlage und Bestellung nur etwa 3 v. H. beträgt, so konnte sie erwarten, daß auch die Dicke nicht wesentlich abweichen und rund 0,43 mm betragen würde. Geliefert wurde aber Karton, der sich weniger dick anfühlt als die Vorlage, und beim Nachmessen der Dicke zeigt sich, daß er nur etwa 0,35 mm stark ist. Der Dickenunterschied beträgt rund 20 v. H., und da Faltschachteln aus dünnerem Karton weniger ansehnlich sind als solche aus dickerem, so gibt dieser Unterschied dem Käufer Grund zur Beanstandung. Allerdings läßt sich die Dicke eines Kartons bei gleichzeitigem Einhalten des vorgeschriebenen Gewichts nicht genau treffen, aber eine Grenze muß auch für die Abweichungen in der Dicke eingehalten werden, und diese er scheint hier überschritten. Dagegen begründet das Untergewicht der Lieferung eine Rüge nicht, denn die Höchstabweichung be trägt nur etwa 2 v. H., während nach den Verkaufsbedingungen des Vereins Deutscher Papierfabrikanten in diesem Falle 5 v. H. zulässig sind. Aschenprüfung würde wahrscheinlich ergeben, daß der gelieferte Karton erheblich mehr mineralischen Füllstoff enthält als die Bestellprobe. Im Laufe des Briefwechsels hat sich die Kartonnagehfabrik bereit erklärt, die ganze Sendung mit 10 v. H. Preisnachlaß zu behalten. So hoher Nachlaß erscheint uns aber nur für die Mehrlieferung von 300 kg berechtigt, während wir den durch zu geringe Dicke verursachten Minderwert nur auf etwa 3 v. H. schätzen. Mit Rücksicht hierauf halten wir 5 v. H. Nachlaß auf die ganze Sendung für angemessen und entscheiden, daß die Kartonnagenfabrik die beanstandete Ware zwar über nehmen muß, aber 5 v. H. vom vereinbarten Preise kürzen darf. Farben, Farbkasten Flüssige Tuschen Radiergummi Tinten Schreibbänder Kohlenpapier GUNTHERWWAGNER.,HANNOVER UND WIEN GEGRÜNDET 1 1838 32AUSZEICHNUNG Die enorm hoben Preise für Gummi arabicum, Dextrin, Stärke etc. lenken die Aufmerksamkeit auf Sichel’s Kalt-Leime Grösstes Haus der Branche. Billige Preise Erstklassige Original - Qualitäten Kuvert- u. Etiketten- Gummi. Tüten-Leime. Kartonnage- u. Buch binder-Klebstoffe. Sichel-Kleister. Pflanzenleime. 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