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Spezialgeschäfte Stellung genommen werden muß, was nur erreichbar ist, wenn die betr. Firma durch Entziehung zahlreicher Artikel zum Nachgeben gezwungen werden kann. Soweit die Konkurrenz der Warenhäuser für die Spezialgeschäfte in Betracht kommt, befindet sich übrigens der Verband nach seiner Angabe im Besitze von unter zeichneten Reversen fast aller größeren Warenhäuser des Reiches, durch welche diese zur Einhaltung der vorgeschriebenen Preise bei Vermeidung einer Konventionalstrafe verpflichtet sind, und zwarauchfür diejenigen Fabrikate, die nachträglich unter den Schutz des Verbandes gestellt werden. In den letzten Jahren hat der Ver band Seine Aufmerksamkeit auch besonders der Frage der Unter schiebungen von Waren fremder Herkunft an Stelle geforderter Marken-Artikel zugewendet. Es fragt sich nun, ob auch für die Fabrikanten der Papier- und Schreibwarenbranche allgemein der Eintritt in den Markenverband empfohlen und als ein zweckmäßiges Mittel zur Abstellung der Mißstände bezeichnet werden kann. Als der Deutsche Papierverein in den Jahren 1906 und 1908 mit den in Frage kommenden Maßnahmen sich zuerst näher beschäf tigt hatte, war der Vorstand nach eingehenden Beratungen zu der Erwägung gelangt, daß innerhalb des Deutschen Papiervereins eine engere Organisation geschaffen werden könnte, die mit ähn lichen Mitteln, wie der damals nur für die kosmetische Branche bestehende Verband, auch für die Papierbranche in einer durch die besonderen Verhältnisse dieses Faches bedingten Weise die Fest legung einheitlicher Verkaufspreise für bestimmte Artikel anstreben und. nach Möglichkeit herbeiführen sollte. Wir haben uns damals im Jahre 1908 in einem ausführlich begründeten Rundschreiben an eine große Reihe von Interessenten gewendet, was das Ergebnis gezeitigt hat, daß wir von etwa 35 größeren, zum Teil führenden Firmen der Branche unbedingte Zustimmungserklärungen erhielten. Wir waren uns damals bewußt, daß der Erfolg des Vorgehens in erster Linie abhängen würde, genau wie das bei dem Markenartikel- Verbände der Fall ist, von einer Beteiligung möglichst aller ein zelnen Fabrikanten der Branche, weil nur ein geschlossenes Vorgehen die Erreichung des Zieles möglich erscheinen lassen konnte. Selt samerweise sind dann, im wesentlichen deshalb, weil es nicht möglich war, alle größeren, für die einzelnen Branchen in Betracht kommenden Firmen zu gewinnen, die Verhandlungen eines Tages, zum Teil auch ungünstig beeinflußt durch gerade zu jener Zeit ergangene gericht liche Entscheidungen, auf einem Toten Punkt angelangt. Die Erör terung der Frage ist dann wohl zeitweilig wieder aufgenommen worden, ohne daß aber ein positives Ergebnis gezeitigt worden wäre. In jüngster Zeit ist, wie Ihnen auch aus Fachzeitschriften bekannt sein wird, aus denselben Erwägungen heraus, aus denen s. Z. der Deut sche Papierverein die Schaffung einer Einrichtung zum Zwecke der Festlegung bestimmter Verkaufspreise für Markenartikel geplant hatte, von anderer Seite aus die Errichtung eines Einigungsamtes und einer Schutzstelle gegen Preisunterbietungen angeregt und auch anscheinend bereits der Ausführung weiter entgegengebracht worden. Vor mir liegen „Bestimmungen über das Einigungsamt und der Schutzstelle gegen Preisunterbietungen des Verbandes Deutscher Papier- und Schreibwarenhändler.“ Die Begründer dieser Ein richtung scheinen von der Erwägung ausgegangen zu sein, daß die bereits bestehenden Organisationen (insbesondere der bereits be stehende Markenartikel-Verband), alle Branchen umfassend, be sonders gegen die Unterbietungen seitens der Warenhäuser gerichtet seien, während nunmehr gegen die Preisunterbietungen, auch wenn sie von anderen Seiten erfolgen, aber beschränkt auf die in der Papier- und Schreibwarenbranche vorkommenden, eingeschritten werden soll. Wenn dieser Einrichtung genau der gleiche Gedanke zu Grunde liegt, wie er dem Deutschen Papierverein bei Erlaß seines Rundschreibens im Jahre 1908 vorgeschwebt hat, so mag das als ein Beweis dafür angesehen werden, daß sich im Laufe der Zeit dieser Gedanke mehr und mehr als ein richtiger und gesunder nicht nur von dem Standpunkte der Fabrikanten, sondern auch vom Standpunkte der Händler aus, erwiesen hat. Der Umstand, daß nun, anscheinend im Anschlusse an einen anderen bestehenden .Verband, eine solche Schutzstelle errichtet worden ist, legt die Frage nahe, ob nicht angesichts des Wertes einer ■solchen Einrichtung für alle einzelnen Gruppen der Papierbranche behufs Erreichung dieses einen gemeinsamen Zweckes ein Zusammen schluß auch der verschiedenen bestehenden Organisationen der Papierbranche ins Auge gefaßt werden könnte, d. h. also, ob nicht von verschiedenen bestehenden Vereinen gemeinsam eine solche Schutzstelle errichtet werden könnte. Ich habe immer den Stand punkt vertreten, daß es möglich sein müßte, in den Fällen, in denen es sich um eine, verschiedene Verbände gleichmäßig interessierende Frage