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Internationaler Kongreß für angewandte Chemie in Washington und New York, 4. bis 13. September 1912 Die Kongreßleitung erinnert daran, daß Vorträge, die auf dem Kongreß gehalten werden sollen, abschriftlich vor dem 30. Juni in die Hände des amerikanischen Ausschusses gelangen müssen. Später anlangende Abschriften von Vorträgen werden wahrscheinlich dem Kongreß nicht gedruckt vorgelegt werden können. Das Papier der Vorträge soll weder gefaltet noch gerollt sein, sondern flach gesandt werden. Die Vorträge müssen mit der Maschine geschrieben in zwei Exemplaren eingesandt werden, ebenso je ein Auszug der Vorträge. Teilnehmer am Kongreß müssen bis zum 1. Juli 1912 die Mitgliedskarte für den Kongreß beziehen, sonst erhalten sie später keine Kongreß-Berichte. Zimmer in den Wohnräumen der Columbia-Universität werden nur bis zum 15. August den ausländischen Besuchern vorbehalten, später aber Bewerbern aus den Vereinigten Staaten überwiesen. , Für die Abteilung Via sind ferner (siehe Nr. 35 S. 1281) folgende Vorträge angemeldet worden: Ueber Bambus-Zell stoff von William Raitt und Ueber wissenschaftliche Kontrolle in Papierfabriken von Charles M. Bullard. Papierproben aus „derselben Fertigung“ Vony Professor W\Herzberg. [ (Ausd. 2. Heft d. „Mitteilungen" 1912 des Kgl. Materialprüfungsamts in Gr.-Lichterfelde) Bei Beanstandungen von 2 Normalpapieren wegen Nicht vorhandenseins der einen oder anderen Eigenschaft wird dem Amt oft der Einwand gemacht, daß die Fertigung, aus der das zurückgewiesene Papier stammt, bei der Herstellung laufend geprüft worden sei und stets genügende Versuchswerte ergeben habe. Auch nach Empfang der Benachrichtigung über den ungünstigen Ausfall der Prüfung sei sofort nochmals eine Probe „aus derselben Fertigung” geprüft und für genügend befunden worden. Hier taucht die Frage auf, ob der Fabrikant überhaupt in der Lage ist, stets mit Sicherheit festzustellen, von welcher Fertigung ein ihm zur Verfügung gestelltes Papier herrührt. An der Hand des kleinen mit dem Wasserzeichen versehenen Musters, das den meisten Fabriken vom Materialprüfungsamt bei Uebersendung der Benachrichtigung über den Ausfall der Prüfung mitgegeben wird 1), ist die Feststellung wohl nur dann möglich, wenn in dem Wasserzeichen ein bestimmtes Merkmal vorhanden ist. Einige Fabriken haben ihre Erzeugnisse in dieser Weise durch einen Punkt, Strich o. a. gekennzeichnet, der bei jeder Fertigung an eine andere Stelle gesetzt wird. Ist ein solches Merkmal im Wasserzeichen nicht vorhanden, dann dürfte es wohl ausgeschlossen sein, die Fertigung ,aus der das gut hand große Stück stammt, zu ermitteln. Günstiger wird die Sachlage sein, wenn der Fabrikant eine größere Anzahl Bogen aus der beanstandeten Lieferung in Händen hat und noch günstiger, wenn er den Lieferungsweg, den das Papier von der Fabrik bis zum Abnehmer gegangen ist, feststellen kann. Daß es aber auch selbst unter diesen Umständen nicht immer möglich ist, die Fertigung sicher zu ermitteln, zeigt ein „Fall, der kürzlich im Amt vorgekommen ist. Die Gemeinde A ließ mehrere Normalpapiere prüfen, darunter auch je eine Probe 4 a und 4 b. Die Prüfung lieferte folgende Ergebnisse. Tabelle 1 Papier der Gemeinde A Mittlere Anzahl der Doppel falzungen Stoff klasse Aschen gehalt v. H. Reißlänge m Dehnung v. H. 4a 4025 3,3 27 1 2 3 ) III 13,5 4b 3925 2,8 20 3) III 8,3 Die Papiere mußten also wegen nicht genügenden Falz widerstandes beanstandet werden und wurden seitens der Ge 1) Einige Fabriken Wünschen merkwürdigerweise die Zusendung dieser Benachrichtigung nicht. 2) Die Kontrollprüfung ergab 22. 