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Zolltarif-Entscheidungen Dänemark. Generaltolddirektoratet veröffentlicht durch Rund schreiben u. a. folgende neue Zolltarifentscheidungen. Zu ver zollen ist: Nach Pos. Nr. 214 (1 kg 0,30 Kr.) Anschauungsbilder, bestehend aus einem größeren Bild, worauf in verschiedenen Schichten kleine Bilder, welche die einzelnen Organe des menschlichen Körpers in ihrer natürlichen Lage zeigten, festgeklebt waren. Nach do. (1 kg 0,30 Kr.) Pappenstücke zum Zusammensetzen von Kontorkalendern; durch Ausstanzen, Auspressen usw. in Figuren geformt und koloriert. Nach Pos. Nr. 301 (nicht besonders genannte Waren: 7,5 v. H. des Wertes) sogenanntes Papier zum Verpacken von Nahrungs mitteln, dünne, durchsichtige, verschieden gefärbte Blätter, glatt oder geriffelt. Die Ware hatte das Aussehen von Flächen aus Gelatine, Marienglas oder Zelluloid, bestand aber wahrscheinlich aus dem neuen Stoff Viskose, der aus Zellstoff hergestellt wird. bg. Oesterreich-Ungarn. Photographische Ansichtskarten — auf dem Wege des gewöhnlichen Kopierverfahrens (Kontakt verfahren) hergestellte Photographien in Postkartenformat, ein Gruppenbild darstellend; mit Adreßliniatur auf der Vorderseite — T.-Nr. 299 e 1 a 100 kg 100 Kr. vertragsmäßig ,, 55 ,, (Beilage zum Verordnungsblatt für den Dienstbereich des K. K. Finanzministeriums vom 1. Mai 1912) Schweden. Laut Rundschreiben der Generaltullstyrelsen sind auf Grund des neuen Zolltarifs (seit 1. Dezember 1911 in Kraft) zu verzollen: Monotypepapier: für Setzmaschinen bestimmte, an beiden Rändern perforierte und in Rollen aufgewickelte Papierstreifen von 11 cm Breite, nach Pos. Nr. 312 (1 kg: 20 Oere) unter der in Anni. 3 hinter Pos. 317 angegebenen Voraussetzung (,,.... falls die Anwendung des Rollenpapiers zur weiteren gewerblichen Be arbeitung oder Verarbeitung nachgewiesen wird“). Einschlagpapier, grobes, in der Masse gefärbtes (nicht natur farbiges), mit Asphalt oder ähnlichem Stoff bestrichen, nach Pos. Nr. 312 (1 kg: 20 Oere). — Der Warenbesitzer beantragte Anwendung der Pos. Nr. 307: 1 kg: 2 Oere. bg. Vereinigte Staaten von Amerika. Sogenannte wedding books, baby books und andere Bücher zum Aufzeichnen von Begebenheiten, kleine Bücher, deren Blätter vom Buchbinder fest geheftet und in Buchdeckel gebunden sind, werden nicht als „Büchelchen“ nach § 412 des Tarifs mit 7 Cent für 1 Pfund, sondern als Bücher nach § 416 mit 25 v. H. des Wertes verzollt. Abziehbilder, auf der Rückseite mit Blattmetall, nicht in keramischen Farben, sind nach § 412 des Tarifs zu verzollen, und zwar als „andere Abziehbilder" mit 40 Cent für}das Pfund. (Treasury Decisions under the customs etc. laws)] Zolltarifierung von Waren Venezuela.[ Laut Verordnung vom 11. April 1912 sind Kataloge zollfrei, weiße baumwollene Bänder von 3 cm Breite, für Buchdrucker pressen, nach der 4. Klasse mit 0,75 Bolivar für 1 kg Rohgewicht zu verzollen. (Nach einem Bericht der Kais. Ministerresidentur in Caracas.) Zolltarif-Bestimmung Australien. Einschlagpapier für Aepfel, nicht über 9 Ibs die 500 Bogen von 20x30 inches schwer, das in dem zum Ein wickeln von Früchten gewöhnlich angewendeten Format eingeführt wird, ist zollfrei, vorausgesetzt, daß das Einfuhrhaus auf der Vorderseite der Zollinhaltserklärung angibt, daß das Papier „bona fide“ zum Einwickeln von Obst eingeführt ist. („Svensk Pappers-Tidning") bg. Zollwesen Zollbehandlung von Bildern. Aus Böhmen gehen Farbendruck bilder (religiöse Darstellungen) auf Papier ein, die auf Pappe mit rahmenartig gepreßtem Rande aufgeklebt sind. Das Ganze ist mit einem dünnen, als Schutzüberzug an Stelle von Glas dienenden Zellhornplättchen überzogen. Diese Bilder sind nach Abs. 4 der Anmerkung 3 zum Stichwort „Bilder" des W. V. nicht mehr wie früher den Zellhornwaren der Tarif-Nr. 640 zuzurechnen. Dagegen sind die gleichzeitig eingegangenen Bilder der beschriebenen Art, bei denen das schützende Zellhornplättchen noch selbst durch Pressung und Malerei mit Blumen u. dgl. verziert war, nach einer Entscheidung der Kgl. Preuß. Oberzolldirektion in Breslau als Zellhornware nach Tarif-Nr. 640 mit 200 M. für 1 dz zu verzollen, weil bei diesen durch die Bemalung das Zellhornplättchen über den Zweck eines Schutz überzuges hinausgeht, vielmehr daneben noch als Unterlage für eine Malerei dient, die nach ihrer Ausdehnung und Wirkung als ganz unwesentlich im Sinne der Vorbemerkung 11 zum W. V. nicht an gesehen werden kann. Berger & Wirth, Farbenfabriken, Leipzig Telegr.-ar. . Berlin. Barmen. Hamburg, Amsterdam, Budapest, - Telephce Bergerwirt ° Flürens, London, New York, Paris, St Petersburg ° Mr.108u.403 Farben für alle graphischen Zwecke Walzenmasse „Victoria“ u. „Bianca“ in Würfelform, Licht druck-Walzenmasse u. Tropenmasse, Walzengiessanstalt. Neuheiten: Victoria-Druckbronze f. Buch- u. Steindruck, Platin- deckfarben (brillante Farben auf dunklem Grunde), Metatonfarben (Duplexfarben, verbessert), Prägedruckfarben, Viscosine, Zusatz- mittel Perfektine (unentbehrlich fax Chromo-Druck). [46218 KOHLENPAPIERE In jeder Preislage Auch in neutraler Packung Schnellste Lieferung Aelteste europäische Fabrik amerikanischer Kohlenpapiere FARBBÄNDER Für alle Systeme Auf Originalspulen Auch in neutraler Packung 55478] Verlangen Sie Gratismuster KOLOK MANUFACTURING C° LTD. :: LONDON N ROCHESTER WORKS,TOTTENHAM