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Papierstoffmarkt Kristiania, 1. Juni 1912 hoizschlifj. Die Marktlage, die sich im laufenden Jahr bisher für die Holzschleifer ungünstig gestaltet hat, scheint an einem Wende punkt angelangt zu sein. Die Käufer, die bisher mit der Deckung ihres Bedarfes zurückgehalten haben, kommen jetzt in den Markt. Sie wollten anfangs 32 dann 33 Kronen für die Tonne bewilligen, hatten aber damit keinen Erfolg und bieten allmählich höhere Preise. Norwegische Schleifereien verkaufen heute nicht unter 34 Kronen netto fob für sofort lieferbare Ware und einige Schleifereien nicht unter 35 Kronen, zu welchem Preise im laufenden Jahre lieferbare Ware in den letzten Tagen verkauft wurde. Soeben wird gemeldet, daß ein Abschluß zur Lieferung von jährlich 6000 Tonnen guten marktgängigen Stoffes ih den Jahren 1913 bis 1917 zu einem Preise abgeschlossen wurde, der bei geringer Fracht 36% Kronen netto Kasse fob übrig läßt. Dieser Preis wird mit Rücksicht darauf, daß die Holzpreise in Zukunft steigen dürften, für niedrig angesehen. Der Preis von russischem Papierholz ist gestiegen. Das Angebot darin ist gering, und die Frachtsätze sind in noch höherem Maße gestiegen. Dies kann festländische Papierfabriken, die Dampf- Schleifereien besitzen, zum Kauf von mehr skandinavischem Schliff als sonst veranlassen. Der Zellstojfmarkt ist unverändert fest. London, 31. Mai 1912 Holzzellstojf. Der Markt bleibt sowohl für bleichfähigen als für starkfaserigen Stoff fest, und es scheint für alle besseren Marken gute Nachfrage zu herrschen, obwohl in der Pfingstwoche viele Papierfabriken stillgestanden haben. Holzschliff. Der Markt zeigt sehr schwankendes Aussehen. Die Käufer fangen an es für wahrscheinlich zu halten, daß die Holz schleifer die von ihnen gewünschten Preise erzielen und den Sieg über die Zurückhaltung der Käufer erringen werden. Weißes Druckpapier 1033. Schiedspruch SchiedsprOche werden kostenfrei gefällt und ohne Namen der Beteiligten veröffentlicht Wir bitten in einem Streitfall mit der Papierfabrik X in A (Oesterreich) wegen einer Lieferung von „Weißem Druckpapier“ um Ihren für beide Teile verbindlichen Schiedspruch. Unser Japan- Haus verlangt 2 v. H. Schadenersatz; die Fabrik lehnt aber die Rüge ab, da sie tadellos geliefert habe. Unser Abschluß lautete auf „White Glazed Printing Paper“ zur Lieferung in 6 monatlichen Raten, Die erste und zweite Partie sind in Japan eingetroffen. Nach Ansicht unseres Kunden besteht erheblicher Farbunterschied zwischen den beiden Sendungen. Zur Verpackung wurde ferner für beide Sendungen verschiedenes Packpapier verwendet, woraus unser Kunde schließt, daß überhaupt verschiedene Sorten geliefert wurden. Die Muster wird Ihnen die Papierfabrik senden; kleine Muster, welche wir behalten haben, fügen wir hier bei. Unser Kunde verlangte zuerst 5 v. H. Entschädigung, da das verschiedenfarbige Papier nicht zu seinen Zwecken gebraucht werden könnte. Erst nach verschiedenen Bemühungen gelang es unserem Japanhause, die Angelegenheit mit 2 v. H. zu erledigen. Y, Ausfuhrhaus in B * * * . Aus Oesterreich Am 28. 9. 1911 bestellte bei mir das Ausfuhrhaus Y in B 1500 Ries holzfrei Druck in Qualität nach beiliegendem Muster, Farbe jedoch weißer. Die Lieferung hatte in 6 Raten zu 250 Ries zu er folgen. Die erste Rate wurde am 26. 11. geliefert. Die zweite Rate folgte einen Monat später. Darauf erhielt ich von dem Ausfuhrhaus die Mitteilung, daß seine Japanfreunde mit der zweiten Lieferung nicht zufrieden seien, weil die Färbung der zweiten Lieferung von der ersten abweiche. Die Sache solle mit 2 v. H. Nachlaß auf beide Lieferungen geordnet werden. Ich kann zwischen beiden Papieren keinen nennenswerten Unterschied finden, habe aus Grundsatz selbst diesen geringen Abzug nicht anerkannt und den Anstand als nicht gerechtfertigt zurückgewiesen, umsomehr als ich dem Auftrage „Farbe aber weißer" durchaus auch bei der zweiten Lieferung nachgekommen zu sein glaube, und Färbungsunterschiede in gewissen Grenzen selbst bei den feinsten Papieren zulässig sind, geschweige denn bei so geringen Qualitäten, wie den gelieferten. Am ungcrechtfertigsten dürfte die Forderung der Japaner sein, auch auf die erste Lieferung Nachlaß zu erhalten, obwohl sie mit dieser zufrieden waren. Im Einvernehmen mit dem Ausfuhrhaus lade ich Sie als Autorität hiermit ein, Ihren Urteilsspruch in dieser Angelegenheit zu fällen. X, Papierfabrik in A Zwischen Lieferung 1 und Lieferung 2 besteht kein Färbungs unterschied, der Veranlassung zur Rüge geben könnte, denn die zweite Lieferung ist nur um einen Schein weißer ausgefallen als die erste, und diese Abweichung im Farbton ist so gering, daß .sie schon wegen der unvermeidlichen Schwankungen in der Beschaffenheit der Rohstoffe entstanden sein kann. Die Beanstandung ist daher ungerechtfertigt und wir entscheiden, daß das Ausfuhrhaus das beanstandete - Papier ohne Preis nachlaß übernehmen muß. Schoppers Schnell -Papierprüfer zur Bestimmung der Festigkeit (Reisslänge) und Dehnung Wertvoll für alle, welche Papiere herstellen, liefern oder verbrauchen Louis Schopper, Leipzig, Arndtstr. 27 Fabrik wissenschaftlicher und technischer Apparate [47666x l Buchfalz- Einbrenn-Maschine DRP. 177692, allein patentiert fürgerade Lineale, die schon mit einem Schlag die zwei schönstenFalze gleichzeitig macht, ist die beste und schnellste, 5 600 Bücher in d. 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