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Nr. 45/1912 PAPIER-ZEITUNG 1631 Papiermacher-Berufsgenossenschaft Sektion IX: Königreich Sachsen Dem sehr eingehenden, 101 Quartseiten umfassenden Ver waltungsbericht für das Jahr 1911 entnehmen wir folgendes: Die schon in den vorhergehenden Jahresberichten ausge sprochenen Klagen: a) daß der rechtzeitige Eingang der Unfall anzeigen zu wünschen übrig läßt, b) daß ein Teil der Krankenkassen die im § 76b des Krankenversicherungsgesetzes vorgeschriebene Anzeigepflicht nicht erfüllt, bestehen leider noch immer zu Recht, wenngleich in ersterer Hinsicht eine Besserung eingetreten ist. Die Vorschrift des § 12 des Gewerbe-Unfallversicherungsgesetzes, das erhöhte Krankengeld für Unfallverletzte vom Beginn der fünften Woche an betreffend, wird anscheinend jetzt überall beachtet, da an uns keine Beschwerden mehr gekommen sind. Unfälle, welche sich auf dem Wege von und zur Arbeitsstätte ereignen, werden zwar nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen als Betriebsunfälle angesehen und entschädigt; trotzdem bitten wir aber auch diese Unfälle bei uns zur Anzeige zu bringen, da oft später Ansprüche erhoben werden, während die Nebenumstände nicht mehr klar festzustellen sind. Eine Verbindlichkeit irgendwelcher Art erwächst für die Be triebsunternehmer durch Erstattung einer solchen Anzeige nicht. Wir haben, bei der Bedeutung der Haftpflicht für alle Betriebs unternehmer, mit der Kölnischen Unfall-Versicherungs-Aktien- Gesellschaft (Subdirektion: August Siebert, Leipzig) einen neuen Vertrag, welcher unseren Mitgliedern besondere Vorteile gewährt, abgeschlossen. Auch die Versicherung der Arbeiter auf dem Wege von und zur Arbeit, einschließlich Radfahren, kann bei Köln zu einem Satze von 64 Pf. für 1000 M. Lohn (mindestens jedoch 10 M. für das Jahr) bewirkt werden. Es werden für diese Prämie gewährt: der 1200 fache Tagelohn für den Fall des Todes, der 2400 fache Tagelohn für den Fall der Invalidität, 2/3 des Tagelohnes für vorübergehende Erwerbsunfähig keit. (Diese tägliche Entschädigung wird erst vom 182. Tage ab nach Eintritt des Unfalls gewährt). Des ferneren können Privatkutscher der Genossenschafts- Mitglieder gegen die Folgen aller Unfälle innerhalb und außerhalb des Berufes bei Köln versichert werden. Die Prämien hierfür betragen: a) für 1000 M. im Falle des Todes. ..... 2,— M. fürs Jahr b) ,, 1000 ,, ,, ,, der Invalidität . . . 3,20 ,, ,, c) ,, 1 ,, tägliche Entschädigung bei vor ¬ übergehender Dienstunfähigkeit 4,80 ,, Wir empfehlen dringend diese Versicherungsart unseren Mit gliedern im Interesse ihrer Arbeiter. Am Schlüsse des Rechnungsjahres umfaßte das Kataster unserer Sektion 406 Nummern (gegen 404 im Vorjahre), welche enthielten 623 Betriebsabteilungen (gegen 621 im Vorjahre); letztere verteilen sich wie folgt: 607 Uebertrag 3 Papierhalbstoffwerke 3 Schrotmühlen 1 Fabrikation v n Kisten schonern aus Pappe 1 Puppenkopf- und Karton- nagenfabrik 1 Lagereibetrieb 617 Uebertrag 1 Herstellung von Militär scheiben 1 Pappenschachtelfabrik 1 Präganstalt 2 Faltschachtelfabriken 1 Fabrikation von Versand- kästen 1 Schuhgelenkfabrik 617 623 Summa. Die Zahl der im Rechnungsjahre beschäftigten Versicherten betrug 20 897,4 Vollarbeiter (gegen 21 142,1 Vollarbeiter im Vor jahre) ; an anrechnungsfähigen Löhnen wurden verausgabt 19 332 800 Mark (gegen 18 461 060 M. im Vorjahre). Demnach hat sich die Lohnsumme um 871 740 M. vermehrt und die Zahl der versicherten Vollarbeiter um 244,7 verringert. Der Durchschnittslohn für den Vollarbeiter beträgt im Rechnungs jahre rund 925 M. (gegen 873 M. im Vorjahre), gleich 6 v. H. mehr. Trotz Ueberweisung mehrerer Betriebe von anderen Berufs genossenschaften hat ein Rückgang der Arbeiterzahl stattgefunden, jedenfalls als Folge von Betriebseinschränkungen wegen der im Jahre 1911 herrschenden Trockenheit. 