3) Die Kontrollprüfung ergab 16. meinde A dem Lieferanten B zur Verfügung gestellt. B setzte sich mit der Fabrik C in Verbindung und diese teilte mit, daß ihre Prüfung mit Papier derselben Anfertigung ergeben habe für 4 a 63 Doppelfalzungen für 4 b 47 Doppelfalzungen also wesentlich bessere Ergebnisse als im Amt ermittelt Die Fabrik C setzte sich dann auch mit dem Amt direkt in Verbindung, teilte mit, daß sie bei Herstellung des „inrede- stehenden Papiers in Zwischenräumen von wenigen Stunden Untersuchungen vorgenommen und dabei auch die vorge schriebene Anzahl von Doppelfalzungen konstatiert habe” und schickte gleichzeitig „neue Muster aus der gleichen Anfertigung” zur Prüfung. Die Prüfung dieser Proben lieferte folgende Er gebnisse. Tabelle 2 Papier der Fabrik C Mittlere Anzahl der Doppel falzungen Stoff klasse Aschen gehalt v. H. Reißlänge m Dehnung v. H. 4a 4525 3,7 111 III 5,3 4b 4425 3,0 71 III 7,3 Das von der Fabrik vorgelegte Papier ist also erheblich besser als das von der Gemeinde A eingereichte und erfüllt die vorgeschriebenen Bedingungen. Die Werte zeigen aber ohne weiteres, daß die Papiere A und C nicht aus einer Anfertigung herrühren können. Außerdem waren die Proben äußerlich ver schieden. Auf die Anfrage des Amtes bei der Fabrik C, ob sie auch jetzt noch der Meinung sei, daß die Proben 4 a und 4 b je aus einer Fertigung herrühren, wurde erwidert, daß dies von dem Meister behauptet worden sei, daß es aber in einem großen Be triebe, „wo sehr viele Anfertigungen Normalpapier gearbeitet werden, und der Vorrat immer aus mehreren Anfertigungen stammt, sehr schwer ist festzustellen, aus welcher Anfertigung diese oder jene kleinere Kommission stammt”. Weiter erklärt die Fabrik dann: „Nachdem wir jetzt die Muster der Stadt A gesehen haben, geben wir zu, daß es sich um irgend eine andere Anfertigung handelt. Von der gleichen Anfertigung wie die Ihnen von A zugesandten Muster ist selbstver ständlich schon lange kein Vorrat mehr hier”. Der Fall erscheint wertvoll genug, um ihn den Fachkreisen mitzuteilen; er zeigt, wie schwer es ist, festzustellen, aus welcher Fertigung eine nicht besonders gekennzeichnete Probe herrührt; er zeigt ferner, wie schnell man zuweilen trotz dieser Schwierig keiten mit der Entgegnung bereit ist, Papier „aus derselben Fertigung” hätte bei der eigenen Prüfung genügende Ergebnisse geliefert. Vielleicht trägt die Bekanntgabe des Vorkommnisses daz bei, daß künftig in ähnlichen Fällen die Frage des Ursprungs von Proben von vornherein gründlich geprüft wird und nic.c erst, nachdem die Prüfung die Unhaltbarkeit der Behauptung, die Probe stamme aus derselben Fertigung, erwiesen hat. Druckpapierzoll in Amerika. Nach einem Telegramm aus Washington hat der Senat ein Amendement zur Tarifrevisionsbill angenommen, das auf die Tonne Druckpapier einen Zoll von 2 Dollar legt und damit den entsprechenden Artikel des Gegen seitigkeitsabkommens mit Kanada aufhebt. (B. Z. am Mittag vom 30. Mai). (Näheres über diese unklare Meldung ist ab zuwarten. Schriftleitung.) Zerstörung von Papier durch Insekten. Beadle und Stevens teilen in „Paper Trade Review“ mit, daß sie Papier untersucht haben, welches von England in gutem Zustand in festen Holzkisten nach den Kolonien gesandt wurde; jeder Pack Papier war mit Zinn folie bedeckt. Bei der Ankunft zeigten sich viele Pakete von Löchern von etwa 5 mm Durchmesser durchbohrt. Diese Löcher standen, wie die Untersuchung ergab, mit Spalten in den hölzernen Kisten in Verbindung, und in einer dieser Spalten wurde ein Insekt gefunden, das sich als „Syrex Gigas“ oder Riesenwespe erwies. Diese Wespe richtet in Kiefernwaldungen ungeheuren Schaden an: Sie legt ihre Larven in junge Bäume, deren Rinde sie durchbohrt. Der Fall be weist von neuem, daß es unbedingt nötig ist, Papier für Uebersee in luftdicht verschlossene Blechkisten zu verpacken, die in die höl zernen Kisten gelegt werden, und das Holz für solche Kisten genau zu untersuchen.