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FACHBLATT Erscheint Jeden Sonntag u. Donnerstag Schluß Donnerstag und Montag abends Bei der Post bestellt und ab- genommen oder durch Buch handel bezogen: vierteljährlich 1 M. (im Ausland mit Post-Zuschlag) Von d. Geschäftsstelle d. Bl. unter Streifband — In- und Ausland —; vierteljährlich 5 M. Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin für Papier- und Schreibwaren-Fabrikation und-Handel Buchbinderei, Druck-Industrie, Buchhandel sowie für alle verwandten und Hilfsgeschäfte: Pappwaren-, Spielkarten-, Tapeten-, Maschinen-, chemische Fabriken usw. Herausgegeben von Dr.-Ing. CARL HOFMANN Kaiserlicher Geheimer Regierungsrat Berlin SW 11, Papierhaus, Dessauer Str. 2 Telegramm-Adresse: Papierzeitung Berlin. Fernsprecher: Berlin AmtLützow,Nr.787 Postscheck-Konto Berlin Nr. 2428 Preise der Anzeigen Dir Petitzeile von 3 mm Höhe 50 mm (1/,-Seite) Breite 50 Pf. Umschlag bis 80 Pf. 6mal in 1 Jahr 10 v. H. weniger 13 „ „ . 20 „ 26 „ „ , 30 „ , 52 „ " , 40 „ 104 „ „ » 50 „ Für Annahme und freie Zu sendung der frei eingehenden Zeichen-Briefe hat Besteller der Anzeige 1 M. zu zahlen Stellengesuche zu halbem Preis Vorausbezahlung an den Verleger Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin Alleiniges Organ des Papier-Industrie-Vereins und des Mitteldeutschen Papier-Industrie-Vereins Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten und des Vereins Deutscher Briefumschlag-Fabrikanten Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen Organ von 10 Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft Organ für die Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Zellstoff-Fabrikanten und Deutscher Holzstoff-Fabrikanten Alleiniges Organ der Berliner Typographischen Gesellschaft. Alleiniges Organ des Vereins Berliner Papiergrosshändler Alleiniges Organ der Freien Vereinigung Deutscher Tintenfabrikanten. Organ des Verbandes Deutscher Luxuspapierwaren-Fabrikanten AMeiniges Organ des Deutschen Papier-Vereins und seiner Zweigvereine. Organ des Schutzverbands für die Postkarten-Industrie, Sitz Berlin Organ des Vereins der Zellstoff- und Papier-Chemiker. Organ des Vereins Berliner Feinpapier-Grosshändler Nr. 27 Berlin, Donnerstag, 4. April 1912. XXXVII. Jahrg. Alla Postanstalten und Buchhandlungen nehmen Be- Stellungen zum Preise von 1 A. für das Vierteljahr (im ' Ausland mit Postzuschlag) an. Bezug unter Streifband kästet für In- und Ausland S M. das Vierteljahr. Der vierteljährliche Postbezug kostet In: Belgien 1 Frank 87 Cts. Bulgarien 2 Frank 85 Cts. Dänemark 1 Krone 25 Oere Aegypten 156 Milliems Italien 2 Lire 90 Cts. Luxemburg 1 Mark 90 PL de Niederlanden 95 Cents und beim Deutschen Postamt in Norwegen 1 Krone 58 Oere Oesterr.-Ungarn 1 Krone 8t Helles Rumänien 8 Frank Rußland 1 Rubel Schweden 1 Kr. 65 Oere Schweis 1 Frank 90 Cts, Serbien 2 Frank 11 Cts. Konstantinopel 151/2 Piaster i Silber Deutsche Postämter nehmen auch Bestellungen auf einen Monat (für 34 Pf.) oder auf zwei Monate (für 67 Pf.) entgegen. I N H Papierfabrikation und Großhandel: Verein Deutscher Holzstott Fabrikanten . . 991 । Aenderungen der Gewerbeordnung .... 993 § 11 der Verkaufsbedingungen des Vereins Deutscher Papierfabrikanten 99 3 + Kommerzienrat Louis Emil Mahla .... 994 Auf der Eisenbahn verbranntes Altpapier . , 994 Verein der Zellstoff- und Papier-Chemiker: Fachrundschau über den mechanischen Teil der Zellstoff- und Papier- Fabrikation . . . 