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Papierstoffmarkt Helsingjors, Finland, 31. Mai 1912 Holzschliff. Die Lager in Finland sind sehr klein, und die Her steller hoffen auf eine Besserung in der nächsten Zukunft. Die Preise scheinen sich zu behaupten. Die Nachricht von der Gründung der Verkaufsvereinigung in Schweden wurde mit Befriedigung auf genommen, und es scheint wahrscheinlich, daß sich die finländischen Fabriken anschließen werden. — In Rußland ist die Nachfrage nach Holzschliff andauernd gut und die Preise fester; auch Papier aller Art hatte dort guten Absatz. Zellstoff. Die Verkäufe haben sich in den gewöhnlichen Mengen bewegt, bg. („Mercator“) Göteborg, 5. Juni 1912 Holzschliff. Die herannahende warme Jahreszeit hat bewirkt, daß die Fabriken, welche noch nassen weißen Fichtenstoff für Lieferung Juni-August unverkauft hatten, im Markte gewesen sind, und, wie wir erfahren, sind nicht unbedeutende Mengen zu Preisen, welche die Verkäufer befriedigten, verkauft worden. — Dagegen beobachten sowohl Verkäufer wie Käufer hinsichtlich Abschlüsse für Lieferung im nächsten Jahre eine gewisse Zurückhaltung. Zellstoff. Der Markt für Sulfitstoff bleibt sehr fest und neigt immer noch zu Preissteigerung, bg. („Affärsvärlden") London, 7. Juni 1912 Holzzdlstoff. Es besteht gute Nachfrage, und der Markt ver kehrt in fester Haltung. Holzschliff. Trotzdem noch keine Besserung eingetreten ist, scheinen die Aussichten für die Verkäufer doch besser zu sein, denn die Nachfrage hat zugenommen, und die Verbraucher scheinen ge neigter die Preise zu bewilligen. Kartoffelstärke und Kartoffelmehl Markt-Bericht von A. Siewerts, Berlin SW 19 3. Juni 1912. Der Markt zeigt andauernde Festigkeit, und wenn auch durch die Pfingstfeiertage der Umfang des Geschäftes etwas eingeschränkt wurde, so liefen in den letzten Tagen Aufträge wieder reichlicher ein. Die Reisenden der Großhändler sind nach der Ruhepause der Feiertage wieder tätig und senden regelmäßige Bestellungen von Seiten des Verbrauchs. Bemerkenswert ist, daß alle erteilten Auf träge zur sofortigen Lieferung lauten. Es ist eben der Zeitpunkt gekommen, wo der Verbrauch bar von jeden Vorräten ist und aus der Hand in den Mund lebt. In den nächsten Monaten dürfte diese Erscheinung noch stärker zu Tage treten, und auch für die ersten Monate der neuen Campagne wird sich bei den völlig geräumten Lägern rege Nachfrage zeigen. Secunda- und Tertia-Qualitäten sind bereits so gut wie geräumt, und auch in Superior-Mehlen sind die angebotenen Posten nur noch recht klein, sodaß die Befürchtung, daß wir mit den Vorräten nicht bis zum Beginn der neuen Campagne hinlangen werden, nicht unbe gründet erscheint. Berliner Preise zur Lieferung im Juni und Juli: Kartoffelstärke und Kartoffelmehl, trockene Superior 35,00—35,50 M. „ „ Prima 34,00—34,50 „ ,, ,, abfallend Prima . . . 32,50—33,50 ,, Kapillarsirup, prima weiß 44° 40,75—41,25 ,, Stärkesirup, prima halbweiß 38,75—39 25 ,, Kapillarzucker, prima weiß 39,75—40,25 ,, Dextrin, prima gelb und weiß 40,50—41,25 ,, Die Preise verstehen sich für die 100 kg bei ersten Kosten in Posten von mindestens 10 000 kg. Reisespesen 1035. Schiedspruch Schiedsprche werden kostenfrei gefällt und ohne Namen der Beteiligten veröffentlicht Mit einem meiner Reisenden habe ich das schriftliche Ab- kommen getroffen, daß er für jeden Arbeitstag einen bestimmten Spesensatz erhält. Wir sind trotzdem in Meinungsverschiedenheiten geraten, da ich als Arbeitstage stets diejenigen Tage angenommen habe, welche wirklich dem Kundenbesuch gewidmet sind, während mein Reisender meint, er müsse auch Spesen für diejenigen Tage erhalten, an welchen er zwecks geschäftlicher Besprechung, Ab rechnung und Mustermachens hier in W. ist. Er ist sich darüber klar, daß er keine Ansprüche machen könnte, falls sein Wohnsitz hier in W. wäre. Nun habe ich aber diesen Herrn mitübernommen, da er für eine kürzlich von mir käuflich erworbene hiesige Firma tätig war. Auf Wunsch dieser Firma hatte er seinen Wohnsitz in K. genommen und hat nun dadurch größere Unkosten und Fahrgelder für die Reise von K. hierher. Er ist verheiratet und seiner Ueber- siedelung hierher stehen vorläufig Hindernisse im Wege, die in seinen Verhältnissen begründet sind. Da gütliche Einigung bisher nicht zustande kommen konnte, bitte ich um Ihren Schiedspruch. Geschäftsherr * * * Ich ersuche Sie um Ihren Schiedspruch in folgender Ange- legenheit: Wie Sie aus dem Schreiben meines Geschäftsherrn in W. ersehen, sind wir in Meinungsverschiedenheiten geraten. Ich habe meinen Wohnsitz einstweilen noch in K. und mußte auf Wunsch meiner Firma wiederholt nach W. fahren. Ich bin der Meinung, daß auch diese Tage in W. zum vollen Spesensatz in Anrechnung gebracht werden müssen, da ich außer der Reise dieselben Spesen habe wie sonst auf der Reise, zumal ich auch die Nächte unterwegs bleibe. Reisender Der Sitz der Firma ist W., und der Geschäftsherr legt an scheinend keinen Wert darauf, daß der Reisende in K. wohnt, hat aber auf dessen Uebersiedlung nach W. wegen der persön lichen Verhältnisse des Reisenden noch nicht gedrungen. Als der Reisende die Stelle beim neuen Geschäftsherrn übernahm, mußte er damit rechnen, daß die besonderen Kosten, die aus seinem Wohnen in K. entstehen, von ihm und nicht vom Ge schäft getragen werden müssen, denn ihm zuliebe wurde dieser Wohnort ihm belassen, während für das Geschäft seine Ueber siedlung nach W. vorteilhafter gewesen wäre. Der Geschäfts herr ist also nicht verpflichtet, Rücksicht darauf zu nehmen, daß der Reisende durch den abgelegenen Wohnsitz besondere Kosten hat, und kann die Tage, an welchen sich der Reisende in W. aufhält, als solche ansehen, an denen er nicht auf Reisen ist. Wir entscheiden demnach, daß dem Reisenden für die Tage, an denen er in W. ist, außer den Fahrtkosten keine Spesen zu stehen. Ob der Geschäftsherr aus Billigkeitsgründen zu den Aufenthaltskosten des Reisenden in W. etwas beitragen will, bleibt ihm überlassen. 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