1106 Unfälle gelangten zur Anmeldung (gegen 1069 im Vor jahre). Zur erstmaligen Entschädigungsfestsetzung gelangten im Rechnungsjahre 209 Unfälle (gegen 175 im Vorjahre) und betrafen 193 erwachsene männliche, 4 jugendliche männliche, 11 erwachsene weibliche, 1 jugendliche weibliche Verletzte. Die Zahl der zur Entschädigung gekommenen Unfälle ist von 8,43 auf 10,25 für 1000 Versicherte gestiegen. Wir haben bedauerlicherweise auch im Rechnungsjahre wieder eine Reihe schwererer Unfälle zu verzeichnen. Die Unfälle sind in vielen Fällen durch Nichtbeachtung bestehender Vorschriften und Außerachtlassung der erforderlichen Vorsicht verschuldet. Vom Betriebsunternehmer verschuldeter, mangelnder Schutz hatte nur sehr geringen Einfluß auf Unfälle im Rechnungsjahre. Welcher Faktor die Mitwirkung der Arbeiter bei der Unfallverhütung ist, geht klar aus den Berichten der Gewerbe-Aufsichtsbeamten und Bergbehörden hervor. Im „Kompaß" ist eine lehrreiche Zusammen stellung dieser Berichte enthalten, welche einstimmig die geringe Mitwirkung der Versicherten am Unfallschutz betonen und die große Gleichgültigkeit, die im allgemeinen bei den Versicherten gegen einen wirksamen Unfallschutz herrscht, hervorheben. Diese Ausführungen decken sich durchaus mit unseren eigenen Er fahrungen. Wir haben eine Entschädigungszunahme von 17 978,69 M. (gegen 9895,43 M. im Vorjahre). Die Zunahme der Entschädigungsziffern ist in der Hauptsache auf die Uebernahme mehrerer Betriebe von anderen Berufsgenossen schaften und auf die wachsenden Ansprüche aus kleinen Unfällen (vorübergehende Entschädigungen) zurückzuführen. Heilverfahren innerhalb der ersten 13 Wochen nach dem Unfall im Rechnungsjahre Anzahl der über nomme nen Fälle Art d Knochen- brüche er Verletzungen Augen 1 Sonstige Verletzungen Art derB Anstalts- Pflege ehandlung Ambu lante Be handlung Erzielte günstige Erfolge un günstige Kostens insgesamt mfwand davon erstattet durch die Kranken ¬ kassen Gesamtkosten. der Fürsorge für Verletzte innerhalb der Karenzzeit 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. M. Pf. 10. M. Pf. 11. M. Pf. 21 6 — 15 21 — 17 4 2047 43 431 71 1615 72 37 7 30 36 geg 1 en 1910: 32 5 3775 24 693 70 3081 54 87 Papierfabriken 9 Zellstoffabriken 5 Strohstoffabriken 159 Pappenfabriken 287 Holzschleifereien 15 Schneidemühlen 5 Mahlmühlen 8 Kartonnagefabriken 1 Elektrizitätswerk 3 Holzwollefabriken 1 Holzschuhfabrik 1 Holzfällungsbetrieb 1 Holzhandlung 1 Kistenbauerei 5 Lohnfuhrwerke 1 Pappenklammerfabrik 589 589 Uebertrag 2 Fabriken für” Herstellung von Bierglasuntersetzern und Einlegesöhlen 1 Holzfilzfabrik mit Druckerei und Stanzerei 2 Filterstoffabriken 1 Knochenmehlfabrik 1 Gasanstalt 1 Spunddreherei 2 Sandgruben 5 Kartonklebereien 1 Putzwollefabrik 1 Stanzmesserfabrik 1 Mehlhandlung mit Speichereibetrieb 607 Wir können uns auch im Rechnungsjahre über die Erfolge bei Uebernahme des Heilverfahrens innerhalb der ersten 13 Wochen nur günstig aussprechen. Die Uebernahme des Heilverfahrens in geschlossener Anstalt wird uns leider vielfach durch Widerstand der Verletzten und anderer Beteiligter erschwert. Es ist bedauerlich, daß, selbst wenn nachweislich der Verletzte durch unbegründete Weigerung das Heilverfahren unmöglich macht, trotzdem die volle Rente bezahlt werden muß. Die Bestrebung, daß die Berufsgenossenschaften möglichst bald das Heilverfahren übernehmen möchten, hat nur akademischen Wert, sofern das beschlossene Heilverfahren durch die Berufs genossenschaften nicht erzwingbar ist. Die Verwaltungskosten der Sektion für das Rechnungsjahr sind auf 42 000 M. veranschlagt worden. Sie haben laut der ge prüften Jahresrechnung rund 39 300 M. betragen. Der Haushaltplan für 1912 erfordert rund 43 000 M.