995 Versammlung nordisch. Sultatzellstoff-Erzeuger 997 Schweizer Zoll auf rauhes Papier .... 997 Zolltarif-Entscheidungen, Zolltarifierung v. Waren 998 Entschädigung für ungenügende Druckfähigkeit (Schiedspruch) 1000 Papier-Verarbeitung?, Buchgewerbe: Papierindustrie-Verein, E. V., u. Vereinigung für | die Zollfragen der Papier verarbeitenden Industrie und des Papierhandels ■ . . . 1003 | ALT Berliner Typographische Gesellschaft , . . 1003 Berliner Buchgewerbesaal 1004 Kochen in Papierbeuteln in den Verein. Staaten 1004 Entwicklung der Schrift 1006 „Fliegender Gerichtsstand“ der Presse . . , 1006 Büchertisch 1006 Schreibwaren-Handel: Ordnung im Ladengeschäft 1007 Amerikanische Schreib waren ...... 1008 Probenschau . 1003 Geschäfts-Nachrichten ..1017 In Deutschland patentierte Erfindungen . 1020 Heißdampflokomobile, Sauggasanlage, Dieselmotor 1022 Selten gut 1022 Die unzücht. Scherzpostkarte eines Humoristen 1022 Zeugnis und Auskunft des Geschäftsherrn . 1024 Krankheit d. Handlungsgehilfen b. An tritt d. Stelle 1026 Briefkasten 1027 Verein Deutscher Holzstoff-Fabrikanten Am Sonnabend, 23. März 1912, verschied nach längerem schwerem Leiden LHerr Kommerzienrat Louis Emil Mahla Mitinhaber der Firma Mahla & Graeser Papier- und Zellstoffabrik in_Remse bei Glauchau Wir verlieren in dem Verschiedenen, der seit 1888 Mitglied unseres Vereins war, einen treuen Förderer unserer Bestrebungen. Sein Andenken werden wir stets in Ehren halten. Verein Deutscher Holzstoff-Fabrikanten Eugen Kaul Dr. E. Schuchhart Vorsitzender Syndikus Aenderungen der Gewerbeordnung. Am 1. April sind die Be stimmungen der Novelle vom 27. Dezember 1911 in Kraft getreten, nach welchen in allen Betrieben mit 20 Arbeitern diesen bei der Lohnzahlung ein schriftlicher Belag (Lohnzettel), Lohntüte, Lohn buch usw.) über den Betrag des verdienten Lohnes sowie des Betrages und der einzelnen Arten der vorgenommenen Abzüge auszuhändigen ist. Als die einfachste Art der Ausführung dieser Bestimmung er scheint nach einem Vorschlag der Berliner Gewerbeinspektionen die Form des Lohnbuches in der Weise, daß nach Eintragung des Lohnes und der Ueberstunden usw. die Abzüge nach Art und Be trag einzeln aufgeführt und zum Schluß die tatsächlich gezahlte Summe angegeben wird. Am gleichen Tage traten auch die ver schärften Strafbestimmungen für Uebertretung der Vorschriften über Einhaltung der Sonntagsruhe, der Beschäftigung weiblicher und jugendlicher Arbeiter, sowie gegen die für einzelne Gewerbe erlassenen besonderen Vorschriften (Bundesratsbestimmungen für die Einrichtung und den Betrieb von Buchdruckereien usw.) in Kraft. § 11 der Verkaufsbedingungen des Vereins " Deutscher Papierfabrikanten Ohne auf die allgemeinen Ausführungen der Papierfabrik Köslin A.-G. in Nr. 26 näher einzugehen, glaube ich kaum, daß andere Papierfabrikanten die Ansicht teilen werden, daß sich eine Ueberschreitung bis zu 10 v. H., „besonders dann nicht, wenn 40 000 kg in vier Teilen gearbeitet werden sollen", vermeiden läßt. Wenn die ersten drei Anfertigungen zusammen z. B. 33 000 kg er geben haben, so braucht bei der vierten und letzten Anfertigung eben nur noch mit einem Restquantum von 7000 kg gerechnet zu werden, und bei diesem Quantum wird dann anstandslos von jedem Abnehmer der Spielraum von 10 v. H. nach oben oder unten .an- erkannt werden. Warum soll diese Fabrikationsweise nicht möglich sein ? Fritz Berliner