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1676 PAPIER-ZEITUNG Nr. 46,1912 Papierstoffmarkt New York, 22. Mai 1912 Holzschlijt. Obwohl die Wasserstände seit einiger Zeit gut sind, und die Schleifereien voll betrieben werden, sind die Vorräte von Holzschliff verhältnismäßig gering, und da der Verbrauch dieses Jahr größer sein wird als im Jahre 1911, weil einige neue große Papierfabriken in Gang kommen, so vermutet man, daß Holz schliff im Laufe des kommenden Sommers knapp sein und der Preis dafür sehr hoch steigen wird. Der heutige Preis ist 22 bis 24 Dollar die amerikanische Tonne trocken frei Papierfabrik. Holzzellstojj. Anfragen laufen reichlich ein, und obwohl der Preis hoch ist und noch weiter zum Steigen neigt, rufen die Verbraucher von einheimischem wie von fremdem Sulfitstoff auf ihre Abschlüsse flott ab und suchen auch nach Zusatzposten. Einige Abschlüsse für nächstes Jahr sind zustande gekommen, aber die meisten Fabriken kaufen immer nur noch für ihren unmittelbaren Bedarf, da sie auf baldigen Preisfall hoffen. Preise: etwa etwa Cent M. Cent M. Eingeführter Stoff d. engl. Pfd. d. 100kg d.engl.Pfd. d.100kg Sulfitstoff Ausgesuchter Stoff, gebleicht 3.10 28.70 bis 3.25 30.10 Nr. 1, gebleicht . . . . . 2.95 27.30 ,, 3.05 28.25 Leicht bleichbarer Stoff . 2.05 19.00 „ 2.25 20.85 Nr. 1, ungebleicht . . . . 1.95 18.05 „ 2,121/2 19.65 Nr. 2, . 1.90 17.60 ,, 1.95 18.05 Sulfat- und Natronstoff Gebleicht . . 2.60 24.10 ,, 2.80 25.93 Nr. 1, ungebleicht . . . . 1.85 17.15 „ 2.05 19.00 Nr. 2, •„ . .' 1.75 15.30 ,, L85 17.15 Kraftstoff . . 1.80 16.70 ,, 2.05 19.00 Einheimischer Stoff Sulfitstoff Gebleicht . . 2.75 25.50 „ 2.90 26.85 Ungebleicht Sulfat- und Natronstoff . . 2.00 18.55 2.20 20.40 Gebleicht ...... . . 2.20 20.40 „ 2.25 20.85 Seidenpapier 1034. Schiedspruch Schledsprüche werden kostenfrei gefällt und ohne Namen der Beteiligten veröffentlicht Die Papiergroßhandlung Y in B (England) beanstandet eine meiner Sendungen farbig Seidenpapier, und da Einigung mit dieser Firma nicht zu erzielen war, bewog ich sie, die Angelegenheit Ihnen zur Entscheidung vorzulegen. Die Firma erklärte sich mit Schreiben vom 8. Mai, das ich Ihnen in der Anlage einsende, bereit, sich Ihrem Schiedspruch zu unterwerfen. Der Fall liegt folgender maßen: Laut beifolgender Originalbestellung wurden mir 100 Kies braun Seidenpapier genau wie Muster bestellt, was ich laut mit folgender Abschrift am 21. Februar bestätigte. Das dem Auftrag angeheftete Muster lag der Anfrage der Firma vom 12. Februar bei und wurde auch der Anfertigung zugrunde gelegt. Laut Rechnungs abschrift wurden 90 Ries geliefert. Das Papier fiel wie das ange heftete Ausfallmuster aus. Aus dem Briefwechsel, den ich eben- falls beilege, geht hervor, daß die Ware hauptsächlich wegen der einseitigen Glätte beanstandet wurde. Dieser Umstand, eine be sondere Eigenschaft meiner Maschinen, läßt sich nun bei dem Papier nicht vermeiden. Ich habe dies der Firma mitgeteilt und bin auch jetzt noch der Ueberzeugung, daß die Ware ebenso gebrauchs fähig ist, wie das dem Auftrag zugrunde gelegte Muster, welches im übrigen auch leichte einseitige Glätte zeigt. Ich liefere nach England meine farbigen Seidenpapiere in großen Mengen, sowohl maschinen- als auch nachgefärbte Papiere, wie Sie aus meinem Musterbuch farbig Blumenseiden ersehen können. Einen Anstand habe ich bis jetzt noch nicht gehabt. Wenn es sich nun um einen besonderen Verbrauchszweck handelte, so hätte mich m. E. die Firma darauf aufmerksam machen müssen. Im übrigen füge ich auch noch einige ältere Briefe bei, aus denen hervorgeht, daß die Firma den einseitig glatten Charakter meiner Papiermaschinenfarben kennt. Aus dem Auftrag vom 28. November geht hervor, daß die Firma nach meinem Musterheft A bestellt hat, dessen Farben, wie Ihnen die Anlage zeigt, sämtlich ausgesprochenen leicht einseitig glatten Charakter haben. Ferner geht aus meinem Angebot vom 13. Januar 1911, von dem ich Ihnen einen Durchschlag überlasse, hervor, daß ich mehrere meiner Farben anbot, die