handelt, eine an sich berechtigte und gesunde Rivalität aus zuschalten und ein Zusammenarbeiten mehrerer nebeneinander bestehender Verbände zu einem einzelnen bestimmten gemein samen, allen Beteiligten zu gute kommenden Zwecke herbeizuführen. Wenn ich im Laufe der Jahre darauf,-besonders in bezug auf das Verhältnis des Deutschen Papiervereins zu dem Papierindustrie- Verein manchmal hingewiesen habe, so würden die gleichen Ge sichtspunkte auch gegenüber jedem anderen Verbände der Papier branche in Betracht kommen können. Dabei würde allerdings von der Voraussetzung auszugehen sein, daß ein solches Zusammen arbeiten für den Deutschen Papierverein nur angängig er scheinen könnte unter Aufrechterhaltung seiner vollständigen Selbständigkeit nach allen Richtungen, insbesondere nach der programmatischen und nach der finanziellen Seite; nach beiden Richtungen hin würde die Frage der Möglichkeit und der Zweck mäßigkeit im einzelnen Falle sorgsam und gewissenhaft zu prüfen sein. Die finanzielle Seite wird in dem jetzt vorliegenden Falle schon um deswillen sehr in Betracht kommen müssen, weil die Bestimmungen des erwähnten neuen Einigungsamtes und der Schutzstelle gegen Preisunterbietungen ein Eintrittsgeld von 100 M. und einen jähr lichen Beitrag von mindestens 100 M. voraussehen, wobei nur dem Vorstand die Befugnis zuerkannt wird, besonders bei geschlossenen Korporationen den Mitgliedern eine Ermäßigung des Eintrittsgeldes bis zur Hälfte zu bewilligen. Wenn der Titel dieser mir vorliegenden Bestimmungen weiter besagt, daß es sich um ein Einigungsamt und eine Schutzstelle des Verbandes der Deutschen Papier- und Schreib warenhändler handelt, so können wir bei aller Objektivität nicht achtlos an der Tatsache vorübergehen, daß dieser Verband hervor gegangen ist aus einem früheren Zweigverein des Deutschen Papier vereins, der aus dem letzteren ausgeschieden war im wesentlichen deshalb, weil ihm die Zugehörigkeit zum Deutschen Papierverein den besonderen Interessen seiner Mitglieder nicht vollständig dienlich zu sein schien. Es wird daher zunächst die Frage entstehen, ob der Deutsche Papierverein, sofern zwischen dem Einigungsamt und dem Düsseldorfer Verband auch finanziell ein Zusammenhang besteht, es seinen Mitgliedern gegenüber verantworten kann, dem Verbände, der selbst zwischen- sich und dem Deutschen Papierverein immerhin einen gewissen Antagonismus herbeigeführt hat, auch nur indirekt Mittel zuzuführen. Würde es sich aber bei dem neuen Einigungsamt um ein Privatunternehmen handeln, dann hätten wir natürlich noch mehr Veranlassung, zu prüfen, ob nicht der Deutsche Papierverein selbst mit der geschlossenen Macht, die hinter ihm steht, viel eher in der Lage ist, die hier vorliegende Aufgabe durchzuführen, und ob er nicht denen, die neuerdings an diese Aufgabe herangetreten sind, anheimstellen muß, soweit sie früher Mitglieder des Deutschen Papiervereins waren, zu ihm zurückzukehren, oder, soweit dies nicht . der Fall war, zum Zwecke der gemeinsamen Lösung der Aufgabe sich ihm anzuschließen. Wenn der Verband Deutscher Papier- und Schreibwarenhändler, der seiner ganzen Verfassung und Zusammensetzung nach in erster Linie den Schutz der Händler, der Detaillisten, bezweckte, die Füh- rng der Geschäftsleitung des Einigungsamtes in die Hände der Fabrikanten gelegt und diese so in den Stand gesetzt hat, den Gang der Verhandlungen bestimmend zu beeinflussen, so dürfte das eine wesentliche Bestätigung der von mir bei den früheren Verhand lungen, im Widerspruch mit manchen anders Dankenden; oftmals geäußerten Ansicht bedeuten, daß die Zusammensetzung des Deut schen Papiervereins nicht nur kein Hindernis für eine solche Or ganisation innerhalb des Deutschen Papiervereins bilden würde, sondern daß der Deutsche Papierverein, wie dies auch in dem mehr fach erwähnten Rundschreiben vom Februar 1908 zum Ausdruck gebracht ist, gerade mit Rücksicht auf seine Zusammensetzung aus Fabrikanten, Grossisten und Händlern vornehmlich berechtigt und geeignet erscheinen muß, diese für die Interessen der Fabrikanten wie der der Kleinhändler aller Gruppen der Schreibwarenbranche praktisch besonders bedeutungsvolle Frage ihrer Lösung entgegen-, zuführen. Es ist nicht zu verkennen, daß mit Rücksicht auf die mannig fachen Schwierigkeiten, die der Deutsche Papierverein in jahre langem Bearbeiten der Frage erkannt hat, die endgültige Lösung der Aufgabe in dem großen Rahmen der Generalversammlung als aus geschlossen angesehen werden muß. Es wird vielmehr zweckmäßig sein, die Frage unter Zuziehung von Vertretern der verschiedenen Gruppen und Branchen nochmals nach allen Seiten ohne jede Vor eingenommenheit objektiv zu erwägen und zu prüfen. Ich beantrage deshalb: die weitere Bearbeitung einer Kommission zu überweisen, über deren Größe und Zusammensetzung die Generalver sammlung heute Beschluß fassen könnte. Durch jeden Versuch, die schwierige Frage einer Lösung ent gegenzuführen, wird sich der Deutsche Papierverein ein Verdienst erwerben.