ich mit ,,P“ be zeichne, die ebenfalls maschinengefärbte Papiere darstellen, auf Grund einer bemusterten Anfrage der Firma vom 11. Januar, die Sie ebenfalls erhalten und mit der die Firma ebenfalls verschiedene Farben bemustert, welche genau die gleiche einseitige Glätte haben, wie meine maschinengefärbten Papiere. Die Mustersammlung, welche ich eingangs erwähne, ist ebenfalls den Herren gut bekannt, da ich sie zu wiederholten Malen vorgelegt habe. Der kleine Farb unterschied ist ebenfalls m. E. für eine Beanstandung nicht aus schlaggebend. Ich habe meinen Kunden von dem Inhalt meines Briefes Kenntnis gegeben und sie ersucht, die Angelegenheit Ihnen ebenfalls zu unterbreiten. X, Papierfabrik in .4 * * * Aus England Mit Bezugnahme auf die Streitfrage zwischen der Papier fabrik X in A und uns, in welcher Angelegenheit Sie als Schieds richter walten wollen, legen wir Ihnen an Hand einer Abschrift des Ihnen von der Papierfabrik zugegangenen Briefes unseren Stand punkt in der Sache klar. Aus obengenannter Abschrift ersehen wir, daß die Papierfabrik sagt, ihr Papier weise immer einseitige Glätte auf. Dies hat aber mit dem vorliegenden Falle nichts zu tun, wie Sie aus einliegender Abschrift des Angebots der Papierfabrik er sehen werden. Am 12. Februar sandten wir der Fabrik ein Muster eines braunen Seidenpapiers, nach welchem der Auftrag zu arbeiten war, und die Fabrik versprach, zu unternehmen, genau nach unserem Vorlagemuster das angebotene Papier zu machen, ohne hierbei irgend einen Vorbehalt dahin zu machen, daß das Papier, welches ihre Maschine hervorbringen würde, vollständig anders ausfallen würde. Wir hätten den Auftrag nicht erteilt, wenn die Papierfabrik uns gesagt hätte, daß sie ein ganz anderes Papier liefern werde. Das Papier ist vollständig anders als unser Vorlagemuster ausge fallen: Unser Muster ist unsatiniertes, erstklassiges braunes Seiden papier, das abgelieferte Papier ist einseitig glatt, von geringerer 'Güte und anderer Farbe. Unter diesen Umständen halten wir uns, für berechtigt, die Annahme der Ware zu verweigern. Y, Papiergroßhandlung in B Die Papierfabrik erbot sich ohne Vorbehalt mit Brief vom. 15. Februar branes Seidenpapier nach dem Muster der Papier großhandlung zu liefern und erhielt daraufhin den Auftrag. Das Muster war maschinenglatt, d. h. beiderseits rauh. Geliefert wurde einseitig glattes Papier, das in Festigkeit und Griff dem Vorlagemuster nachsteht. Eine kleine Farbabweichung, welche die Lieferung ferner aufweist, liegt innerhalb der zulässigen Grenzen und kann eine Rüge nicht begründen. Infolge der ein seitigen Glätte hat das gelieferte Papier anderen Charakter als das bestellte, und dieser Unterschied zwischen den beiden Papieren wird durch die geringere Güte der Lieferung noch erhöht. Das Papier ist demnach nicht mustergetreu ausgefallen. Wenn die Papierfabrik nicht in der Lage war, das gewünschte ma schinenglatte Papier zu liefern, so hätte sie sich nicht ohne ent sprechenden Hinweis zu der Anfertigung erbieten dürfen. Die Papiergroßhandlung brauchte nicht zu wissen, daß die Papier fabrik derartiges Papier nur einseitig glatt erzeugen kann; die Papierfabrik hätte ihr dies bei Annahme des Auftrages mitteilen sollen. Bei Aufträgen vom Ausland ist dies umsomehr geboten, weil die ausländische Kundschaft meist Ware erwartet, die mit der Bestellprobe genau übereinstimmt. Die Annahmeweigerung erscheint demnach begründet, und wir entscheiden, daß die Papier großhandlung nicht verpflichtet ist, das beanstandete Papier zu übernehmen. Filztücher für Papier-, Pappen- und Papierstoff-Fabriken Reinh. Bruch & Co., G. m. b. H., Filztuch-Fabrik Preuss.-Moresnet, Rheinland [50196 Die enorm hohen Preise für Gummi arabicum, Dextrin, Stärke etc. lenken die Aufmerksamkeit auf Sichel’» Kalt-Leime Grösstes Haus der Branche. Billige Preise Erstklassige Original - Qualitäten Kuvert- u. Etiketten-Gummi. Tüten-Leime. Kartonnage- u. Buch binder-Klebstoffe. Sichel-Kleister. Pflanzenleime. 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